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EUMall und Aiycigcr. Amtsblatt -er Königl. Ämtshauptmannlchaft Großenhain, der Lönial. Gerichtsämter Riesa Md Strehla, sowie des Stadtraths M Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 86. Sonnabend, den 26. Juli 1879. 32. Jahrg. I ' -H7-7 i-WSSS-SN-S-MS» EMeint in Niesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnementspreis vierteljährlich I Mark 25Pfg. — Bestellungen nehmen alle «aiserl. Post-Anstalten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schon), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags lv Uhr. Bekanntmachung. Die Schulvorstände werden hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß die vom Königlichen Cultus-Ministerium empfohlenen Tierbilder von Lehmann- Leutemann nur noch bis Michaelis zum Preise von 17 Mk. 35 Pf. durch die Buchhandlung von Carl Schmidt in Döbeln zu beziehen sind. Großenhain, am 22. Juli 1879. Der Königliche Bezirks-Schulinspeetor. Wigand. Bekanntmachung. Nachdem über die fiscalischen und städtischen Ausschiffungsplätze iu Meißen eine Uferordnung aufgestellt worden ist, wird dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Exemplare gedachter Uferordnung für 30 Pf. das Stück in der Canzlei'der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast zu beziehen sind. Meißen, am 21. Juli 1879. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. . v. Bosse. Bekanntmachung. Für den am 19. October 1848 geborenen Traugott Moritz Kockisch aus Radewitz, zuletzt Restaurateur in Riesa, welcher seit 25. Juni dieses Jahres abwesend und dessen dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist, ist als Abwesenheitsvor mund der Aufseher Herr Carl Gottlieb Hübner in Riesa am heutigen Tage bestellt und in Pflicht genommen worden, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Riesa, am 22. Juli 1879. Königliches Gerichtsamt. —— Kommissionsrath Sinz, Ass. Gasthossverkanf. Erbtheilungshalber soll das dem jüngst verstorbenen Herrn Carl August Härtel gehörig gewesene große Gasthofsgrundstück „berliner Mot" in Riesa baldthunlichst verkauft werden. Dasselbe, in Mitte der Stadt an der Haupt- und Bahnhofs-, sowie Pausitzer-Straße gelegen und bisher mit gutem Erfolge bewirthschaftet, enthält geräumige Schanklocalitäten, guten Keller, zahlreiche Fremdenzimmer, einen großen Saal, den größten in der hiesigen Gegend, mit den nöthigen Nebenräumen, einen Kegelschub, Stallungen und sonstige Wirthschaftsräume, einen Bor- und einen großen Hinterhof; ein Theil des Haupt gebäudes ist an das kaiserl. Postamt, bezw. als Familienwohnungen an Private vermicthet. Alle Baulichkeiten sind neu und in bestem Zustande. Das zum Gasthofsbetriebe gehörige Inventar kann ganz oder zum Theil dem Käufer mit abgegeben werden. Kauflustige wollen sich zur Kenntnißnahme der Beräußerungsbedingungen und sonst thunlichst persönlich an die unterzeichnete Nachlaß- und Vormund schaftsbehörde wenden. Riesa, den 17. Juli 1879. Königliches Gerichtsamt. Scheufsler. Abonnements auf das „Elbeblatt undAnzeiger" für die Monate August und September werden von sämmtlichen Postanftalten, unseren Boten nnd den Expeditionen in Strehla (E. Schön) nnd Riesa zu dem Preise von 8S Pf. angenommen. finden im „Elbeblatt und Anzeiger" in den Gerrchtsamtsbezirken Riesa nnd Strehla und den angrenzenden Ortschaften die geeignetste Berbreitnng. Expedition des „Elbeblatt und Anzeiger." Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 24. Juli. Se. Majestät der Kaiser ist im offenen 4spännigen Extra postwagen vorgestern Abend 6 Uhr in bestem Wohl sein in Gastein eingetroffen. Der Badeort war festlich geschmückt, am Eingänge desselben wie am Kaiserwege waren Ehrenpforten errichtet. Von der gesammten Be völkerung wurde der Kaiser mit lebhaften Hurrahrufen begrüßt. Gestern nahm Se. Majestät das erste Bad und promenirte bei bestem Wohlsein auf dem Kaiserwege. Der „Reichs-Anzeiger" publicirt in seiner jüngsten Nummer das Gesetz, betreffend den Zolltarif des deut schen Zollgebietes und den Ertrag der Zölle und der Tabaksteuer. Vom kaiserlichen Telegraphenamt wird die Legung unterirdischer Leitungen von Berlin nach Breslau, Dresden und Stettin beabsichtigt, und sind die Post- räthe Triebel aus Kiel, Steinhardt aus Dresden und Heyse aus Darmstadt mit Ermittlung der für die Kabel auszuwählenden Wege beauftragt. Eine hierauf bezügliche Anzeige ist seitens des Telegraphenamts an den Magistrat von Berlin abgesandt worden. Die „B. Brs. Ztg." schreibt: Daß die kleinen Zwanzigpfennig-Stücke, welche seit dem neuen Münz gesetz existiren, eine für den Verkehr überaus unpraktische Münze sind und daß sie außerdem mehr als jede andere Münzgattung der Fälschung unterliegen, haben wir wiederholt hervorgehoben. Wir können es daher auch nur als eine berechtigte Maßnahme anerkennen, daß, wie uns heute in bestimmter Form mitgetheilt wird, es jetzt als eine fest beschlossene Sache angesehen werden kann, für fünf Millionen Mark Zwanzig- Pfennig-Stücke außer Cours zu setzen und sie iu Ein- und in Zwei-Markstücke umprägen zu lassen. Es Lars mit Bestimmtheit angenommen werden, daß weder Bundesrath noch Reichstag einer solchen Maßregel einen Widerstand entgegensetzen werden. "Französische Blätter haben anerkannt, daß der neue deutsche Zolltarif mäßigere Sätze enthalte als der jetzige Tarif Frankreichs. Das gilt indeß nur von den Zöllen auf industrielle Produkte. Anders liegt die Sache bei den landwirthschaftlichen Schutzzöllen: bei diesen ist der französische Tarif im Vergleich zu unserm jetzigen ge radezu frcihändlerisch zu nennen. So sind in Frank reich auf Grund des Conventionaltarifs zollfrei: Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Buchweizen, Hülsenfrüchte, Raps und Rübsaat, Holz borke und Gerberlohe, Bauholz froh und gesägt), frisches Fleisch, Wild, Geflügel, Eier, Honig, Butter, Schmalz; andere Products haben niedrige Zölle zu zahlen ; so ist Weizen, der bei uns mit 1 Mk. pro 100 Kilogramm belastet ist, in Frankreich nur mit 48 Pf. belegt; zubereitetes Fleisch, Schinken, Speck, Käse in Frankreich mit 2 Mk. 40 Pf. bis 3 Mk. 20 Pf., in Deutschland mit 12—20 Mk. Die dttüschen Vichzölle betragen für die wichtigsten Thiere VäLBier bis Zehnfache der französischen Biehzölle (bei) Ochsen 20 M. gegen 2 M. 88 Pf., bei Kühen 6 M. gegen 96 Pf., bei Schweinen 2 Mk. 50 Pf. gegen 24 Pf., bei Schlachtvieh 1 Mk. gegen 24 Pf.) Die durch den Bundesrath beschlossenen Abänderungen in der Betriebsordnung für die Eisenbahnen Deutsch lands sind jetzt veröffentlicht worden. Besonders in teressant sind dabei die Maximalsätze für Entschädigung verloren gegangener oder beschädigter Thiere, falls der Absender den Werth nicht angegeben hat. Diese Sätze betragen z. B. für eick Pferd 600 M!., für ein Füllen bis zu einem Jahre 200 M., einen Mastothseu 30V Mk., ein Haupt Rindvieh 200 M.; soNst 'sind noch besonders Mast-, magere Schweine, Ferkel, Schafe, Ziegen und Hunde einzeln tarifirt, während „für 100 Kg. sonstiger Thiere 100 Mk. gezahlt werden. Dortmund, 24. Juli. Wie die „Wests. Ztg."