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«mtSvlatt für die König!. Gerichtsämter sowie die Stadträthe z« Mesa «nd Strehla. Redattiy«, Druck und Berlqg von G.Ponso»g in Riesa. 187» Donnerstog, dm S. September 101 23 - dergl., zwei Paquete halbseidene Rester, ein Stück schwarzer Sammet, ein Paquet Shawltücher, ' drei Dutzend Herrenshlipse, ein und einhalb Dutzend silberne Kaffeelöffel, wovon ein halbes Dutzend „L. k'. 1^. 1875" gezeichnet, ein silberner Salatlöffel und eine dergl. Gabel, ein goldener Ring, schwarz emaillirt mit einem kleinen geschliffenen Kiesel und den Buchstaben R.. 8. d. 25. Novbr. 1874 versehen, eine goldene, schwarz emaillirte Damenuhr , weißes Zifferblatt und römische Ziffern tragend, mit goldener Panzerkette, . — resievunaen nehmen alle Uaherl. Post-Anstalten, , berechne», erbitten wir uni bi» Lag« vorher vor» , betliegea, per Postvorschutz erhoben. Bekanntmachung. Gestohlen wurden in der Nacht vom 23. zum 24. dieses Monats mittels gewaltsamen Eii Gegenstände, als: 1) ungefähr 20 Ellen Buckskin, 2) " " 3) 4) 5) 6) 7) Erscheint in «tesa «Entllch dreimal: Dienstag, Donnerst«, «r» »l«»ade«d.,m- »dormementprei« viettHSHrvch 1 MarkLbPfg. die Sxpeditionen i» «tesa und Strehla, sowie alle Voten entgegen- — Inserat«, wMe wir die etnlvalttge S°q>u«Me mit lu Psg. I mittags tu Uhr. — JnscrltonSbcträge von unbekannten auswärtigen Auftraggebern «erden, wenn dieselben nicht in Poftmarlea betliegen, f gewaltsamen Einbrechens aus einem hiesigen HauSgrundstücke folgende 11) eine goldene Broche mit Ohrringen, 12) eine goldene Broche, 13) ein Ring mit blauem Kiesel, 14) ein Ring mit weißem Kiesel, 15) Armbandglieder von Gold, 16) eine goldene Perlkette, 17) eine Kette von geschliffener Steinkohle, 18) ein Paar Manschettenknöpfe, bunt emaillirt, Schmetterlinge darstellend, 19) ein Dresdner Gesangbuch mit Silberbeschlag, 20) eine kleine goldene Halskette, mit goldenem Medaillon, 21) ein und ein halbes Dutzend Messer und Gabel«, 22) ein Weinkühler, 23) an barem Gelde ungefähr 36 Mark. «) s) 10) Zur Ermittelung der "Diebe, beziehentlich Wiedererlangung des Gestohlenen wird dies hierdurch bekannt gemacht. Königliches Gerichtsamt Riesa, am 27 August 1875 Caspari. Bekanntmachung. Da noch immer Schüler der Fortbildungsschule ohne genügende Entschuldigung den Unterricht versäumen oder zu spät kommen, so werden die Lehrherren, Eltern und Arbeitgeber wiederholt auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht: Die Lehrherren, Dienstherrschaften u. s. w. sind verpflichtet, ihre Lehrlinge, Diener, Arbeiter und Söhne zum regelmäßigen und pünktlichen Be suche der Fortbildungsschule anzuhalten und denselben die dazu nöthige Zeit einzuräumen. Die Erlaubniß, änzelne Unterrichtsstunden versäumen zu dürfen, muß von dem betreffenden Lehrer vor Beginn, des Unterrichts eingeholt werden. Besonders wird darauf hingewiesen, daß häusliche und wirthschaftliche Geschäfte nicht als Entschuldigungsgründe gelten Md daß Verspätungen den Schulversäumnissen- gleich zu achten sind. Eltern oder Erzieher, Lehrherren, Dienstherrschaften und Arbeitgeber, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder im Falle der Nichterlegung mit entsprechender Haft belegt. Der Sch«la«sfchrrh z« Riesa, den 30. August 1875. Sieger, Vorsitzender. Bekanntmachung. Der III. Termin der Anlagen Md Armensteuer ist bis zum LS. September d. I. bei Vermeidung der Execution zu bezahlen. Die Annahme von Zahlungen erfolgt an den gewöhnlichen Expeditionstagen auf dem Rathhause und zwar von Vormittags 9 bis 12 Uhr. Strehla, am 26. August 1875. Der Ttadtgemeirsderath. > Wilhelm Geißler, K stellvertretender Bürgermstr. — Bekanntmachung. Nachdem die nachgenanntcn Grundbesitzer der Flur Zeithain von dm bei eines Jeden Namen dem Grundbuchs-Folium nach bezeichneten Grundstücken zum Baue der Riesa-Elsterwerdaer Eisenbahn Land abgetreten haben, für welches an sie die beibemerkten Entschädigungssummen auszuzahlen sind, so wird dies mit dem an die Hypothekengläubiger und sonstigen Realberechtigten bei gedachten Grundstücken gerichteten Eröffnen hierdurch bekannt gemacht, daß die jenigen, welche sich ihrer Rechte halber an die erwähnten Entschädigungsgelder halten siwllen, sich spätestens bis zum SL. Oktober dieses Jahres Dessen anher zu erklären haben, indem alsbald nachher die Auszahlung der Entschädigungen an die Grundstücksbesitzer erfolgen wird. > Großenhain, am 26. August 1875. Die Königliche AmtShanptmannschaft. Pechmann. Friedrich Ernst Geißler, Fol. 3 des Grund- und Hypothekenbuchs, Grödeler Antheils, 2992 M. 50 Pf.: Heinrich Oskar Jentzsch, Fol. 9, Haioer Antheils, 306 W. — Pf. ; Friedrich Carl Hirsch, Fol. 10 Grödeler Antheils, 3199 M. 50 Pf.; Franz Julius Scheffler, Fol. 29 Hainer Antheils, 1533 M. 63 Pf.; Friedrich Wilhelm Herrmann, Besitznachfolger Johann George Herrmanns und Gen. Fol. 66 Grödeler Antheils, 1730 M. 49 Pf.; Karl GottfriÄ» Rische, Fol. 69 Grödeler Antheils, 2541 M. 57 Pf.; Johann Karl Gottlob Berger, Fol. 70 desselben Grundbuchs, 2799 M. 38 Pf.; Friedrich Nitzsche, Kol. 63, 1516 M. 7l Pf.; Friedrich Ernst Risse, Fol. 14, 5606 M. 16 Pf.; Wilhelm Eduard Pape, Fol. 21, 2156 M. 42 Pf.; Erust Traugott Kümmel, Fol. 24, 349 M. 99 Pf.; Johanne Christiane Henriette verehel. Kunze, verw. gew. Fischer, Fol. 25, 1321 M. 78 Pf.; Friedrich Wilhelm Reinhardt, Fol. 32, 4059 M. 70 Pf.; Johann Gottfried Gaumnitz, Fol. 45, 920 M. 60 Pf.; Gottlieb Ernst Rabis, Fol. 56, 1565 M. 44 Pf.; Friedrich Ernst Krüger, Fol. 64, 1558 M. 47 Pf.; Derselbe, Fol. 35 des Grundbuchs für Röderau, 545 M. 84 Pf.; Friedrich August Breunig, Fol. 26 desselben Grundbuchs, 126 M _ — Pf.; Friedrich August Schmort, Fol. 68 des Grundbuchs für Zeithain Grödeler Antheils, 516 M. 87 Pf.; Christian Gottlieb Hesse, Fol. 83 desselben Grundbuchs, 307 M. 72 Pf.; Heinrich Eduard Nicolai, Fol. 86, 1425 M. 5 Pf.; Johanne Christiane verw. Haferkorn, Besitznachfolgerin Karl Friedrich Haferkorn's, Fol. 127, 40 M. — Pf. ; Johann Traugott Leberecht Gehre, Fol. 9, 31 M. 50 Pf ; Friedrich Wilhelm Reinhardt, Fol. 62, 390 M. — Pf. ' Bekanntmachung. —"' — Diejenigen Rittergüter und Gemeinden, welche vom Cavallekie-Manöver^ im Jahre 1874 her noch Ansprüche auf Entschädigung für Marschver- Pfleg««« auf einen zweite« Tag, sowie für gellefertes Stroh geltend zu machen haben, haben solche unverweilt und spätestens binnen 8 Tagen schriftlich hier anzuvringe'n. Kvutgltche AmtSha«ptm«mschaft Tst»oh«»h«d»i, am 26. August 1875. . Pechmann. ' -