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-Meßl'aÜ md Mutiger. Amtsblatt für du König!. EmchtSämtci stwic die Stadträthk zn Rusa und Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 41. Dienstag, -en LS. Mai 1866. Dieses Blatt „ Elbeblatt und Sknzeiger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags, und kostet vier teljährlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Postanftalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haasenstern und Vogler in Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Bekanntmachung, die Interims-Verwaltung der Amtshauptmannschaft zu Meißen betr. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern beschlossen hat, die Interims-Verwaltung der Amts- hanptmannschaft zu Meißen, während der Theilnahme des Herrn Amtshauptmanns von Egidy an dem be vorstehenden außerordentlichen Landtage, dem Herrn Regierungs-Referendar von Harttmann zu übertragen, und demgemäß das Nöthige verfügt worden ist, so wird Solches für Alle, welche mit der gedachten Amtshauptmannschaft in geschäftlicher Beziehung stehen, hierdurch bekannt gemacht. Dresden, am 19. Mai 1866. Königliche Kreis-Direction. von Könneritz. Buchheim. Edictal Ladung. Nachdem von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte zu dem Vermögen des nach Amerika ausge tretenen Buchhalters Rudolph Guido Hüutzfche von hier der Concursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannten und unbekannten Gläubiger Häntzsche's, sowie überhaupt Alle, welche aus irgend einen« Grunde Ansprüche an dessen Vermögen zu machen haben, andurch geladen, -en SS. Juni 18V«, welcher als Anmeldungstcrmin anberanmt worden ist, zu gehöriger Gerichtszeit in Person oder durch Sach walter, die mit genügender, was Ausländer anlangt, mit gerichtlich anerkannter Vollmacht versehen, insbe sondere zum Vergleichsabschlnsse ermächtigt sein müssen, an hies ger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Forderungen bei Strafe, daß sie außerdem vom Concurse für ausgeschlosen und der ihnen etwa zustchenden Rechtswohl- that der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, gehörig anzumelden Und zu bescheinigen, mit den« bestellten Concursvertreter, Herrn Adv. Ackermann hier, über die Richtigkeit der angemeldeten Ansprüche und nach Befinden unter sich der Priorität halber rechtlich zu verfahren, innerhalb 6 Wochen zu beschließen und den 6. September S8LL der Bekanntmachung eines Ausschließungsbescheides, sowie -e« 18. September 18«« der Schließung der Acten sich zu gewärtigen, hierauf aber -en SZ». September 18«« Vormittags 10 Uhr, zu Pflegung der Güte Behufs vergleichsweiser Erledigung des Kreditwesens an Amtsstelle zu erscheinen, unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche im Termine nicht erscheinen oder über Annahme des in Vorschlag zu bringenden Vergleichs sich nicht oder nicht bestimmt erklären, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehr heit der Gläubiger werden erachtet werden, dafern aber zu einem Vergleiche nicht zu gelangen, -en 1« Oktober 188« der Bekanntmachung eines Ordnungsbescheides gewärtig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr. Strafe Bevollmächtigte an hiesigein Orte zu bestellen. Riesa, am 18. Apnl 1866. Königliches Gerichtsamt. Mbrtg. L.