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Dresdner Nachrichten : 12.07.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-07-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189907125
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18990712
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18990712
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1899
-
Monat
1899-07
- Tag 1899-07-12
-
Monat
1899-07
-
Jahr
1899
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 12.07.1899
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Sat«» It«8tr>anaut Xllr svlite liisre. »SSttWWS ü»x: 8lIN»tIl kortHrll8s,.ä.Ll!irIr1IiÄll6 ! s HVallstr. 8 Ubi 8« - ! ^ Vsmviitssvdvv. ?tlüio8rspdie-Mllw8. kortvi.-Vsarvll R ewpüoklt in reielrstsr Luscrukl Zr«rnI>»i Ä! IrixliKvr Hd llI»,Ir«N^r -»«, »«8« !i. wie?MM , tz-0-»§S/§ uueü LIuuW. ürossss Laser von karia uuä grüsas!. !!! l Semriok klav! üMsfsrLvt 8ow»vll8vdirwo ,7N.^ V.L.?e1sekko, WiS8lIl»tI«I 8t». IS. Vi »K< I iiitr. 4^». n«ti. 1» Nr. 191. TraiiSvaalkrisis., Hofnachrichten, Zur Tcrrassensrage, Diakonissen-Anstalt, Afrania, Gesaiinntrathssitzuiig, Vogeliviese, «sicrichtsvcrhaiidlnngen. Attithmaßliche Witterung: Heiter. Mittwoch. 12. Znli 1899. Transvaal. Die Transvaal-KrisiS hat dadurch eine neue Wendung be- lammen, daß die Negierung der Bnrenrepublik den gesetzgebenden Körperschaften in Pretoria zur Regelung der politischen Rechte der in Transvaal lebenden Ausländer Vorschläge unterbreitet hat, durch die den britischen Forderungen weitgehendere Konzessionen ge macht werden, als sic Präsident Krüger noch vor Kürzeln ge währen wollte. Diese Konzessionen sind insosern bedeutsam, als sie Zeugnis; oblegen, das; die Buren von aufrichtiger Friedens liebe beseelt und ernstlich gewillt sind, durch entgegenkommende Maßnahmen, soweit dadurch nicht ihre staatliche Unabhängigkeit gcsährdct wird, einen friedlichen Ausgleich anzubahnen. Sollte ein solcher dennoch nicht zu Stande kommen, so tragen nicht die Machthaber in Prätoria, sondern die Kriegshetzer in London und in Südafrika, die um jeden Preis einen gewaltsamen .Konflikt zwischen England und Transvaal heraufbeschwörcn möchten, die Verantwortung. Die neuen Zugeständnisse der Bureiircgiernng sind zugleich auch ein All der politischen Klugheit, weil sic rin Wesentlichen den Rathschlügcn entsprechen, die dem Präsidenten Krüger von dem befreundeten Oranjc-Jrcistaate und den staiiim- verwandten Häuptern der Afrikander in der Kapkolonic ertheilt worden sind. Dadurch hat sich Paul Krüger die Smnpathien der Stainmesgenossen außerhalb der Südafrikanischen Republik gesichert nnv thatsächlich haben sich bereits der einflußreiche Afrikander- sichrer Hofmehr und der gegenwärtige Premierminister der Kap- kolonie Schreiner mit den Wahlrechtsreform-Vorschlägen der Transvaal-Regierung einverstanden erklärt. Die Hauptfrage ist zunächst die, welche Stellung man in London zu diesen Vorschlägen cinnehmen wird. In den regierenden Kreisen scheint man in einiger Verlegenheit zu sei», inan ist sich dort osseirbar noch nicht klar, wie man sich verhalten soll. Ans eine Anfrage i», Unterhause über den Stand der Unterhandlungen mit Transvaal.erklärte der Kolonialminister Chambcrlain, die Sache sei jetzt in einem konfuseren Zustande als je zuvor; die britische Regierung selbst verstehe nicht ganz, was in Prätoria vorgeschlagcn sei. Ter Minister bat daher, die Anfrage in der nächsten Sitzung zu wiederholen. Für die Jingopresse, die ans jeden Fall ein friedliches Kompromiß zu hinlertrcibcn sucht, besteht natürlich nicht der geringste Zweifel, daß die Zugeständnisse als vollständig ungenügend zurückge,Liefen werden müssen. Das ist um so charak teristischer, als ja die Londoner Regierung cingestehen muß, daß sie selbst über das Maß der gewährten Konzessionen noch nicht ge nügend informirt ist. um zu einem Urtheilc und zu einem ent sprechenden Entschluß gelangen zu können. Käme es den Eng ländern wirklich nur daraus an, ihren in Transvaal lebenden Landsleuten politische Rechte zu verschaffen, so würden sic jetzt die weit entgegengestrecktc Hand des Präsidenten Krüger ergreifen und bemüht sein, sich ans der Grundlage der gebotenen Bermittclnngs- vmuhlägc zu verständigen. Ln Wahrheit freilich dürfte es den Ehamberlain, Eccil Rhodos und Genossen beider Geltendmachung ihrer völkerrechtlich gar nicht einmal gerechtfertigten Ansprüche zu Gunsten der in der Burciirepublit wohnenden Briten nicht in» die Sache selbst, um das Wahlrecht der Uitlcmder und die Durch setzung zeitgemäßer Reformen in Transvaal, zu thun sein, als vielmehr um eine» Vorwand, der dazu führt, das gesteckte Ziel, die Vernichtung der Selbstständigkeit der Südafrikanischen Republik, zu erreichen. Es erscheint daher keineswegs ausgeschlossen, daß setzt neue Forderungen erhoben werden, die das Zustandekommen eines Ausgleiches verhindern. Ist doch bereits, um jede Losung der schwebenden Streitfragen auf friedlichem Wege unmöglich zu machen, das Agitationskvmitcc der englischen Uitlandcr so weit gegangen, nicht nur unbeschränktes, bedingungsloses und sofortiges Bürger- und Stimmrecht für die Erste und Zweite Kammer, iondcm auch die Erklärung der englischen Sprache zur gleichberechtigten offiziellen Sprache des Landes und Beseitigung der Iohcumcsbucgcr Forts zu fordern. Hierauf können selbstver ständlich die Buren niemals eingchen, wenn sie sich nicht be dingungslos der englischen Herrschaft unterwerfen wollen. Um dies zu erreichen, ist John Bull jedes Mittel willkommen. Ein solches ist die Uitlandersrage. Sollte diese gelöst werden, ohne daß dabei die Absicht der Unterjochung der Bnrenrepublik gefordert wird, so dürsten bald andere Mittel erfunden werden, uni diese Absicht der Verwirklichung näher zu bringen. Männer wie Eecil RhodcS und der Kolonialminister Ehamberlain haben ja niemals ein Hehl daraus gemacht, daß die Südafrikanische Republik unter allen Umständen vernichtet werden mni;. Sie sprechen diesem Freistaate jede Daseinsberechtigung.«!!», natürlich aus keinem anderen Grunde, als weil dieses Land sich zu ausgedehnten Land- und wnstigen Spekulationen vorzüglich eignet und ein wesentliches Hinderniß zur Durchführung der großafrikanischen Kolonialpläne Englands bildet. Eccil Nhodes, der seine Rückreise nach Südafrika angetreten hat. bezeichnet«: kürzlich die Bnrenrepublik für ein durch und durch verderbtes und verdannncnSwerthcS Gemeinwesen, nicht, well es dies in Wirklichkeit ist. sondern nur deshalb, weil cs der maßlosen britischen Habgier im Wege steht. Mit gleicher Gering schätzung spricht Ehamberlain von dem Transvaalstaate, ohne daß er es sür nöthighält. sich als offizieller Vertreter der englischenRcgierung irgend welche diplomatische Zurückhaltung aufzucrlegcn. So nannte er kürzlich die ganze Verwaltung der Südafrikanischen Republik ein „Nest der Verderbnis; und Bestechlichkeit". Mit der gleichen Rück sichtslosigkeit sprach vor wenigen Wochen NhodeS sein VerdammungS- urtheil über den Burensreistacit, den er für eine verrottete Oligarchie erklärte, deren Verwaltung kommt sei und deren Einrichtungen zweihundert Iohre hinter der Kultur zurückständen. Sollte also mit der Uiilanderfrage nichts mehr anzufangen sein, so wird vielleicht wieder die Oberhoheitssrage auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eigentlich sollte es eine solche Frage überhaupt nicht mehr geben; denn Transvaal unterliegt seit dem Londoner Ver trage der britischen Oberhoheit nicht mehr. Selbst nach der Vcr sichcrnng einwandfreier englischer Zeugen war dieser Vertrag dazu bestimmt, die OberhoheitSfvrdernng ans der Welt zu schassen. Dennoch fahren die Ehamberlain und Genossen fort, die Snzeränetät über den Bnrcnstaat zu beanspruchen. Das ist ebenso unberechtigt, wie die Forderung, daß die Stellung der Ans tänder in dem südafrikanischen Freistnate nach Englands Wünschen geregelt werden solle. Wie energisch würden es sich die Engländer verbitten, wenn es eine sremde Regierung wagen wollte, sich in die inneren Angelegenheiten und Bcvölkernngsvcrhnltnissc Groß britanniens eiiiziimilchen! Wenn Ehamberlain in einer Rede be merkt hat. Großbritannien wolle nur Gerechtigkeit, so ist das eine jener Phrasen, die John Bull stets zur Hand hat, wenn cs sich darum handelt, den brutalen Egoismus seiner Realpolitik zu ver schleiern. Treffend ist darauf hingewicien worden, daß mit dem selben Rechte, wie die Engländer von der Bnrenrcgierung für ihre in Transvaal lebenden Stainmesgenossen politische Rechte ver langen, Kaiser Wilhelm von der russischen Regierung größere Rechte sür die Deutschen in den Ostsecprovinzen fordern tonnte, wobei allerdings nicht der erhebliche Unterschied übersehen werden soll, daß dort die Deutschen das grundbcsitzcndc eivilisirtcste Element bilden, das sich die größten Verdienste um Rußland er worben hat, während die sog. Uitlanders znm Theile ein zu sammengelanfeneS geldgieriges Gesindel von Abenteurern darslcllen, für deren Antheilnahme an der Regierung von Transvaal John Bull nur eintritl, um eine Handhabe zu gewinnen, die Un abhängigleit des BurenstaateS zu vernichten. Acrnschrcib- und Ferusprrch-Berichtc vom 1 k. Juli. Franzensbad. Se. Majestät der König Albert van Sachsen ist heute Mittag mittelst Sonderzngs zum Betuche der Kronprinzessin Victoria >von Schweden und Norwegen hier ein getroffen. Berlin. Infolge Ablebens des russischen Thronfolgers wurden, wie aus Kiel gemeldet wird, sämmitiche Festlichkeiten, die anläßlich des heutigen Geburtstags der Prinzessin Heinrich statt- sindcn sollten, abgeiagt. — Zn dem Wortlaut des SchiedSgerichts- Entwnrss, wie er von den, Prüsnngskoinitee der Friedenskonferenz ausgcarbeitet und den Mächten unterbreitet worden ist, wird be merkt: Das eigentliche Wesen des Entwurfs wird dadurch allein zur Genüge gekennzeichnet, das; in alle Bestimmungen, von der ersten bis zur letzten, der Satz „soweit die Umstünde es erlauben" ausgenommen worden ist. Ter Entwurf hat also einen durchaus fakultativen Charakter und trägt so den von deutscher Seite erhöbe neu Einwendungen durchweg Rechnung. Berlmi. Der Kaiser trat an den ältesten Sohn des ver storbenen Oberpräsidentcii v. Achenbach folgendes Beileids-Tele gramm gerichtet: „Svelwlt, !«. Juli IM. Zu Meinen! lebhafte sten Bedauern habe Ich soeben die Nachricht von dem Tode Ihres lieben Vaters erhalten und spreche Ihnen und den Ihrigen Mein herzliches Beileid aus. Ich werde stets dem hervorragenden und liebenswürdigen Mann, der Mir allezerl ein unermüdlicher Diener war, das beste Andenken bewahren. Wilhelm U." Auch von der Kaiserin^ und dem Prinzregcnten von Mecklenburg n gingen Beileids-Telegramme ei». — Die Kaiserin besuchte, wie nachträglich bekannt wird, mit den kaiserlichen Prinzen vor einigen Tagen auch das Bismarck-Denkmal aus dem Knivsberg. Der Gesetzentwnrs bctr. daS Urheberrecht an Werken der Littcratur und Tonkunst wird am Donnerstag im „Neichsanzeiger" veröffentlicht. Der Entwurf ist innerhalb der Reichsverwaltung ausgearbeitet und zunächst den Bundesregierungen zngeacmgcn, um von diesen an der Hand ihrer Erfahrungen beurtheilt zu werden. Seine bevor stehende Bekanntmachung bezweckt auch, die öffentliche Kritik für die wichtige gesetzgeberische Aufgabe zu verwerthen. Ans Grund der so gewonnenen Gutachten soll der Entwurf im Spätherbst dem Bundesrath vorgelcgt werden. Vor der Ausstellung des Entwurfs haben im Reichsiustizamt. verschiedene Verathungen mit Sach verständigen stattgefnndc». — Der Bundesrath hat am Sonnabend seine letzte Sitzung vor den Sommcrferien abgchaltcn. Die nächste Plenarsitzung wird voraussichtlich Anfang Oktober stattsinden. — Wie aus Peking gemeldet wird, ist der chinesische Gesandte in Berlin vom Tsuirgli-Aamcn beauftragt worden, mit der Gesellschaft „Vulkan" in Stettin den Bau von zwei Panzerschiffen von 8000 Tonnen und li geschlitzten Kreuzern von je MM Tonnen ab- zuschlicßen, die in M Monaten fertig zu stelle» sind Als Kauf- snmnie nennt man 10 Millionen TaelS. Ebenso soll ein Auftrag aus 50 Schnclljcucrgeschützc von Peking nach Deutschland gegangen sein. Die Nachricht amerikanischer Blätter von angeblichen Geschützbestellungen i» Amerika wird demenrirt. — Einen Aufruf zur Unterstützung der evangelischen Bewegung in Oesterreich ver öffentlicht eine große Anzahl evangelischer Professoren, Pfarrer und hervorragender Angehöriger verschiedener Bernfszweige. a. M. Die „Franks. Ztg." veröffentlicht folgen- : a n k f ii r t den Wortlaut des Schiedsgerichts-Entwurfs, wie er von der Prüfungskommission der dritten Kommission der Friedenskoilfcrciir ausgcarbeitet und den Mächten unterbreitet worden ist: „Plan eurer Konvention für die Schlichtung internationaler Streitigkeiten, l. Ueber Ernaltung des allgemeinen Friedens. 1. Um in den internationalen Bezieh ungen die Anwendung ^von, Gewalt soweit als möglich zu ver um Zwilch Mittelung herbelzirführeii. II. Ueber gute Dienste' und Vermittel ungen. 2. Die Sianatarmächte bestimmen, daß sie ini Falle einer ernsten Meinungsverschiedenheit oder eines Streites, ehe sie au die Waisen appcitiren, soweit es die Umstände erlauben, zu den guten Diensten oder der Verniiltelung einer oder mehrerer be freundeter Mächte greisen ä. Unabhängig hiervon halten di> Signalarinächtc cs sür nützlicb. das; ein oder mehrere der nicht am Streit bctheiligten Mächte ans eigenem Antriebe, soweit es d>> Umstände ermöglichen, den streitenden Staaten ihrc^gntcn Dieime durch ihre Vermittelung anbielen. De» neutralen Staaten bleib' da-s Recht, gnie Dienste und Vermittelung anzubictc», auch während des Verlaufs der Feindseligkeiten gewahr! Tie Aus übung dieses Rechtes soll nie von einer der streitenden Parteien als ein nnfrenndücher Akt angesehen werden. I. Tic Rolle des Vermittlers liegt in der Versöhnung widerstreitender Amvrüchc und in der Bcmnstignng von feindlichen Empfindungen, welche Zwilche» de» streitenden Staaten «mislanden sein löiniteu. ä. Die Fuut tioncm des Vermittlers hören in dem Augenblick auf, da von einer der beiden Parteien oder dem Vermittler selbst erklärt wird, daß die von ihm vorgeschlagcuc Schiichtting des Streites oder die Grundlagen zu einer Verständigung nicht angenommen worden sind. tt. Gute Dienste und Vermittelung, lei es ans Wniüeh der streitenden Parteien, oder sei es ans die Initiative der neutralen Mächte haben ausschließlich einen bemthenden Ehurakter und keine organisatorische Krast. 7. Die Annahme einer Vecinitteluna soll nicht, so lange nicht das Gegentheil abgemacht ist, eine Movilisir- nng oder andere triegeriiehe Vorbereitungen nnterbrechen, verzögern oder hindern. Wenn aus einen Ansbruch von Feindseligkeiten eine Vermittelung stattiindet, so soll dies nicht, so lange nicht das Gegentheil abgemacht ist. den Laus der militärischen Operationen nnterbrechen. 8. Tie Signatarmächte verpflichten sich, im Fall eine ernste Differenz den Frieden bedroht, wenn es die Umstände erlauben, die Anwendung einer besonderen Vermittelung in der folgenden Form zu empfehlen: Die streitenden Staaten wühlen jeder eine Macht, der sie die Mission anvertrauen, mit derjenigen Macht in direkte Verbindung zu treten, welche von der anderen Partei zu dem Zwecke gewählt worden ist. um den Bruch der friedlichen Beziehungen zu verhindern. Wahrend der Zeit ihrcs Mandats, welches, wenn nicht eine andere Abmachung vorliegt, R» Dage nicht überschreiten kan», gi!t die Streitfrage ciis an dieic Mächte ausdrücklich übertragen. Es ist deren Pflicht, alle ihre Bemühungen zur Schlichtung des Streites anznwendcn. Im Fall die friedlichen Beziehungen definitiv cibbrechen, bleiben die beiden Mächte mit der Mission betraut, um jede sich bietende Gelegen heit zur Wiederherstellung des Friedens zu benütze», lll. Ueber internationale Nnterstlchungs - Kommissicme», 0. In de» Fällen, wo sich zwischen den Signatarmcichtm Meinungsverschiedenheiten ergeben über die lokalen Umstände, welche einen Streit inter nationaler Art berbeigcführt haben, der nicht durch gewöhnliche diplomatische Mittel geschlichtet weiden kann und welcher weder die Ehre, noch die Lebensinteresseii der bctheiligtm Mächte be rührt, verpflichten sich die Signatarmächte, soweit es die Umstände erlauben, zur Einsetzung von internationalen Untcrsuchnngs- lommissioncn zu schreiten, welche die Ursachen, die zum Streite Anlas; gegeben haben, feststcllen und an Ort und Stelle alle that- sächlicheii'Fragen durch nnpartciischc und gewissen!,alte Prüfung aufznklären haben, 10. Die internationalen Untersiichnngs kommissione» sind, wenn nicht eine andere Abmachung getroffen ist, in der Weite znsammengcstellt, wie es der Artikel :;l der vor liegenden Konvention betreffs der Bildung der Schiedsgerichts tribunale bestimmt. U. Tic interessirten Mächte verpflichten sich, der internationalen Unterstichiiiigskommission in möglichst reichem Make alle Mittel und alle möglichen Erleichterungen zur voll ständigen Feststellung und genauen Würdigung der fraglichen Thal fachen darzubicten. 12. Die internationale Unterstichungskommiffioo soll den interessirten Mächten ihren Bericht, der von ulten Mitglieder» der Kommission zu unterzeichnen ist, vorlegcn Itt, Der Bericht der internationalen Ünlcrsnchuiigskoiiimissivn hat nicht den Charakter eines schiedsgerichtlichen Urkhcils: er läßt es den Mächten vollständig frei, ans Grund des Berichts ein irenndliches Abkommen zu treffen oder endgiltige Vcrnntlclrmg oder ein Schiedsgericht anznrnfen IV, Ueber Schiedsgerichts »ist!:. II. Tie internationale Arbitration hat als Zweck die Schlichtung internationaler Streitigkeiten zwischen Nationen durch Richter ihrer eigenen Wah! und in Uebereinstimmung mit ihren gegenseitigen Rechten. 15. In Rechtsfragen und in erster Linie in Frage» der Auflegung oder Anwendung internationaler Per trüge ist die Arbitration druck die Signatarmächtc: als das rvict sniiiste und zu gleicher Zeit als das gerechteste Mittel zur Schlicht ring von Streitfällen, welche nicht durch diplomatische Methoden zu schlichten sind, anerkannt worden. 10. Die "Abmachung, sich an ein Schiedsgericht zn wenden, tänir sowohl in Bezug ans schon eristt- renoe Streitigkeiten, als auch in Bezug auf später sich ergebende Streitigkeiten getroffen werden: sie kann rede Streitfrage betreffen oder kann aus Streitfragen von einer bestimmten Kategorie allein beschränkt werden, 17. Die Abmachung, das; man sich an ein Schiedsgericht wenden will, schließt die Verpstichtnng in sich, süb im guten Glauben dcnr SchicdsgcrichtSnrthcil zu untermccseu. 18. "Abgesehen von den allgemeinen nrid besonderen Vertragen, welche die Signatarmächte zur Anrnfnng von Schiedsgerichten verpflichten, behalten sich die,e "Mächte das Recht vor, entweder vor der Ratifizirnna der vorliegenden Akte oder nachher neue all gemeine oder besondere Konventionen zu schließen und dadurch das obligatorische Schiedsgericht ans alle ihn, passend scheinenden Fälle anwendbar zu machen. sO, In der Absicht, die Entwiclet nng des schiedsgerichtlichen Verfahrens zn fördern, halten die Signataririäclste oder die zustiinmenden Mächte cs für nützlich, einige Regeln der schiedsgerichtlichen Justiz und des Bei fahren» auszustellen. Die Regeln treten nur in Krast. wenn die Parteien selbst nicht andere Regeln sür diesen Zweck armchmcn V. lieber den permanenten S ch tcdsgcri ch t sh v r 20. Um die unmittelbare Anrufung schiedsgerichtlicher Entscheidung sei «Streitigkeiten, welche nicht durch diplomatische Methoden zu chlichten sind, zu erleichtern, verpflichten sich die Signcrtarmächie, erneu permanenten SchiedsgcrichtShof zu organisirc», der jederzeit zugänglich ist und, wenn nicht andere Abmachungen seitens der tretenden Parteien vorliegen, seine Funktion nach den in der vorliegenden Konvention aufaenommcncn Regeln ansübt. 21. Dieser Gerichtshof wird zur Verhandlung in schiedsgerichtlichen Fragen kompetent sei», wenn nicht die streitenden Parteien bc «blieben, cm besonderes Schiedsgericht cinzilstcllcn. 22. Ein im s.-iaag etablntcs und unter Leitung eines Generalsekretärs bestehen des internationales Bureau wird als Kanzlei des Gerichtshofs dienen: dasselbe wird alle seine Sitzungen betreffende Mitthcil- ungcn vermitteln. LI. Jede Signcstarmacht bestimmt innerhalb M-z " 's/. 1 LI e
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