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BekanntmWMU^ M das diesjährige Aushebungsgefchäft betr. » Nachdem von der Königlichen Oberersatz-Kommission im Bezirke der II. Infanterie-Brigade Nr. 46 aufgestellten bezüglichen Reiseplane findet die dies jährige Aushebung der Militärpflichtigen aus dem, den gesammten hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk umfassenden Aushebungsbezlrk Großenhain, sowie der sonstigen in diesem Bezirke jetzt aufhältlichen Gestellungspflichtigen, welche in anderen Bezirken zu einer der nachbezeichneten Klassen desiznirt worden, für die Landgemeinden der Amtsgerichtsbezirke Riesa und Radeburg und für die Stadt Radeburg am 12. Juni dieses Jahres, für die Landgemeinden des Amtsgerichtsbezirles Großenhain am IS. Juni, und für die Städte Großenhain und Riesa am 14 Juni und zwar an jedem dieser drei Tage Vormittags 8 Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause zu Großenhain statt, und wird dies mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß die sämmtlichen bei der diesjährig!» Musterung als diensttauglich bezeichneten, die zur Ersatz-Reserve I. Klasse und die wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatzreserve II. Klasse in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen, selbst wenn sie keine besondere Ordre durch ihre Wohnortsbe hörde erhalten sollten, zu Vermeidung der in 8 24?, tz 61^ und 8 71-^ verb. mit 8 6^ der Ersatz-Ordnung angedrohtcn Strafen und Nachtheile, in dem vor gedachten Aushebungslocale zur obcrwähuten Zeit vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission pünktlich sich einzufinden haben. Die betreffenden Mannschaften haben gemäß 8 66 Nr. 3 der Ers.-Ordg. zu Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 10 M. ihre Ordres und Loosungs- bez. Gestcllungsatteste mitzubringen und bei der Aushebung vorzulegen. Ucvcr Militärpflichtige, welche sich im Aushebungsterminc vorstellen, ohne in die Grundlisten des Aushebungsbczirks ausgenommen zu sein, kann nur dann eine endgültige Entscheidung gefällt werden, wenn ihre Identität feststeht und die vorgelegten Papiere eine Entscheidung mit Sicherheit zulassen. Taugliche Leute können sich auch noch im Aushebungstermine zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Reiterei verpflichten. Es bedarf dazu bei Unmündigen der Einwilligung des Vaters resp. Vormundes; im Uebrigen gilt hier dasselbe, was von der unterzeichneten Königlichen Amtshaupt mannschaft unterm 20. Februar dieses Jahres in den Amtsblättern bekannt gegeben worden ist. Mannschaften, die wegen hoher Loosnummer zum Nachersatz auszuhebcn oder nur für eine bestimmte Waffengattung zu designiren sein würden, jedoch wünschen, definitiv eingestellt zu werden, haben dies jedenfalls noch vor der Aushebung hier anzubringen. Hiernächst wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nur solche Reclamationen (Anträge auf Zurückstellung) zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäftes entstanden ist und welche spätestens im Aushebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs- bez. Arbeits- oder Aufsichtsunfähigkeit die Reclamation nach 8 30 Nr. 2n u. d und 8 31 Nr. 1 der Ers.-Ordg. erfolgt, haben gemäß 8 62 Nr. 7 Abs. 4 und 8 31 Nr. 4 der Ers.-Ordg. im Aushebungsterminc persönlich mit zu erscheinen, während etwa vor gelegte Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen (8 64 u. ° der Ers.-Ordg.). Nach Beendigung Les Aushebungsgeschäftcs sind Reclamationen nur dann zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Stammrollenführer werden hiermit aufgefordert, zu dem betr. Aushebungsterminc sich persönlich einzufinden. Die Ausmusterungsscheine und Ersatz-Reservescheine II. Kl. werden den Ortsbehörden zur Aushändigung an die betr. Mannschaften resp. zur Aus wechselung gegen die, alsdann sofort anher einzusendenden Loosungs- bez. Gestellungsatteste s. Zt. zugefertigt werden. Großenhain, am 19 Mai 1882 Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Weissenbach. Tn.