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irr. 40Z Sette s ,vre»du«r itachrichken" — ?s-. Lonntag, 2-. August 1S27 Bon der Reformierten Kirche zv Dresden. Bon vielen jetzt in Dresden in der Ausführung be» grisfenen Bauarbeiteu lenken auch die Instandsetzungen am .Nirchengebäude der evangelisch.resormierten Gemeinde zu Dresden an der Ringstraße die Aufmerksamkeit vieler Bor, übergehenden ans sich. Zu dieser ans dem ehemaligen GUntz. platze in »eurvmanischei» Stile »ach de» Entwürfe» des im Jahre 1891 verstorbenen russischen Staatsrates a. D. Harald von Bosse erbaute» Kirche wurde am 14. Juni l8S2 der Grundstein gelegt, worauf die Hebung des Gebäudes am 31. Dezember 1862 erfolgte. Schwierige ^nndativnSverhältz nisse lmtten die Arbeiten erschwert, mußten doch die Grund mauern an der Ringstraße in beträchtlicher Tiefe gelegt wer den, da man dort auf den mit Schutt auSgesüllten alten Stadt graben sowie aus Teile der alten Stadtmauer und auf Reste eines alten Turmes stieß. Durch einen günstige» Umstand konnte aber die Mauer der südlichen «vassade der Kirche in ganzer Länge ans die alte Stadtmauer gesetzt werden. An anderer Stelle dagegen mußten über fünfzig Pfähle ein- gerammt, d. h. ei» sogenannter Rost hergestellt werden, um einen sicheren Baugrund zu schassen. Die seierliche Einweihung des neuen Gotteshauses fand unter zahlreicher Beteiligung der städtischen, der RegierungS- »nd Nirchenbehörden. der lutherischen Geistlichkeit, der Ge- nteindeglieder und Einwohnerschaft unserer Stadt am 7. März ! 891 statt. Kirchenkonzerte unter Leitung des verstorbenen Organisten Uso Seifert, unter Mitwirkung der Kammersängerinnen Erika Webekind und Irene von Ehavanne, de» Hofkonzertmeisters Professor Eduard Rapoldi, KammcrmusikuS Ritter-Schmidt u. a., find gewiß noch manchem Dresdner in guter Erinnerung, jetziger Organist ist Kapellmeister Ernst Buch. DaS Orgel- werk ist aus der Werkstatt des Orgelbauers Sauer in Frank- surt a. d. O. 18V3 hervorgegange»; es besitzt S1 klingende Register. Leider entbehrt die klangvolle Orgel noch des Ersatzes der im Kriege abgelieferten aus Zinn bestehenden Prospektpseifen. ein Mangel, der hoffentlich auch in Bälde behoben werde» kann. Inzwischen hatten aber Wetter und Wind, Frost und Hitze, Staub, Rauch und Ruß der Großstadt am Kirchen gcbäude ihr schädigendes Werk verrichtet, so daß in diesem Jahre die Schäden auf dem Dache und an den vier äußeren Schauseite» beseitigt werden mußten, wenn sie nicht zu »och grbßerem Umfange anwachsen sollten. Mit diese» Arbeite» ist die Dresdner Bausirma Geyer Rachf., Inhaber Baumeister Hermann Macht und Willibald Steglich, betraut worden. Die aus Zinkblech bestehenden, mehrfach auSgebesscrten und sehr schadhaften Dachrinnen, Absallrvhr« und SimSverkleidnngcn sind durch solche aus dauerhafterem Kupferblech ersetzt wor den. Die im Kriege durch eiserne Drahtseile ersetzte kupferne Blitzableitungsanlage mußte mit acht Millimeter starkem Knpferdraht vorschriftsmäßig erneuert werde». An de» Sand- steinvrnaineiiten und dem Mauerwerk ans Berblendztegeln machlen sich mehrfache AuSbesserungs- und NcinigungS- arbeiten erforderlich, so daß jetzt, wo die Instandsetzungs arbeiten nahezu beendet sind, das Kirchengebäude in seiner ursprünglichen Verfassung in Erscheinung tritt. Seit 33 Jahren steht dieses schlichte Gotteshaus an ver kehrsreicher Stelle der Stadt und nimmt allsonntäglich die reformierte Gemeinde und ihre Freunde zur gottesdienst lichen Feier in seinen Mauern auf. Nach dem Brande der Kreuzkirche im Jahre 1897 hat die benachbarte Kreuzkirchengemeinde dank der Gastfreundschaft des Reformierten Konsistoriums vorübergehend in ihm ihre Gottesdienste abgehalten. Bekannte hervorragende Persönlichkeiten wie Pfarrer Julius Oster, Wilhelm Gamper, Dr. Max Maurenbrecher und gaslweise O. Emil Sülze, v. Carl Mensing u. a. haben auf der Kanzel der Reformierten Kirche gestanden. Der der zeitige Pfarrer der reformierten Gemeinde zu Dresden ist bekanntlich Pfarrer Tr. Karl Kautzsch. Aber auch die musiea sacra findet hier eine Pslegstätte. Die in früheren Jahren veranstalteten und gern besuchten Angesichts beS erneuerten Kirchengebäudes sei auch der früheren altehrwürdigen, 1786 erbauten Reformierten Kirche dankbar Erwähnung getan. Sie stand abseits vom Verkehr gegenüber dem Gewandhause und unweit der damaligen so genannten Fleischbänke .Kreuzstraße 12" in einem stimmungs- vollen Vorgarten mit hohen, schattigen Bäumen. Bet Er bauung des neuen Rathauses mußte das alte Gotteshaus mit vielen anderen benachbarten Gebäuden abgebrochen werden. Mit ihm sank ein Stück altes Dresden dahin. N. Francke. Amtliche Bekanntmachungen. Ocfsentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für die Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Lörperschaststeucr für 1928 27. I. Zur Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Körpcrschaftsteuer kommen im Herbst zur Deranlaguna Steuerpflichtige, s> die Umsätze und Einkünfte aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbewirt schaftung gehabt haben, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli 1828 bis 30. Juni 1927, bei reiner Weidewirtschaft und reiner Viehzucht statt dessen für das Wirtschastsjahr vom 1. Mai 1926 bis 36. April 1927: b> die Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetz buches zu führen verpflichtet sind oder, ohne dazu verpflichtet zu sein, Handelsbücher nach diesen Vorschriften führen, sür das Wirtschaftsjahr, für das sie regelmäßige Abschlüsse machen, sofern cs in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 1927 geendet hat. Steuerpflichtige mit mehreren der im Absatz 1 bezcichneten Wirt schaftsjahre, von denen ein Wirtschastsjahr in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 1927 endet, werden auch dann, wenn ein Wirt schaftsjahr in der ersten Halste des Kalenderjahres 1927 endet, erst nach Ablauf des Kalenderjahres 1927 veranlagt. II. Eine Steuererklärung haben von den unter I. aufgesührten Steuerpflichtigen abzugebcn: 1. Für die Umsatzsteuer alle Umsatzsteuerpflichtigen sür die Steuer abschnitte, die im ersten Halbjahr 1927 geendet haben, mit Aus nahme »> der Straßcnhändlcr, Wandergewerbetreibenden und anderen Umsatzsteuerpflichtigen. die nach K 87 der Durchführungs bestimmungen zum Uinsaysteuergesctz 1926 zu Anzahlungen und zur Führung des Stcuerheftes verpflichtet find: b> der nichtbuchfiihrenden Landwirte, die ihre Vorauszahlungen nach den jeweils geltenden Umsatzsteuerdurchschnittsätzen ge leistet haben. Die Umsatzstcuerdurchschnittsätzc umfassen nicht Umsätze, die über den gewöhnlichen Betrieb der Landwirt schaft in, engeren Sinne htnausgehcn, zum Beispiel bet Wein- nnd Tabakbau: nicht inbegriffen sind auch die über das übliche Maß htnausgehenden Großvichverkäufe. Insoweit haben die Landwirte grundsätzlich eine Umsatzsteucrerklärung abzugeben, es sei denn, daß sich der Betrag solcher Umsätze auf nicht mehr als 1066 Reichsmark beläuft. 2. Für die Einkommensteuer sür die Steuerabschnitte, die Im ersten Halbjahr 1627 geendet haben, g.) Steuerpflichtige, deren Einkommen Im Wirtschaftsjahr 1926/27 den Betrag von 8066 Reichsmark überstiegen hat: d) ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens Steuerpflichtige, bei denen d«r Gewinn auf Grundlage des Abschlusses ihrer Bücher zu ermitteln ist. 8. Für die «örperschasiftener sür die Steuerabschnitte, die Im ersten Halbjahr 1927 geendet haben, k) steuerpflichtige Erwerbsgesellschasten, d) alle übrigen steuerpflichtigen Körperschaften und Vermögens- Massen be» bürgerlichen Recht». . . III. Ohne Rücksicht auf die Höhe des Gewinnes haben bet Beteiligung mehrerer an den Einkünften aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und sonstiger nicht gewerblicher Bodenbewirtschaftung: d> einem Gewerbebetrieb, zum Beispiel einer offenen Handels gesellschaft oder Kommanditgesellschaft, die zur Geschäftsführung oder Vertretung befugten Personen sür die Steucralschnttte, die im ersten Halbjahr 1927 geendet haben, eine vinkommenserklärung abzugeben. IV. Die nach II. und III. erforderlichen Erklärungen sind In der Zeit vom 1. bis 18. September 1927 unter Benutzung der vor- geschricbcnen Vordrucke abzugeben. 1. Die Erklärungen sür di« Umsatzsteuer sind bet dem Finanz amt abzugcben, in dessen Bezirk die Umsahstcuerpslichtigen soweit sie wegen einer gewerblichen Tätigkeit einschließlich der Ilrerzeugung steuerpflichtig sind, daS Unternehmen betreiben. Bei mehreren Niederlassungen oder Geschäftsstellen eines recht lich in einer Hand befindlichen Unternehmens ist der Ort der Leitung des Unternehmens maßgebend: d) soweit sie wegen einer beruflichen Tätigkeit steuerpflichtig sind, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist weder ein Betriebsart noch ein Ort der Leitung, weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Rusenthalt gegeben, so ist die Steuer erklärung bei dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk bas Unternehmen ständig vertreten, oder die Tätigkeit vorwiegend auS- gcübt wird oder das Unternehmen seinen Sitz hat. 2. Die Erklärungen sür die Einkommen- nnd Kärperschaftsteuer sind bet dem Finanzamt abzugeben, in dessen Bezirk die zu II. unter 2. bezeichnet«« Steuerpfjichtigcn ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt, die zu II. unter 8. und zu III. bezcichneten Pflichtigen bzw. die von ihnen vertretenen Betriebe den Ort der Leitung haben. Ist im Jnlandc weder ein Wohnsitz, noch ein dauernder Aufenthalt, noch ein Ort der Leitung vorhanden, fo ist die Steuererklärung bei dem Finanzamt abzngeben, in besten Bezirk das Unternehmen be trieben oder ständig vertreten wird oder die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird oder Vermögensgegenstände sich befinden. Für Körperschaften im Bezirke eines der drei Dresdner Finanz ämter ist jedoch ausschließlich das Finanzamt Dresden-Neustadt zuständig. v Die zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuererklärung auch dann abzugeben, wenn ihnen ein Vordruck nicht zugesandt wird: die übrigen Steucrpslichtigen haben eine Steuererklärung abzugeben, wenn sic hierzu vom Finanzamt be sonders ausgcsordert werden. VI. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angchalten werben: auch kann ihm ein Zuschlag von 16 v. H. -er festgesetzten Steuer auferlegt werden. VII. Dt« Hinterziehung oder der «ersuch einer Hinterziehung der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und «örperschaftsteuer, sowie fahr» lässig« vergehen gegen dir Steuer,«setz« lSteurrgesährtun«) werden bestraft. Dre » » » », den 27. August 1027. Di« gi»«»,ä«trr Dreäden-A.-Vest, Dreäden-A-Oft u»h Dresdeu-N. » MietäinSftener für «e»te«ber 1927. Dt« Mietztnssteuer für September 1927 ist vom Hauseigentümer In Hüb« von sä v. H. der monatlichen Frtrdensmtetr an dt« sür da» Grundstück zuständige städtisch« Steuerstelle »IS ,«« 8. September 1927 abzuführe». Da» Mahnverfahren wirb nach dem Fälligkeitstag« lv. September 1927» etngeleitet. Der Mieter hat den aus seine Räume entfallenden anteiligen Steuerdetrag und außerdem die Miete aus September 1927 In Höbe von «8 v. H. der FriedenSmiete, insgesamt also 116 v. H. der monat lichen Friedeiismiete. an den Vermieter so rechtzeitig zu zahlen, daß dieser In der Lage ist, den obigen Termin etnzuhalten. Erfolgt Zahlung der MtetzinSsteuer erst nach dem 8. September 1927, so sind außer der Steuerschuld aus die Zeit der Säumnt» Vcr- zugsztnsen in Höhe von 16 v. H. jährlich zu entrichten. Dieser Nachteil »riss» auch diejenigen Mieter, die schuldhast den auf sie entfallenden Teil der Mietztnssteuer nicht so rechtzeitig an de» GrundsruckSeigenlüiner zahle», daß dieser ihn spätestens am Fälligkeitstage <8. September 1927> an die Steuerstclleu absühren kan». * Evangclisch-lutherisckie Kirchensteuer für 1SS7. Die Mitglieder der evangelisch-lutherische» Kirchgemeinden haben sür das kirchliche Rechnungsjahr 1927 il. April 1927 bis 81. März 1928) Kirchensteuern in Form von Zuschlägen zur Nctchscinkommen- steiler zu entrichte». Diese Zuschläge werden berechnet: a> bei Personen, die zur Nctchseinkommenslener zu veranlagen sind, »ach der von ihnen sür 1926 zu entrichtenden Einkommen steuer: d> bei Personen, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unter liege», nach den im Kalenderjahre 1926 durch Steuerabzug vom Arbeitslohn abgesiihrten oder verwendeten Beträgen: c> bei Personen, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unter liege» und außerdem veranlagungspflichtig sind, nach g> und di, soweit diese Steuerpflichtigen nicht nach ihrem Gesamt einkommen zu veranlagen sind. Aus je 1 Reichsmark de» maßgebenden Einkommensteuerbetrage» werden erhoben als Landesktrchenstener 4 Reichspfennige und als Gemeindekirchensteucr die von den Ktrchenvorständen der einzelnen Kirchgemeinden bestimmten Sätze. Die Kirchensteuern sind je zu einem viertel am 1ö. Mal, 18. Juli, 18. Oktober 1927 und 18. Februar 1928 zu entrichten, lieber die zu zahlenden Beträge werden in nächster Zeit Steuerbescheide zugcstellt. Die bis dahin fällig gewordenen Stcuerbeträge sind spätestens zwei Wochen nach Zustellung de» Steuerbescheides abzusühren. Die geleisteten Abschlagszahlungen sind anzurechne». ^ Römisch-katholische Kirchensteuer sür 1VL7. Die Angehörigen der römisch-katholischen Kirche haben für bas kirchliche Rechnungsjahr 1927 «I. April 1927 bis 31. März 1928) Kirchensteuern in Form von Zuschlägen zur Rctchsetnkommensteuer zu entrichten. Diese Zuschläge werben berechnet: k) bei Personen, die zur Reichseinkommensteuer zu veranlagen sind, nach der von ihnen für 1926 zu entrichtenden Einkommen steuer: d) bei Personen, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unter liegen, nach den i», Kalenderjahre 1926 durch Steuerabzug vom Arheitslohn abgcsükrten oder verwendeten Beträgen: c) bet Personen, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unter liegen und außerdem veranlagungspflichtig sind, nach uni d>, soweit diese Steuerpflichtigen nicht nach ihrem Gesamt einkommen zu veranlagen sind. Die römisch-katholisch« Kirchensteuer beträgt einheitlich 12 Reichspfeunige aus je 1 Reichsmark de» maßgebenden Einkommenfteuerbetrage». Sie ist je zu «lue« «iertel am 18. Mai, 18. Jnll, 18. Oktober 1927 und 18. Februar 1928 zu entrichten. Ueber die zu zahlenden Beträge werben tn nächster Zeit Steuerbescheide zugcstellt. Die bis dahin fällig gewordenen Steuerbeträge sind spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Steuerbescheides abzuführen. Die geleisteten Abschlagszahlungen sind anzurcchnen. Ausschreibung. Tie Erd-, Maurer, und Zimmererarbelte» bet Versetz«»« der Baracke 3 vom Koch-Hcßeschen Grundstück nach Blasewitz, Baum» lchulenslraße, sollen vergeben werden. Preislistenvordrucke werden, soweit der Vorrat reicht. Im Hoch bauamt. Neues Rathaus, Ringstraße 19, 8., Zimmer 881, kostenlos in der Zeit von 16 bis 2 Uhr an hiesige Bewerber abgegeben, daselbst liegt auch die Ordnung über die Vergebung von Arbeiten und Liefe rungen sür die Stadt- und Schulgemeinde Dresden usw. vom 4. De zember 1913 zur Einsicht aus. Tie auSgesüllten Preislisten sind unterschrieben, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Schlußtermine Donnerstag, deu 1. September 1927, oorm. 11 Uhr, im Hochbauamte. Neue» Rathaus, Ringstraße 19, 8.. Zimmer 981, ein» zureichen. Der Rat behält sich die sreie Auswahl unter den Be werbern, sowie die Ablehnung aller Angebote vor. Die Bewerber bleiben bis mit 16. September 1927 an ihr Angebot gebunden. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. * Ungültiger AnSweiS. Die auf bi« Firma „Deutscher Beuzol-Bertrie» »er ««wiuigte» Stahlwerke A.-G", hier, Hamburger Straße 29, ausgestellte Z«. iaisungKbescheinIguug sür den Personenkraftwagen II — 16898 ist ab handen gekommen und wird für ungültig erklärt. Borschläge sür be» MittagStilch. Gebackener Hecht mit Salzkartoffeln und Haushofmeister» tunke: Rote Grütze. Gebackener Hecht. Man säubert und schuppt den Fisch, wäscht ihn gut, spaltet ihn der Länge nach, schneidet ihn tu drei Finger breite Stücke, salzt diese ein und läßt sie eine Stunde so stehen, hierauf trocknet man st« gehörig ab, bestreut sie mit weißem Pfeffer, wendet sie in Mehl, dann in geschlagenem El und geriebener Semmel, bäckt sie in heißer Butter braun, garniert sie beim Anrichten mit Zitronenscheiben utzd Petersilie. Haushosmelftertunk«. Reichlich gehackte Petersilie, Krrbel und Estragon kocht man in siedendem Wasser einmal aus, überspült di« Kräuter aus einem Siebe mit kaltem Wasser und läßt sie abtropfen, verknetet sie dann mit einem nußgroßen Stückchen Butter und läßt sie in einer dicklich gekochten Hellen Mehlschwitze, die man mit einem Eidotter legiert«, mit dem Saft einer halben Zitrone und eventuell noch mit einem Teelöffel voll Sardellenbutter gewürzt hat, unter beständigem Umrühren verkochen, um sie zu dem Fisch aufzutragen. 'kir, Telegramm vondesooljererdlofe Lrikigk deute öer vepeLißenboie Leosf v/eri Ou auf Lute,so ssgi «sie vepescße, *.dlur Döbelner Schmierseife fürcsie Wscste." Elbs Esst,-Essenz „mil Wein" besonders zur Salalbereilung