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Zur Neuwahl des Vorstandes übergehend, wurde der Antrag, die Giltigkeit der Wahl von 1 Jahr auf 3 Jahre festzustellen, mit allgemeiner Zustimmung »um Beschluß erhoben und es wurde der Vorstand in semer früheren Zusammenstellung wiedergewählt: Vorsitzender Nagler-Prausitz, Stellvertreter Lorenz-Mehltheuer, Cas- sirer Ludewig-Pausitz, Protocollant Görlich-Striegnitz. — Herr Lindner-Seerhausen hielt nun einen Vortrag über „Anpflanzung größerer Obstplantagen." Zunächst von Anpflanzung größerer Kirschplantagen ausgehend, auf Apfel-, Birnen- und Pflaumenanladen übergehend, verwies derselbe vor allen auf Dreierlei. 1. auf den gehörigen Abstand der anzupflanzenden Stämme, 2. auf das Zusammenpflanzen der gleichen Sorten und 3. auf Anpflanzung nicht zu vielerlei verschiedener Sorten, sondern auf Anpflanzung größerer Mengen gleicher, im Handel gangbarer, preiswürdiger Sorten. Wenn auch ein Normalmaß des Abstandes je nach Beschaffenheit des Bodens nicht immer festzuhalten sei, so empfehle sich doch bei Kirschen ein Abstand von 6—7 Meter, bei Aepfel und Birnen 8—9 Meter und bei Pflaumen etwa 4—5 Meter. Vor allen Dingen warnte Herr Referent vor zu e n g e r Pflanzung, die nicht nur dem Wachsthume der Bäume und der Ausbreitung ihrer Kronen hinderlich und verderblich sei, sondern auch der Fruchtbildung schadenbringend sein müsse. Das Zusammenpflanzen gleicher Sorten sei hauptsächlich für den Pächter, weil Zeit und Mühe sparend, von großem Bortheil, sowie die Anpflanzung größerer Mengen gleicher Sorten für Pächter und Be sitzer größeren Gewinn in Aussicht stelle. Noch be merkte Herr Referent, daß er kein Freund der jetzt so mannichfach auftauchenden neuen Sorten sei, die oft unter neumodischen Namen gehend, doch nur schon früher bekannte Sorten seien. Er lobe sich die altbe währten guten Sorten unter alter Firma. — Bei der hierauffolgenden ziemlich bewegten Debatte bemerkte Herr Pastor Koch-Prausitz, daß die veredelten Sorten und deren Züchtung doch nicht so zu verwerfen sei, wie Referent gethan, im Gegentheil sei die Einführung veredelter Sorten wohl anzuerkennen und empfehlens- werth besonders für kleinere Anlagen und zum Zwecke des Hausbedarfs und sei vom Standpunkte des Händ lers aus, das Kind nicht gleich mit dem Bade aus zuschütten. Erwähnung fand noch, daß beim An pflanzen junger Bäume an die Stelle alter Kern- mit Steinobst zu wechseln sei, auch müsse der Boden einer Obstplantage öfter umgegraben oder umgepflügt werden, und sei derselbe nicht als Grasnutzungsplatz anzusehen, wenn Bäume und Frucht gedeihen sollen. — Herr Pollert-Seerhausen zeigte und empfiehlt dem Vereine eine neuconstruirte Räuchermaschine von Dorsche in Chemnitz. Es ist an derselben ein kleiner Blase balg angebracht. Herr Jahn-Niedermuschütz bemerkt, daß beim Rauchgeben große Vorsicht nöthig sei, damit der Rauch nicht zu heiß an die Bienen komme und die Bienen lädire. Lieber soll man, wenn Rauch nicht ganz nöthig, mit Wasser die Stechlust der Bienen zu dämpfen suchen. — Für nächsten Vereinstag hat Herr Pastor Pötzsch-Pausitz einen Vortrag über „die Maikäfer" und Herr Jahn-Niedermuschütz über „natürliche Schwärme der Bienen und künst liche Ableger" zugesagt. Auf das entsandte Tele gramm: „Sr. Majestät dem König Albert, Dresden, unserm allerhöchsten Protektor zum heutigen Tage die innigsten Glünwünsche! Bienen- und Obstbaumzucht verein Bahnhof Prausitz" — ging folgende höchst er freuliche Rückantwort ein: „Ich danke herzlich für die Mir zugegangenen freundlichen Wünsche. Albert!" Nossen. In der Notiz in der Montagsnummer unseres Blattes waren als Giftbäume für die Bienen die Ebereschen bezeichnet worden. Dies beruht aber, wie der alte Imker, von dem die Notiz zunächst im „Noff. Tgbl. erschien, selbst mittheilt, auf einem Jrr- thum, indem derselbe nicht die Eberesche, sondern die gemeine Esche gemeint hat. Dresden. Auf Allerhöchsten Befehl ist wegen erfolgten Ablebens Sr. Hoheit deS Markgrafen Maxi milian von Baden am Königlichen Hofe die Trauer auf eine Woche, vom 25. April bis mit 1. Mai dss. Js., angelegt. Dresden, 24. April. Man erinnert sich noch der wiederholten Leichenschändungen, welche seit langer Zeit auf dem Friedhöfe des Dorfes SeiferSdorf bei Radeberg vorgekommen waren. Frische Gräber waren geöffnet, Särge erbrochen, die Leichen herauSgeworfen und deS Herzens sowie anderer Körpertheile beraubt worden, ohne daß man die Leichenschänder zu entdecken vermochte. Als man endlich zwei SeiferSdorfer Ein wohner als des Unfugs verdächtig eingrzogen hatte, erhing sich der Eine in seiner Zelle und den Andern mußte, man wieder laufen lassen, weil keine belastenden Beweismomente gegen ihn Vorlagen. Als Ursache der k grauenhaften Vorgänge auf dem SeiferSdorfer Fried- Hofe bezeichnete man allgemein den in jener Gegend noch herrschenden heidnischen Vampyr-Aberglauben, der trotz aller Belehrungen durch Kirche und Schule unter der dortigen Bevölkerung noch fortwuchert. Geraume Zeit hatte der Spuk geruht. Da in der Nacht vom 10. zum 11. Februar d. I. wurde Jemand bei der Leichenschändung auf frischer That ertappt. Zwei Todtengräber, welche in der Leichenkammer des Seifers- dorfer Friedhofes Wache hielten, wurden durch ein eigenthümlicheS Geräusch aufmerksam gemacht und fanden einen Mann neben einem ausgegrabenen Grabe laut weinend auf der Erde liegend. Derselbe hielt einen geöffneten Kindersarg in den Armen, den er unter heftigem Schluchzen an sich preßte. Der Leichenschänder ward dingfest gemacht und der Behörde übergeben. Man hatte es mit einem geistig etwas beschränkten Menschen, Namens Kunath, zu thun, der wegen ver krüppelter Hand einem geordneten Erwerb nicht nach zugehen vermochte und sein Leben kümmerlich als Hadersammler fristete. Die ausgegrabene Leiche war die seines eigenen Kindes, das erst Tags vorher be graben worden war. Kunath hatte sich am vergangenen Sonnabend wegen des ihm berg'emeffenen Verbrechens vor der 3. Strafkammer des königl. Landgerichts Dres den zu verantworten. Derselbe gab an, er habe aus Gram über den Tod seines Kindes den Sarg ausge graben, um ihn mit nach Hause zu nehmen und die kleine Leiche noch einmal zu sehen. Am nächsten Morgen würde er den Sarg wieder an seinen Platz zurückge bracht haben. Der Gerichtshof verurtheilte den Ange klagten auf Grund der tztz 168 und 304 des Str.- G.-B. zu einer Gefängnißitrafe von 4 Monaten. Freiberg. In Naundorf hat sich am Freitag Vormittag ein schreckliches Ereignis; zugetragen. Die Tagearbeiterin K., welche im 37. Lebensjahre steht, lebte mit ihrem Halbbruder, dem Bergarbeiter F., seit circa 8 Jahren unter einem Dache. Kurz nach 8 Uhr Morgens wurde die K. von ihrem Bruder zum Krämer geschickt, der etwa eine Viertelstunde entfernt wohnt. Als sie ihre Wohnung verlassen, war der Bruder noch in derselben, ebenso wie ein kleiner, noch nicht ganz 1 Jahr alter Knabe, welcher noch vollständig gesund in seiner Wiege lag. Von dem Krämer nach etwa dreiviertel Stunden zurückgekehrt, sand sie ihr kleines Kind an einem Stricke am Ofen aufgehängt, kalt und leblos. Auf dem Tische standen die Worte: „Lebt wohl," von der Hand ihres Bruders geschrieben. Man vermuthete nun sogleich, daß Letzterer sich auch das Leben genommen haben würde, sie suchten und fanden ihn erhängt in kauernder Stellung auf dem Oberboden. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Bergarbeiter F. erst das Kind und dann sich selbst getödtet hat, und erblickt man die Ursache zu dieser That darin, daß er Tags vorher wegen Veruntreuung von Pulver aus der Arbeit entlassen worden war. Chemnitz, 24. April. Am vorigen Sonnabend Abend ist hier diejenige Person zur Haft gekommen, welche am 22. März d. I. den Leichnam eines ge- tödteten neugeborenen Kindes in einer Kiste mit der Post von hier aus nach Tannenberg bei Annaberg ver schickt hat. Dieselbe, eine ledige Frauensperson aus Stollberg, hat sich der k. Staatsanwaltschaft selbst ge stellt und bereits ein umfassendes Geständniß abgelegt, nachdem sich der Verdacht schon seit einiger Zeit auf sie gelenkt hatte und eingehende Erörterungen gegen sie anhängig geworden waren. Schellenberg. Unsre Stadt mit dem aus waldiger Umgebung hochaufragenden Schlosse Augustus burg war mit ihrem Wasserbedarf lange Zeit ausschließlich auf den nahezu 200 m tiefen berühmten Brunnen des Schlosses angewiesen. Als vor mehreren Jahren eine geistesgestörte Frau aus Chemnitz sich in die schauerliche Tiefe hinabstürzte, trat für die Stadt eine große Wassercalamität ein und man war genöthigt das Wasser aus großer Ertfernung in das hochgelegene Städtchen zu transportiren. Seitdem ist durch den Gemeinsinn und die Unternehmungslust eines sehr ehrenwerthen Bürgers der Stadt, Zenker, eine Wasser leitung geschaffen worden, die ein wahrer Segen für den Ört ist. Aber die Wasserleitung ist und bleibt immer noch ein Privatwerk und Privateigenthum; Schellen berg selbst hat kein Wasser und ist vielleicht die einzige sächsische Stadt ohne eigentlich öffentliche Brunnen. Gegenwärtig sind Erörterungen darüber im Gange,' unter welchen Bedingungen diese private Wasserleitung in den Besitz der Stadt zu bringen sein würde, da sie derselben auf die Dauer doch nicht entbehren und nicht für immer auf den guten Willen eines Einzelnen angewiesen bleiben kann. Stadtverordnete«. Sitzung vom 25. April 1882. (Anwesend die Herren: Rendant Thost, Vorsitz., Heinrich, M. Förster, Heyn, Kretzschmar, Müder, H. Förster, Nicolai, Hammitzsch, Schneider, Thalheim, Kühne, Börner, Lademann, Nagel, Müller und MöbiuS; als Rathsdeputirte die Herren Ruckdeschel und Grund mann.) Unter Vorsitz des Herrn Rendant Thost wurde in dieser Sitzung Nachstehendes verhandelt und beschlossen: 1. Die Stadtbibliothekscasien-Rechnung auf das Jahr 1881, die in Einnahme und Ausgabe mit 371 Mark 79 Pfg. balancirt, wurde unter Ablehnung einer nochmaligen Prüfung einstimmig für justificirt erklärt. Hierbei ist zu bemerken, daß der Unterstützungs beitrag zu der Bibliothekscasse auf das betreffende Rechnungsjahr feiten deS königl. Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts 75 M., feiten der Stadtcasse 100 Mart betragen hat. 2. Nach Vortrag einer Verordnung der k. KreiS- hauptmannschaft Dresden vom 9. März 1881 und des mit anher gelangten Normal-RegulativS für die Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen, so wie nach Kcnntnißnahme des darauf bezüglichen Raths beschlusses, wonach de: Stadtrath das neue Regulativ pur« genehmigt hat, beschließt das Collegium, den Stadtrath zu ersuchen, dahin wirken zu wollen, daß die Taxe für Untersuchung der Schweine auf Trichinen nicht, wie in dem Regulativ vorgesehen, auf mindestens 1 Mark, sondern analog anderen Städten auf höchstens 60 Pfg. pro Stück und auf 30 Pfg. für einen Schinken normirt, daß aber auch für Untersuchung der in 8 1 des Regulativs gedachten, aus Schweinefleisch hergestellten und hier cingcführten Eßwaaren, als Würste rc., eine Taxe festgestellt werde. 3. Auf das Gehaltsaufbesserungs-Gesuch des Copisten Baumann, der seit 1878 bei der Stadt angestellt ist und gegenwärtig ein Gehalt von 300 Mark bezieht, hat der Stadtrath beschlossen, dem Petenten vom 1. April c. ein Gehalt von 450 Mark zu gewähren. Auf Antrag des Herrn Stadtv. Heinrich beschließt das Collegium unter Ablehnung des Rathsbeschlusses, dem pp. Baumann vom 1. April c. eine Gehaltszulage von 100 Mark und vom 1. Januar 1883 an eine weitere desgleichen von 50 Mark zu verwilligen. Gegen 2 Stimmen stimmte das Collegium sodann dem Raths- beschlusse zu, wonach der Sergeant Kretzschmar in seiner Eigenschaft als städtischer Caserneninspector vom 1. Mai c. eine Gehaltszulage von 150 Mark (gegenwärtiges Ge halt 300 Mark- unter der Bedingung erhalten soll, daß er alle Arbeiten der Verwaltung selbst zu leisten, bezw. auf seine Kosten leisten zu lassen hat, so daß ein besonderer Kasernenwärter nicht angestellt zu werden braucht. 4. Die Herren Gebrüder Helm und Helm u. Friese haben an die Stadtgemeinde Riesa eine Nachtrags forderung in Höhe von 3938 Mark 9 Pfg. für Rüstungen bei den Casernenbauten gestellt und diese" Forderung in einer zweiten Eingabe auf 3500 Mark ermäßigt. Der Stadtrath hat beschlossen, denselben vergleichsweise die Summe von 1500 Mark anzubieten. ' Das Collegium lehnt nach Einsicht der Contracts- bestimmungeu den Rathsbeschluß einstimmig ab, findet den Bauabstrich der Baudeputation in vorerwähnter Höhe durchaus gerechtfertigt, da es die Geltendmachung der Forderung aus den Vertragsbestimmungen, nament lich auf Grund der 88 1, 2 und 19 nicht zu folgern vermag und lehnt daher jeden diesfallsigen Vergleich stricte ab. Herr Stadtv. M. Förster enthielt sich hier bei der Abstimmung. 5. Aus Anlaß der zwischen der kgl. Depotver waltung und der Stadtgemeinde Riesa stipulirten hohen Miethpreise verlangt der Militärfiskus von den städtischen Behörden die Erklärung, daß feiten der Stadt zu keiner Zeit Forderungen von höheren Miethzinsen gestellt werden sollen. Der Stadtrath hat diese Erklärung ab gegeben und stimmt auch das Collegium dem einstimmig bei. Bezüglich der Miethverträze selbst hat die Militär behörde verschiedene Modifikationen beantragt und soll sich der Stadtrath mit der Garnisonverwaltung hierüber in Einvernehmen setzen. DaS Collegium giebt, um den definitiven Abschluß der Verträge möglichst zu be schleunigen, den Entschlüssen des Stadtraths in dieser Sache im voraus seine Genehmigung und autorisirt den Herrn Vorsitzenden zur Mitvollziehung der Ver träge. — Hierrauf Schluß der Sitzung. Oeffentliche UchSsfengericht-fitz««, z« Riesa, am 19. April 1882. Schöffen: Herr Carl Zenker auS Mehltheuer, Herr Georg Klarmann auS Gröba. Der auf dem Rittergute Jahnishausen in Dienst stehende Johann August Metzger a«S Riesa hat am