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oälöeötattAnMger. Amtsblatt für die Kinigl. GerichtSämtn sowie die StadtrSthe M Riesa und Strchla. Redactton und Verlag von E. F. Grellmann. Urettas,R«. A»«r 1865. Dies«» Blatt. „Llbeblatt und Anzeiger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag» und Freitag«, und kastet »iereeljstdriich 7j Rgr. Bestellung«, »erden bet jeder Pvstanstall, in der Leveditien diese« Blatte» i» Ales«, WWM in Strebla bei Herrn Schuhmachermeisier Lippert und überhaupt von allen unser» Boten «ntgegengenomme«. Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenstein und Bogler in Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., Jllgen und Fort in Leipzig, Hr. F. S. Saalbach in Dre«den und Hr. H. lllngler in Leipzig. B e k a n n t in a ch il ll g. Die in Gemäßheit H. 55 des Gesetzes, die Wahlen der Abgeordneten beider Kammern der Stände versammlung betreffend, vom 19. October 1861 für den hiesigen Amtsbezirk cmfgestellten Landtagswahllisten find in Gemäßheit §. 56 des gedachten Gesetzes im Laufe dieses Monats einer Revision zn unterwerfen, was nach H. 45 der Ausführungsverordnung vom 21. August 1862 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß einem Jeden die Einsicht der Wahllisten, insoweit sie ihn betreffen, freisteht, etwaige Reclamationen aber, recht zeitig anzubringen sind, da sofort nach erfolgter Anordnung einer Wahl diese Listen zu schließen und die da rin nicht eingetragenen Personen von der Theilnahme an der ausgeschriebenen Wahl ausgeschlossen sind, auch etwaigen Reclamationen, welche bis dahin nicht erledigt, keine weitere Folge zu geben ist. Riesa, am 10. Juni 1865. Königliches Gerichtsamt. ' Uibrig. Thost. Bekanntmachung. Das diesjährige Commun-Anlagen-Cataster liegt in der hiesigen Stadtcassenexpeditton zur Einsicht aus und find Reklamationen gegen dasselbe bei deren Verlust binnen 14 Tagen und längstens bis zum 8. Juli -sS I. bei uns anzubringen oder schriftlich einzureichen. Die Hälfte dieser Anlagen ist sofort nach Empfang der Zettel, die andere Hälfte dagegen vom 2.-7. Oktober l. IS. zu berichtigen. Riesa, den 13. Juni 1865. Der S t a d t r a t h. , Steger, Brgrmstr. Hempel. LageBgeschichte. Meißen, 10. Juni. Die gestrige Sitzung des hiesigen k. Bezirksgerichts betraf eine Untersuchung wegen leichtsinnigen Bankrots, deren Ergebniß nicht ohne Interesse für das größere Publikum sein dürste. Jean Möglin aus Rixheim im Elsaß, der Sohn ei nes Tapetenfabrikanten, errichtete im Herbst 1861 in Grödel bei Riesa in ermietheten Räumen mit nicht bedeutenden eigenen Mitteln, aber einem nicht un bedeutenden und ihm gewährten Credit eine Tape tenfabrik und betrieb die Fabrikation von Tapeten mit gutem Erfolge bis zum Monat März 1863, in welchem seine Geschäftstätigkeit dadurch gehemmt wurde, daß die Fabrik mit allem Zubehör durch Brand zerstört wurde. Möglin ließ sich dadurch nicht schrecken, sondern begann nach Wiederherstellung der zerstörten Baulichkeiten in denselben die Fabri katton von Tapeten von Neuem, aus der Basis der zu erwartenden Brandentschädigungsgelder, sowie des oben schon erwähnten fortbestehendcn Credits; indeß nach einigen Monaten erkannte er, daß hauptsächlich deshalb, weil der erlittene Brandschaden die vergleichs weise von der Triester Feuerverficherungsgesellschaft ihm zngebilligte Brandschädensumme nm 3500 2hlr. überstieg, seine Zahlungsunfähigkeit. Auch dadurch ließ er sich nicht air der Fortbetreibung seines Ge schäfts hindern, in der Hoffnung, die Ueberschuldung durch Fleiß und mit Rücksicht auf detz ihm gewähr ten Credit heben zu können; dahep er fortwährend neue Maaren auf Credit aufnahm, bls im Mai 1864 Lu seinen! Vermögen der Concurs eröffnet wurde. Möglin stand nun unter der Anklage: 1) durch die Wiedevtwffnung seines Geschäfts nach dem Brande, welches als gewagtes, mit seinem Vermögen nicht im Verhältnisse stehendes Unternehmen zu betrachten, die Gant herbeigeführt zu haben, 2) nach Erkennung sei ner Zahlungsunfähigkeit und ohne gegründete Hoff nung^, dieselbe zu heben, Waaren apf Credit aufge-