Volltext Seite (XML)
aDn's««mÜ>^ »«Ekprditto«: v Martensträ-e 18. für UnterhaüMg mid GeWstsverkehr. Mitrßdaeteur: Theodor Drobisch. Blatt», da« lur Är M». «S. Freitag, den 2. Mai 1862. erföl, -Lt- --t- Der in der heutigen Nummer in dem Referate über die öffentliche Gerichtsverhandlung vom 30. April d. I genannte Schreiber Heinrich Hermann Pfotenhauer, von hier, ist keines wegs mein Bruder, vielmehr ein mir gänzlich fern stehen der Mensch, der mit mir nichts gemein hat, als leider meinen Namen, welcher frech gemißbraucht »vorden ist. Dresden, am 1. Mai 1862. Oberbürgermeister Pfotenhauer. Dresden, den 2. Mai — Se. Maj. der König hat beschlossen, wegen Berathung einiger dringlichen Gegenstände mit den getreuen Ständen in Gemäßheit von Z 115 der Verfassungsurkunde einen außeror dentlichen Landtag auf den 19. Mai d. I in die Residenzstadt Dresden einzuberufen. — Se. k. Maj. haben dem Oberleutnant v. Kracht vom 12. und dem Leutnant v. Egidy I. vom 9. Jnfanteriebataillon die nachgesuchte Entlassung aus der Armee, Letzterem in Folge überkommener Untüchtigkeit zum Militärdienst, gnädigst bewilligt " — Das neueste Stück des Gesetz- und Verordnungsblat tes enthält unter anderem: Decret des Ministeriums des In nern wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Roßwein; Decret des Ministeriums des Innern wegen Bestä tigung des Regulativs für die Sparkasse zu Wilsdruff; Ver ordnung des Ministeriums des Innern, der Justiz und der Finanzen, eine Uebereinkunft mit der k. k. österreichischen Ne> gierung betr, durch welche die Verhältnisse der Beamten und Angestellten bei den bereits zusammengelegten, oder noch zusam menzulegenden Zollämtern geregelt werden; Verordnung des Ministeriums des Innern, die Wahlen für die Gewerbekammern betreffend; Verordnung des Ministeriums des Innern, eine Ab änderung der Generalinstruction für die Amtshauptleute, bezüg lich der bauamtlichen Mitaufsicht über gewisse Staatsgebäude; Decret des Ministeriums des Innern, wegen Bestätigung, der Statuten der OelSnitzer Bergbaugesellschaft: Decret desselben Ministeriums, wegen Bestätigung des Regulativs für die städtische Sparkasse zu Riesa, ein gleiches wegen Bestätigung der Genos senschaftsordnung für den Hopfenbachverband V. Dallwitz-Alt leis; Verordnung deS Ministeriums des Innern, die Aufstellung der Wahllisten für die Landtagswahlen betr. — Das Cultusministerium hat, wie das „Sächs. Wochen blatt" mittheilt, auf darum gestellten Antrag gestattet, daß die auf der Leipziger Universität bestehenden studentischen Verbin dungen Vrosckavsis, ärmiais, IVsrtbusgia und älewaouia sich statt Landsmannschaften künftig Burschenschaften nennen können. — Gestern > feierte der k. Polrzeiregistrator Greter sein 35jährige- Amtsjubiläum. Vor seinem mit Blumen festlich ge schmückten Arbeitstische eröffnet« der stellvertretende Polizeidirec- to? Herr Polizeirath Schwauß dem Jubilar in Gegenwart sei ner Colleges mit einer herzlichen Ansprache eine Verordnung de- k. Ministeriums des Innern, mit welcher ihm eine Grati- sication untz. lobende Anerkennung -u Theil ward. Seine Col lege« beschenkten ihn mit einet werthvoÜen silbernen Cylin- berühr. ' — -s Oeffentlich.e Gerichtsverhandlung vom 30. April. (Schluß.) Die Vernehmung der vielen Zeugen erzielt nur dasselbe Resultat, nur die Verlesung der schriftlichen Zeugen aussage des Restaurateurs Vogt zu Nieder-Sedlitz begründet noch eine zweite Anklage gegen Pfotenhauer, nach welcher er Gelder unterschlagen hat. Vogt hat itn vorigen Jahr vom Restaurateur Henker zu Stadt Plauen Bier entnommen, die Beträge an Pf., der damals als Buchführer mit einem täglichen Gehalt von 15 Ngr. dort engagirt war, nach und nach bezahlt uud dafür auch quittirte Rechnungen erhalten, bis dann endlich sich auch diese Täuschung sonnenhell herausstellte. Sogar die an Vogt ergangenen Mahnbriefe sind auf sehr begreifliche Weise nicht an ihre Adresse gelangt. Außerdem kommt noch eine kleine Wechselgeschichte in Betracht, die auf einer Kleiderschuld von 47 Thlr. an den Schneidermeister Kunze in Lochvitz basirt. Nach Vereidigung sämmtlicher Zeugen wird das Avschätzungs- protocoll über die beiden „Schwarzschimmel", von denen der eine Wallach 130, der andere 120 Thlr. gewürdert ist, vorge lesen, gegen welche Taxe Pf. kategorisch protestirt, indem er dem Sachverständigen alles Urtheil abspricht, da er sich doch auch schmeichle, etwas Pferdekenner zu sein. Der eine Schwarz schimmel soll nach Pf's. Meinung schief gegangen, daher sollen das gar nicht die richtigen Pferde gewesen sein, die abgeschätzt worden. Nachdem natürlich der Gerichtshof auf diese Kleinig keit kein Gewicht legte, nahm Herr Staatsanwalt Held das Wort und beleuchtete in feuriger Rede zuerst den Pf. und sein Verbrechen. Vor Allem malt er sein Benehmen vor Gericht. „Allerdings," fährt der Redner fort, „ist Pf. Gutsbesitzer, Haus besitzer und rühmt sich einer hohen Verwandtschaft, aber, meine Herren Richter, man kann trotz der nobelsten Verwandtschaft im übelsten Rufe stehen, ja man kann, wie Sie heut oft gehört haben, keinen Pfennig in der Tasche haben, und doch Haus und Gut kaufen. Pf. war nicht der Mann dazu, der mit den Pferden ein Geschäft gemacht hätte. Sehen Sie ihn an, meine Herren, wie er dasteht und trotz der mehrmaligen schon voran gegangenen Bestrafung doch heut seine Reelität und Ehrlichkeit nachzuweisen sich bemüht. Sehen Sie ihn an, den Mann, der 15 Groschen täglich verdient, nach Sedlitz fährt, dort Bier und Schnaps trinkt, Scat spielt und — Schulden macht, — der will Pferde bezahlen und auffüttern lassen? Wechsel konnte er ausstellen, aber Schade um das Geld, den Mann noch wegen Wechselschuldest setzen zu lassen. Alle Welt hat das Pferde geschäft für Schwindel gehalten, Schwindel war es, sagt die Welt, „Schwindel" werden auch Sie es, smeine Herren Richter, nennen. Daher beantrage ich seine Bestrafung!" — Bei dem Angeklagten Andreas scheint es der Staatsanwaltschaft bedenk lich, die Anklage aufrecht zu erhalten, da er nur in Phantasien gelebt und nur das colorirt hat, was er von Pf. geglaubt, und. nur deshalb ihn angepriesen. Herr Advocat Schgnz, als Verlheidi-er veS AndreüS, glaubte, daß deitHerr Staatsanwalt