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MMl und AnMer. Amtsblatt der Lönigl. Amtshauptmaunschast Großenhain, der Lönigl. Amtsgerichte Mesa »ad Strehla, sowie des Stadtraths M Niesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 123 Dienstag, den 21. October 1879. 32. Jahrg. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag u d Sonnabend. — AlwnnemcntSprcis vieikeljahrlich 1 Mark 2s Psg. — Bestellungen nehmen all« Kalserl. Postanftalten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Lesekreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags lo Uhr. - - .> > >>-_ Da nach der Verordnung des evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums vom 19. vorigen Monats — Nr. 14 Seite 87 des Consistorial-Verord- nungsblatts — wiederholt wahrgenommen worden ist, daß bei Einsammlung allgemeiner Kirchencollecten in dem neben dem Becken für die Collecte ausge stellten Becken für die gewöhnlichen Cymbelgeldereinlagen größere Geldstücke vorgefunden worden sind, welche sicherlich für die außerordentliche Kirchencollecte bestimmt gewesen und nur aus Versehen in die Becken für die Cymbelgelder eingelegt worden sind, so ergeht zu Vermeidung der Wiederkehr solcher Beein trächtigungen der allgemeinen Kirchencollecten für diejenigen Parochieen,' in welchen die Einrichtung besteht, daß die Cymbelgelder in an den Kirchthüren aus gestellte Becken oder Büchsen bei dem Ausgange aus der Kirche eingelegt werden, an die Kirchenvorstände andurch Anweisung, entweder die Ausstellung dieser Becken oder Büchsen an den Collectentagen ganz zu unterlassen oder in geeigneter Weise Vorkehrung zu treffen, daß bei der Einlage in die bezüglichen beider seitigen Becken Irrung nicht entstehen kann. Zugleich wird den Pfarrämtern in Erinnerung gebracht, daß die cingesamm eltcn Collectcngelder von den Pfarrern an die Superintendur, nicht aber direct an die Cultusministerialcasse oder die betreffende sonstige Cassenstelle, welcher der Gesammtertrag durch die Superintendur zuzufließen hat, einzusenden sind. Großenhain und Riesa, am 8. October 1879. Die Königliche Kircheninspection. P e ch mann. Clauß. Sieger. Den 24. und 25. dieses Mts. — Freitag und Sonnabend — werden die hiesigen Amtsgerichtslocalitäten gereinigt und bleiben deshalb an diesen Tagen für das Publicum geschlossen. Königliches Amtsgericht Riesa, 17 October 1879 Scheuffler. Thost, Rendant. Bekanntmachung.^ Sonnabend, den IS. November L87S, Nachmittags 2 Uhr, sollen im hiesigen Gerichtsgebäude verschiedene Gegenstände, als: eine goldne Broche, ein Paar goldne Ohrringe, zwei Fingerringe, 1 Parthie getragene Kleider und Hausgeräthe, worüber ein specielles Verzeichniß an Amtsstelle aushängt, gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Königliches Amtsgericht Strehla, am 16 October 1879. Thiemann. .. - . Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 19. October. Am Freitag früh ist der Staatsminister v. Bülow in Begleitung seiner Gemahlin nach Cannes in Frank reich abgereist. Der Minister legt die Tour mit häufigen Unterbrechungen zurück. Einem Blatte der Capcolonie zufolge hat der deut sche Consul in Port Natal an seine Regierung berichtet, daß nach Beendigung des gegenwärtigen Krieges die britischen Colonien in Süd-Afrika einschließlich des Transval-Gebiets der europäischen Unternehmung ein schönes Feld bieten dürften, und daß eine Prosperität vorauszusehen sei. Zugleich macht jedoch der Consul darauf aufmerksam, daß ohne hinreichende Mittel oder die Gewißheit, Land umsonst oder zu sehr mäßigem Preis zu erhalten, es nicht klug für deutsche Aus wanderer sein würde, sich in den Colonien niederzu lassen. Arbeiter werden nicht gebraucht, da die ein geborenen Schwarzen die vorhandene Arbeit besser und billiger thun als Weise. Ackerbauer mit einem kleinen Capital sind es, deren man bedarf. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die kürzlich er wähnten Besprechungen zwischen den Commifsarien der Reichsjustizverwaltung und den beiden Justizministerien Oesterreich-Ungarns über einen zwischen dem deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn abzuschließenden Rechts hülsevertrag fanden während mehrererTage im Reichsjustiz amte statt. Diese Besprechungen führten in vielen Puncten die gewünschte Verständigung herbei und trugen bei anderen wenigstens zu einer dem Fortgänge der Sache förderlichen Klärung der Ansichten bei. Die österreich ungarischen Commrssarien kehrten bereits nach Wien und Pest zurück. Es handelt sich nunmehr darum, auf Grund der stattgehabten Berathungen an beider seitigen maßgebenden Stellen weitere Entschließungen zu fassen. Großbritannien. London, 17. October. Dem „Standard" wird aus Kabul vom 12. d. ge meldet: Bei Gelegenheit des feierlichen Einzuges des General Roberts in Kabul hat dieser eine Proklamation an die Einwohner von Kabul gerichtet. In derselben erklärt der General, daß Balahifscir und alle die mili tärische Besetzung erschwerenden Gebäude zerstört wer den würden. Von den Bürgern sei eine Contribution zu entrichten. Kabul und dessen Umgebung solle unter einen Militär-Gouverneur gestellt und daselbst der Be lagerungszustand proclamirt werden. Alle Waffen seien abzuliefern und werde Jeder, welcher nach 8 Tagen noch im Besitze von Waffen getroffen werden würde, mit dem Tode bestraft werden. Die Proclamation sagt schließlich für die Gefangennahme eines jeden Teilnehmers an der Ermordung der englischen Gesandt schaft eine Prämie von 50 Rupien zu. Frankreich. Paris, 18. October. Das „Journal officiel" publicirt ein Rundschreiben des Justizministers an die Generalprokuratoren, welches die in den letzten Wochen vorgekommenen Kundgebungen und aufwieglerischen Aufforderungen zur Umstürzung der gesetzlichen Gewalt konstatirt und die geeignet sind, zur Verletzung der Gesetze zu führen und die Be völkerung zu beruhigen. Die Generalprokuratoren werden aufgefordert, alle Reden und Schriftstücke wider die Gesetze, wenn sie zur Unterdrückung geeignet sind, vor das Gericht zu bringen. Das Gründungssieber grassirt gegenwärtig hier in er schreckender Weise. Die pilzartig emporschießenden Grün dungen umfassen Millionen von Summen, denen gegenüber die verflossene deutsche und österreichische Gründungsperiode als Kinderspiel gelten kann. Innerhalb weniger Wochen wurden 3 Immobilien- resp. Ballgesellschaften mit einem Capital von 95 Millionen Frcs. gegründet und schon jetzt sind zwei derselben zu einer sich auf 105 Millionen Frcs. beziffernden Copitalserhöhung geschritten. Die eine Gesellschaft, die ihr Capital verfünffacht, hat noch Emissionen von je 100 Mill. Frcs. in Reserve. Eine Gesellschaft für Bleicherei, für Alfenid-Fabrikation ist entstanden. Von den neu creirten Millionenbanken nennen wir die ünLnciöre (Capital 30 Millionen); Philippart's Gründung „die europäische Bank" hat ein Capital von 86 Millionen. Der Gründungsprotector ist neben Philippart der Präsident der Lanigus ck'Lscompts, Baron Soubeyran. Derselbe hat sein Gründungsnetz auch auf Men aus gedehnt und unter der Firma konciörs^utrickienns daselbst eine Versicherungs-Gesellschaft mit einem Capital von 40 Millionen Frcs. in Aussicht genommen. Es heißt, der Baron habe für eine enorme Summe zur Courstreiberei seiner Schöpfungen den finanziellen Theil der' konservativen Zeitung „1.6 OLuIois" gepachtet. Untdt der Aegide der Lociätä Sänärale njird die Gründung einer französisch-russischen Bank beabsichtigt (Capital 50 Mill.). Das französische Publikum ist von den steigenden Coursen fascinirt, betheiligt sich mit vollen Händen und kauft fieberhaft! Rußland. Daß in Rußland die Besorgniß vor weiteren Ausschreitungen der Nihilisten noch längst nicht geschwunden ist, trotz aller Zwangsmaßregeln der russischen Polizei, beweisen die verschärften Instructionen, welche der letzteren in Bezug des Gebrauchs der Schieß waffe neuerdings ertheilt worden sind. Hiernach sollen die russischen Polizeibeamten von der Schießwafse nicht nur zur Vertheidigung der eigenen Person oder bei Verfolgung von Verbrechern rc. Gebrauch machen, sondern sie auch bei Zusammenrottungen, und Volksaufläufen anwenden. Vermuthlich befürchtet man Vorgänge der letztgenannten Art bei Gelegenheit des großen Processes, welcher in nächster Zeit vor dem Petersburger Gerichts höfe gegen 25 Nihilisten, unter denen sich auch mehrere Frauen befinden, geführt werden wird. Spanien. Madrid, 17. October. Ein Sturmwetter in vorvoriger Nacht erzeugte eine furcht bare Ueberschwemmung im Thale von Murcia. Die Flüsse Flicessa mundo und Segura traten aus und setzten das ganze reich cultivirte, mit Städten und Dörfern besäete Thalbecken unter Wasser. Die Eisen bahn zwischen Alicante, Carthagena und Murcia ist mehrfach unterbrochen. Die Städte Orihuela, Cre- villente, Torreguera, Beniajan und Murcia-Vorstadt sind unter Wasser. 4 Dörfer sind zerstört. Soweit bis jetzt bekannt, sind 119 Menschen um das Leben gekommen. Der materielle Schaden wird vorläufig auf 15 Mill. Pesetas geschätzt. Gleiche Verwüstungen sind in Andalusien zu beklagen. Der König wird sich am Montag nach Murcia begeben. Amerika. San Francisco, 18. October. In Folge des Aufschwungs des Handels und der Preis steigerung des Weizens herrscht hier sehr bedeutende Nachfrage für Frachtschiffe. Die Exporteure telegraphiren überallhin, um Schiffe zu miethen. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 20. October 1879. — Stadtvcrordneten-Sitzung am 21. October 1879, Abends 6 Uhr. Tagesordnung: 1. a. Rathsbeschluß, den in den nächstjährigen Haus haltplan einzustellenden Bauaufwand betreffend und