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EMall und Anzeiger Amtsblatt für die Königliche» Eerichlsüniter sowie die Stadtrüthe z« Riesa »id Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 83. ' Dienstag, den »^August 1878. . Dictk» Blatt „Lldtdlatt und Aiykig»" erjcheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags, und kostet vierteljährlich iv Ngr, — Bestellungen werden bei jeder Postanstalt, in unseren E»Pcdltionen in Mela und Strehla, sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haascnstein und Vogler in Hamburg- Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Bekanntmachung, die Auszahlung der Gelder für die abgenommeuen Mobilmachungspferde betr. Die Gelder für die von der Abnahmekommission im Bezirk der unterzeichneten AmtShauptmannschaft am 21., 22. und 23. vorigen Monats in Wendischluppa »zur Mobilmachung der Armee abgenvmmenen Pferde sind bei der AmtShauptmannschaft eingcgangen und können vom 6. dieses Mo nats an in der Zeit von 8—12 Uhr Vormittags gegen Rückgabe der von dem Civil-Commissar der Abnahme-Commission ausgestellten, in nachstehend angegebener Weis« quittirten Anerkenntnisse hier in der amtShauptinannschaftlichcn Expedition erhoben werden. Auf Wunsch erfolgt auch die Zusendung der Beträge gegen portofreie Einsendung der quittirten Anerkenntnisse durch die Post auf Kosten der Empfänger. Auf der Rückseite der Anerkenntnisse ist in der unter D, ersichtlichen Weise über die Kauf- oder Taxsumme zu quittiren und haben die Aus steller dieser Quittungen ihre Unterschrift, insofern von ihnen nicht bestimmt angenommen werden kann, daß solche der AmtShauptmannschaft bekannt ist, entweder durch dar betreffende Königliche GertchtSamt, den Stadralh oder die Ortsgerichte des Wohnorts unter Beidrückung des Stempels atte- stiren zu lassen. Ohne dieses Attest kann die Auszahlung des Betrags nicht erfolgen. Grimma, dm 3. August 1870. Königliche AmtShauptmannschaft. 0r. Hübel. Thlr. -- -- wörtlich Thaler —- —- für dar laut umstehender Bescheinigung an das Königlich Sächsische Armeecorps abgelieferte Mobilmachungspserd und —- 10 Ngr. —- Gebühr für überlassene Falster, Trmse und Stricke sind mir Endesunterzeichneten richtig ausgezahlt worden, worüber hiermit quittirt wird. öl. dl. Bekanntmachung, die Wahl eines Vorstandes des pharmaceutischen Kreisvereins betreffend. Nachdem von dem dermaligm Vorstande des pharmaceutischen Kreisvereins im hiesigen Regierungsbezirke, Herrn Apotheker Lößner sen. von hier, angezeigt worden, daß seine Function auf Grund der Vorschriften unter Punkt 20—24 des Regulativs zur Verordnung vom 12. April 1865, die Errichtung einer Landes-Medicinal-Collegiums betr. (Ges.-u. V.-Blt. 115 ff.), mit dem 11. Mai dieses Jahres ihre Endschaft erreicht habe, so macht sich eine Neuwahl erforderlich. Unter Hinweis auf die in dem angczogenen Regulative enthaltenen Borschriften werden daher alle stimmberechtigten Mitglieder des pharma ceutischen KreiSvereinS hierdurch veranlaßt, sich an dieser Wahl zu betheiligen, und da solche nach Z. 8 des Regulativs schriftlich zu erfolgen hat, die eigenhändig geschriebenen Stimmzettel entweder mtt dem eigenen Vor- und Zunamen unterschrieben und mit dem Privatpelschast besiegelt in einem verschlossenen Couvert mit der Bezeichnung: „Wahlzettel", oder aber nicht unterschrieben, und sodann mit der auf dem verschlossenen Couvert eigen, händig bewirkten Bemerkung „Stimmzettel des Apothekers öl. zu öl." bis zum 2V. August 187« portofre an die Canzlei der Königlichen KreiSdirection allhier einzusenden. Alle nach Ablauf dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uneröffnet vernichtet. Zur Vermeidung von etwaiger Wiederholung der Wahlhandlung werden die Herren Mitglieder des pharmaceutischen KreiSvereinS hiermit auf genaue Beobachtung der vorstehend bezeichneten, gesetzlich erforderlichen Formalitäten des Abstimmungsmodus, sowie rechtzeitige Einsen dung der Stimmzettel noch besonders hierdurch aufmerksam gemacht. Leipzig, am 2. August 1870. Der mit der Wahl beauftragte Medicinal-Beisitzer der Königlichen Kreis-Direktion. Geh. Mevic.-Rath, Prof. vi-. Wunderlich. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll an Ort und Stelle den 20. Oktober 187« da» dem Gutsbesitzer Johann Christian Walter zugehörige Zweihufenguts-Grundstück Nr. 7 des Katasters, Nr. 7 der Gmnd- und Hypothekenbuchs für Treptitz, welcher Grundstück am 23. Mai 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf > ---- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger GerichtSstelle auShängenden Anschlag hier- durch bekannt gemacht wird. Strehu», am Sb. Mai 1870. Königliches Gerichtsamt daselbst. Strauß. Steckbrief. Der am 2. Juni d. I. au- dem Arbeit-Hause entlassene unter polizeilicher Aufsicht stehende und nach Pochra bei Riesa beurlaubt« Cigarrenmacher und Handarbeiter Georg Adolf Lischke aus Strehla hat sich der polheilichrn «ufficht entzogen und treibt sich jedenfalls vagirend umher. Dir geehrten Poltznbehörden werden deshalb ersucht, denselben im Betretungsfalle zu verhaften und anher zu schieben für den Fall aber, daß er Arbeit gefunden, Nachricht anher zu geben. Strehla, am S. August 1870. Königliches Gerichtsamt daselbst. Strauß. Schneider. Signalement Lischke's. Alter: 37 Jahr, Größe: mittel, Srfichtsform: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Haare: blond, Augen: grau, Augenbrauen und Bart: blond. Rase und Mund: gewvhmich, Stirn: frei, Kmn: oval, Zähne: unvollständig, Religion: luth., besondere Kennzeichen: da- rechte Bein ist kürzer. Anordnung getroffen, daß die vom Kriegsschau plätze einlausenden zuverlässigen Nachrichten durch den Telegraphen möglichst schnell zur Kenntniß de» Publikums in Norddcutschland gebracht wer den. Die betreffenden Bundestelegraphenstationen find daher angewiesen worden, sobald dergleichen Telegramme bet ihnen eingeben, dieselben durch dm Druck vervielfältigen, ein Exemplar am Sta tionsgebäude in einer dem Publicum zugänglich« Weife anhestrn zu lassen, wettere Exemplar« aber