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Elbeblm und Anzchcr. Amtsötatt für die Königliche« Gerichtsämter Mit die Stadträthe zu Riesa und Strehla. , . Druck und Verlag von S. F. Grellmann in Mesa. 104. Freitag, den 87. Deeember 1872 Dtcsc« Blatt „äldedlatt und AnsN-er»' erschsnt in Riksa wötrnlliib zweimal, Dienstags und Freitag«, und kostet vicrteljLhrlich !0 Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Postanstalt in, unseren Speditionen in Riesa und Strehla sowie do» allen unsern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenstein und Vogler in Hamburg-Altona, Leipzig und Frankfurt is. M., R. Masse in Leipzig, K. W. Baaldach in Dresden und Augen Fort in Leipzig. s > ' > > ! — -> - -jsss—s-s» Glnla-uug zum Abonnement. Mit Neujahr 1873 beginnt dieses Blatt seinen 26. Jahrgang. Bestellungen auf das I. Quartal, welche alle Kaiferl. Post-Anstalten^ unsere Boten, sowie die Expeditionen zu Strehla und Niesa entgegermch- men, bitten wir bald zu machen, Inserate, welche wir uns für die betreffenden Nummern Montags und Don nerstags dis Dormittags Id Uhr erbitten, finden eine wirksame Verbreitung. Die Expedition des Elbeblattes und Anzeigers. Bekanntmach u n g. Die Königliche Kreis-Direction hat dem Knaben Gustav Carl Rudolph Müller au- Strehla in Anerkennung der mit Muth und Entschlossenheit bewirkteil Rettung eines Knaben vom Tode des Ertrinkens eine Geldbelohnung bewilligt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Leipzig, am 18. December 1ö72. Königliche Kreis-Direction. v. Burgsdorfs. Bekanntmachung, die Anmeldung der Hunde betr. Unter Bezugnahme auf 8 3 des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betr., und auf 8 3 des Regulativs über Entrichtung dieser Steuer in Strehla, werden alle Einwohner Strehla's, soweit dieselben Hunde besitzen, aufgefordert, behufs Consignation der Hunde, bei Vermeidung der 8 9 veS Regulativs angedrohten Strafe von 3'Thlr. —- —- » bis spätestens den 10. Januar 1873 schriftliche Anzeige über den Besitz von Hunden bei uns zu wachen. Rechtzeitige mündliche Anmeldungen werden jedoch auch beim unterzeichneten Bürgermeister angenommen. Strehla, am 23. Decetnber 1872. Der S t a d t r a t h. Schreiber, Brgrmstr.-. Sächsischer Landtag. Dresden, 19. Dec. Der Zweiten Kam mer lag ül ihrer heutigen Sitzung der Entwurf einer revidirten Landgemeindeordnung zur ander weit«! Berathung vor. Eine Reihe von Differenz punkten zwischen den Beschlüssen der beiden Kam mern wurde durch Beitritt zu den Beschlüssen der Ersten Kammer erledigt. Bei andern und namentlich in Bezug aus die polizeilichen und obrigkeitlichen Befugnisse des Gemeindevorstandes blieb die Kammer jedoch bei ihren früheren Be schlüssen stehen, namentlich hielt sie den von der Ersten Kammer abgelehnten 8 74 aufrecht. Bei diesem Paragraphen rteth der Wg. v. Einsiedel' dringend, im Bereinigung-verfahren, wenn es zur Herbeiführung einer Verständigung nvthig sei, die Berechtigung, die der Entwurf und der Beschluß der Zweiten Kammer dem Gemeinde vorstande einräumt, zur Durchführung der inner halb der ihm bet der Gemeindeverwaltung und der Poltzeipslege zustehenden Cympetenz von ihm erlassenen Anordnungen Hast bis zu 3 Tagen . und Geldstrafen bis zur Höhe von 10 Lhalern anzudrohen und zu verhängen, auf Geldstrafe, mit Ausschluß der Hast, zu beschränken. Die Abgg. Krause, Körner, Ludwig und andere ver« thetdigten die Bestimmung des Entwurf», die Abgg. Käferstein und v. Oehlschlägel schloffen stch der Ansicht des Abg. Einstedel an. Der Mnister des Innern erklärte, er Halle zwar die Bestimmung de» Entwurf» ftr ungefährlich, ander seits würde er beklagen, wenn so große» Gewicht auf die Brstlgniß de» GemeindrvorstandeS, auch vorläufig« Strafmandate auf Hast zu erlassen, gelegt werden sollte, um von der Annahme der selben das Schicksal de» ganzen -esetzeS ab hängig zu «ach«, denn in «ehre« Ländern sei Affe BefuaMden verwallunaKAd« über haupt vorenthauen; nicht unmöglich, daß st« Hn »erde: «in Eardtmüp^^^ü" alfß"gerade^düffe VMfrm^niö^ I« Ürbrigen st^den nur g hervor. Bei Achte. ch/ eine solch« nm schloff«- von'derErst« Dresden, 21. Dec. Die Zweite Kam mer hielt beute ihre letzte Sitzung vor dem Feste ab. Zunächst rief ein Antrag der 2. Deputation Abth. 8, wonach die Kammer alle nach dem 23. d. M. eingehenden neuen Eisenbahnconces- sionsgesuche während des gegenwärtigen Land tags nicht mehr in Berathung ziehen soll, eine Debatte hervor. Die Abgg. May und v>-. Rentzsch begründeten denselben. Die Abga. Sachße und vi. Minckwitz erblickten in einem solchen Beschlüsse eine Beeinträchtigung des verfassungsmäßigen Petitionsrechtes und bekämpften unter diesem Gesichtspunkte den Antrag. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz und Abg. I)r. Biedermann be fürworteten ihn, indem sie jenen Gesichtspunkt als unzutreffend zurückwiescn. Der Mnister be tonte unter dem Beifall der Kammer die Noth- wendigkeit, dem gegenwärtig mit den Gesuchen um Eisenbahnconcesfionen getriebenen Unwesen Einhalt zu thun: so, wie bisher, könne es nicht fortgehen; es sei nickt würdig, wenn Regierung und Kammer genötigt seien, eine Menge »Zett auf die Erörterung von Projekten zu verwend«, von denen man voraus wisse, daß niemals etwa» daraus werde. Biceprästdent Streit Wider rieth die Annahme des Antrags; EvncrsfionS- gesuche, die von der Regierung vorgelegt würden, müßten trotz de» Antrags berathen werden; betreffs der an die Kammer gerichteten Petitionen sei nicht räthltch, sich die Hände zu binden. Alle Redner waren übrigen» einig in der Berurthei- lung des herrschenden Et'enbahnaründungSschwin- del». Der Antrag wurde schließlich mit 45 Stimmen abgelehnt. Hierauf machte stch die Kammer über die Differenzpunkte zwischen dm Veschlüffen beider Kammern zum Entwurf einer Stadteordmmg für mittlere und kleine Städte der AmtShauptmannsstelle. Die Abgg. Sachße und Günther verwandten stch dafür, diesen Beschluß fallen zu lassen; die Abgg. Berg, Petri, Krause, Referent l»r. Pfeiffer sprach« für Aufrechterhal tung desselben. Der Minister des Innern erklärte sich mit derselben Bestimmtheit, wie früher, und zwar im Interesse des Zustandekommens des Ge setzes, gegen den Beschluß der Zweiten Kammer; er bezeichnete jenes Vorschlagsrecht wiederholt als unvereinbar mit dem konstitutionellen System, der ministeriellen Verantwortlichkeit und machte — einer Ausführung des Abg. Krause gegenüber — darauf aufmerksam, daß da, wo ein ähnliches Recht noch bestehe, es nur bestehe als Ueberrest feudaler Institutionen. Die Kammer beschloß ge-, gen 25 Stimmen, ihren Beschluß aufrecht zu er halten. Eine Petition I. G. Marschner's in' Dresden, um Gestattung öffentlicher Concerte während der geschloffenen Zeiten, führte nach längerer Debatte auf Antrag des Abg. Petri zu dem Beschlüsse, die Regierung um eine Revision der auf die geschloffenen Zeiten bezüglichen Ver ordnungen von 1843 und 1848 — im Sinne einer Aufhebung der bezüglichen Beschränkungen — zu ersuchen. Eine Petition des Bezirksarmen- veränS zu Möckern u. s. w., die Bildung von Armenunterstützuugsverbänden betr., wurde auf Antrag der 3. Deputation (Referent Abg. Günther) nach einer Debatte, in deren Verkauf die Abgg. Köckert und vr. Heine die Uebrtweisung der Pe titton zur Berücksichtigung befürworteten, während Staatsminister v. Nosttz-Wallwitz, die Abgg. v. Einfiedel und Günther riethen, es bei dem De- putationSantrage bewend« zu lassen, der Regie rung zur Erwägung überwiesen. Der Mnister gab die Erklärung--«, daß dem nächsten Landtage eine umfassende Vorlaar über die Ausführung de» UnterstützungSwohnfitzgesetzeS noch nicht werde vorgelegt werd« können. Den Rest der Sitzung! füllt« Petitionen von minderem Belange au», Die Kammer wird ihre Arbeit« vorausstchtlich erst am 7. Hum« wieder ausnehm«, doch wer den die DeMatton« schpn eher wieder zusatck- me^ tteien.