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MMit... Mnz-ig-r. Amtsblatt für die KSmgl. GaichMmter s««ie die Stadtritbe M Mesa Md Strehla. Redaction und Verlag von G. F. Grell«««. . 3. Freitag, 8. Ammar 1869. Dich» ivtatt ^Wl»e»r«o und «rwneiae»", erscheint wöchentlich Iwetmal, DtenM» und SttUag«, mW W« vur- teljShrlich 7j Ngr. — BeMungen werden bet jeder Postanstalt, in unstrm Expeditionen in «Ha und ««bla, sowie von alle» unser» Boten entgegen genommen. — Zn «»nähme von Annoncen find serner bevollmLchttgt -aasenstei« und Boglar in hamburg>«ltona «>L Frantsnrt a. -. «ngler in Leipzig,«.». «aalbach l» v »den «n» >«>e» Hort in Leipzig. Verordnung an sämmtliche Obrigkeiten und Gemeindevorstände, die Aufstellung der Landtagstvahllisten betr. In tz 7 der zur Ausführung des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, unter« 4. vorigen Monats ergangenen Verordnung ist die sofortige Aufstellung der Wahllisten angeordnet. Dieselbe liegt auf dem platten Lande den Gemeindevorständen ob, die Obrigkeiten haben daher den Letzteren, soweit nöthlg, zur ersten Aufstellung und Führung der Listen Anleitung zu geben. Die Aufstellung der Listen ist hiernächst allerwärts längstens bis zum 13. Februar 186S zu bewerkstelligen. Alle Gemeindevorstände haben spätestens nach Ablauf dieser Frist über die erfolgte Aufstellung der Wahl listen der vorgesetzten Obrigkeit Anzeige zu erstatten, welche säumige Gemeindevorstände durch Strafauflagen zur Erledigung der gesetzlichen Vorschrift anzuhalten, übrigens innerhalb der nächsten 8 Tage der Sreisdirectton über den Stand des Geschäfts in ihrem Bezirke zu erstatten hat. Ebenso ist in den Städten von den Obrigkeiten längstens bis zum 20. Februar 1869 der Kreisdirection amuzeigen, daß die Wahllisten ihres Orts dem Gesetze gemäß aufgestellt find. Gegenwärtige Verordnung ist in sämmtlichen Amtsblättern unverzüglich abzudrucken. Dresden, am 2. Januar 1869. Ministerium des Innern. v. Nostiz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Die durch das Ableben des Herrn Bezirkssteuerinspector Halfter in Wurzen erledigte dafige Bezirks steuereinnahme nebst Jntradenverwaltung ist von dem Königlichen Finanz-Miniftenum vom 1. Januar 1869 ab dem zeitherigen B«irkssteuerinspector in Schneeberg Herrn Earl August Badstübuer übertragen worden, was dm betreffenden Stempelimposteinnehmern, Ortssteuereinnehmern und sonst Betheiligten andurch bekannt gemacht wird. Leipzig, am 31. December 1868. Königlicher Kreis-Steuer-Rath. Schulze. Pf. Bekanntmachung, die diesjährige Rekrutirung betreffend. Innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1869 haben sich behufs Einwägung ihrer Namm in die Stammrollen bei den WemeiudevouftLude« folgmde »Ache im Jahre 1869 ihr 20. Lebensjahr vollenden, unter Vorzeigung ihres WeVmktOfchaiweO zu meldm, und zwar: a) Diejenigen, welche in einem Dorfe des hiesigen Gerichtsamtsbezirks ihren wesentlichen Wohnsitz haben, und sich daselbst, oder doch im hiesigen Musterungsbezirke, welcher aus den Strehlaer- und Oschatzer GerichtSamtSbezirken besteht, aufhalten, d) Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter und andre in ähnlichen Verhältnissen lebende Militairpflichtige, welche, ohne daselbst göborrn zu sein, öder ihren wesentlichen Wohnsitz zu haben, doch in einem hiesigen Amtsdorfe fich aufhalten und Anae- ^vn^e eines Staates des Norddeutschen Bundes find, es müßte dmn ihr wesentlicher Wohnort zu demselben