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Gefundener Ring. In der Nähe der hiesigen Bahnhöfe ist ein goldener Siegelring aufgcstindkn und anher abgegeben worden, was in Gemäsheit tz. 239 des bürgerlichen Gesetzbuchs hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. König!. Gerichtsamt Riesa, am 5. October '865. In Stellvertretung: Sinz, Act. Thost. Die HauShaltpläne der Gemeinden. - Es ist eine nicht hoch genug zu schätzende Ein richtung, wenn die Gemeinden nach einem gewissen Haushaltplane wirthschaften. Bei den Städten mit Städteordnung sind die Haushaltpläne schon seit 1832 vorgeschrieben, während sie bei den Landgemeinden zuerst nur bezüglich der Schulkassen, dann aber auch in vielen Orten bezüglich der übrigen Kassen obrig keitlich angeordnet worden sind. Sowie leine Familie ohne einen gewissen Haushaltplan für die Länge der Zeit in guter Ordnung bestehen kann, so ist dies auch bei den Gemeindeverwaltungen der Fall. Während man aber bei dem Familienwesen erst die Einnahmen, die zn erwarten stehen, ausmittelt, und dann hiernach die Ausgaben feststellen mutz, muß man bei den Ge meindehaushaltplänen umgekehrt verfahren. Hier muh erst feststehen, „wie viel brauchen wir," und dann ist erst auszumittcln, wie die betreffende Summe aufge bracht werden soll. Um den wirklichen Bedarf ken nen zu lernen, ist es unstreitig ain beste», wenn man die letzten Rechnungen zur Hand nimmt, und aus diesen Herauszieht, welche einzelne bestimmte Summen gebraucht werden, z. B. zur Schuldentilgung, zur Verzinsung, zu Gehalten der Gemeindevorslänte, Kas- sirer, Wächter und dergl. Stehen Bauten und Re paraturen an Straßen und Gebäuden oder andere Anschaffungen in Aussicht, so muh man durch einen Sachverständigen ermitteln lassen, wie hoch dieselben, zu stehen kommen werden. Berücksichtigt man daun noch die sonst in der Regel verkommenden anderen Bedürfnisse, und nimmt noch für unvorhergesehene Ausgaben eine angemessene Summe hinzu, so wird man" den JahreSbcdarf mit ziemlicher Sicherheit aus findig gemacht haben. Räthlich ist's aber dabei, daß man bei denjenigen Ausgaben, die nicht in ganz be stimmten Summen angegeben werden können, nicht den niedrigsten Satz hält, sondern lieber etwas höher geht. Was die Einnahmen anlangt, so wird man zu nächst die zu erwartenden Zinsen von den Kapitalien, die Erb- und Grundzinsen, Pachtgelder in denjenigen Beträgen, wie die Gemeinde sie zu fordern berechtigt ist, aufzustellen haben. Hieran knüpft inan die ÄuS- mittelung der Einnahmen, auf die man z. B. aus Holznutzung hoffen kann, jedoch so, daß inan hier nicht den höchsten, sondern nur etwa den mittelen Ertrag festhält. Weih man nun,--wie viel auf diese Weise cingehen wird, so ist dann, sobald mag den Hauptbcdarf kennt, die Berechnung leicht, wie viel durch Anlagen ausgeschrieben werden muß. Erst wenn dies geschehen ist und die Haushalt pläne genehmigt sind, kann dazu vcrschritten werden, zu bestimmen, wie viel jeder Anlagepflichtigc zahlen foll. Hier ist nock zu bemerken, wie es sich außeror dentlich empfiehlt, wenn jedem Anlagepfiichtigen ein Steuerzettel behändigt wird, aus welchem er ersehen kann, wie viel er im nächsten Jahre und resp. in jedem Monate an Anlage zu zahlen hat. Wo diese Einrichtung noch nicht besteht, da muß darauf hinge arbeitet werden. AkogeSgeschichte. Dresden. Den Berliner Blättern ist unser Staatsminister Freiherr v. Beust der ewige Stören fried und Ränkeschmied, weil er der grohmächtlichen Politik in der schleswig-holsteinischen Frage am Rüh rigsten cntgegengetrctcn ist. Jetzt wurmt sie heftig das Rundschreiben des französischen Ministers Drouyn de l'Huys an die diplomatischen Agenten Frankreichs im Auslande über die Gasteiner Convention und na türlich sind sie da sofort wieder mit der Entdeckung bei der Hand, daß das ein Frenndschaftsstückchen des Herrn v. Beust, daß „zwischen der Politik des sächsi schen Eäbinets und jenem französischen Rundschreiben enge Beziehungen vorhanden" seien, daß „der sächsische Minister der Anregung des französischen Circnlars nicht gar ferne stehe" u. dergl. — Das „Dresdener Journal" tritt nun in seiner neuesten Nr. Liesen An- dichtuilgcn auf s Entschiedenste entgegen und sagt u. A.: „Der Zweck djescr Insinuationen ist ein doppel ter. Einmal soll der immerhin unbequeme Eindruck des französischen Schriftstücks dadurch verwischt Per- Len, Laß man' seinen Ursprung von seiner wahren Quelle, nämlich der Initiative eines mächtigen aus wärtigen Cabinets hinweg und aus Jntriguen deut scher Cabinetc hinleitet, womit zugleich der Vortheil, die letzteren zu verdächtige», erreicht wird. Alsdann aber will man mit diesen Neckereien die Regierungen der deutschen Mittclstaateu bewegen, in einen Schrei der Entrüstung über „die fremde Einmischung" ans- znbrrchen nnd womöglich den großen Cabinetcn, ge gen welche die französische Manifestation gerichtet ist und welche bisher wenig Lust gezeigt haben, sich da gegen zn erheben, diese Mühe abznnehmen. Zu die sem Grade der Selbstverleugnung werden jedoch die Regierungen der deutschen Mittelstaaten uni so we niger sich geinüssigt sehen, als sie dnrchans keinen Be ruf verspüren können, Aeußcrungen zn bekämpfen, die sie in keiner Weise veranlaßt hüben, die sie im deut schen Interesse zu beklagen, aber gerade darum am »leisten zu beklagen haben, »veil sie darin manche ernste und bittere Wahrheit erkennen müssen. Die sächsische Regierung hat bei frühem» Gelegenheiten bewiesen, daß sie gegen wirkliche uqberUM Mmischungeu des Auslandes in deutsche Angelegenheiten ihre Stimme ohne Scheu zu erheben weiß. Man wird sie stets dazu bereit finden, wo Deutschland und der deutsche Bund in seinem Rechte und seinem Ansehen angegriffen wird. Wo aber in» Auslände sich eilte Stunme erhebt, die weder gegen Deutschland,-noch gegen den Bund gerichtet ist', kann man mehr als schweigen nicht verlangen." ' Leipzig, 30. Sept. (L. Bl.) Gestern feierte