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Nelmlltmmhmi. dm Tarif für die staatlichen Stradmdahnllai« uad die Semeiadederdaadsliuie Loscht»!-— Mai- betreffend. I. Bä« Sonntag. den 20. Juli ISIS ab tritt folgender Tarif in Kraft. 8 1- 1. _ .. >». . ^ Fahrschein« Vorzugskarten v L D Staatslinien «r. Kinder t. L.» «>S«chr. > r» 8ahr- > t»n tl>: i SchlU«, ! u. L«»r. ten 'j ten j ItN»k l. Vorstadt Mickten Kötzschenbroda. ^il ö -«> ö Staatliche Linie allein: i > !s^. Gebierstraße/Waldvilla—Schildenstraße . . 25 Loui,enitrake—Weintraube ' 25 > Schildenstraße-Kätzschenbroda Vohuhof Mickten-Schildenstraße .... — 125 30 IS 2 — ! « — 3 — Geblerstraße/Waldoilla—Weintraube . . Louisenstraß«—Kötzscheubroda Bahnhof Mickten—Weintraube 30 30 35 2 2 3 ! 8 8 12 — 3 3 4 Geblerstraße/Walbvilla-Kötzscheubroda. 35 3 13 4 Bahnhof Mickten—Kötzschendroüa.... — 40 i. 3 jl2 , 4 Uebergangsstrecken: j Poftplatz-Gebierstraße/Waldvilla. . . . Postplotz-Louijenstraßr — 30Z 15 3 12 ! 4 — 40 — — — — — N Haböburgerstrache-Coßmannsdorf. i ! Staatliche Linie allein: i Haboduroerltraße—Gittersecweg .... Bergstraße-Goldener Löwe — 25 '25 Gilt«,«eweg—Schachtstraße Gowener Löwe-Düterstraße — 25 > — — — — ! — — 25 — — — ! Schachtstraße—Coßmannsdorf — 25 — — I — — — Habsdurgerstraßc-Goldener Löwe . . . — 30 2 — ! 8 — 3 — Bergstraße—Schachtstraße — 30 2 — ! 8 — 3 — Gitterseeweg -Güterstraße — 30 — Irr 2 — i 8 — 3 Goldener Löwe—Coßmannsdorf .... — 30 2 8 - 3 — Habsburoerstraße—Schachtstraße .... — 35 3 — >12 4 Bergstraße—Güterstraßc — 35 3 — 12 — 4 — Gitterseeweg—Coßmannsdorf HadsburgeZtraße—Gülerstraße Bergstraße-Loßmannsdors — »5 3 - >12 — 4 — — 40 3 — 12 — I 4 — — 40 3 — 12 — § 4 — Hadsburgerftraße—Coßmannsdorf . . . Uebergangsstrecken: Postplatz—Bergstraße Postplay-Gitter,eeweg — 45 3 12 —! 4 30 40! !- 15 3 —V 12 < - — M Vorstadt Eotta-Eofsebaude. Staatliche Linie allein: Hastepunkt Cotta-Florastraße Talstraß« - Straßenbahnhof Gohlis . . . Florastraße-Cossebaude Haltepunkt Cotta—Straßenbahnhof Gohlis Talftraße-Cossebaude — 2ö 25 2ö 30! 30 j - 15 2 2 -! -> Hi 8 3 3 Haltepunkt Cotta—Cossebaude — SS I 3 » 12 — 4 — Uebergangsstrecken: V-Uatz^-Halftraß, Postplatz—Florastraße — 30 40 !- u 3 12 — 4 — IV. Arsenal—Klotzsche oder Hellerau. Staatlich« Linie allein: ! Arsenal—Klotzlche oder Hellerau .... — 25 — 15 2 — ! 6 3 — Uebergangsstrecke: 15 j Postplatz—«rtilleriewerkstatt — 30 i! l! 3 . 12 ' 4 — V. Vtidlau-W-istia. Staatliche Linie allein: ! ! I > Gastßof Bühlau—Bahnhof Weißig . . . — 20, IS 1 50 6! -- 2> 25 Uebergangsstrecke: l! - ! 25 Weißer Hirsch, Lojchw. Etr.—Bahnh Weißig — A) u 2 9 :< GemeindeverdandSlinie Loschwitz-Ptllnttz. ! ! , Körnerviatz (Loschwitz)-Erbgericht Nieder- 2S^' 25' 15- 15- I 8 8 j Srbg«richt Niederpoyritz—Endpunkt Pillnitz — 2 2 -I — 3 3 Körnerplatz (Loschwitz)—Endpunkt Pillnitz — 40' 20- 3 12 -- 4 Uebergangsstrecke: I Sachsenplatz—Königs Weinberg .... 40' SO' 3 -! 12 ,1 4 ^0 ^ i Zuschlag an Sonn- und Festtagen. 2. Di« Tagevfahrpreiie tür Fahrscheine erhöhen sich im Nachtverkehr -(zwischen da» End« de» einen und den Anfang des folgenden planmäßigen Lagesoerkehrs ein- geschobene fahrplanmäßige Nachtfahrten mit besonders bezeichneten Wagen) auf das ^*Aus der Gemeindeoerbandslinie Loschwitz—Pillnitz wird an Sonn- und Fest lag im Tagrsverkehr von Aus der Gemeindeoerbandslinie Loschwitz—Pillni tagen auf die einfachen Fahrpreise für Fahricheine ein Zu 10 Pf. für Erwachsene, 5 Pf. für Kinder, auf Nachtwogen des Dreifachen dieser Beträge, erhoben. Zeitkarte«. 1. Dt» in der Fahrpreistabell« auigeführten Vvrzugskarten v für 12 Fahrten besitzen eine Geltungsdauer von 1 Kalenderwoche und sind Übertragbar. 2. Dt« in der Fahrpreteiabell« aufgeführten Vvrzugskarten O zu SO Fahrten besitzen «in« Geltungedauer von 1 Monat vom Tage der Lösung ab und sind ulieriragbar. 3. Die in der Fahrpreistabell« aufgeführten Vorzugskarten D ru 25 Fahrten dürfen nur von Schülern und Lehrlingen benutzt werden (vgl. H 3. Ziffer 3). besitzen ein« Geltungsdauer von 1 Monat vom Tage der Löjnng ab und sind nicht übertragbar. 4. Die in der Fahrpreietabelle auigeführten übertragbaren Karlen 6 und L zu 12 und SO Fahrten dürfen auf den staatlichen Linien an Werk- und Feiertagen, auf der Gemeindeoerbandslinie Lolchwitz—Pillnitz dagegen nur an Werktagen, nicht aber an Sonn- und Feiertagen der Landeskirche, demitzt werden. Soweit sie hier nach gelten, dürfen auch mehrere Per>onen, die gleichzeitig auf demselben Wagen sich befinden, darauf fahren. Di« in der Fabrprentabell« aufgeführten Vor zug »karten D zu 25 Fahrten für Schüler und Lehrlinge find an Sonn, und Feier tagen der Landeskirche durchweg ungültig. 5. Die Bor zugskarten sind nach Ablauf der Gellungsfrist ungültig und werden vorkommendenfalls etngezoge». 6. Für verfallen«, infolge Beschädigung nicht mehr verwendbare oder verlorene Karlen wird keinerlei Ersatz gewährt. 7. Die Vorzugekarten sind im Nachtverkehr und bei Entrichtung der Gebühr für die Beförderung von Handgepäck und Hunden nicht gültig. 8 I- Kinder. Schüler und Lehrlinge. 1. Kinder bis zun, vollendeten 4. Lebenswahre, für welche ein besonderer Platz nicht beanjprucht wird, werden in Begleitung Erwachsener unentgeltlich befördert. 2. Die in der Fahrvreistabelle angegebenen Fahrpreise für Kinder werden für Kinder vom 4. bis vollendeten 14 Jahre, sowie für jünger« Kinder, für die ein Platz beansprucht wird, erhoben. Entstehen Zweifel über das Alter der Kinder, so entscheidet darüber zunächst der Schaffner. 3. Die Vorzugrlarten l) werden nur an Schüler und Schülerinnen, sowie an Lehrling« und Lehrmädchen bis zum Ablauf des Kalenderhai bsahres. in welchem sie da» 20. Lebensjahr vollenden, abgegeben. Lehrlinge und Lehrmädchen haben nur dann die Anwartichaft auf Preisermäßigung, wenn sie durch Bcicheinigung ihres Lehrherrn den Bestand eine« dauernden Lehrverhältnisscs Nachweisen und keine höhere Vergütung als 00 monatlich oder 15 wöchentlich erhalten. 4. Für die unter 3 erwähnten Schüler und Lehrlinge ist ein Berechtignngs- ausweis gegen eine Schrcibgebühr von 1 ^ zu entnehmen, der alljährlich einmal auf die Person ausgestellt wird und für die Zeit vom 1. April an auf die Dauer des nachgewiesenen Schüler« oder Lehrverhältnisscs, längstens bis 31. März des folgenden Jahres Geltung besitzt. An «inen Schüler oder Lehrling werden monatlich bi» zu 3 Karten abgegeben. §4- Fahrtausweise. 1. Ti« Fahrgäste sind verpflichtet, bei Beginn der Fahrt den Fahrschein unauf gefordert vom Schcrsiner zu verlangen und den Fahrpreis dafür z» enirichten oder die in der Fahrpreislabelle bezeichneten Vorzugskarten unaufgefordert dem Schaffner zur Entwertung vorz»,zeigen. 2. Die Benutzung' der in der Fahrpreistabelle bezeichneten D-Karten z» 25 Fahrten ist nur bei gleichzeitiger Vorzeigung des Bcrechtigungsausweises gestattet. Wenn der Berechtigungsausweis nicht mit vorgczetgt werden kann, ist der tarif mäßige Einzelfahrvreis zn bezahlen. 3. Die Fahrgäste haben die Fahrtausweise während der ganzen Fahrt anfzu- bewahren und auf Verlangen dem Schaffner oder Prüiiingsbeamien zum Zwecke der Prüfung vorzuzeigen und ausznhändigen. Wer der Vorschrift nicht nachkommt, hat einen Falmchein zu löse». 4. Fahrgäste, die die vorstehenden Vorschriften Ziffer 1-3 nicht erfüllen, können mit der Hinterziehungsstrafe belegt werden. 8 5. Störunge«, Fahrtunterbrechungen. 1. Für Abweichungen von den Fahrplänen, Störungen an den Straßenbahn anlagen, Fahrtunterbrechungen wird keinerlei Gewähr oder Schadenersatz geleistet. 3. Ist «in Fahrgast infolge eines durch die Straßenbahn zu vertretenden Ver schuldens an der Ausübung seiner Fahrlberechtigung verhindert worden, so steht ihm lediglich Anspruch auf Rückzahlung des zuviel gezahlten Fahrgeldes zu. 8 6. Uebergangsbestimmunge«. 1. Diese Tarifbestimmungen treten mit dem 20. Juli ISIS in Kraft. Gleich zeitig erlöschen die bisher geltenden Tarifbestimmungen. 2. Die nach den erlöichenden Bestimmungen gelösten Zeitfahrkarten behalten bis zu ihrem Ablause Gültigkeit im bisherigen Umfange. V-D II. Slusführungsbestimmnnge». 1. Bis zum Erscheinen der in der Fahrpreistabclle aufgeführten Vorzugskarten das noch besonders bekanntgegeben wird, werden auf Wunsch Zeitsahrkarten Ärbeiterkarten zu den bisher gültig gewe.enen Preisen und unter den für sie 2. Die in K 3 Ziffer 3 festgesetzte Einlommcnsgrkn.ze für Lehrling« und Lehr mädchen wird vorübergehend und bis auf Weiteres aus 80 monatlich und 15 wöchentlich erhöht. ^ 3. Die im Kriege erblindeten oder im Kriege an den Beinen schwer verletzten Personen, die infolge ihrer Gebrechen nunmehr für ihre Erwerbswege eine Fahr gelegenheit zu benutzen genötigt sind, haben gegen Ausweis für ihre Person. Blinde zudem auch für den Führer oder den Führerhund nur den für Kinder festgesetzten Fahrvreis zu zahlen. Die Ausweise werden auf Anträge hin ausgestellt, die von den Berechtigten im alten Rathaus«, am Aitmarkt, Eingang Scheffelstraße 2, 1. Obergeschoß, Zimmer 2/3, anzubringen sind. 4. Berechtignngskarten der in 8 3 Ziffer 4 gegebenen Art für Schüler und Lehrlinge sowie für die vorstehend unter Ziffer 3 erwähnten Kriegs-Beinbeschädigten und Knegsblinden brauchen für die staatlichen Linien und für die Gemeindeverbands- lini« Loschwitz-Pillnitz nicht besonders entnommen zn werden, wenn die Berechtigten solche Karten' bereits für die Straßenbahnlinien der Stadtqenieinde Dresden besitzen. 5. Der Preis kür die Beförderung eines gebührenpflichtigen Gepäckstückes oder Hundes beträgt im Tages- und Nachtverkehr soviel wie der Einzelfahrpreis für eine erwachsene Person Die für die Beförderung von Gütern, Handgepäck und Hunden auf der Linie Bühlau—Weißig zurzeit nach der Bekanntmachung vom 2l. Dezember 1918 geltenden Preise sind durchweg uin 10H. erhöht. Dresden, am 16. Juli ISIS. Ae Areüion der Städtischen Stmßenbab«. q.» M« t« still» »Willst!» iiMlWij Verkeim««»» Sie die ,»«stige Welrge»- Heit «ich», sie kommt nicht wieder. Bet Vorzeigung dieser Annonce erhält man »um Apparat 3 plsttsn sfsiis. lepport. Ueltlimtr. 14. kör Küchen unck /Immer kür l.laol«um u. «Ortzeit L^tlLOlSUNk» bedruckte Were, 200 cm breit «VW »IVI«. "NS«!' einzig schön« Muster in größter Auswahl Mlikier'» Nvbelbeur. »»rlttzer Striche »t »8. M/lSM-ktM« (sowie andere« Ungeziefer) wrrden unter Vorontie vernichtet. IrmmiMerei Isömruii vorm. Ser-, früher Mathildenstrahe 22, jetzt Permoserstr. 10. DA. 1«7» »nd 1MS4. ««deutsch herabgesetzte Preise. l'isnoff solid« Unkst oretcu Kenge» empfiehlt unter s MW« 4L körzter, scheisentisursti-. 8, LentsaltlieLter-psssLßse. Viele Tausend Zentner Erdbeeren in wenigen Wochen erntet man in Vierlanden bei IckamburZ/. Eine der Lorten, welche in jenem Trd beer-Para dies diese ungeheuren öäengen Erücbte hervor- bringi, ist .Madame", wie die VierILnder Gärt- ner sie nennen. Ts ist die» eine durch beson ders guie Kullur Irocb- gerücbtete .Madame Ee- febre". Drückt man suk dem Keet die Matter bei Leite, so erblickt man, den -Erdboden dick be deckend. Erückte über Erücbte liegen, eine Erd- beerllacke, wie man der gleichen noch nie sah, taschenlörmig. kinder- laustdicke Erlichte, und man must keim Anblick dieses mächtigen Eruckt- lagers den Gärtnern Glauben schenken, dal? .Madame" von einem verhältnismäßig kleinen Erddeersiück I'/r Erüciile lie- feri, und dal' ^tn - r^I»n n«1 k*liin«l! Erdl'ecren lier- vorbringt. .Madame" ist eine Parade - Erdbeere, lnpiescnkluriipen hängen die Zweige voll der köst lichen kesiileisciiigen Erlichte. Elnd es sollte jeder, dem an einer Slassenertrag» - Lorte liegt, ,Madame"anbauen: ihre gewalügen Erträge werden in Erstaunen selren, gerader» blüllen. Slan sieht wie voreinemWun-> der. IQ Piianren öl. ' 20 piianren üä. 3,—, 50 pllanren iVl. 6,- 1W ver- Z- l'Ilanren üä. pllanren iA. pklanrcn öl. 10,—, 1000 pllanren öl 70,—. Die Aufträge werden der peiiie »ach ausgckülirl, soweit der kesland reickl. Verbindlich ist dieses Angebot bis 8. August. — Lamen-Londerangcbot, verbindlich bislO August: Lslaträben roie keeie — padies — Lclinitlsalat — Kerbel — Elumenkobl — Eencbel — Lpivat — Wir- ring — Lckwarrwurreln — psradies-KIlimenra«en — stiesenkuttermöbren— Krauskohl — Lpeise- möiiren — Gurkenkraut — Karotten — Weißkohl — Lpeisekürbis — Peter silie — Kettick — Di» — junge Zwiebeln — Eutter- runkeln — Gartenkresse — Kopfsalat — Pastina ken — petersilienwurrel —Winter Zpeirerwiebelu —Tabek, um selbrtTabak ru rieben — vodne» kraute V1«»«» »«»»» S»»»«» - 8»»»en, HI. > Das Doppelsortiment. 60 Pakete Lamen öä. 7—, 3 Lortimente mit 100 Paketen Oemüsesamen öä. 10,—. Diese Lamen können nickt einrein, sondern nur in diesem Lortiment geliefert wer den. SIumongLi-tr»i-«I»n stvtsi-evlm-^lfukt. dW7 ImaAlI,, » ««te Levviche bUNg > »» verk. OstraaNer D- > im Scklode». R»« 1S8 «Dresdner Nn«r«chren- IV »kr. IVN Sonntag. »O. Jutt Ii»N» L7