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-——» ,—>. ElbtblaN und AnjtM. Amtsötatt für die Königlichen Gerlchisäulter sowie die Stadträthe zn Riesa vvd Strehla. Redaktion und Verlag von E. F. Grellmann. 14. Freitag, den 17. Februar 4871. Dicje« Blatt „rldkblatt und An^iger" erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag« und greitag«, und kostet vierteljährlich l» Ngr. — Bestellungen werden bet jeder Postanstalt, in unteren »rpeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenftein und Vogler in Hamburg» Altona, Leipzig und Krankfurt a. M., H. lkngler in Leipzig, 8. W. Saalbach in Dresden und Eugen Kort in Leipzig. 15 ,, von Strauß. Summa 381 Mr. 8 1870, eraiebt 493 Mr. — Ngr. S Bekanntmachung. Zum Zwecke der Stimmabgabe zu der bevorstehenden Reichstagswahl find aus den Ortschaften des hiesigen Gerichtsambezirks di« im nach stehenden Verzeichnisse aufgeführten Wahlbezirke gebildet und für dieselben die nachstehenden Wahlvorsteher, für welche im Behinderungsfalle der Ge meindealtest« ihres Orts einzutreten hat, ernannt worden. Die Wahl ist in der Wohnung des Wahlvorstehers , den 3. März 1871 von Vormittags 10 Uhr bis Nachmittag» 6 Uhr vorzunehmen und sind daselbst die Stimmzettel abzugeben, welche au» weißem Papiere bestehen und außerhalb de» Wahllokals mit dem Namen des Candidaten, welchem der Wähler sein« Stimme geben will, versehen werden müssen. Die Gemeinde vorstände haben die» in ortsüblicher Weis« bekannt zu machen. Strehla, am S. Februar 1871. Königliches Gerichtsamt daselbst. Straub. derzeichniß der aus de« Dorffchaften des Gerichtsamts Strehla gebildeten Wahlbezirke «nd deren Wahlvorsteher. Nachdem seit dem 1. Januar diese» Jahres das Gesetz, betreffend die Wechselstempelsteuer im Norddeutschen Bund« vom 10. Juni I86S (Bundes-Gesetzblatt S. 193), auch in den Hohenzollernschen Landen, im Königreiche Württemberg, im Großherzogthum Vaden und im Großher- zoathum Hessen südlich de« Mains in Geltung getreten ist, treffen die über die Bedeutung der Ausdrücke ,Lnland" und „Ausland" nach dem Sprach- gevrauche des gedachten Gesetzes in der durch Bekanntmachung vom 28. December 1869 veröffentlichten Anweisung, betreffend da» Strafverfahren wegen Wcchselstempethinterziehung, unter Nr. 2 gegebenen Erläuterungen nicht mehr zu. Unter Inland ist nunmehr das ganze Geltungsgebiet de« Gesetzes, also mit Einschluß der Hohenzollernschen Lande und der übrigen vorbe- .... verstehen. Im Gegensätze hierzu sind alle Orte außerhalb des nunmebrigen Geltungsgebietes al« „Ausland" anzu- ... — - 7 V. , -tkpjrg oder Bremen gezogener Wechsel km ganzen Geltungsbereiche de» Gesetzes als ein inländischer zu behandeln und die etwa hinsichtlich desselben entdeckte Wechselstempelhinterziehung eintretendm Faller von den dazu berufenen Sächsischen Behörden ebenso zu verfolgen, als wenn dieselbe bei einem Wechsel vorgekommen wäre, der von einem Sächsischen Orte auf einen Sächsischen Ort gezogen ist. Dresden, am 6. Februar 1871. Finanz-Ministerium. Freiherr von Friesen. Wolf. Quittung. Der Beschluß der Herren Rittergutsbesitzer und Gemeindevorstände de» hiesigen Amtsbezirk», wornach zu einer erneuten Sammlung zu Unter stützung des internationalen Hilfsbereit,» de« Königreicks Sachsen sür di« verwundeten und kranken Soldaten unserer Königlich Sächsischen Armee Jeder der über 59 Steuereinheiten besitzt, -/. Pfennig pro Steuereinheit, der Auszügler und Kapitalist aber nach Belieben geben soll, hat den erfreu lichen Erfolg gehabt, daß mit alleiniger Ausnahme der Gemeinde Cavertitz, welche eine besondere Sammlung für ihre im Felde stehenden OrtSange- hörigen veranstaltet hat, der gesammte Landbezirk des hiesigen Gerichtsamts sich dieser freiwilligen Steuer unterzogen hat. Es sind eingegangen: SO Thlr. von Herrn Kammerherrn Pflug! auf Strehla für die Rtttcrgüter Görzig und Trebnitz; 20 Thlr. von Herrn Rittergutsbesitzer Frentzel auf Cavertitz und Schöna; 16 Thlr. von Herrn von Egidy auf Kreynitz; 15 Thlr. von Herrn Kammerherrn Pflugk auf Cottewitz; 19 Thlr. von Herrn von Petrtkowskv auf Oppitzsch; ö Thlr. von Herrn Stark« für Leckwitz; 1 Thlr. 19 Ngr. von Fräulein von Watzdorf in Kleinrügeln; ö Thlr. von Herrn Rittergutspachter Reuther in Görzig; 2 Thlr. von Herrn Inspektor Gebhardt »u Kreynitz; 2 Thlr. von Herrn Pastor Adwig in Cavertitz; 1 Thlr. von Herrn Lehrer Schmidt daselbst; 7 Thlr. 15 Ngr. 7 Pf. von Demselben, Ertrag eine« Eonkert»: 7 Ngr. 5 Pf. von Herrn Gemeindevorstand Kresse daselbst; 12 Thlr. 24 Ngr. 2 Pf. von der Gemeinde Clantzschwitz: 12 Thlr. — Ngr. 5 Pf. von der Gemeind« Görzig; 12 Thlr. 9 Ngr. 9 Pf. von der Gemeinde Gohlt»; 1 Thlr. von Herrn Pastor Hess« daselbst: 6 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. von der Gemeind« Großrügeln; 18 Thlr. 11 Ngr. von der Gemeinde Jacobrthal; 19 Thlr. von der Gemetnde «lingenhain; 22 Thlr. 5 Ngr. 7 Pf. von der Ge meinde Kreynitz; 4 Thlr. 22 Ngr. 8 Pf. von der Gemeinde Kleinrügeln: 12 Thlr. 8 Ngr. 4 Pf. von der Gemeinde Klütitz; 18 Thlr. 4 Ngr. von d« G-meinveÄaa«: 2 Thlr. von Henn Pastor Müller daselbst; 7 Thlr. 6 Ngr. 5 Pf. von der Gemeinde Leckwitz; 6Tblr 8 Ngr. von der «emeinde Lorrn,kirnen; 3 Thlr. von Herrn Pastor Paul daselbst; 8 Thlr. 2 SA. 5 Pf von d« Gemeinde Olganitz; 9 Mr. 15 Rar. v«, der Gemeinde Oppitzsch; 18 Thlr. 19 Ngr. 6 Pf. von der Gemeinde Kahlas»»; 3 Mr. 22 Ngr. i Pf. van der Semeind« Schöna; Mr -9 Rar. 5 Pf. von der Gemeinde Treptitz; 7 Thlr. 8 Ngr. von der Gemeind« Unterrnch«: 18 Mr. 9N,r. 5 Pf. von d« GxxeAe Zaußwitz; 15 Mr. ..-A. . ZsHepa; II Thlr. 4 Ngr. 4°Pf. von dn MllschastSaxoniä zu Strehla str ein« Matervorstellung; 3 Mr. Stzr. 4 Pf. Hierzu IN Mr. 22 Ngr. 5 Pf. Ertrag der ersten Sammlung lt. Quittung vom IS. Septbr. Pf. Gesammtbetrag. Lüftvn^n«R^^ttA^er^^HEKmchnann Wollnum« in Strchla vna^altetm^eatervorstAlung Kg«, verwundeten °d« «ME? s^ Stran». Bekanntmachung. ich in den Hohenzollernschen Landen, im Königreiche Württemberg, im Großherzogthum Baden und im Großher- in Hessen südlich de» Mains in Geltung getreten ist, treffen die über die Bedeutung der Ausdrücke ,Lnland" und „Ausland" nach dem Sprach- „ ich« des gedachten Gesetze» in der durch Bekanntmachung vom 28. December 1869 veröffentlichten Anweisung, betreffend da» Strafverfahi wegen Wechselstempelhinterziehung, unter Nr. 2 gegebenen Erläuterungen nicht mehr zu. Unter Inland ist nunmel zeichneten Länder und Gebiete zu verstehen. Im Gegensätze hierzu sind alle Orte außerhalb des nunmei sehen. Es ist mithin fortan z. B. auch ein au» Stuttgart, CarlSruhe oder Darmstadt auf Hamburg, Leipzi Geltungsbereiche de» Gesetzes als ein inländischer zu behandeln und die etwa hinsichtlich desselben em! inde Clantzschp Körzig; 12 Thlr. 9 Ngr. 9 Pf. von der Gemeinde Gohlt»; 1 Thlr. von Herrn Pastor Hesse dc Großrügeln; 18 Thlr. 11 Ngr. von der Gemeinde Jacobrthal; 19 Thlr. von der Gemeinde i ...... — -- 2- Mr. 8 Ngr. 4 Pf. Gemeinde Lorenzkirc^en; 3 Thlr. von 8 Thlr. 2 Ngr. -ahlasan; 3 Thlr. 22 i. von der Gemeinde Zschqra; 11 Dhlr. 4 Ngr. 4 Pf. von der Gesell^ - zA, 4 Pf Hierzu 111 Mr. 22 Ngr- 5 Pf- 493 Mr- — Ngr. 9 Pf. Gesammtbetrag. . . . m de» International« ^üfsverein» wird hierüber dankend quittirt. , „ . «sird über 39 Thlr. S Ls. 9 Pf. Reim "" " — qnittirt, welch« Summ« für di« hilftbedürDgen t StreM, am 12. Februar 1871. de» Wahlbez. Gebildet au» Name des Wahlvorstehers. de» Wahlbez. Gebildet au» Name de» Wahlvorsteher». I. Cavertitz mit Rittergut Gm.-Vst. Kresse. 11. Laa» Gm-Vst. Schmidt. 2. Clantzschwitz s Schindler. 12. Leckwitz und Dürrenberg s Billig in Leckwitz. 3. Gohli» - Schneider. 13. LorcnzNrchen und Lettewitz mit «ittergut s Eltfchig in Lorenzürchen. 4. 5. Görzig mit Trebnitz u. Rittergüter Großrügeln s Schumann in Görzig. Kirsten. 14. 15. Olganitz und Reudnitz Sahlassan s Winter in Olganitz. Moritz. Schmidt. 6. Jacobrthal s Liesch. 16. Schöna s 7. Klingenhain s Schöche. 17. Treptitz s Wahrig. 8. Kleinrügeln s Großöhm. 18. Unterreutzen und Oppitzsch mit Rittergut Zaußwitz s Kühne in Unterreußen. 9. Kreinitz mit Rittergut s Biedermann. 19. s Moritz. 19. Klötttz s Starke. 29. Zschepa s Jentzsch.