Volltext Seite (XML)
Meblatt und Alyngtt Amtsblatt slr «r MtgliHe» GrrlMSMr Wkk M SkaMM O MW M StMla. Redactton und Verlag von E. F. Grellmann. ck 35. Dienstag, den IS. Juli 1870. «»Petitionen in Riesa und Tttehla, sowie von allen unser» Koten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annonce» sind ferner bevollmächtigt Haasenstcin und Kogler in Hamburg» Altona, Leipzi g und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Saalbäch in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Stenz. und Wirtschaft ingleichm ein Ochse Äwch Satz« sollen viMielMS M MGW"dG Ä, uichAütMMr mass?EdS! brachk^E- B e k a tt ntma ch ir n g der Prüfungscommission für einjährig FreiwAigs zu Dresden, die Anmeldungm zum einjährigen Freiwilligendienst betr. Bei der unterzeichneten Commission werden vom ö! September d. I. an die vdrschristmäßigen Prüsüngen zur Erlangung der Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militärdienste abgehalten werden. Diejenigen nach ß. SO der Militär-Ersatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund vom 28. März 1888 im Dresdner Regierungsbezirke gestell pflichtigen jungm Leute, welche noch in diesem Jahre die Berechtigung zu erlangen wünschen/ haben vorausgesetzt, daß sie das 17. Lebensjahr vollendet, das dienstpflichtige Met aber noch nicht erreicht, haben, ihre bqüglichr MmelvUng btt zu« M. August dieses JähtrS «Weist schriftlicher C " ' "" ' » d' , MM« M'- g.,i, die dem Nagelschmiedemeister Medrich WiMnk Müller W Riesa- MarhirtzeU Haut»» uNd Feldgrundstücke beziehentlich Nr. 173 des Katasters, Nr. E mH 1172 des Mirbuchs und Rt. ISS und 4«1 de» Grund» und Hvs^thekMbuchsfür-Niesa, welche Grundstücke am 18. Mai 1870 ohne BerüDch- titzang der Oblasten und! zwar da» Hnus aus1044 Thls. -^» —-, da»'Md ,auf 7S Dhlr. 35 Ngr. —- gewürdert wordenLrnd, nochwendiger Weiss «ersteigert werden- wa» uw« Bezugntchme auf den an htOgrr Gerichtrstelle'anrhSilgenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Mesa,-am 1». Map 1S70. K S ü t g l t ch e » G e r i ch t S <rm t. Uibrig. 7.;- aNdnejuNs aN-da» Bureäu der T»mN,isfloN ( M'bezMtUKch'Ä>MMe«L , - .. , ,, S^für ZöM^k von bSheM^SPulett^ort deck Director der betteffenden Lehranstalt, für lakeil deö Wohnortes aÜ^MstöÜm E^ äde) gelangen zlN lassen. tS— isSber'MfliMr-Etsatz-JnstrUctton verwiesen. 's i4v f'ü r' e'i n j s b r i g Freiwillige. G. , von^SPmpff, Oberstlieutemmt. S KöMgl. Gerichttamt Metßen, drn 1. Juli iM-?' «... Ur. GzermMel Bekanntmachung, die Zulasiung von Dachbedeckungsmaterialim aus der Fabrik von B. Lohse und Rothe in Niederau bei Meißen als Surrogat harter Dachung betreffend. Nachdem die Dachpappenfabrik von König und Lohse in Niederau auf die Firma von B. Lohse und Rothe übergegangen ist, so Wird aus dieSfallfiges Ansuchen die früher unter dem 27. Februar 1881 und später unter dem 25. August 1865 erfolgte Anerkennung der Dachpappen aus der vormaligen Fabrik von Gtalling u. Co. und spät« von König und Lohse als Surrogat harter Dachung hiermit auf die Dachpappen aus der Fabrik von B. Lohse und Rothe übertragen. Demnächst hat da» Ministerium des Innern aus Grund sachverständiger Begutachtung beschlossen, die Holz-Cement-Bedachung aus d« letztge nannten Fabrik unt« den in d« Verordnung vom 29. September 1859 angegebenen Beschränkungen bis auf Weiteres und vorbehältlich des jederzeitigen Widerruft sowie mit der Bestimmung als Surrogat d« harten Dachung anzuerkennen, daß jeder Lieferung dieses Dachbedeckungsmaterials die unt« U hi« beigefügte Gebrauchsanweisung in einem vesondern Abdrucke beigegeben ist. Unt« Hinweis aus 8 3 jener Verordnung wird dies hierdurch bekannt gemacht. Dresden, dm 29. Juni 1870. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. Fg. Anweisung für die Herstellung der Holzcement-Bedachung. Die Holzcement-Bedeckunz ist aüs einer für die zu erhaltende Belastung hinlänglich unterstützten und tragbaren Bretschalung oder Rindelboden herzustcllen. Tie hat zu bestehen ans: 1) einer mindesten« ) Zoll Hohen gleichförmigen Bedeckung des Holzwerks (der Schalung) von seinem Sand, oder diesem gleich feuerbeständigen Stoffe: 2) mindesten« vier in gehörigem Fugenwechsel mit Holz-Eement- oder diesem gleich entsprechender Masse aus einander geliebten Lagen hinlänglich starken PapiereS, Pappmasse, oder diesem gleich geeigneten Stoffe«: L) etnem Holz-Eement- oder diesem gleich entsprechenden Uebrrzuae der Decklage >»l 2, welcher mit feinem Sande (Steinkohlenstugasche, Steinkohlcnschlackenpulver oder dergleichen) dicht zu überdecken und in die noch weiche Ueberzugimasse einzudrücken ist: 4) einer aus die UeberzuaSmasse »ud 3 auszubringenden und diele gl-ichsörmig überdeckenden, wenigstens lj Zoll hohen Sand- und Kiesschicht mit einer Beimischung «on Lehm, welche, unter entsprechender «nseuchtung, vollkommen nach der Dachfläche abzuebnen und leicht einzuwalzen ist. , : Uebrigrn« sind die SinfMsungen an den Giebel- und Dachjäumen, welche zur Verhütung.des HerabrollcnS der Decklage Mb 4 crsordcrlich, nicht au« Holz, sondern au« einem seuer- und wetterbeständigen Material (Blech und dergleichen) herzustellen und sür die Ableitung de« von der Holz-Cenient-Decklage abfiietzcnden Tagewasser«, die Dachsäume mit entsprechend ange brachten Oeffnungen zu versehen. Die Decklage »ab 4 ist stets in gutem Stande zu erhalten.