Volltext Seite (XML)
Auctions-Bekanntmachung. Dienstag, de« 4. Mai 1875, sollen von dem unterzeichneten Gerichte im Gasthofe zu Zabeltitz, Mittags 12 Uhr, LV Stück Bau» LowryS gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden, was and urch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Lowrys vor der Auction beim Ortsrichter Richter in Zabeltitz besichtigt werden können. Großenhain, am 6. April 1875. Des Königliche Gerichtsamt. Im Austr.: Heinichen, Ass. ) Weitere Bekanntmachung an sämmtliche Herren Gemeindevorstände im Steuerbezirke Meißen, die Vorbereitung zu Eiukommenschätzung betr. Die Erfahrungen welche bei Durchsicht der eingereichten Hauslisten gemacht worden sind, veranlassen mich noch Folgendes bekannt zu gebe«: 1. Die Hauslisten, in welchen der Werth der Wohnung im eignen Hause nicht angegeben ist, dürfen nicht zurückgewiesen werden. Die diesfallsige specielle Verordnung des König!. Finanz-Ministeriums lautet wirklich: „Der Miethwerth der von dem Besitzer selbst bewohnten Räume braucht in Spalte 4 und 5 der Hausliste nicht angegeben zu werden. . 2. Jede Hausliste ist, nachdem solche von den Haushaltungsvorständen unterschrieben ist, von der Gemeindebehörde zu beglaubigen, d. h. mit Ort und Datum, der Unterschrift des Vorstandes und mit dem Stempel oder Siegel der Gemeinde zu versehen. 3. Die Gemeindebehörde hat in der Hausliste diejenigen Beitragspflichtigen, welche m uthmaaklich 1600 Mark und mehr Einkommen haben, roth zu unterstreichen, (ß 38 d. Gesetzes). 4. Die Lohnlisten (Formulare I' zur Ausführüngsverordnung, welches von der Gemeindebehörde anzufertigen und hinauszugeben ist) sind von den Arbeitgebern oder Dienstherren zu unterschreiben- und mit der Hausnummer zu versehen, (tz 35 d. Gesetzes). 5. Hauslisten oder Lohnlisten, welche unvollständig sind, werden der Gemeindebehörde auf ihre Kosten zurückgesendet. 6. Jede Gemeindebehörde erhält von hier aus so viel Declarationsformulare und Formulare zur Declarationsaufforderung, als roth- Striche in den Hauslisten sind. - 7. Die Aufforderungssormulare hat der Herr Gemeindevorstand auszufüllen und zu vollziehen an diejenigen Beitragspflichtigen, deren Namen roth unterstrichen waren, hinauszugeben. Meißen, am 28. April 1875. Der Königliche Bezirks-Steuer-Jnspeetor. V Härtel. Bekanntmachung.^ Die 8»vf«ngsfcheine und Gestellungsatteste der dieses Jahr zur Musterung gekommenen militairpflichtigen Mannschaften sind hier einge gangen und von den Mannschaften an Rathsexpeditionsstelle gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Riesa, den 27. April 1875. Der Stadtrath. Sieger. Quaas II. Bekanntmachung. Nach einer soeben eingegangenen Mittheilung des Herrn Bezirksthierarztes Tannenhauer ist bei genauer Untersuchung die in Schänitz ausgehrochene Rindvieh-Krankheit Nicht als Rinderpest, sondern als eine andere Krankheit erkannt worden, welche polizeiliche Maßregeln nicht nöthig macht. Dieß wird zur Beruhigung der Biehbesitzer hierdurch bekannt gemacht. Rlesa, den 30. April 1875. DerStadtrath. Sieger, Brgrmstr. Sonnabend, dm 1. Mai .LE« Abonnements für die Monate Mai nvd Anni auf dt-s-s Matt nehmen alle Kaiser!. Post.Anstalt-«, hie Voten, sowie die Sxpeditione» in Strehla und Nt-sa entgegen, Allen im Bezirk der unterzeichneten Amtshauptmannschaft gelegenen wegebaupflichtigen Rittergütern und Gemünden wird hiermit in Erinnerung ge- bracht, daß die auf den EoMMunicattons-Wegen lose umher liegenden Steine zu Vermeidung der Auferlegung von Ordnungsstrafen bis zu 30 Mark so ost als Nöthig abzuharken sind, ebenso haben zu Vermeidung gleicher Strafen alle Wegebaupflichtigen die zur Erhaltung der Wege in einem jederzeit gut fahrbaren Zustande nothwendiaen Unterhaltungsarbeiten, als: Ausfüllen entstandener Löcher mit Steinknack und Kies, Eingleisen, Wasser ableiten, Schlamm abziehen u. s. w., so oft eine-dieser Arbeiten nöthig wird, ohne deshalb erst besondere Anweisung abzuwarten, an allen ihren Wegen vorzunehmen. Die StraßenMeister sind mit Anweisung versehen worden, etwaige Säumlgkeiteu unnachsichtlich zur Bestrafung anher anzuzeigen. Oschatz, den 28 April 1875. Königliche Slmtshau^turaunschaft. für die KöMgl. Gerichtsämter sowie die Stadttäthe Redaction, Druck und Verlag von G. Pousong in R sa und Strehla. 18Ri «ues schristüchen Ausweises die Dlserue Ä Schaaren zogen die von dem Kasernenarrest nunmchr befreite» Smdaten nach allen Richtungen hinaus- Mhrend der Dau« des Arrestes waren alle AUS-1 über das Garde- Casernenarreest «wiesen, denn Jahres 1884 vorzubehalten. Im Uebrigen sollen die str die b procrntige Stadchchlähe vomJahre 1871 Mend^ VesMnunM rnWbwd M Die Haus- und Grundstücksbesitzer werden darauf aufmerksam gemacht, daß der 2. Termin der Grundsteuer x am L. Mlai u. v. zahlbar ist und daß die Zahlung spätestens bis zum 10. Mai bei Vermeidung der Execution an Herr« August Wachs zu leisten sind. Strehla, am 2S. April 1875. Der Ttadtgemeiuderath. Unger, Brgrmstt. . * ««de gegen Ahatd -nrückgenvumM, und in als «ne. sehr pwbattMaßi „! Stulwen nach dem befehl« waren die Thättr dn an einem. Ratms b« dem RegurnngSpräsihflüra von Z beigewohnt, st, morgen ist «mCorstfahrt in Strehla, am 2S. April 1875. ,) Dresden, 27, Wru,^HWchtlich der zu «eh renden neuen Mischen Anleihe von 7,500,000 Mark hat der Rath beschlossen, deck Zi zusetzen; drei Gattungen von geben u sooo < ... Schuldscheine zu/ je