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tOM! - in St « 5 ^ -: ^ « L »I r» L e A» d r» rngnip vor. ^>e oeriaurer, iviro o>e r.'eimc, oen von des in seinem Testament getroffenen Weisungen ent- in den Makovoo-Bergen beiaesetzt toerde». Alle Ver- ätten sind geschloffen Wie Tr. Iameson »imlieilt. hat schrelde«: E«rl RhobrS trug die dntffcho Flagge über ei« Ge biet. das nahem so grob ist wie Brilisch-Indien Gr »hat mehr, uls irgend ein anderer Zeitgenosse, um seinen Landsleuten «inen klaren Bearirf von den Ausgaben der dritiichen Rasse deizu- bnngen. Mit allen Fehler», die nickt bestritten werden können, mit allen Irrthümern. die sein edelstes Werk verdarben, steht er wie eme vreldensiaur da London. lPriv.-Tels Tw ganze engltsche Armee wird in ackiter Zeit mit einen» neuen Geweht ausgerüstet lverben ers tragt den Flamen ..Verbeijerles Eiffield-Gewchr". besitzt einen Valronengreiser, ähnelt in Bezug aus die Ladrvorrichtuna dem Mausergeivehr und hat einen tun, Zoll kürzeren Lauf, als die gegenwärtig in der «ngltichen Armee in Gebrauch dtsmdliche Waise Petersburg Tie ueucsie russische Anleihe wurde an der heutigen Börse mit 98)8. al'o oitt I'z Prvjeiit Prämie, ge handelt Warschau sPriv -Tel j In der 2 vio » age - Assatre und aus Veranlassung des lnssiichen Kriegsministers deute hier 'ünfzlg Offiziere verhasset und »ach Petersburg ge bracht worden. Bukarest. Alltäglich öec Beisetzung der Fürslin-Multer non Wied fand hier ein Trauergattesdienst statt, dem der König. der Thronfolger und Gemahlin, Prinz und Pein- esu» von Hohenzollern uns eine große Menschenmenge he>- nohnlen. Wegen der Beisetzung fand das Tedeum anlässlich der Wiederkehr de» Tages der Proklamallvn Rumäniens zum König- -eiche nicht statt. Rewyork. iPriv-Tel ) Ter Shcrif von BarbaSlow lWiskonttns erklärte, ^dasl der zur Verbüßung einer Zuchthaus- »rase eliigelieferte Steinma»» von Rew-Icrsen gestanden nabe, das; er EzolgoSz heim Attentat auf den Präsidenten Me iuile» behilflich gewesen sei und mit zwei geladenen Revolvern ereil war. selbst zu schießen. falls Jener etwa Mc.cUnlen ver- :hlr hätte. Die Thal sei von Anarchisten beschlossen worden. Kapstadt lPriv.-Tel.i Tie Leicke Ereil "öihodes' r liü nach dem der Rondebosch deleaenen Landguts Grootschnur, em Wohnsitze des Verstorbenen, gebracht und dann »ach Kap- idl llbergesühn. wo im Tom ein Trauergoltesviensr »lattfiiidet. d-te Regierung bereitet rür den Verstorbenen cm öffentliches elchenbegängnitz vor. Wie verlautet, wird die Leiche, den von lsecil Rhode" -- « —- n rechend, in lügungSskättcu sind geschlossen modeS «eine Besitzung Groolichnur der Einwohiierschasl von avllaSl vermacht und auch große Summen siir ivoylrhäligc wecke hinterlassen «vraoi'ur» u. »,». itzchlu*.) Hredtt 219.80. Dl-Lonto —. "Lirröduer Buttk —. Lamdarden »8,20. Lauradurt« . Un^ar (8old . 'Vurrugieieir —, . SttU. >9 Uhr Hachm. ^eni« NX),67'/,. Aiatteiurr lOO.Iö. SoaiUrr 78.20, 1'orcugte>en 28,86. Türken 26.-. T>irk«ntoo»» N4,7S OttoumndEi»» 564.—. - .uaräbahtt —Lomdarden U)l —. Aeü. vtirrS. 'Broduklenmorkr. IPeue» ver H»'ar , 2l.80. ver Miir.2lugu!t 22 20. fest. > per Märi 26.2ä. ver Leptelnder iLejeurbcr 28.—, iuht^. Srüdol o«c 2'tirz . per Leotember-Dezernber 6!.75 behaupte:. Lmstertzau». Produkten . verrchr K erzen ver Mar» — —. per 2!!»« —! s. haftsloS. Noggen ver Marz —ver Ma» —, geschanslo) Ocrtliklies »nd Lallnifiltcs. - Ihre Majestät die Königin bcsuchlc gcslcrn biachmitlaa um den beiden jugendlichen Pnincn Georzi und Friedrich Christian dasPostwerlycclcheiimuieum des Verrn Pctntz, MoS- c^uiSknstr. ?>. Besonderes Interesse erregte natürlich die sächsische Sammlung, auch wurde der Iehldnnf einer deutschen Marke lm L nginalliempel besichtigt. Ihre Maicllal machte verschiedene Luikause in Ansichtskarten. Das dreizehnjährige Töchterchen de-S Herrn Petrrtz überreichte ein Iliederbvuguet. — Je Maieüäl der sinnig Hai genehmigt, daß der sächsische Gesandte am vicussische» Hose. Graf v .Hvhcnthal und Bergen, die Chnia-Tenkmnnje in Stahl und das; der Prviessvr an der Thierärztlichen Hochschule zu Dresden. Obermedizinalralh Tr mrd et vbil Johne, das Ritterkreuz des dänischen Tanne- brog-Ordens annehme und trage — Ten Pvslichassnern Schilde und Bvttgcr in Leipzig ist dos Allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden. — Ter bisher interiinisliich mit der Führung der Geichäfte eines Generalkonsuls sür Schweden und Norwegen betraute frühere persische Generalkonsul Wunderlich ist gestern in dieser Eigenschaft vom König Oskar bestätigt worden. — Ter holländische Ministerpräsident Dr. Kui! per wird deiiinächst Tculschland bereilen und dabei vor Allem Berlin und Chemnitz besuche», um sich über die deutschen Haiidwerkeiichulcli zu infvrmire». Tie Handwerkerschnle des Chem nitzer HandloerkervercinS genießt in Trulschland einen vorzüg lichen Ruf — In Radebeul, wo er icik > Wochen Heilung von schweren Leiden suchte, ist gestern Mittag halb 1 Uhr in der Tr. Grein scheu Anstalt der Vorstand der Sächsisch-Böhmischen Taniv'ichisfahrtS- Ge'ellichaft. Herr Ernst Kuchenbuch, gestorben. Ter Ent schlafene. der im 4l Lebensiakre stand, erlag einer Herzarlerien- nertalkung Kuchenbuch. der in der Loßnitz geboren wurde liein Kai er lebt heute in Kötzschenbrodah hatte sich von HauS anS der . andwirthichast gewidmet, die er bei Herrn Oekonomicratli Steiger n Leutewitz erlernte. I88l trat er als Kondukteur i» die Sächsisch- Lohniischc TampfschistahrtS-Getclli'chast ein und war von 1885 bis um Herbst IN»I als In>veklor in Aussig thätig. In dem letzt- !.nannten Iakce wurde er vollziehender Direktor der Geiellichaft iind 1900 bei llmmandlunL der Gesellschaft in eine Aktiengesell- 'chaft deren Vorstand. Sei» weiter Blick. lei» organisatorisches Talent imd seine große Arbeitskraft kamen ihm in dieser Stellung ehr zu statten. Unter seiner Leitung gelangte die Geiellichaft !l immer größerer Llüthe. Sind ihm doch zahlreiche Neuerungen n danken, von denen die Einführung der Oberdeckvampser, der Ciiirachlvcrkehr. die Ruiidrcuebilless mit Esienbahnverbindimg an erster Stelle zu nennen sind In mehreren Vereinen und Geiell- 'chasten war Direktor Kuchenbuch ein gern gesehenes Mitglied. ,o 'm Gebirgsverein, dem Alpenvercin. der Liedertafel, der Bogen- .Hützen-Geiellichasl uiw Seine Hauvtkrast midinete er indeß -'derzeit der ihm an s Herz gewachsenen Toinvischiffnhrts-Getell- chast. deren Tampfec zu Ehre» deS Verewigten Halbmast geflaggt haben, verehrten ihn doch alle Mitarbeiter und Angestellten als einen humanen Vorgesetzten, der sich das Wohl und Wehe Aller iiets angelegen sein ließ. — Die Beisetzung erfolgt in Kötzichenbroda — Das weben erschienene Dekret 38 enthält den Entwurf oeS Gesetzes über die Unfallfürjarge für Beamte. Tie w'chligsien Bestimmungen des Entwurfes sind folgende! Beamte ;.-r vstaats-Eiviloerwaltung erhalten, wenn sie infolge eines im Tienste erlittenen Unfalls dauernd dienstunfähig werden, als aension 66-ü Prozent ihres jährlichen Tienstcinkommens. Wenn wlche Beamte infolge eines im Tienst erlittenen Unfalls nicht dauernd üiensiun'ähig geworden, aber in ihrer Erwerbsfähigtest oeernlrächtigt worden inid. jo erhalten sie bei ihrer Entlassung us dem Dienste als Pension: I. im Falle völliger Erwerbsun- 'ohcgkeit für deren Dauer den genannten Betrag. 2. im Falle .üwesier Erwerbsunfähigkeit für deren Dauer denjenigen schell der vorstehend bezeichneten Pension, der den, Maße der durch den Unfall berbeigeiuhrten Einbuße au Erwerbsfähmkeit entspricht. Ist der Verletzte '.«folge des Unfalls nickt nur völlig dienst- oder rwerbsunfählg, sondern auck derart HMos geworden, daß er ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen kann, so ist sür e Tauer dieser Hülsiosigkeit die Petition bis ui IM Prozenr > 2 Diensteinlv»u»ens zu erhöhen So lange der Verletzte aus Anlaß des Unfalls thatsächlich und unverschuldet arbeitslos ist, uiu iin Falle theilweiser Erwerbsunfähigkeit die Pension bis che:, des Tienstcinkommens erhöht werden. Steht dem Verletz- n nach anderweiter Bestimmung ein höherer Betrag zu, so cr- mlt er diesen. Rach dem Wegfälle des Tiensteinkvmmcns sind e m Verletzten außerdem die noch erwachsenden Kosten des Hell- mnahrens zu ersehen. Tie Hinterbliebenen wlctier Beamten der Ttaars-Clvllverivaltung, die infolge eincs^ im Tienft erlittenen Unfalls gestorben sind, erhalten: 1. als Sterbegeld, joiern ihnen nicht nach anderweiter Bestimmung "Anspruch auf Gnadengenuß .»steht, den Betrag des einmonatigen Tienstcinkommens oder der > inmmialigeii Pension des Verstorbenen, jedoch mindestms 50 ihr Lebensunterhalt ganz ybk uberb bestritten worden war, bis »um gelammf S) Prozent^«- Li«sl K« inte den ll« mll ^d?' ^ sam«t 20 Prozent cheg Diaasteinfoalmen/ deS zedoch nicht unter 160 Mark und nicht mehr akS 16 mehrere Berechlmw dieser Art vorhanden, >o wird dt Eltern vor den Großeltern gewährt; G sur elternlos« , ihr Lebensunterhalt ganz ober überwiegend durch den bencn beltritten worden war. im Falle der Bedürstigkett Ablauk vcS Monats, in de« das lS Lebensjahr vollendet w! oder brs zur etwaige» früheren Äerbeirathung insgrsammt Prozent des Tietisteinkommens des Verstorbenen, >«s unter 160 Mark und nicht mehr als 1600 Mark. D dürfen zusammen 60 Prozent des Diensteinkommens nicht steige» ErcG'bt i'ck ein höherer Betrag, so baden Pie Verwandten der aulsielaendeu Linie nur insoweit einen Anlz>ru< 2 enten üb«t> , »u. "Reulcn der Wlttwe und der Kinder der vteltach von eigensüchtigen Apothekern beein. dizinaldehölden. Wenn schließlich der Piessc offiziös erklärt wird, sie könne mit dem jem srtn. sv ist selbst und der Vkadtverordneieii zu Zittau, vas Gr- betlefsrnd. 8 Anschlubelklärungen an dir Petition .» Zittau, den Gesetzentwurf. die Zwaiig-erzirhuna stiessend. senier eine Petition deS BezirkSverbandes toeituna Einzelsr unterricht, beiwohnte, sprach hen Unterricht ragen behandelt. In der Abtheilungssitzuva sür Rclian Oberkonsistorialrath Dr. Kohlschü der aus !. al» durch die . , , ag oer««a»tak nicht erreicht wird, die Enkel nur soweit, als der Höchslbetrag der Renten nicht für Ehegatten. Kinder oder Verwandle der aui- steigenden Linie in Anspruch genommen wird, soweit die Ren ten der Äittwe und der Kinder den zulässigen Höchstvetrag über- schreiten, werden die einzelnen Renten in gleichem Verhältnisse gekürzt. Steht nach anderweiter Bestimmung einem von den Hinterbliebene» ein höherer Betrag zu. so erhält er diesen. Der Anspruch der Wittwe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfälle geschlossen worden ist. Tie Fürsorge eritteckt sich aus die Folgen von Unfällen bei häus liche» und anderen Diensten, zu denen Staatsbeamte neben der Beichästiaung im Dienste von ihren Vorgesetzten bemngezogen werden. Erreicht das jährliche Dlensteinkoinmen nicht den brei- hundertfache» Betrag deS kür den Beschäftigungsart festgesetzten ortsüblichen Tagelohnö gewöhnlicher erwachsener Tageardetker. I" ist dieier Betrag der Berechnung zu Grunde zu lryen. Bleibt dieser Betrag hinter dein Iahresarbritsverdieiiste zurück, welchen während des letzten Jahres vor dem Unfall Personen bezogen haben, die mit Arbeite» derselbe» Art in demselben Betrieb« oder in benachbarten gleichartigen Betrieben beschäftigt waren, so ist dieier JahrrSarbeiksverdieiist der Berechnung der Rente zu Grunde zu legen. Ter !5M Mk übersteigende Betrag kommt nur »u einem Drittel zur Anrechnung Bleibt bei den Beamten, dle nicht mit Peiisionsberkchtinnng aiigestellt sind und keiner mit staatlicher Beihilfe bestehenden UnterstutzungSkasse angehörrn. die nach vor stehende» Bestimmungen der Berechnung zu Grunde zu legende Summe unter den, niedrigste» Dienttetnkoininen drrienigen Stellen, in welche» wiche Beamte nach den bestehenden Grund'ätze» zurrst mit Anivruch aus PeuswnSberechtigung ober RuhestandSuiiterMtz- u»a angestrllt werden können, io ist der letztere Betrag der Be rechnung zu Grunde z» legen Ein Anspruch aus die genannten Bezüge besteht nicht, wenn der Verletzte de» Unfall vorsätzlich oder durch ein Verschulden heibeigelührt hat. wegen dessen aus Dienstentlassung oder aui Verlust deS Titels und PensionögntpruchS beziehentlich auf Verlust des Anspruchs aus RuhestandSunterstütz- ung aus einer mit staatlicher Beihilfe bestehende» Unierslützuiias- kastc argen ihn erkannt oder wegen dessen ihm dir Fähigkeit zur Beschäftigung in einem öffentlichen Dienstzweige aberkannt worden ist - Las 'echzehnte Vcrzetchnitz der bei der Beschwerde- und Petitions-Deputation der Zweiten Kammer ein gegangenen Beschwerde» beziehentlich Petitionen umfaßt die Rümmer» 520 bis 5-">7. Danuiser befindet sich eine Petition der HandelSkanimer Leipzig um Bewilligung der Mittel sür den Um bau der Leipziger Bnhnhvle. 3 Anichlußertlärungen o» die Petition des Stadtratkcs und der Skudtverordnete» zu Zittau, das Ge- meindcsteuerwesen' des Stadirathes zu,, Minderiähnger betreuend . im Königreich Lachsen in, Deutschen Flrijcherverband in Leipzi »in Abänderung des Gesetzes vom 2 Juni 1898. die staatilchc Schlnchtvicdversicherung betreffend, und eine Petition, Aendcrung des Spielplanes der Landeslotterie betreffend. - Das Königl Ministerium des Innern hat auacordnet, daß die den Bausachverständigen der AmtShauptinannichasten bestallungsgcmäß zugedilligte feste Entschädigung nur für ihre Mittvirluiig in Bauvolizeiiachc» gilt. Werde» sie auch in anderen, niil baupolizeilich, n Fragen nicht verknüpften Angelegenheiten zur Erstattung von Gutachten deraiigezoge». so soll ihnen dir Berech nung von Gebüliren nicht versagt werden. Dies gilt in Schul- bausache». zweifellos auch in reinen gewerbepolizeilichen Angelegen heiten. z B wenn es sich etwa um die Frage handelt, ob ein bereits vorhandenes Gebäude sich zur gewerbsmäßigen Veranstalt ung von Singspielen eignet Dagegen würde es bekder Vorbereit ung der »ach M lO ff. der Gewerbeordnung zu fassende» Ent schließungen nicht der Fall sei», da hier die Gewerbepolizeibehördc »och «j l8 der Gewerbeordnung gleichzeitig über die Beachtung der bestehende» baupolizeilichen Vorschriften zu befinden hat. - Das Ljfcnlialtcn der Geschäftsstellen bi-i zehn Uhr Abends ist im Monat April gestattet: sür Tabak- und Eigarrenhandlunaen sowie »ür Pflanzen- und Blumenhandlungcn am 5.. 12.. 19. und 26. April. - Ter Verein sür pharmo-eutijche Großindustrie und Hilts- gcwerbe >u Berlin versendet folgende Zuschrift: Officipse Federn sind augenblicklich geschäftig, ui einzelnen ihnen zur Verfügung stehenden Preßorganen die Regelung des Geherm- n, i l t e l w e s e » s aus dem Wege der Landespolizeiverordnungen inst allerlei Schemgründeir plausibel zu machen, um dadurch das Verlangen satt der ociammtc» deutschen Presse nach einer rcichsgcscglichcn Regelung dieser Materie, wie cs soeben in einer von, Verein Teul'chcr Zcituiiasverleger an den Reichstag gerichteten Petition zum Ausdruck gekommen ist als iiiiberccktigt und überflüssig erscheinen zu lassen. Eine solche offiziöse Auslassung rn der Form einer Kritik entgegenge setzter Ansichten fand sich beispielsweise letzthin iui „Poseucr Tageblatt". Da die dort geltend aemachtc» Gründe in den de- ooritcbendcn paelamentariichen Dcoatten über die erwähnte Petition des Vereins Deutscher ZeitungSverleger sicherlich mit Rochdruck werden wiederholt werde», so müssen dieselben schon setzt nr der öffentlichen Diskussion auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden. Zunächst wird der deutsche» Presse kategorisch einge- schärst, daß sie die öffentlichen Interessen und nicht diejenigen der Gehcimmstlelmdustric zu wahren habe Ei"^r solchen Mahnung bedarf die Presse nicht, soweit daS öftentstche Interesse eine. Unterdrückung deS Gehcrnimittelschwindels erfordert, ist die Prelle wie die reelle pbarmaceutische Großindustrie jederzeit bereit, dazu mitzuwirken. Sie hält aber dafür nicht den Weg der Polizei- Verordnung. sonder» den der rcichsaesetzlichen Regelung ange- zeigt. Dan der deutsche Reichstag sich zu einem Protektor schwindclhaster Gcbeimmiltel auswcrsen werde, ist nicht oorauS- zu>>Hen. Daß aber über den nothwendigen Schutz des arznei. bedürftigen Publikums hinaus nicht eine reelle und blühende In dustrie der Polizeiwillkür überantwortet werde, ist ebenfalls ein hohes öffentliches Interesse, dessen Wahrung der Presse obliegt. Wir sind doch nachgerade rm modernen Rechtsstaat jenen abso lutistischen Zuständen entwachsen, in denen Polizei und Verwalt-, — „ .... .... ...... ..... ung ohne Mitwirkung der Volksvertretung «nseitig und souverän Lehrling in Folge des Platzen- de- Böller- um- Leben law bestimmte, was das öffentliche Interesse erfordere Mit der gesezz- Die derben — >>d«e geplanten Verständigkeit und RelchSgeluiidW rusrnrrW bin zum oi ^ lest de» »dheiisrath« und sonstiger badet zur edlzinalbedördc». Dirke Sachkunde esetzgebung voll verwerthet werde«. 1 diel« Bedölden im Reiche noch «ine uw , und erfahrener Männer, die aelaaundk . en SachverftLndigen aus dem Gebtejr de» Ai 'r .L ^ ^. el. ichter. dleMäiin,, M Gwßtndullriellk! gebildeten Loten der unlchen. Alle diele gelullg ebentallS zu, ' wer ü, die Waag so ll. Ader . noch «in« u, „ner.^ die stammte ir praktisch »rsadrenen"Ä»wLlte unk ... die Apotheker und pharmacrutllck dir Lolkswirthe und — l»«t uot lanst — di« ganzen Ration mit ihren Bedürstiifle» und S ntelligrnzen kommen bet der getetzlichen R rltung und ihr Gewicht fällt mindestens !o wie das der r' ' centralen Med , Echulmeistertone osfst beliebten Modus der Poltzeiverordnuiiaen nur zulrieden lügt sie sich diesem rubeheischeirdrn Befehle nicht. Sie ... der beste Richter darüber, was thr mehr stommt. ob Gesetz oder Pollzelwilltlir. sie bat ihren Standpunkt in der Drltlton an de» Reichstag vertteten, sie verlangt in derselben reich-gesetzliche Regel, ung der Materie. — Ueber 100 Lehrer aller 17 sächsischen Gymnasien wellte» in dielen Tagen in Grimma, um sich an der 13- JahrrSver- sammlung des sächsischen Gymnaslallebrervererns zu bctheiligen. Die Verhandlungen wurden mit csitzungen der v:e> Abiheilungr» sür alte Sprachen, Deutsch und Geschichte, neuere Sprachen. Mathematik und Physik und Religionsunterricht er- öffnet. I» der erstgenannten Avtheilung sprach Herr Professor Fleijcher-Grimina üver das Tagebuch eines Bautzener Gym- nasiasicn. Der Verfasser des Tagebuches war der Vater des Por. tragende»:, seiner Zeit Professor der vrientalischen Sprachen o» der Universität Leipzig, der von 1611 Isis ISIS das Bautzner Gymnasium besuchte, und in dem von «hm geführten Tagebuckc ln interessantes Bild von dem Leben und Treiben jener Zeit gab sodann sprach Herr Professor D-. Sleudino-Wurzen über ..D»' Bedeutung der antike» Sprachen im Gymnajialunterricht". Der ebner legte dar. wie durch die verständnißmaßige Erlernung des atciniichen ein begrifflich klares Denken ausgebildet wird, >j»d wie die Erlernung des Griechischen dazu beitrag«, die schätze des "Wissen» und der Schönheit zu heben, welche in der griechischen Litteratur verborgen liegen Sicherlich sei die Erlernung der antiken Sprachen ganz besonders geeignet, eine nachhaltige Be aeislerung für alle» Edle. Große und Schöne zu erwecken, und die Gymnasien werden deshalb unbedingt a» ihrem humanistische» Bildungsgänge sestznhalte» haben. In der ncusprachlichcn Ab «Heilung hielt Herr Professor Dr. Hartmann-Leipzig einen Vor trag über „Die Verwendung der Fremdsprache im iieuiprochlichen llnterrichi des Gymnasiums". Nachdem »och Herr Dr. Reum Dresden über den »eulprachlichcu Lektüredetrleb gesprochen hatic. schloß sich a» die AuSsührunaen der beiden Herren eine lebhaft- Debatte, in der mannigfache Vorschläge zur Förderung de- fran zösischcn und englischen Unterrichts gemacht wurden. In der Atz. theiliiiizr sür Mathematik und Ralurwisscnschaflcn wurden mcdieie Ions- Herr Oberkonsistorialrath Dr. KohlschüIIcr . , , ,err Oberlehrer KahniS-Leipzig über den alt teslainentlichen Unterricht auf dein Gymnasium. In vier von ihm ausgestellten Thesen legte der Redner seine Airschauunoen nieder. An den Vortrag schloß sich ebenfalls eine längere Debatte Am DicnSlag fand in ver Aula der Fürstenschule die Haupwei iaininlung statt. Nachdem Herr Rektor Professor Dr. Gilb-ri die Erschienenen begrüßt hatte, erstattete Herr Oberlehrer Dt Dittmar den Jahresbericht und Herr Professor Üblich »en Kassenbericht. Als Vorori für das nächste Jahr wurde Leipzig gewählt und der Vorstand in folgender Weise zusammengesetzt: Professor Tr. Kaeminel, 1. Vorsitzender, Konrektor Dr. Wornei. 2 Vorsitzender, Professor Tr. Brugmann, 1. Schriftführer, Pro scssor Dr. Hartman», 2. Schriftführer, Professor Dr. Riede!. Schatzmeister siäinmtlick in Leipzigs, ferner Beisitzer die Pro- 1W1: W 1900: 11L) die Abaaugs ar niit deni Ergebnisse, daß in Wlsseu- lMI: 3). 37 ,38, ld. 88 «61) 11». « oren B schmidl-Wurzcii, Dr Zschommlcr-Plauen, Dr Albrecht-Dresdcn und Oberlehrer Dr. Tittmar-Grimmo. — Im dem öffentlichen Theil der Hauptversammlung, den« eine größere Zahl Ehrengäste beiwohnte, hielt Herr Professor Dr. Kaemmcl einen iilteresfantcn Vortrag über die neueren Ausgrabungen auf dem Forum Romanum, in welchem er u. A. da- im Vorjahre bloßgelcgtc mythische Grab des Rouullus, das älteste Demmal Roms, eingehend beschrieb. Sodann sprach Herr Professor Tr Sleudina-Wurzen über das Thema: „Wie vergeistigt Goethe in seinen Dramen die der griechischen Mythologie entnommenen Motive ?" Im Anschluß an die Versammlung wurve unter fach kundiger Führung eine Besichtigung der Fürstenschule vorgeuow men Mit einem Festmahle im Schutzenyause fand die Jahres Versammlung ihren Abschluß. — Zu Ostern 1!«o2 haben bei 17 sächsifchen Gym nasien 185 Prüflinge (1901 Prüfung bestanden, und zwar schalten t die Centur I (l90I ,89) ll. 109 ,110, Ilb. 113 ,95s Hin. 52 <50-111 erhielten, während in Bezug auf sittliche Führung 311 ,339s 1. 130 ,75) 1b. 12111) llu. 5 (2> ll. 2 ll) Ilb 2 il) Ulu als Eeiiiur davontruaen Bo» den "Abacgangeneii wollen sich zuwcnden der RechtSwissenschas! 207 ,20,). der Medizin 18 ,16). der Theologie 18 ,87s. den« Militär oder der Marine 31 (30), den Ingen ieurwtsfenschasten 21 (21). der Philologie ll ,3l). davon 9 (2i dem Studtmn der »eueren Sprachen, der Mathematik 21 (7). dem Forttfache 1 <5s. dem Bergwesen 1 ,3>. der Ehcmic 8 <8>. der Kausmannichast und dem Bankfache 7 (12). sonstigen Berufsarten 23, während 2 sich noch nicht entschtede» haben. Tie Zahl der Abgänger ordnet sich wir folgt: ThomoSichute 19. König!. Gymnasium zu Leipzig 1). Dresden.llkeustadt Ich Ebemnitz 10. Kreuztckule 35. Nikolai- schule 31. Wettiner Gymnasium 29. Grimma 23. Bautzen. Zittau und Zwickau je 21. Freiderg 2». Bitzthmn'sches Gymnasium und Plauen je IS. St. Ajra 18. Wurzen >8, Schneedera 10. Tie diesiährige AbganaSzitter ist bisher noch nie erreicht worden Brochtenswerlh ist die Zunahme ver Theologen. Philologen nutz Mathematiker, deren ZuknnstsauSsichtcn zur Zelt nicht ungünstig sind. Die Ziffern der Juristen. Mediziner und Ingenieure stehe» zufällig den voriäkrigen ganz gleich. — Ein Urtheil von allgemeinem Interefse hat kürzlich das Oberste Landesgericht für Bayern gefallt. Das Erkenntmß iß von grober grundsätzlicher Bedeutung, da es häufig vorkommi. dos Lehrlinge mtt Arbeiten beauftragt werben, welche nicht unmittelbar Gegenstand deS Lehrvertrages sind. Es bandelte sich um die Frage, ob eur Schlossermeister, der gegen eme Vergütung aus der stadlkasfe das Äöllerschießen bei öst lichen Gelegenheiten übernommen hatte, dafür auftommen mußte da« ein von ihm niit dem Abfeucrn eine« Böllers beauftragter . .. ... . jler, der Feind des Guten gewesen. Der "Presse ist ein baldig schließt Svezlalqrletz kann in das künftige generelle ausgenommen werden. Das ist schon vielfach geschehen. Weshalb man diese» Weg nicht auch beim GcbeimmittelwZen einschlagen soll, vermag 9!jemand zu begründen. Man begnügt sich auch mit der apodictstchcn Behaupt " ' ' " Höchsten« könnte man als eine» eo, utter . ... daß allerdings sie Bedienung r..., . . . t immer > trotz der am fraglichen Orte seit langer Zeit bestehenden Hebung. Spezial. > dieses Geschäft einem Schlaffer zu übertragen, doch keinen Zweig des Lchlosseraewcrbes bilde und daß deshalb der Lel "etriebe seines Gewerbes gehandelt Hab«. ung. das sei nicht „an, Veiiuch der Motiviruw e weitere Behauptung ansehen. daß der ötung .. Gkhcimmlttrlichwindel durch ein Gesetz gar nicht unterdrückt werden S Böller- ordnung die Verwendung des Lehrlings zu einer anderen als der gewerblichen Tbäligkcit dem Lehrhcrrn nicht schlechthin ver boten: wenn cs nach 8 127 der Gewerbeordnung t gestattet »ei, den Lehrling zu häuslichen Dienstleisti !,Z0 r ie Diese beträgt jährlich ns für die Wittwe Pis zu deren Tode oder Wicderoerhelrathung, ebenso für jedes Mark: 2. eine,Rente . , ... . ^ s .ür je. >zind bis zum Ablaufe des Monats, in welchem das 18. Lcvens- imd vis zum Abläufe des ".Ronats, in web -s» vollendet wird, oder bis zur etwaigen früheren Beryeirathung > Prozent veS jährlichen Diensteinkommens des Verstorbenen, »doch für die Wittwe nickt unter 218 Mgrk und nicht mehr als 160 Mart, für jedes Kind nickt unter 160 Mark und nicht mehr als 1600 Mark: b> si,r Verwandte der onssteigenden Linie, wenn I) Zs 127 der tVewcrveordnuna vrm rrehrherrn den Lehrling zu häuslichen Dienstleistungen zu ver wenden, so müsse eS ihm auch erlaubt sein, zuweilen den Lcdi- ling auch zu anderen Arbeiten als denen seine- Gewerbes zu de könne, weil der Gesetzgeber keine ausreichende Definition deS nutzen, wenn sie keine besondere Gefahr mit sich brächten- das Geheimmittcls und de« Gebrimmlttrllchwindrls geben könne, weil Bollerschießcn sei aber an sich, wenn dabei mit der nöthigen Bor eine solche Definition immer der Rabultstik Thor und Thür öffne, sicht verfahren werde, nicht als eine gefährlich« Hanttrung zu er- Welcher Mangel an Logik I WaS den Autoren deö künftigen achten. Das Oberste Landeüaericht erklärte jedoch, daß diese Rrichsmediztnalaesctze« möglich kein soll, dazu sollen untere jetzigen Ausführungen irrig «sK,. Na- dem Lehrvertrage fei der Lehr- Meietzneber untähig sei»! Die Judtratur der Zukunft wird der Herr verpflichtet gewesen, feinem Lehrling da» Schloffergewerbc " en Auslegung d«S Gesetzes zu Gunsten schlauer Gedeim- zu lehren, nicht aber ihn in einer Beschäftigung zu unterrichten. ' " r die mit dem Schlosserhandwerk in gar keinem Zusammenhang >. stehe. Wenn die Dorinstanz der Meinung fei, daß da- Abschießen von Böllern „an sich" keim- gefährliche Handlung sei und de» Be-, deshalb nicht der Vorwurf der udachlässigkeit treffe, wenn «dem mbumtlsch... ^ mittelschwindlei entgegenzutreten ivi ,.„enwarl soll dazu ohnmächtig Nebrigrns wird es ja auch den men sein. Beku es zu Gunsten schlauer Gevttm- zu lehren, nicht aber ihn ln einer roeschästigung zu u wissen, die Rechtsprechung der die mit dem Schlosserhondwrrk in gar keinem Zus« jeln I DaS glaube wer kann, stehe. Wenn die Dorinstanz der Meinung fei, daß vaS ......... . ... „.sekgebendeii Faktoren unbenom- von Böllern „an sich" keim- gefährliche Handlung sei w , rn sein, in den, Gesetze ausdrücklich der Verwaltung diejenigen, klagten deshalb nicht der Vorwurf der "ödachlässigkeit treffe, efugniffe einzuräumen, welche nach Lage der Sache erforderlich > er seinen Lehrling mit dem Abschießen beauftragte, fu kann, chrmr». DaS ist auf dem Gebiete des Medlzlnalwefens vielfach > nicht beigepflichtet werden. ES sei THatsache, daß schon in »«Hb