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ElbMl und Aiytizer. Amtsblatt der Königl. Ämtshanptmannschast Großenhain, -er Königl. Eerichtsiimtrr Kiefa nnd Strehla, sowie des Äadtraths^n Mesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 66 Dienstag, den 10. Juni 1879. 32. Aahrg. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag. Donnerstag und Sonnabend.— Abonnemcntspreis vierteljährlich i Mark -'s Psg. — Bestellungen nehmen alle Naiseerl. Post-Anstalten, die lrrpcditivnen in Riesa und Strehla (E. Schön), in Stanchih Herr Bruno Dörfel, sowie alle Boten cmgegen. Inserate, welche bei dem aurgebreireten Leserkreise eine wlrkjame BerössenUichung finden, ervuicn wir uns bis Lags vorher BocmntazS lö Uyr. 3llm Itoiml mlereL ^ai^erpaaW am 11. 3um 1879. Die Menschheit feiert manche schöne Feste, Wie's gute Sitte ist und heil'ger Brauch. Von allen diesen ist Wohl nun das Beste, Das Fest des Herzens in duft'ger Nose Hauch. Wo je das Herz zum Herzen sich auch fand, Da blühen stets des Glückes Rosen auf Und wem man erst den goldenen Brautkranz wand, Gebührt das höchste Eheglück vollauf. Drum lauten Jubelruf laß weit erklingen, Das treue Volk bringt seine Grüße dar. Es schlaget stolz und höher heute seine Schwingen Des Preußenlandes sieggekrönter Aar. Und Deutschlands Volk, es steht vereint, Der Zwietracht schwarzer Dämon schwand. O Kaiserpaar an Deinem Jubeltag erscheint Glückwünschend jetzt das ganze Vaterland! s i Wer hält' vor fünfzig Jahren dies gedacht, Als da von Weimar nach Berlin hinfuhr i Der kleine Brautzug in bescheidener Pracht? Wer träumte da von dieses Glückes Spur? s Es kam der Segen mit den Jahren Und wohnte in des Glückes Schooß, i Und selbst die Menge der Gefahren i Bracht' neues Glück und macht es groß. Im Äug' der Freude Perle hell erglHnzt, ! Es schwelgt das Herz in der Erinnerung. Das gold'ne Hochzeitsband die Stirn umkränzt. Die Lieb' im Herzen doch blieb ewig jung. O nehmet an millionenfaches Grüßen, Wilhelm, Augusta, Deutschlands geliebtes Kaiserpaar: j Mög Euer Lebensabend ungetrübt verfließen, »! > Von Volkes Lieb' geschirmt noch manches Jahr! l « "»--LI- > Bon dem Stadtrathe dahier ist- darüber 'BöMver^ck^eführt worden, daß wiederholt von den ländlichen Gemeinden aüf der Reise erkrankte arM Pecksvnen bis an das Weichbild der Stadt gebracht und dann ihrem Schicksal überlassen worden seien und daß hierdurch die Stadtgemeinde gezwungen worden sei, derartige Personen auf ihre Kosten im Stadtkrankcnhause unterzubringcn. Dies Verfahren ist im Hinblick auf tz 28 des Reichsgesetzes über den Untcrstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 in Verbindung mit 8 39 ff. der sächsischen Armenordnung vom 22. October 1840 ein ganz unzulässiges und es werden deshalb die Gemeinde-Vorstände hiesigen Bezirks andurch ange wiesen, derartige auf der Reise erkrankte arme Personen nicht sortzuweisen oder ohne Weiteres fortzutransportiren, sondern denselben ärztliche Hülfe und Unterkommen zu gewähren, bez. dieselben auf Kosten des Armenverbandes einem Krankenhause zuzuführen und sodann wegen Erstattung der aufgelaufenen Kosten weiter nach tz 34 des angezogencn Reichsgcsetzes zu verfahren. Großenhain, am 31. Mai 1879. Die Königliche Amtshauptmannschaft. —I. V:: von Witzleben, Reg.-Ass. Bekanntmachung. Die Schulvorstände werden hierdurch erinnert, die bis 1. Juni d. I. fällig gewesenen Anzeigen über Personal- und Gehaltsveränderuygeu, bezüglich Paeatschcin nunmehr ungesäumt und spätestens bis L4 dss. Mts. an mich einzureichen. Großenhain, am 7. Juni 1879. Der Königliche Bezirks-Schulinspeetor. Wigand. Umschau. Der Unfall, welcher unserem Kaiser am 2.Pfingst- feiertage widerfahren ist, hat durchaus keine üblen Folgen gehabt. Die durch das Ausgleiten im Zimmer herbeigeführte Knieverletzüng, ist auch als geheilt zu betrachten. Die Festlichkeiten der goldenen Hochzeits feier des Kaiserpaares werden daher durch den Unfall auch keinerlei Unterbrechung erfahren. Was die Feier der goldenen Hochzeit selbst betrifft, so ist nunmehr ein endgültiges Programm festgestellt und allerhöchst genehmigt worden. Die kaiserlichen Majestäten be geben sich am 11. Juni Vormittags 11 Uhr vom königl. Palais ins Schloß, wo sie die Glückwünsche der Mitglieder der königl. Familie, der angekommenen fremden Souveräne und Fürstlichkeiten, sowie die Hul digungen der Deputationen und Aller zum Feste Ge ladenen entgegennehmen. Darauf erfolgt die feierliche Einsegnung des Jubelpaares durch den Oberhof- und Dompredizer Kögel und die Majestäten kehren dann in das Palais zurück. Um 5 Uhr findet Familien tafel und Abends Festvorstellung im Opernhause statt. Am 12. Juni vereinigt ein Festmahl nochmals die Verwandten und Gäste des kaiserlichen Hauses, sowie alle zur Theilnahme an der Feier Geladenen und die Deputationen. Mit einem Cdncert im königl. Palais schließen am Donnerstag Abend die Festlichkeiten. i Die vielfach ventilirte Amnesticfrage tritt jetzt in einer bestimmten Fassung wieder auf. Nachdem der Kaiser schon vor mehreren Wochen die Absicht kund gegeben, bei Gelegenheit der goldenen Hochzeitsfeier Begnadigungen oder Strafmilderungen in größerem Umfange eintreten zu lassen, hat sich der Monarch auch noch dahin erklärt und in einer diesbezüglichen Bestimmung ausgesprochen, daß auch den wegen Maje stätsbeleidigung verurtheilten Personen unter gewissen Voraussetzungen Begnadigung zu Theil werden soll. Der Antrag, daß kein souveräner deutscher Fürst in den Reichslanden Statthalter werden dürfe, welchen die bayerische Regierung beim Bundesrathe einbrachte, hat nun schon seine Erledigung gefunden, denn in der Bundesrathssitzung vom 6. Juni wurde der bayerische Antrag mit Maiorität angenommen. In den Text des Gesetzentwurfes, welcher bereits schon dem Reichs tage vorliegt, kommt diese Bestimmung aber nicht, sondern wird vielmehr in das Sitzungsprotokoll des Bundesraths ausgenommen. Die Einführung zweijähriger Budgetperioden, welche im Bundesrathe zur Verhandlung gelangte, soll nicht ausgegeben, sondern nur vorläufig vertagt worden Lin. Dem Entwurf«, welcher die Grundlage der bisher stattaehabten Erörterungen bildete, waren umfassende „Monde" beigegeben, welche sich auf die Unyaltbcvckeit der jetzigen Zustände stützten und die ! Maßregel als einziges Mittel bezeichneten, der neben oder unmittelbar nach einander erfolgenden Berufung , der Einzellandtage und des Reichstags abzuhelfen. Wie früher mitgetheilt wurde, sollte die Besetzung der österreichisch-türkischen Convention vom 21. April d. I. namhaft gemachten Punkte des Sandschaks Novibazar durch die österreichischen Truppen noch nicht in uninittelbare Aussicht genommen worden sein. Den: stehen aber andere Nachrichten entgegen, welche aus Pera und Novibazar cingingen. Darnach find in der Stadt Novibazar Unruhen ausgebrochen und hat zwischen Baschibozuks und regulären Truppen ein Kämpf stattgefunden. Die andere Nachricht aus Pera lautet dahin, daß die irregulären türkischen Truppen in Novibazar am 12. Juni ihren Abmarsch nach Macedonien beginnen. Es soll dies in Ausführung des Artikel II der Convention geschehen, wonach die Pforte im ganzen Bereich des Sandschaks von Novibazar keine irregulären Truppen unterhalten darf. Man sieht nun dem sofortigen Einmarsch der Oesterreicher nach Abzug der irregulären Truppen mit Bestimmtheit entgegen. Die Affaire Blanqui ist in Frankreich nun auch endlich abgethan worden, denn obwohl der Führer der Radikalen Clemenceau energisch die Anerkennung der Wahl Blanquis am 3. Juni in der Deputirtenkammer verlangte, so stimmten doch nur 33 Deputirte für die