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L'bel'laü Anzeiger. i, .. —" für dir Kömgl. «tWEM'NrVÜM 1>.mdSirchla. -v'.! .d o" " ' " 89. Redaction ui^d Verlagvon E. I. Grellmann. Tienftag, den V. NobeSthckr * --kl.' i-i Nachdem die Einziehung des gegenwärtig von Neppen nach MauW -N-^«GHlnre!r.^B lo ßwi tz und Mautitz bestehenden Fußweges, resp. die Verweisung des zeitherigen VerteW dort, ub«dl- m d«c «loßr witzer Flur sich befindende Strecke der Leipzig-Dresdner Chaussee auf den diese Mchschüeldenden "MW* Dtautitzer Fahrweg beantragt worden, und man, unter der Voraussetzung, daß dagegen nicht triftige Grunde und Einwendungen sich verlautbaren, darauf einzugehen nicht abgeneigt ist, als wird solches zur öffentlichen Kenntlich gebracht, mit dem Anheimgeben, etwaigen Widerspruch hiergegen binnen 4 Wochen, von üstv ab, ällhier wohlmotivirt anzubringen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 2. November 1865 von Egidy ' ... : b,i. t x i « 11 Von dem ziu^rzerchneten,KÄggllchen^Gerichtsaittte Wen . ndiM 1l Mobembe» 18«s, .1 !, -> V o r m i t^t a g s 1 0 K h r, an der Scheune des Fleischermeister Julius Planitz, Cat. Nr. LSS Abthsilung 4. hier, ungefähr « Schock Cdietallad««g Nachdem auf Antrag der Jntestat-Erbcn des am 18. Juli d. I. verstorbenen . Kaufmanns Herrn «Karl Mineenz Fischer zu Strehla, .,7'".^-';, welche die Verlassenschaft des Genannten nur mit der Rechtswohlthat des Jtiventilts angetreten HMn, zu Ermittelrmg hes 'Erbschaftsbestandes, namentlich der vorhandenen Ansprüche, das E-ik.tälverfähren m Gemätz- heit des Mandates vom 13. November 17711 und des Gesetzes vom 27. Oktober 1834 einzuleiten beschlossen worden ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger Herrn «Karl Bineenz Fischers bei Verlust ihrer Ansprüche an dessen Nachlaß und der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wieder einsetzung in den vorigen Stand, andurch geladen, den 18. Deeemver 18«L an hiesiger Königlicher Gerichtsamtsstelle in Person, oder durch hinlänglich legitimirte Bevollmächtigte zu er scheinen, ihre Forderungen gehörig auzumelden und zu bescheinige», darnber mit den Fischer'schen Erben, nach Befinden mit dem zu bestellenden Contradictor, auch da nöthig, etwaiger Vorzugsrechte halber unter sich recht lich zu verfahren und binnen sechs Wochen zu beschließen, sodann aber - den HZ. Januar 18«« der Bekanntmachung eines Erkenntnisses, welches rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für Pub- licirt zu erachten, gewärtig zu sein, demnächst - -en 1L. Februar 18««, welcher zum Verhörstermin besiiMNt worden ist, V o r m ittags 1 U N hr an hiesiger. Amtsstelle anderweit legal zu erscheinen, mit den Erben oder dem bestellten Contradictor die Güte zu, pflegen und womöglich einen Pergleich zu treffen widrigenfalls die Außenbleibenden und Diejenigen, welche sich über die zu .proponirenden Vergleichsvorschläge nicht, oder nicht deutlich erklären, für einwiuigend werden geachtet werden. i v l > . . n . s'. , . Auswärtige Interessenten haben zu Empfangnahme von Ladungen- am hiesigen Orte Bevollmächtigte bei S Thlr. -7-m'Äftafe zu bestellen, ,i, Strehla, am13. ..September 1865. . D a s . K ö u i g l i ch e G e r i ch t s a m t.- - v i. i'l .U',HiiNtzslhtl. .