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MMill «d Anzeiger. Amtsblatt mr die Kömgl. Emchkämter svlvie die StadiMc zu Riesa und Strehla. Redaktion und Verlag von E. F. Grellmann. ^4/ 13. Dtenstafl, den «4. Februar 1>M. Dieses Blatt, „lllidedlau und Anzeiger", ericheinl wöchenilich zweimal, Diennags und ^rettag», unk t»««l »letteljäbrlich 7j Ngr. Bestellungen werten bei jeder Psnanitalt, in der Ezrekir sn diese» Blatte« m Mief«, MW^ in Ltrebla bei Herrn Lchubmaeberuieiner kippen und üderdaupi von allen uniern Boren entgegengeno«»»«. Zu Annabme von Annoncen sind ferner devvllmächrigl Haasenüein und Bögler in Ha»durq«Alrona und ftrankfur» a. M., Illg«» und Korr in Leipzig, Hr. A. W. Saaidach in Dresden und Hr. H. Engler in Leipzig. , , , Nachdem zu dem Vermögen des Windmühlcnbcsitzcrs .Kart Gottlob Muller in Zschaiten, auf dessen Jnsolvenzanzeige den Concnrsproceß zu eröffnen, beschlossen worden, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger ernannten Müllers, überhaupt Alle, welche an dessen Vermögen ans irgend einem Grunde Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladcn, vor dem Königlichen Gerichtsamte allhier de« L2 Februar lltzlvS, als dem dazu anberaumten Liquidationstermiue gehörig zu erscheinen, ihre Ansprüche anzumclden und zu be scheinigen, mit dem bestellten Concursvertrctcr, sowie nach Befinden der Priorität halber, runter sich rechtlich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den IS. rrprtt I««s der Bekanntmachung eines Ausschließungsbeschcides, der hinsichtlich des Außenbleibenden für bekannt gemächt wird, erachtet werden, sich zu gewärtige», sodann aber den I«. Mai I8«S, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu einem Verhöre und zur Gütepflcguug anderweit sich cinzufindcn, ferner -en 24. Mai I88L der Jnrotulation der Acten sowie den SI. Juni für den Fall, daß bei der Gütepflcguug ein Vergleich nicht abgeschlossen wird, der Bekanntmachung eines Locatiönserkcnntnisses und Distributionsbcscheids ohne neue Vorladung erwärtig zu sein. Alle die, welche in dem obigen Liquidationstermine nicht erscheinen oder ihre Forderungen Nicht ge hörig anmelden, werden danrit bei dem gegenwärtigen Creditwesen weiter nicht gehört, sondern ihrer Forder ungen und der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, insoweit diese Rechtswohlthat nicht außerdem ausdrücklich nachgelassen ist, für verlustig, diejenigen aber, welche in dem angesctzten Gütepflegungstermine entweder sich gar nicht stellen oder zwar erscheinen, jedoch darüber, ob sie dem etwa abzuschllcßenden Vergleiche bcitreten wollen oder nicht mit Bestimmtheit sich nicht erklären, für dem Beschlüsse der Mehrheit Beitretende geachtet werden. Auswärtige Liquidantcn haben bei 5 Lhlr. — - - - Strafe au hiesigem Orte Bevollmächtigte zu be stellen Md Ausländer diese mit gerichtlicher Vollmacht zu versehen. Riesa, den 23. Decembcr 1864. Das Königliche Gerichtsamt. UibÜg. Bekanntmachung. Dem Seilermcister Carl Eduard Albrecht in Riesa ist auf sein Ansuchen und nach Gehör der GutS- herrschäft allhier zum Geschäftsbetrieb als Auktionator von dem unterzeichneten Gerichtsamte Concession ertheilt worden, was in Gemäßheit des Z. 13 der Aus führungsverordnung zum Gcwerbegesetze vom lS. Oktober 1861 andurch zur öffentlichen Ke.mtniß gebracht wird. Riesa, am 1). Februar 1865. — K ö n i g l i ch e s G e r i ch 1 S a m t. - , . Mbrig. M.