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Mit sich Nr. 27. d* kündigt im ü d. I. die a und be> chneten alt irrthüm- rus ln der gelegen sei. i aber nicht er Zwin- erzeichnetrn ILinx -18) jetzt sich befin- lungen An- ärltche« r Elbe bei des Schis« ia. l den edlen e von de« im« geben lHalein zu. litSammt- e Schürze, ißes Haar. ehrlichen sch- g in Losch» llstraKe^tz. en hiermit htlichihM he nachD» !er. rser könißl. errn Gene« nnen hetz namentl« llndKrnM« !ir dürft» lich bescht eisterwefle ?en Welke Wafserträ- oß, Raozü Opern; schmünzer, w: End- nntzl'« ein- Z' tU Her Theil ection für Tondich- «xptdttün: «rrienftrnße L>. »«» vt» «. P»« vw-MMMO * ^ Tageblatt für Uuterhallung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theydrr Trovisch. »o irr ^reitaq, den »>. Juni 1862. Anzeigen i. diel. Blatit, da< zur z«n in sbsil» SxtMpl. »Nweint, finde eine erfolgreich« Verbreitung. Dresden, den 6. Juni. — Se. Maj. der König und Se. kgl. Hoh. der Prinz Georg haben sich gestern Vormittag halb 9 Uhr nach Leipzig begeben. — Heute Vormittag 11 Uhr finden in der hiesigen katho lischen Hofkirche die feierlichen Exequien für Se. Maj. den am 6. Juni 1836 verstorbenen König Anton statt H Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 5. Juni. Dre heutige Angeklagte ist die Dienstmagd Ernestine Wilhelmine Marschler aus Boxdorf, 23 Jahr alt, protestantisch, Tochter eines Zimmermanns. Nach einem Schulzeugniß, Ivel, ches der Ortsrichter vorlegt, soll sie 127 Tage gar nicht in die Schule gekommen, leichtsinnig und faul gewesen sein. Als die Angeklagte im vorigen Jahre bei dem Gutsbesitzer Fährmann in Gorbitz diente, ließ sie sich in ein Liebesverhältniß mit ei nem Soldaten ein, in Folge dessen sie sich Mutter fühlte. Na türlich hörte das Dienstverhältnih auf, sie zog zu ihren Eltern nach Boxdorf, die nun allerdings ihr die bittersten Vorwürfe machten, da sie doch arm wäre und von Hause nichts zu hof fen hätte. So blieb sie zehn Wochen im elterlichen Hause und begab sich am 11. April d. I. in die Klinik nach Dresden, wo sie auch noch an demselben Tage von einem allerliebsten Mädchen glücklich entbunden wurde. Gewiß mag schon wäh rend ihrer Wöchnerzeit der Gedanke an eine Beseitigung des Kindes in ihr aufgestiegen sein; denn die Furcht vor dem sehr strengen Vater und die bevorstehende Noth stand zu grell vor ihrer Seele. Am 19. April früh 10 Uhr wurde sie mit dem Kinde aus der Klinik schon entlassen und wollte zu ihrem Va ter nach Boxdorf gehen. Unterwegs gerieth sie in das Haus Nr. 8 auf der Feigengafse, hier warf sie das Kind mit den Kleidern und Betten in den dort befindlichen Abtritt und ent fernte sich eiligst. Schon Mittags kam sie zu ihrem Vater, dem sie erklärte, das Kind sei am 18. April in der Klinik ge storben und bald begraben worden. Darüber schien sich der Vater zu freuen, denn er äußerte: „'s ist gut, daß Du das Kind nicht mitbringst," — als aber am nächsten Tage schon ein Criminalgensd'arm mit dem Gemeindevorstande erschien und die Tochter verhaftete, da war er allerdings anderer Meinung und sagte: „Luder, wenn Du was Dummes gemacht hast, dann ^ kannst Du Dich in Acht nehmen— Das Schicksal des un glücklichen Kindes jedoch lag in GotteS Hand, sein Schutzengel schwebte über chm, denn schon eine halbe Stunde nach dem Hin- > eintyerfen in den Abtritt, kam der Zimmermann. jetzt Soldat Tille dahin und hörte in der Tiefe der Kloake eine Stimme, die mehr einem Thiere, als einem Menschen angehörte. Bei näherer Besichtigung, bei welcher sich auch noch der Mechanicus Messer betheiligte, wurde denn ein lebendiges Kind vorgefun den, das weit von der Abtrittsbrille weg auf der Seite lag, so daß das Gesicht fast zur Erde gekehrt war. So kam es denn zur Anzeige und zur Verhaftung der Marschler, die übri gens wirklich von der Größe des Verbrechens keine Idee zu ha lben schien, denn iyr Gefängniß erklärte sie eines.Lsiges; „K<üm ich das nicht mit Geld abmachen, eS giebt ja viele andere schlechte Menschen, die das so machen? Ich soll wohl hier gar bis Weihnachten fitzen? DaS geht nicht Ich mtiß arbeiten und wenn Sie mich nicht raus lassen, dann nehme ich mir'S Le ben." Diese Worte reichen hin zu der Bestätigung, daß die Unglückliche von Strafe, Verbrechen und Strafgesetzbuch nicht die blasse Idee hat, und ebenso gut auch 5 Kinder in'S Loch gesteckt, wenn sie diese gehabt hätte. — Die Zeugenaussagen sind meist ohne Wichtigkeit, da sie nur eben Das bestätigen, was die Marschler offen gestanden. — Herr Staatsanwalt Held, nach dem er die Zurechnungsfähigkeit, die Überlegung und Nicht überlegung bei der That besprochen, erkärt. daß hier keines wegs von versuchtem Morde, sondern nur von versuchtem Todt- schlag die Rede sein könne. Was das Strafmaß betrifft, so möge der Gerichtshof allerdings daran denken, daß, so edel die Tugend der Mutterliebe, ebenso abscheulich aber auch der Mord eines Kindes sei, daß aber hier in diesem Falle, wo die Vor würfe des strengen Vaters sich mit der drückenden Noth der Angeklagten vereinigen, wo das Kind als ein ewiges, lebendiges Monument der Schande vor ihrm Augm steht, bei Abmessung der Strafe Rücksicht zu nehmen sei. — Herr Advocat Robert Fränzel sprach wiederum wie gewöhnlich mit allem Feuer und Interesse für seine Clientin; die während der ganzen Verhand lung sehr wortkarg, ja wirklich etwas stumpfsinnig erschien. Er hob hervor den Dank, den er der Staatsanwaltschaft für die Milde schulde, mit der der Strafantrag gestellt sei; deshalb habe die Staatsanwaltschaft eigentlich der Vertheidigung das Brod entzogen, denn sie habe in demselben Geiste gesprochen. Er begrüße die humanen Ausführungen und habe nur Weni ges hinzuzufügen. Auch dir Vertheidigung sei nur für versuchten Todtschlag, weil die Angeklagte ohne Ueberlegung gehandelt, das beweist ihre Hast bei der Entfernung vom Abtritt nach der That, das beweist der Umstand, daß sie das Kind mit den Kleidern in die Kloake geworfen, die doch jedenfalls zur Ent deckung führen mußten Ihr Entschluß müsse erst kurz vor der That entstanden sein, nur der zufällige Anblick des Abtritt« führte sie zu diesem Entschluß. Sie habe auch nur in dem Zustande der verminderten Zurechnungsfähigkeit gehandelt. Ihre große Hast bei der That erklärte sich schon dadurch, daß sie heute gar nicht mehr wisse, ob sie das Kind mit den Füßen oder mit dem Kopfe zuerst in die Grube gesteckt, daß sie das Kind gar nicht einmal ,n der Kloake untergetaucht, ja über das Leben oder den Tod des Kindes ganz im Ungewissen geblieben sei. Schließlich empfahl der Herr Vertheidiger die Unglückliche, die heute innige Reue empfindet und damals die Größe des Verbrechens nicht erfaßt, der richterlichen Milde. Aber — diese richterliche Milde wurde ihr nicht zu Theil. Die Arme, die mit todtenfarbiger Physiognomie nach dem Gerichtstisch hin starrte, wurde um 12 Uhr wegen beendigten Versuch des Morde- zu zehn Jahr Zuchthaus verurtheilt. — Eine traurige Svene bot das nach der Verurtheilung der Schwester stattge- habte Zusammentreffen mit dem Bruder, der mm die schwer