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WMl und Anzeiger 1« Dienstag, dm 5. Februar 1878 -Ä! In der Gasanstalt aUhier kann Coaks um 70 Pf. pro Hectoliter abgegeben werden. Ttadtrath z« Rieso, am 4. Februar 1878. Sieger. W Amtsbtatt -er Sönigl. Amtshauptmauuschaft Großenhain, -et König!. Gerichtsämter Mesa nnd Strehla, sowie -es Stadtraths M Mesa »ad Sta-tgemeia-eraths M Strehla Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. Verantwortlicher Redakteur: -k. Mader in Riesa. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag.««-Sonnabend. — Abonnementsprcis vierteljährlich 1 Mark28Pfa. — Bestellungen nehmen alletkaiserl.Post-Anstalten, die Expeditionen In Riesa und Strebla (E. Schön), sowie alle Polen entgegen. — Inserate, welch« bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten «tr uns bis Tags vorher Vormittags io Uhr. — JnsertionSbetrüge von unbekannten auswärtigen Auftraggeber» werden, wenn dieselben nicht in Postmarken bettiegen, per Postvorschuß erhoben elung, ihre ihre Bedeutung für die Gegenwart. (Fortsetzung aus Nr. 14.) Hieraus ergiebt sich eine bestimmte Forderung, welche allerdings bei der Festsetzung der Lehrziele für die höhere Bürgerschule erfüllt werden muß : das M i n i- mum des Lehrzieles darf "nämlich kein anderes sein, als das in den Bestimmungen der „deutschen Wehr ordnung" vom 28. Sept. 1875 geforderte Maß von Kenntnissen. Die Schulmänner Sachsens waren, seitdem das neue Schulgesetz in Kraft getreten ist, eifrig bestrebt, im Anschluß an die durch dasselbe gegebenen Bestim mungen in gemeinsamen Beratungen zunächst sich über gewisse Normen für die Organisation der höheren Bür gerschule zu einigen. Nachdem sich die Delegirten- Versammlung des Allgcm. Sächs. Lehrervereins zu Dresden im Herbst 1876 aus Anlaß eines Vortrages von A. F. Schumann mit der Realschule II. O. aus einandergesetzt hatte, nahm die Versammlung des Vereins sächsischer Schuldirectoren zu Chemnitz am 30. Dccbr. 1876 eine Reihe von Thesen an, aus denen hier Fol gende hervorgehoben seien: 1. Die äußere Organisation der höheren Knaben schule Ist der Einwohnerzahl, sowie den socialen und wirthschaftlichen Verhältnissen der Orte entsprechend zu gestalten. Danach ergeben sich zwei Möglichkeiten der Aus führung: u) die von unten auf für sich bestehende höhere Knabenschule; d) die in ihrem Unterbau mit der mittleren Volksschule verbundene höhere Knabenschule. Durch die Aussetzung von Selectenclassen auf die Mittel- und Oberclassen einer mittleren Volksschule kann eine höhere Knabenschule im Sinne des Gesetzes nicht hergestellt werden. 2. Die von unten auf selbstständige höhere Knaben schule kann in der Regel nur in Orten mit größerer Einwohnerzahl errichtet werden, da sie eine beträcht liche Schülerzahl voraussetzt und erheblichere Geld mittel erfordert. 3. Für mittlere und kleinere Orte ist die im Unter bau, d. h. bis zum 10. Lebensjahre der Schüler mit der mittleren Volksschule verbundene und von da an in 6 aufsteigenden Claffen entwickelte höhere Knaben schule zu empfehlen. 4. Die vollständig entwickelte höhere Knabenschule bedarf zu ihrer gedeihlichen äußeren Existenz des Pri vilegiums, den Abiturienten den Berechtigungsschein zum Eintritt in den einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. Diese Berechtigung kann dieser Schul anstalt gewährt werden, da ihre vorgesehene Organi sation in der allgemeinen Bildung, die sie begründet, den Schülern zugleich mit dasjenige Maß von Kennt nissen vermittelt, welches von der Prüfungsordnung um einjährig-freiwilligen Dienst gefordert wird. 5. Die vollständig organisirte höhere Knabenschule legt das Hau ptgcwicht auf den Unterricht in der Mut tersprache. Außer den übrigen Unterrichtsgegenständen nimmt sie zwei fremde Sprachen, die französische und englische, in ihren Lchrorganismus auf. Die lateinische Sprache -wird als obligatorischer Unterrichtsgegenstand ausgeschlossen. Im Anschluß hieran wurden in einer Sitzung am 3. November 1877 die Lehrziele der höherenKna- ben-Bürgerschule festgestellt. Wir theilen dieselben an dieser Stelle mir, da sich ein großes Interesse für die selben bei der Bürgerschaft der Stadt Riesa und der Bevölkerung der Umgegend voraussetzen läßt: 1. Religions kenntniß. Der Religionsunter richt hat die Aufgabe, in den Schülern religiös-sitt liches Leben zu wecken. Er bezweckt daher, nachdem.in den Mittelklassen die Hauptlehren der Kirche zur sicheren Aneignung gebracht sind, auf der Oberstufe die Ver mittelung einer möglichst eingehenden Bekanntschaft mit dem geschichtlichen und dem Lchrinhalte der heiligen Schrift. .2. Deutsche Sprache. Die Aufgabe des ge- sammten deutschen Sprachunterrichts ist die Vermitte lung einer möglichst genauen Kenntniß der neuhoch deutschen Grammatik, correcten mündlichen wie schrift lichen Gebrauchs der Muttersprache, sowie der Bekannt schaft mit Hauptwerken der deutschen Literatur und mit der Geschichte der Letzteren. 3. Französische Sprache. Gründliche Kennt niß der französischen Grammatik, die Fähigkeit, pro saische und poetische Stücke von mittlerer Schwierigkeit in gutes Deutsch zu übersetzen, einen Vortrag inner halb des von oen Schülern sprachlich bewältigten Ge dankenkreises zu verstehen und sich mit einiger Ge läufigkeit französisch auszudrücken, leichte Geschäftsbriefe und freie Aufsätze selbstständig richtig anzufertigen und ein nicht zu schwieriges deutsches Thema correct in das Französische zu übertragen, sind die Erfordernisse dieses Unterrichtsfaches. 4. Englische Sprache. Am Ende des Lehr- cursus muß eine genügende Kenntniß der englischen Grammatik, die Fähigkeit, leichtere prosaische und poe tische Stücke correct in das Deutsche zu übersetzen, kleine Geschäftsaufsätze ohne grobe Verstöße gegen Gram matik und Orthographie anzufertigen und einige Fertig keit in der Konversation vorhanden sein. 5. Erdkunde. Kenntniß der Hauptsachen aus der physikalischen und politischen Geographie, und zwar allgemeine Kenntniß der Welttheile, der größeren Meere, Gebirge und Flüsse, sowie der Hauptländer und Haupt städte, speciellere Kenntniß von Europa, ganz besonders von Deutschland. Das Wichtigste aus der mathema tischen Geographie. 6. Geschichte. Vermittelung einer genügendm Kenntniß der wichtigsten Thatsachen auS der Geschichte der Hauptculturvölker, besonders der Griechen und Römer, sowie die Aneignung spekirller Kenntnisse in der Deutschen Geschichte mit besonderer Berücksichtigung der > Culturgeschichte. Auch soll ein Einblick in den inneren Zusammenhang der einzelnen Ereignisse ver mittelt werden. Da zur Kenntniß des mitunterzeichneten Bezirkschulinspectors gekommen ist, daß Fortbildungsschüler ihre Entlassung aus der Schule mit dem Tage nach Vollendung ihres 17. Lebensjahres beansprucht haben, so wird um Zweifeln hierüber zu begegnen, mit Bezug auf §4 Abs. 8 des Bolksschulaesetzes vom 2S. April 1873 darauf hingewiesen, daß die Fortbildungsschüler von dem weitern Besuche der Schule erst dann befreit sind, wenn sie nach Entlassung aus der Volks schule 3 Jahre lang die Fortbildungsschule besucht haben, hiernach also in der Regel nicht das Lebensalter, sondern die Zeit der Entlassung aus der Volks schule für den Endpunkt der 3jährigen Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule maßgebend ist. Großenhain, am 25. Januar 1878. - Die Königliche Bezirksschulinspeetio«. Pechmann. Wigand. Winkler, Reg. 7. Naturkunde, s. Naturbeschreibung Bekanntschaft mit der Botanik, Zoologie und Anthropo logie in ihren Grundzügen, Kenntniß der technisch wich tigen Mineralien, sowie die Gewinnung eines Ueber- bluks über den Bau der Erde. d. Natur lehre: Kennt-- niß der wichtigeren physikalischen Erscheinungen und Gesetze, sowie Bekanntschaft mit deren Verwendung im praktischen Leben, c. Chemie: Kenntniß der wichtige« chemischen Elemente und ihrer Verbindungen; Dar stellung nnd Verwendung der technisch und physikalisch brauchbaren Stoffe. 8. Rechnen. Fertigkeit und Sicherheit im Gebrauche der im bürgerlichen Leben vorkommenden Rechnungs arten und Uebung im kaufmännischen Rechnen. ,9. Geometrie. Kenntniß der Hauptsätze der Planimetrie und Stereometrie mit den Beweisen. Uebung in der stereometrischey Anschauung. Fertigkeit und Sicherheit in der Lösung geometrischer Aufgaben. Kenntniß einiger wichtiger trigonometrischer Functionen, sofern sie zum Verständnisse physikalischer und mathe matisch-geographischer Sätze nothwendig sind. 10. Arithmetik. Fertigkeit in den Grundope rationen der Buchstabenrechnung bis zu den Gleichungen vom 2. Grade. 11. Zeichnen, a. Freihandzeichnen. Uebung des Auges im richtigen Auffaffen der in den Orga nismen liegenden Formen und Maßverhältniffe, Uebung oer Hand in der Darstellung des Angeschauten, Er weckung des Sinnes für das Schöne in der Natur wie in der Kunst. Tie Schüler sollen außerdem dahin gebracht werden, Arbeiten aus den Gebieten der Kunst und des gewerblichen Lebens selbstständig und mit Ge schmack zu bcurtheilen. d. Geometrisches Zeichnen facultativ): Fertigkeit in der Benutzung der Zeichen instrumente, Genauigkeit in der Ausführung der Con- flructionen und Gewinnung einer stereometrischen An schauung. 12. Schönschreiben. Erzielung einer gefälligen Schnellschrist. (Forts, folgt.) Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Dresden, 1. Februar. Auch heute hielten beide Kammern öffentliche Sitzungen ab. Tie Erste Kammer nahm den mit dem k. Tenet Nr. 41 vorgelegten Gesetzentwurf, die Kraftlos erklärung inländischer, auf den Inhaber lautender Werthpapiere und einigt damit im Zusammenhänge stehende Bestimmungen betreffend, mit einigen von der Deputation beantragten Abänderungen, in der Haupt sache jedoch in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer, einstimmig an und erledigte'sodann 6 Petitionen und Beschwerden. Die Zweite Kammer trat ein in die Berathung deS Gesetzentwurfs, Bestimmungen zur Ausführung des GerichtsverfaffunAsgesetzes rc. enthaltend. Zu demselben lagen zwei präjudicielle Anträge der Abgg. Freytag und Schreck vor, welche von der Voraussetzung auS- gingen, daß der Gesetzentwurf unvollständig sei, und von denen der erste Aussetzung der Berathung d«S