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(MMll und Anzeiger. Awtsötatt -er König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, -er König!. Amtsgerichte Riesa md Ärehia, sowie Les Äaötraths ;« Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 73. Sonnabend, den 24. Juni 1882. 33. Jahrg. Erscheint in Siiesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. — Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Postansialten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem aus gebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags 10 Uhr. Abonnements-Einladung. Auf das mit 1. Juli beginnende neue vierteljährliche Abonnement des „Elbeblatt und Anzeiger" erlauben uns hiermit höflichst einzuladen und bitten namentlich die geehrten Postabonnenten Bestellungen möglichst sofort bewirken zu wollen, damit die Zustellung des Blattes mit Beginn des Quartals pünktlich erfolgt. Abonnementspreis nur 1 M. 25 Pfg. incl. Postprovision. Wir werden auch im neuen Quartal gewissenhaft und möglichst prompt über die wichtigsten Vorkommnisse berichten und, wie bisher in jeder Nr. eine Uebersicht der in- und ausländischen politischen Ereignisse bringen, inssondere aber den localen und säch sischen Angelegenheiten Aufmerksamkeit widmen. Außerdem werden wir belehrende und unterhaltende Artikel, Mittheilungen über Obst- und Gartenbau, vermischte Nachrichten rc. bieten. In der belletristischen Gratisbeilage „Erzähler an der Elbe" werden gute und interessante Novellen und Erzählungen erscheinen, wie wir überhaupt bestrebt sein werden, allen Anforderungen, welche man an ein gutes Localblatt zu stellen berechtigt ist, zu entsprechen. finden durch das Elbeblatt und Anzeiger in den Amtsgerichtsbezirken Riesa und Strehla, sowie angrenzenden Ortschaften anerkanntermaßen die beste und zweckentsprechendste Verbreitung. So halten wir uns denn aufs Neue dem uns bisher in so reichem Maße geschenkten Wohlwollen, für das wir hierdurch gleichzeitig verbindlichst danken, empfohlen und bitten unsere verehrten Gönner um ihre fernere, gütige Unterstützung. Die Vcriags-Erpedition. Bekanntmachung Nach der vom Königlichen 1. Feldartillerie-Regiment Nr. 12 anher auf dem Schießplätze bei Zeithain nur am 30. Juni und 1. Juli von früh 7 bis 11 Uhr, am 3. und 4. Juli von früh 7 bis 10 Uhr, am 5. und 6. Juli von Nachmittags 2 bis 5 Uhr, am 7., 8. und 10. Juli von früh 7 bis 10 Uhr, i mitgetheilten Zeiteintheilung wird in der Zeit vom 28. Juni bis 27. Juli d. I. am 11. und 12. Juli von früh 7 bis 9 Uhr, am 14., 18. und 20. Juli von früh 7 bis 10 Uhr, am 24. Juli von früh 7 bis Mittags 1 Uhr, nach Befinden auch am 22. Juli scharf geschossen und eine Absperrung des Schießplatzes und der betreffenden Wege vorgenommen werden, was unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 11. Mai d. I. hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 20 Juni 1882 Die Königliche Amtshanptmannschaft von Weissenbach. Tn. Bekanntmachung, die Errichtung bez. Erneuerung der Wegweiser betr. An allen Kreuzungen, wo Communications- und Dorfwege sich von einander trennen oder von fiscalischen Chaussäen abzweigen, sind zur Orientirung Wegweiser aufzustellen. Es sind dazu entweder steinerne Säulen oder circa 2 Meter hohe und .18 bis 22 Ccntimeter im Durchmesser starke, mit den nöthigen Armen versehene Pfosten aus Fichten- oder Kiefernholz zu verwenden. Die Ersetzung solcher Wegweiser durch Anbringung von Tafeln oder Armen an Hausecken, an Zäunen oder lebenden Bäumen kann nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet werden. Auf den betr. Säulen und Pfosten bez. Armen, welche mit haltbarer weißer Farbe zu grundiren und nach Befinden mit schmale», grünen Kantenstreifen zu versehen sind, ist außer dem nächsten Orte, nach Beschaffenheit der Umstände, auch die nächste Stadt bez. die nächste größere Ortschaft, auf welche der fragliche Weg führt, mit Bezeichnung der Richtung (durch Arm, Hand bez. Pfeil) und Angabe der Entfernung in Kilometermaaß (in vollen und bez. halben Kilometern) in schwarzer leserlicher Schrift zu bemerken. Die auf Grund von 8 2 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wegebaupflichtigen Gemeinden und Besitzer selbstständiger, zu keinem Gemeinde verbände gehöriger Grundstücke werden unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 29. Januar 1820 (Gesetzsammlung S. 7) hiermit angewiesen, insoweit den vorstehenden Bestimmungen innerhalb ihrer betreffenden Flurbezirke noch nicht allenthalben Rechnung getragen worden ist, ««verweilt «np längstens bis z«M SI. August 1882 die etwa fehlenden Wegweiser vorschriftsmäßig herzustellen bez. die schadhaft gewordenen gehörig zu erneuern. Großenhain, am 21. Juni 1882. Die Königliche Amtshanptmannschaft. — von Weissenbach. Tn. Erlaß an die Vorsitzenden in de», Gemeindevertretungen, Kirchenvorständen und Schulvorständen im Bezirke der Königlichen Amtsbauptmanuschaft Großenhain. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft bedarf, bez. rn ihrer Eigenschaft als die in Kirchen- und Schulsachen das äirsctorium nctormn führende Behörde genauer Verzeichnisse der Mitglieder a. der Gemeinderäthe resp. der nach 8 31 der revidirten Landgemeindeordnung bestehenden Gemeindeversammlungen, b. der Kirchenvorstände und a. der Schulvorstände und zwar soweit die Mitgliedschaft dieser Korporationen durch Wahl bedingt ist, mit Angabe der Funktionsdauer jedes einzelnen Mitgliedes, und wünscht bezüglich des Wechsels in den betr. Personen jederzeit auf dem Laufenden erhalten zu werden. Die Vorsitzenden der obgedachten Korporationen werden daher hiermit angewiesen, diesbezügliche Verzeichnisse aufzustellen und solche alsdann spätestens bis zum Sl. Juli dies. IS. anher einzureichen, sowie jede künftig cmtretende Veränderung der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft sofort anzuzeigen. Großenhain, am 21. Juni 1882. Die Königliche Amt-HauptmanNschaft. vo« Weissenbach. Fr.