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Elbeblatt und Anzeiger. Amtsblatt fiir die König!. Gerichtsämter sowie die Stadträthe zu Mesa und Strehla. Druck und Verlag von E. F. Grellmann in Riesa. 8. Dienstag, den 28. Januar 1873. Ditiks »la« „eivedlatt mit Aiqet^r" erscheint in Siiesa Eentlick zweimal, Dienstag» und Freitag«, und kostet vierteljührlich 10 Ngr. — Bestellungen werden bet jeder Postanstalt in unstren Expedition»-« in Riesa und Strehla sowie von allen uns*.n Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find serner bevollmächtigt Haasrnstei» und Vogler in Hambu,«.Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., R. Rosse in Leipzig, F. w. «aalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Bekanntmachung. Im Gasthofe z« Gohrisch sollen den 30. und 3t. Januar 1873, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: den 3V. Januar a. «?. 26V Stück kieferne Stangen, Nr. 2—22, r 102 Raumkubikm. kieferne Scheite, Nr. 12—50, k auf dem Holzschlag im Schradenwalde 546 „ „ Rollen, „ 22—205,/ und vereinzelt im Walde stehend, 392,. Wellenh. kiefernes Reißig, „ 246-860, s den 31. Januar a. 506 Naumkubikmet. kief. Nollen, Nr. 206- 380, i ...» SckradonmaldeS 416,0 Wrllenhundert „ Reißig, „ 861-1292, j Vorschläge des SchradenwaldeS einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werden. . Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. König!. Forstrentamt Moritzburg und König!. Revierverwaltnng Gohrisch, den 15. Januar 1873. Gras. R o ch. A u e t i o n. Nächsten KV. Februar 187», von Vormittags v Uhr an, sollen die zu dem überschuldeten Vermögen des Kürschnermeister« Carl August Träger in Oschatz gehörigen Pelzwaaren, HauSwirthschaftS- und sonstigen Gegenstände an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlunq in der Träger'schen Wohnung, am Altmarkt hier, öffentlich ver steigert werden. Das Anctionsverzeichniß hängt im hiesigen Gerichtshause aus. Oschatz, am 25. Januar 1873. Königliches GerichtSamt im Bezirksgericht. Kestinger. Thiele. Oeffentlicke Vorladung. Tie ledig«, 22 Jahre alte Marie Therese Schmale aus Grödel hat sich wegen einer wider sie erstatteten Anzeige zu verantworten und wird, da ihr dermaliger Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen ist, hierdurch geladen, sich den 3. Februar 1873, Bormiltags 10 Ubr, an hiesig er Königlicher Gerichtsamtsstelle zu ihrer Vernehmung einzufinden, widrigenfalls sie sich steckbrieflicher Verfolgung zu ge wärtigen haben wird. Riesa, den 23. Januar 1873. DasKöniglicheGerichtSamt. Uibrig. S. Jochim. hie bei dem der St Staat- und U . j.. M Drr-den e zu Berwaltzmg en war. Änter'den Registraudeueingänaen der , Bericht der Finamdeputatton Verordnung, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Nachdem seit dem letzten in der Nähe der sächsischen Grenze in Böhmen vorgekommenen Rinderpestausbruche ein Zeitraum von drei Wochen abgelaufen ist, hat das Ministerium des Innern beschlossen, die unter dem 19. November vorigen Jahres für die Grenze von Oberwiesenthal bis Hel lendorf angeordnete vollständige Grenzsperre und den zur Neberwachung dieser Maßregel gezogenen militatrischen Corddn vom 27. dieses Monats an wieder ausruheben. , . z ES werden daher die Verordnungen vom 14. und 19. November vorigen Jahres, den Ausbruch der Rinderpest in Böhmen betreffend, hiermit außer Kraft gesetzt. i Da jedoch in dem nordöstlichen Theile von Böhmen die Rinderpest noch nicht völlig erloschen ist, so dürfen auch ferner bis auf Weitere- aus Böhmen nach Sachsen nicht ein- und durchgeführt werden: Rindvieh aller Art, Schaafe und Ziegen; ferner frische (auch gefrorene) Rindshäute, Hörner und Klauen, Fleisch, Knochen, Talg, wenn letztere- nicht in Fässern, ungewaschene Wolle, welche nicht in Säcken verpackt ist, und Lumpen. Schweine dürfen nur in Etagewagen eingeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 328 de- Reichsstrafgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu Einem Jahr«, be- zirhendlich bis »u zwei Jahren bestraft. Dresden, den 25. Januar 1873. Ministerium des Innern. v. Nystitz -Wallwitz. Bekanntmachung. - Die Grundsteuern auf den I. Termin 187» nach » Pfennig-« van der Einheit find bi- längsten- de« IS. Februar dieses A-. än unstte Stadtsteuer-Stnnahme zlu entrichten. i z > > Die rüekstäudlgen Commnnanlagen sind bi- zur gleichen Frist eben dahin abzusühten, da außerdem deren gerichtliche Einziehung sofort beantragt werden wird. Htefa, den 87. Januar 1873. Der S t a d t r a t h. --rnii. Ut't? <^Ogeb.s