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32. Jahr-. Dienstag, den 20. Mai 1879 *4° kehren. — Der Kronprinz des deutschen Reiches, welcher wegen eines- Magenleidcns mit gutem Erfolge die Brunnenkur gebraucht, gedenkt ebenfalls Ende Mai nach Berlin zurückzükehren. Der Reichskanzler, welcher in der letzten Zeit so wohl mit dem Abg. vr. Windthorst als Abg. v. Bennigsen längere Besprechungen gehabt hat, soll befreundeten Ab- '',11! ,, ,N - - I.NM «rsaeint in Riesa »öchentlick dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.—«bonnemcnlsprcis vierteljährlich l Mark 25 M. — Bestellungen nehmen alle «aiscrl. Post-Anstalten, die Expeditionen in «irsa und Strehla (E. Schön), in Stauchitz Herr Bruno Dürfet, sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche vei dem au«gebreüeten Leserkreise eine wirksame verüssenmchung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags 10 Uhr. - Elbebiall und Anzeiger. Amtsblatt der Söitigl. Amtshauptmannlchast Großenhain, der Löuigl. Gerichtsämter tiiesa »nd Strehla, sowie des Stadtraths M Kiesa und des Stadtgemeiuderaths M Strehla. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. WM Nachdem dem Gutsbesitzer Herrn Franz Nitzsche in Weida aus dem am Canitzer Wege bei Weida gelegenem Teiche seit dem Jahre 1870 wiederholt Karpfen gestohlen wordpn, sind im Lause des Monats April 1879 die in diesem Teiche befindlichen etwa zweistündigen Karpfen mittelst in dm Teich geworfener und jedenfalls giftiger Pillen getödtet worden. Zur ErmitteMng des Thäters wird dies unter dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Herr Nitzsche Demjenigen, welcher den Thäter zur Anzeige bringt, so haß eine Bestrafung erfolgen kann, eine Belohnung von Fünfzig Mark zugesichert hat. Riesa, deck 17. Mäi 1879. Königliches Gerichtsamt. Scheuffler. mehreren Großfürsten Theil nehmen wird, dürfte etwa > Mit e Jüni di« Badereise des Kaisers voraussichtlich Nach Beendigung der militärischen Jnspectionen bei nach Ems eintreten, welcher im Juli der Besuch vbn , Berlin gedenkt der Kaiser abwechselnd in 'Berlin und Gastpin folgen soll. — Die zur Zeit in Schloß Windsor Schloß Babelsberg zu residiren. Nach den Festlich- > zum Besuche der Königin Victoria anwesende Kaiserin leiten zur goldenen Hochzeit des Kaiserpaares, an Augusta wird Ende Mai in Coblenz zurückerwartet welchen auch der Kaiser Alexander von Rußland Wit > uns in den ersten Tagen des Juni nach Berlin zurück- Bekanntmachung. Nachdem ein am 12. d. M. in Pulsitz getödteter Hund bei der Sektion als der Tollwuth verdächtig erkannt worden ist, so wird andurch für die Ortschaften: Auerschütz, Binnewitz, Clanzschwitn Delmschütz, Gaschwitz, Gastewitz, Hoheuwussen, Hof, Jahna mitGoldhausen, Kiebitz mit Pfarrsteina, Ober- uud Nie-erlützschera, Obersteina, Pnlsitz, Raitzen, Rochzahn, Schmorren, Sömnitz, Schwednitz, Salbitz, Stauchitz, Stennschütz, Weichteritz, Zeicha «nd Zschannewitz bei Mügeln bis zum S. August L87V Hundesperre verfügt Während dieses Zeitraums sind in den genannten Orten alle Hunde ohne Ausnahme eingesperrt zu halten oder nur mit einem gut construirten. und gut befestigten Maulkorb versehen frei zu lassen. Zuwiderhandlungen werden nach tz 12 des Mandats vom 2. April 1796 mit 7 M.. 50 Pfg. bestraft. Im Uebrigen werden alle Hundebesitzer aufgefordert, ihre Hunde sorgfältig zu beobachten, bei Wahrnehmung verdächtiger Erscheinungen sofort einzusperren und hierüber Anzeige an die Ortspolizeibehörde zu erstatten. Oschatz, am 15. Mai 1879. Königliche Amtshan^tmannfchaft. Bekanntmachung. ——— In der Expedition des Untersteueramtes in Mesa soll von dem der Zoll- und Steuer-Verwaltung gehörigen, zwischen dem von dem linken Elbufer in Mesa nach der Bahnhofsstraße führenden Hohlwege und dem Förster'schen Grundstücke gelegenen Areale mit einem ungefähren Flächeninhalte von 1 Hektar 50 Ar die zeither an die Firma Bäßler und Bomnitz in Leipzig als Lagerplatz verpachtet gewesene Hälfte den SS. Mai dieses Jahres Bormittags LV Uhr anderweit öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Pachtlustige werden dazu mit dem Bemerken eingeladen, daß die näheren Pachtbedingungen sowohl bei dem Untersteueramte in Riesa als auch bei dem unterzeichneten Hauptsteueramte eingesehen werden können. .Meißen, den 10. Mai 1879. Königliches Haupt st eneramt. .. Tröger. , - > Verordnung, die Revision her Wahllisten für die Laadtagsloahlen betreffend. Da im Laufe dieses Jahres die erforderlichen Er^nzungswahlen für die Ständeversammlung vorzunehmen sind, so werden alle nach tz 23 des Wahl gesetzes vom 3. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1369) mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch noch besonders daraus hingewtescn, daß diese Listen im Laufe des Monats Ium dieses Jahres einer Revision zu unterwerfen sind und sofort im Anfänge des genannten Monats die in tz 11 der Ausführungs-Verorymng zu dem gedachten Wahlgesetze, vom 4. December 1868 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Zugleich wird auf die Bestimmungen unter I I, 2 und 3 des Gesetzes, einige durch die Reform der direkten Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher VorschKften betreffend, vom 2, August 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 211) Bezug genommen. Auch werden alle Obrigkeiten auf die Vorschrift 9 der angezogenen Ausführungsverordnung vom 4. December 1868, wonach sie von allen ihnen bekannt gewordenen Fällen einer Entziehung der StimükWchtigung den mit Führung der Wahllisten beauftragten Organen Nachricht zu geben Haben, hiermit ausdrücklich aufmerksam gemachte » Dresden, am 14. Mai 1879. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft findet sich veranlaßt, zu verfügen, daß Velocipedenfahrer, wenn sie mit Fuhrwerken Zusammen treffen, deren Pferde sich scheuen, so lange anzuhalten haben bis das Fuhrwerk vorüber ist, ingleichen daß sie kein mit Pferden bespanntes Fuhrwerk überholen dürfen. Zuwiderhandlungen würden mit Geldstrafe bis zu 15 Mark oder verhältnißmäßiger Haftstrafe belegt werden. Großenhain, am 14. Mai 1879. Die Königliche Amtshauptmannschaft. .. , Pechmann. ' Auf Anregung des Landesculturraths und nach Gehör des Bezirksausschusses ergeht hiermit an sämmtliche Landwirthe Verfügung, die sogenannte Klerseide (euscuta) überall wo sie. sich zeigt, insbesondere die blühenden oder samentragenden Pflanzen auf ihren Ackerländereien, Wegerändern, Ackerrainen, Wiesen und Weiden zu vertilgen. Die Art und Weise der Vertilgung wird Jedem überlassen, es werden aber Säumige mit Geldstrafen bis zu 30 Mark belegt werden. , . : - Die Gemeindevorstände haben in ihren Ortschaften dafür zu sorgen, daß der Verfügung überall nachgegangen werde und dieselbe noch insbesondere ortsüblich bekannt zu machen. , ' Großenhain, am 15. Mai 1879. . . Die Königliche AmtShanptmannschaft. Pechmann. >