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ElMaN und Anzeiger Amtsöfatt sLr die Königlichen GerichWintn sowie die StadtrSthe z« Riesa nnd Strehla. Redactton und Verlag von- E. F. Grellmann. Dienstag, de» 8. August Bekanntmachung. Der Bundeskanzler hat den Subskriptionspreis der Aproeenttgen Bundesanleihe auf 88 (acht und achtzig) Pro- ^erl!n, den 3V. Juli 187«. Bundeskanzleramt. Letbrüak 1870. «NEmm in MH und Sttrhla, sowie von allen unfern »-Im entgegen genommen. — Zu Annahme »°n Annoncen sind ferner bevollmächtigt haafenftein und Logier in v°mourh Altona, Leipzig und Zrankfur« H. Sngler in Leipzig, g. W. Saalbach in DreOden und Lügen Fort in Leipzig. Verordnung an sämmtliche Obrigkeiten des Landes und die Landwehr-Bezirks-Commando's, die Unterstützung bedürftiger Familien von Unteroffi zieren und Mannschaften der aktiven Armee, Reserve und Landwehr betreffend, vom 28. Juli 1870. Behufs der Vertheilung der UnterstützungSgelder, welche beim Kriegs-Ministerium auf dem Wege der Privat-Wohlthätiakeit für bedürftige Fa milien verheiratheter Unteroffiziere und Soldaten der activen Armee, sowie von einberufenen Mannschaften der Reserve und Landwehr bereits einge- Zan^en sind und noch «ingehen werden, ist es nothwendig zu wissen, wie viel dergleichen Familien in jedem einzelnen Landwehr-BatatllonSbezirke vor- Die sämmtlichen OrtSobrigkeiten des Landes, — GerichtSämter und Stadträthe, — werden daher hiermit veranlaßt, zu gedachtem Zwecke als bald und spätestens bis zum Id. August dieses IahreS, die in ihren Bezirken befindlichen Familien genannter Kategorien dem Landwehr-BataillonS- ComMando, in dessen Bezirk sie gehören, in doppelten Verzeichnissen, — von denen da- eine di« bedürftigen Familien der Unteroffiziere und Mann schaften der activen Armee, das andere diejenigen der einberusenen Reservisten und Landwehrmänner zu enthalten hat, und welche im Uebrigen in der Form nach dem Schema XlV. zur Ausführungs-Verordnung vom St. December 1866 verfaßt werden mögen, — namentlich anzuzeigen, und haben so dann und nach Ablauf obiger Frist die Landwehr-Bezirks-Commando's die bei ihnen eingegangenen Verzeichnisse ungesäumt und unmittelbar an das Kriegs-Ministerium einzureichen. Dresden, am 28. Juli 1870. Kriegs-Ministerium. von Fabrtce. Krapf. für die Jeder beutst' Soldaten, die z«r der e»st»mirse« »der Blatte Bkr. SR z» les Bekanntmachung. Dar Ministerium der CultuS und öffentlichen Unterrichts hat beschlossen, daß bei dem aus den 3. August 1870 angeordneten außerordentlichen Gottesdienste eine allgemeine Kirchen-Collecte für die zurückbleibenden hilfsbedürftigen Familien der zur Fahne einberufenen Krieger gesammelt werde. Die Erträgnisse dieser Collecte find an den Orten, wo sich zur Unterstützung derartiger Familien Lokal-Hilf-vereine gebildet haben, diesen letz teren, an allen anderen Orten aber den betreffenden Gemeindebehörden zur entsprechenden Verwendung zu überweisen und auszuantworten. Hiernach haben sich Alle, di« «S angeht, gebührend zu achten. Dresden, am 29. Juli 1870. Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts. von Salkenstein. Bekanntmachung, die Anmeldung der einjährig Freiwilligen betreffend. In Folge Verordnung des Königlichen Krieg-Ministerium- ergeht an die mit Berechtigungsschein -um einjährig freiwilligen Dienst versehenen jungen Leute, soweit selbige da- militärpflichtige Alter erreicht haben und nicht bereit- in di« Armee eingetreten sind, hierdurch die Aufforderung, sich bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen ungesäumt bei dem Unterzeichneten mündlich oder schriftlich anzumelden und dabei ihren Berechtigungsschein mtt «inzureichen. Meißen, am 29. Juli 1870. ' Der Ltvilvorsitzende der Königlichen Kreis-Ersatz-Commission. von Egidy. Bekanntmachung. Unter Hinweisung auf die in Nr. 169 des Dresdner Journals enthaltene Bekanntmachung der Königlichen Kriegs-Ministeriums vom 28. dsS. MtS. werden hiermit alle, mit Berechtigungsschein zum einjährigen Freiwilligendienst versehene Militärpflichtige im Bezirk der AmtShauptmannschast Grimma, die da» militairpflichtige Alter erreicht haben und noch nicht in den activen Dienst eingetreten find, hiermit aufgefordrrt, sich , wsofern dieß nicht bereits geschehen, k»f»»t bei dem unterzeichneten Civil-Vorsttzrnden der Kreis-Ersatz-Commisfion mündlich oder schriftlich zu melden. Grimma, den 27. Juli 1870. Königliche KreiS-Ersatz-CoMmission der AuShebungSbezirk« Grimma, Wurzen und Oschatz. Der Militair-Borsitzende: Der Civil-Borfitzendr: von WolfferSdorsf, Oberst u. Btzirks-Commandeur. ve. Hübel, AmtShauptmann. PFriot fühlt gewiß ta fich die Lerp-ichtmH, nach Kräften zur U»t<rft«iK»g unserer braven k »erthetdtguug «nseres »atrrlaude« Blut uud Leben opfe^ müsse«, und zur -er Roth -er Kriegerb«ir»tr«ge». »ir find bereit, Sabru an Geld, Derbandzeua, Leiuewand, » - - «- I . I ». vrgrmßr. Bekanntmachung. »ammtttcho Mes«»»ifke« ««»des die-settigen Bezirks, welche bet der, infolge Mobilmachung anbefohlener Gestellung, bi- jetzt au» irgend einem «runde noch nicht zur Einstellung gelangtInd, werden bet Vermeidung der gesetzltchen Strafe hiermit aufaefordert, fleh »«- sPäteOen» »1» «. «rnguft IS»« 1» »ü-«a« de» »nteezeichneto« Mommando» Meißen, am SI. Juli 1870. Königliches Commanbo de- N. ÄataillonS „Meißen" IV. Landwehr-Regiment Nr. WA. d. Metzradt, Major.