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ElbcblaN und AnMer. Amtsblatt der König!. Äintshanxtlnaunschaft Großenhai«, der Kömgl. GerichtsSmter Mesa und Strehla, sowie des Stadtraths M Mesa und des Stadtgemeinderaths M Strehla. Druck und Verlag von Langer. L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. . KA. Donnerstag, den 8. Mai 187S. AA. Jahr-. -r ' -i" "" Srsärint in Mesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — AbonnementSprcis vierteljährlich i Mark ts P!g. — Bestellungen nehmen alle lkaiserl. Post-Anstalten, die Srpcditiviicn in Riesa und Strehla (E- Schön), in Stauchitz Herr Bruno Dörfel, sowie alle Voten entgegen. — Inserate, welche vei dem ausgebreiteten Leserkreise ei« wirksame Vcrüssemuchung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags 10 Uhr. Die Herre« Gememdcvorstündc hiesigen Stcnerbezirks werden andurch veranlaßt, diejenigen Tage, an welchen die Einkommensteuerzettel an die Steuerpflichtigen behändigt woroen sind, schriftlich und ohne Verzug anher anzuzeigen. Großenhain, am 6. Mai 1879. Königliche Bezirksstenereinnahme daselbst. , Neu bert. Die Reparatur eines Schuppens im Vorwerk Gohlis soll dem mindestfordernden Zimmermeister übertragen werden. Der Kostenanschlag liegt bei uns zur Einsichtnahme aus. Offerten erbitten wir uns innerhalb acht Tagen. Riesa, am 5. Mai 1879. DerTtadtrath. Steger, Bürgermeister. H. . Der Fleischer Carl Friedrich Barman« aus Rögnitz bei Merseburg, der Tuchmacher Gustav Eduard Jost aus Hainichen und der Fleischer Wilhelm Friedrich Junghänel aus Wildenfels bei Zwickau, sind in einer gegen sie zu eröffnenden Untersuchung zu vernehmen. Da der gegenwärtige Aufenthalt der muthmaßlich vagirenden Angeschuldigten unbekannt ist, so werden dieselben hiermit geladen, sich bis spätestens den LV. Mai 187» an hiesiger Gerichtsstelle persönlich einzufindcn, bez. über ihren Aufenthalt Nachricht anher gelangen zu lassen. Alle Behörden, in deren Bezirken die Genannten betroffen werden sollten, aber werden ersucht, dieselben auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und daß dies geschehen, kurze "Nachricht darüber anher geben zu lassen. Strehla, den.3. Mai 1879. Königliches Gerichtsamt. ThieMann. A u L t i o «. Vom unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen Montag, den IS. Mai I87S von Bormittags 10 Uhr an ununterbrochen, in dem an der Bahnhofsstraße in Döbeln gelegenen früher Engclhardt'schen Grundstücke die zum Nachlaßconcurse weyl. Herrn Gustav Adolph Engelhardt hier gehörigen Vorräthe, als: rohe Sandsteine, ca. 86 in verschiedenen Formen fertig gearbeitete Denkmäler, 7 Marmorpostamente, eine größere Partie weiße und bunte Marmor- und Serpentinsteinplatten", eine Partie Gyps-, Alabaster- und Serpentinsteinsachcn, 46 Stück Wärmsteine, ferner verschiedene Handwerksutensilien, als: Schlägel, Winkel, Doppelspitzen, 20 Stück hölzerne Böcke, 1 Steinsäge, 2 eiserne Kanonenofen mit Blechrohren u. A. m. an die Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Döbeln, am 29. April 1879. Das Königliche Gerichtsamt. Damm. — - H o l z - A u c t i o n. Unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen sollen Mittwoch, den 14. Mai d. I., von Vormittags 9'/, Uhr an, auf Reudnitzer Forstrevier 1) im Holzschlage im Kötitzcr Holze, Abtheilung 77, am ä-Wcge an den Ochscnsaaler Feldern bis an die große Wiese: 328 Stück kies. Lattenhölzer, 13 bm. 19 cm. Oberstärke, 3,, in. lang, 50 Rmtr. weiche Brennscheite, IS4 ' wZe s Bremlnüpp-I, 2) im Holzschlage am ll-Wege und der Torgauer Straße 35 Stück kieferne Röhrklötzer, 17—18 cm. Oberstärke, 3,z m. lang, gegen sofortige Bezahlung an die Meistbietenden versteigert werden. Zusammenkunft: auf dem Holzschlage am X-Wcge an den Ochsensaalcr Feldern. Geldeinnahme: in der Restauration zum weißen Hause. König!. Forstrentamt Wurzen und König!. Forstrevierverwaltung Reudnitz bei Dahlen, am 1 Mai 1879 Löwe. Lomler. : .. ° Tagesgeschichte. Deutsche- Reich. Berlin, 6. Mai. Wie die „Tr." hört, steht auS Anlaß der goldenen Hoch- zeitSfeier unseres Kaiserpaares ein Allerhöchster Gnaden erlaß bevor, auf Grund dessen einer Anzahl von mehr als tausend gefangenen Personen aus sämmtlichen preußischen Strafgefängnissen die Freiheit geschenkt werdeu soll. Die Amnestie wird sich auf solche Ge fangene erstrecken, denen die betreffenden Strafanstalts- Direktionen gute Führungsatteste ausgestellt, auf Grund deren der Justizminister die Begnadigung befürwortet hat. WaS die politischen Gefangenen und Berurtheilten anlangt, so werde» von diesen im Ganzen nur wenige, der Begnadigung theilhaftig werden und zwar, wie man glaubt, nur solche, die ein Gnadengesuch eingereicht und ein reumüthigeS Bekenntniß abgelegt haben. Am Sonnabend fand beim Reichskanzler wieder eine parlamentarische Soiree statt, die besonders da durch merkwürdig war, daß auf ihr zum ersten Male daS Centrum vertreten war und selbst Windthorst- Meppen sich eingefunden hatte. Zwischen dem Freiherrn von Thüngen zu Roßbach in Baiern und dem Reichskanzler hat kürzlich folgende bemerkenSwerthe Correspondenz stattgefunden. Freiherr v. Tbünqen hatte eine Zustimmungsadresse auS Baiern zu cm» Zollprogramm deS Reichskanzlers an den Sohn desselben, den Grafen Wilhelm v. Bismarck, mit der Bitte gesendet, dieselbe seinem Vater, dem Fürsten, zu überreichen. Gleichzeitig hatte er an den Grafen W. v. Bismarck folgendes Schreiben beigelegt: Roßbach bei Zeitlofs i» Baiern, den »2. April »87S. Sw. Hochgeboren! Beifolgend beehre ich mich, Ihnen eine Anzahl Zustimmungs adressen zu übersenden mit der Bitte, dieselben Durchlaucht Ihrem Herrn Vater zu übermitteln. Ich muh dabei ausdrücklich bemerken, daß dieselben lediglich dem Programm Ihres Herrn Vaters vom IS. Dccember v. I. gelten, nicht aber dem vorliegenden Zolltarifentwurs, der in mehrfacher Beziehung von diesem Programm abweicht. Dasselbe bezweckt auSgesprochenermahe» Sicherstellung her Reichsfinanzen und müßigen Schutz für die gejammte vaierlünVsche SrwerbS- thütigkeit, herbeigeführt durch die Zotlpfiichtigkeit aller «in- ganaswaaren. Der vorliegende Zolltarifentwurs wird dieser Absicht nicht vollkommen gerecht. Die Landwitthschaft ist durch denselben