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Donnerstag, den 28. November 1878. 81. Jahrg N a. in der Klasse der Angesessenen und '' -5. n? »err »err >etr Eß auf unser Blatt für den Monat Deeember werden zum Preise von 4S Pfg. entgegengenommen. ^»VVNrzkMkNlS Di- Expedition deS „Glbebtattes und Anzeigers" Bekanntmachung. Bei der diesjährigen Ergänzungswahl in das Stadtverordneten-Collegium wurden gewählt bez. wieder gewählt: -- — als wirNiche Stadtverordnete: Cigarrenfabrikant Julius Eduard Kührt, Ziegeleibesitzer Ernst Bernhardt KickelHayn Rentier Friedrich Wilhelm Mietzsch; als Ersatzmänner: EiMall und Anzchcr. AmtsSkatt der Lönigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, der Lönigl. EerichtsSmter tlirsa nnd Strehla, sowie des Stadtraths M Mesa und Ztadtgemeinderaths M Strehla. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. Herr Bäckermeister Friedrich Hermann Müller und Herr Oeconom Friedrich Traugott Berger. d. in der Klasse der Unangesessenen: Herr Postverwalter Wilhelm Clemens Richter. Hierzu ist zu bemerken, daß an Stelle des zum wirklich,« Stadtverordneten gewählten bisherigen Ersatzmannes Herrn Rentier Mietzsch, nach dem Stimmzählungsprotocolle, die mit den nächstmeisten Stimmen bedachten Herren Stadtgutsbesitzer Karl August Gröber und Oeconom Friedrich Traugott Berger wegen Stimmengleichheit zu loosen hatten und daß dabei das Koos auf Herrn Berger fiel; dieser demnach an Stelle des Herrn Mietzsch als Ersatzmann einzutreten hat. Strehla, am 25. November 1878. Der Stadtgemeinderath. — Schreiber, Brgrmstr. Bekanntmachung. Im Gasthofe zum „Sächsischen Hof" in Riesa soll Freitag den « Deeember 1878. von Vormittag- 10 Uhr an die Gisnutzung für den Winter 1878/79 und zpzar: 1. im Bereiche der rechts- und linksseitigen fiskalischen Elbstrombauwerke zwischen Moritz und Strehla und 2. im Grödeler Floßcqnale von der Elbe bis an die sächs. preuß. Landesgrenze, gegen sofortige Bezahlung und unter den übrigen im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden öffentlich verpachtet werden. Riesa und Meißen, am 7. November 1878. rwnigl. WafferbauJnspeetion. KSuigl. Bauveewalterei GöÜU. Zeiler. Verordnung der Ministerien des Innern und des Kultus und öffentlichen Unterrichts, die Jmpflisten und die Impfscheine für Wiederimpfung betreffend. Von dem Bundrsrathe ist beschlossen worden, daß künftig 1. an Stelle der bisherigen Jmpflisten (Formular V.) drei verschiedene Jmpflisten und zwar: L. Listen der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder — neues Formular V. — b. Listen der zur Wiederimpfung vorzustellenden Kinder — Formular VI. — e. Listen der bereits im Geburtsjahre zur Impfung gelangten Kinder — Formular VII. — angewendet werden sollen, sowie daß 2. in den grünen Formularen I. und II, zu den Impfscheinen für Wiederimpfung statt: „geimpft" zu setzen sein soll: „wiedergeimpst". In besten Verfolg wird hiermit verordnet, zu 1: daß vom Jahre 1879 ab die Jmpflisten nicht mehr nach dem bisherigen Formular V., sondern von allen Jmpfbehörden und von allen denjenigen Aerzten, welche nicht als öffentliche Jmpfärzte Impfungen vornehmen, nach den umer 1, s.., b. und c. gedachten Formularen V., VI. und VII., von allen Schulvor- stehrrn aber nach dem unter 1, b. gedachten Formular VI. aufzustellen, sowie daß vom Jahre 1879 ab Jmpflisten, welche etwa noch unter Verwendung des bisherigen Formulars dazu ausgestellt worden sein sollten, als ungültig zurückzuweisen sind. Zugleich wird zur Nachachtung andurch bekannt gemacht, daß alles Dasjenige, was in der unter dem 20. März 1875 erlassenen Verordnung zum Reichsimpfgesetze vom 8. April 1874 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1875, Seite 167 — in Bezug auf das bisherige Jmpflisten-Formular V. vor geschrieben worden ist, vom Jahre 1879 an von den oben unter 1, a., b. und e. gedachten neuen Jmpflisten-Formularen V., VI. und VÜ. zu gelten hat. Demnächst ergeht zu 2: an alle Jmpfärzte und an alle diejenigen Aerzte, welche nicht als öffentliche Jinpfärzte Impfungen vornehmen, die Anweisung, bei der Ausstellung von grünen Impfscheinen für Wiederimpfung nach den Formularen I. und II. bis dahin, wo die dem Bundesrathsbeschlusse unter Nr. 2 entsprechende neue Druckauflage der gedachten Impfschein-Formulare zur Verausgabung gelangt sein wird, zwischen den Worten: „Erfolg" und „geimpft" das Wort „wieder" einzutragen. Dresden, am 25. November 1878. Die Ministerien des Inner» nnd des Cultns und öffentlichen Unterrichts. Für den Minister des Innern: Körner. v. Gerber. Pfeiffer I. Auf allgemeinen Wunsch soll an dem Tage, an welchem die neue Elbbrücke dem Verkehre übergeben werden wird und welcher jetzt noch nicht genau bekannt ist, eine Festlichkeit stattfinden, welche mit einem Festessen schließen soll. Das specielle Festprogramm wird später veröffentlicht werden. Damit nun festgesetzt werden kann, in welchem Local das Festessen stattftndcn soll, ist es nöthig, zu erfahren, wie viele Personen am Festessen Theil nehmen werden. Wir bitten daher diejenigen Herren von Stadt und Land, welche sich betheiligen wollen, ihre Namen und die Zahl der von ihnen zu belegenden Couverts zu zeichnen, und zwar innerhalb der Zeit bis spätestens den SO. dieses Monats. Die Zeichnungen werden entgegengenommen in der Rarhsexpe- . dition, in der Albrccht'schen, Münch'schen und Bretfchneidcr'schen Restauration, in den Gasthöfen zum Kronprinz, zum Anker, zum Sächsischen Hof, zum Stern und zum Wettiner Hof in Riesa, ferner bei den Herren Gutsbesitzer Döhler in Haida, Gemeindevorstand Eckelmann in Panfitz, Gemeindevorstand Otto in Gköba, Gemeindevorstand Adolf Kaul in Röderau, Inspektor Lange in Promnitz, Gutsbesitzer Greulich in Zeithai«» Der Preis des Couverts incl. für Musik beträgt nur 2 Mark 50 Pfennige. Riesa, am 25. November 1878. Das Festeomitee. Brgrmstr. Steger, Vorsitzender. F- 141 erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — RbonnementSprei« vierteljährlich i Mart25P'g. — Bestellungen nehmen alle ikaiserl. Post-Rnftalten, die ltrpeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), in Stauchitz Herr Bruno Dörsel, sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche vet dem ausgebrMeten Leserkreis« eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitte» wir uns bi« TagS vorher Vormittag- Iv Uhr.