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Dresdner Nachrichten : 27.11.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189611278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18961127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18961127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-11
- Tag 1896-11-27
-
Monat
1896-11
-
Jahr
1896
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 27.11.1896
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«'2"" ML UZrtimst«-,,,,«, mLmy, „ nawtä't» »mw«c»«br vrl«al>laürr »erd«,, mit ro dkHf»N»t. kl« »r«e»«r ««chrtqir» rächet»«, «»,!«» «»r, Ilwottele^ni,«« u. pra>»tl»vl»« I II«»»»»,»» fsvltzf» W»1 rlnrllgr-u.Usdsnleiisi'-Ltlllls I llaiuvU'«LütMons 41. Jahrgang F. Vlldssvdoiä L Läkuo, düuLol-Vsrlcitus: Dresden, 1896 w. L-l' > VoMromm«a»t«r. »rdst- rdzüUsr zerLusMo^er IdürsedUssser. «0,000 »1.tw 5«>»r«ueü. ?rv8psets ssr^trs u.krsgrca. Lviusst» Uof!,.Isciu,'.» a-M., «»rtllr»l«>»ls., kr», 71«>^,cr. <?>>riuipk«:k»o» U, Nr. 2,00., k. Uviiu'jeli lkiii lliel kutil- Ullä dloäerekureokLllu ». «"« ^Lj»SNdLU88tl. 30 I. »m« ; krlsliIiiMiuiiImrrst, SWNÄSML vlt,chum««e. L«Z y -»> 8rnt-6»m nur Vv^itigung voll üopt»ekuppc>n, t'l. Zllc. 1,25. l'rompwr Vsrnanät us'R <run«Ärt8. kigsns f!lrlilltfsbi'l!( - ligiiö8t8 ^olisüs. I ß Ilölligl. liofspotllkics v^rüski. Kevi'gsntittN'. ^atre- mrä S1««I«-AL»8»Lli» ÜI. kvmlmtr M 6 ^ltmM 8 HoNi»5«r»vt EU»' 1S4L Mrvli- uLä D IIrkal1»1»nHL > . kwt« nur än^ dlenostn un<> övnw rr> billig^tsv Nrniuvu. biowt. i von 8 I NLSdlll r»i»Li>T«I von 22 Llß. io I>xisokvklsitl,mx ^u»»Hvr»I»1 rrm ?Iü.t2v. k'lvvlitl rrus 7'irol, 8<;It1tt88-8tr»880 26, uvkvu 6em K-tnil;!. LedIo88. Nr. 328. Spiegel: Demokiallsche Denunztatione». Hoffiachrickten. Landesknlturrath, Koloni«rlgesellschast. Feronia, Gerichtsverhandluiigen. Nicode-Concert. Koczalski-Concert. der Möglichkeit liegt. Bei der Veröffentlichung des Frankfurter . beffere Einsicht in der demagogischen Absicht, im deutschen Polle Mnrhmaßliche Witterung Heiler, kalt. Freitag, 27. Rovbr. Wr den Usiial Dezenikl werden Bestellungen auf die „Dresdner Nach richten" für Dresden bei Unterzeichneter Geschäfts- üelle zu 80 Pfennigen, für auswärts bei den kaiserlichen Postanstalten im Deutschen Reichsgebiete zu 02 Pfennigen, in Oesterreich-Ungarn bei den U. K. Postämtern zu 85 Kreuzern angenommen. KMäslsÜellk der „dresdner dachrillllen". Lemokralifche Denunziationen. Von besonderer Seite gehen uns nachfolgende Darlegungen zu. die wir nicht nur mit Rucks,chl auf ihren Ursprung, ionvcrn auch deshalb gern veröffentlichen, um der demokiatiichcn Legenbendild- ung vorzubeugen, daß im Deutschen Reiche Recht und Geseb zu Gunsten des Fürsten Bismarck gebeugt würden. Man schreibt uns Der Haß und die Bersolgungsiucht der Kleriko-Demokratie gegen den Fürsten Bismarck hat bei der »eulichen Interpellation im Reichstage wegen der Enthüllungen der „Hamburger Nach richten" keine Befriedigung gefunden: deshalb versucht man sein Mütbchen wenigstens an dem Vreßorgane des Altreichskanzlers zu kühlen und zwar unter Preisgabe aller Grundsätze, die sonst für die demokratische Anschauung sakrosankt zu sein pflegen. Eines ihrer Hauvtorgane, dle .Frankfurter Zeitung", ruft unbekümmert um dir Ergebnisse der Jnterpellatirmsdebatte wegen Lairdcsver- roths noch Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die.Hamburger Nachrichten" und sucht diesen Verstoß gegen ihre Prinzipien mit der Berufung auf die Rechtsgleichheit zu bemänteln. Diese ver lange, daß. wenn gegen die „Frankturter Zeiiung" ein Zcngniß- zwangSversatnen zur Ermittelung des Urhebers der in ihren Spalten erfolgten unberechtigten Veröffentlichungen aus dem Militärbudget ringeleilet werde, auch gegen die „Hamburger Nachrichten" vorgegangcn werde, welche ein viel größeres „Staats geheimnis;" verrathen hatten. Die Blamage, welche sich die demokratische Presse, an ihrer Spitze die „Frankfurter Zeitung", durch das Fiasko ihrer Hetzereien gegen den Fürsten Bismarck zugezogen hat. scheint ihr alle Be sinnung und alles Augenmaß geraubt zu haben, sonst würde sie derartige Forderungen die ihr politisches und inristisches Judicium auf's Aeußerste bloßstellen. nicht erheben. Die behauptelc Ana logie zwischen der Hamburger Enthüllung und der verfrühten „Verhökerung" der Angaben aus dem Militärbudget an die.Frank furter Zeitung" ist vollständig unhaltbar. Die „Hamburger Nach richten" haben tn keiner Weise ein Stoatsgeheimniß verrathen, sie haben ganz allgemein und ohne Texlansührung den Inhalt von Abmachungen kurz erwähnt, die früher zwischen Rußland und Deutschland bestanden haben, aber nicht mehr bestehen und ichon deshalb nicht mehr .verrathen" werden konnten. Ein Ver trag. der zu irgend einer Zeit einmal zwischen zwei Staaten be standen hat. ledoch nicht erneuert worden, sondern erloschen ist, hört mit dem Momente seines Erlöschens ans, „Staatsgeheimnis," zu sein, auch wenn seine Geheimhaltung zwischen den Kontrahenten verabredet war. Er wird dann geschichtliches Material, von dem Jedermann, wenn er Kenntniß davon Hot. straflos Gebrauch machen kann, einerlei, ob dir leiden brtheillgtcn Regierungen nach Ablauf des VertragSverhültnisscs sich gegenseitig von der Geheimhaltung aus drücklich entbunden haben oder nicht. Im anderen Falle würde eine Strafbarkeit der Publikation auch nach 50 cwer 100 Jahren ebenso voritegen wie heute: die Geschichtsforschung würde gehindert wer det, und der Widersinn würde vollkommen sein. ES liegt auf der Hand, daß der .Rcichsanzriger" in seinen belannkcn Erklärungen gegen die .Hamburger Nachrichten" und ebenso der Reichskanzler in seiner Beantwortung der Jntcipellation Hompesch die Fiktion dcL „Staatsgeheimnisses" nur deshalb ansrecht erhalten haben, »m damit ihre Weigerung, aus Punkt 2 der Interpellation, betreffend die Gründe, aus denen die Erneuerung des Vertrags van deutscher Seite abgelebtst worden ist, mit Anstand decken zu können. Be dürfte eS für die Richtigkeit dieser Auffassung noch eines Beweises, so wiildc er dadurch erbracht sein, daß weder Fürst Hohenlohe noch Herr v. Marschall auch nur mit einer Silbe von einem „Ver- ralh" gesprochen habe», der durch die Enthüllungen der „Ham burger Nachrichten" verübt worden sei, was sonst kaum vermieden worden wäre. Auf die sonstigen Verschiedenheiten politischer und moralischer Natur, die zwilchen den Veröffentlichungen der „Hamburger Nach richten" und der .Frankfurter Zeitung" obwalten, näher einzu- gehen. wäre geschmacklos und eine Beleidigung gegen den Fürsten Bismarck. Der Altreichskanzler hat -- das stellt sich immer deut licher heraus — durch seine Mittheilung dem Vaterlande einen großen Dienst geleistet, und es wird nicht seine Schuld sein, wenn sein Zweck, den Franzosen Wasser in ihren russischen Wein zu gießen und eine Wilderannäherung der deutschen Politik an Eng land zu verhindern, in Bezug aus letzteren Punkt nur unvoll kommen erreicht wird, was leider nach der Andeutung im Lon don« .Standard", wenn sie zntrifft. nicht anßerbalb de» Bereichs Blattes über de» Militär-Etat ober handelt es sich uni weiter durch falsche Darstellung die Ansicht zu verbreiten, daß von garnichts, als um einen von der Redaktion begünstigten Bruch deutschen Richtern und Staatsanwälten das, Recht zu Gunsten des Amtsgeheimnisses durch eine» gcwissc»Io>en oder geldgierigen Beamten, und die Unverschämtheit der Parallele, die das Frank furter Biatt zwischen seiner Enthüllung und der der „Hamburger Nachrichten" in niristischer Hinsicht zieht, wird dadurch nur um >o größer. Selbstverständlich ist es auch inhaltsloses und lächerliches Gerede, wenn die „Fransurtec Zeitung" sich so anstellt, als ob es nur von ihr abhin. e, die .Hamburger Staatsanwaltschaft zum Einschreiten gegen die „Hamburger Nachrichten" wegen Landes- verraihs aus Grund des 8 02 des Strafgesetzbuchs zu noihigen. Erstens scheidet der angezogenc Strasparagraph gegenüber der .Hamburger Veröffentlichung, selbst wenn sie ei» Staalsgeheimniß preiSgegebcn hätte, — was, wie wir oben nachgewieien habe», nicht der Fall gewesen ist — von der Anwendung schon deshalb aus. weil er nur die Veröffentlichung solcher Nachrichten unter Strafe stellt, „deren Geheimhaltung einer andere» Regierung gegenüber für das Wohl des Deutsche» Reiches oder eines Bundes staats erforderlich ist." Daß dieses objektive Reguisit der Straf verfolgung bei de» Hamburger Enthüllungen Vorgelegen habe, ist aber weder an sich, noch nach den entsprechenden Erklärungen des Reichskanzlers und des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes zu behauptrn. und wenn etwas aus dieser Welt sicher ist, so ist es die Ablehnung der Hamburger Staat-anwalischaft. aus die De nunziation der „Frankfurter Zeitung" hin gegen die .Hamburger Nachrichten" oder de» Urheber der von denselben gemachten Ent hüllungen die Strafverfolgung einzulesten. Tie Hamburger Staatsanwaltschaft wird sich nach dm Ergebnissen der Reichstags- Verhandlungen und nach allen sonstigen vernünftigen Erwägungen hüten, der „Frankfurter Zeitung" zn Willen zu sein und sich nach träglich au dem Fiasko zu beiheiligm, das die demokratische Hetze gegen den Fürsten Bismarck erlitten hat. Es ist auch absolut nicht ersichtlich, auf weiches staatliche Interesse sich die Hamburger Staniüanwalkichast maicricll stützen könnte, wenn sie der Denun ziation der „Frankfurt r Zeitung" staltgeben wollte. Wir wissen nicht, ob die Hamburger Staalsariwaltschcfft mit uns den Fürsten Bismarck für den kompetentesten Beurthcilcr der Frage hält, welche Nachrichten über vergangene diplomatische Abmachungen im Interesse des Reiches oder eines Bundesstaats geheim zn Hallen sind »ud welche nicht. ledemalls sind die Erklärungen, welche die jetzigen leitenden Minister im Reiche bezüglich der Hamburger Veröffentlichungen abgegeben haben, derart, daß kein Staatsanwalt es sich auch nur im Traume einfallen lassen kann, eine Strafverfolgung wegen lener Enthüllungen einzuleiten. Wenn aber die „Frankffirler Zeitung" glaubt, daß die Hamburger Staats- anwallschait, einerlei ob sie wolle oder nicht, gegen die „Ham- burger Nachrichten" einichreiten müsse, wen» ihr der That- besland von irgend einer Seite unterbreitet würde, so ist das der Giptel strafrechtlicher Ignoranz. Die deutiche Strafprozeßordnung recipirt zwar in ihrem 8 !52 allerdings das sogenannte Loyalitäts- Prinzip d. h. sie verpflichtet die Staatsanwaltschaft als Organ des staatlichen Stratklugerechts. wegen aller gerichtlich straf baren und versolgbaren Handlungen einzuschreiten. soweit nicht gesetzlich ein Linderes bestimmt ist. aber doch nur insoweit, als „zureichende thatiächliche Anhaltspunkte vorliegen". Diele Forder ung ist im Hamburger Falle, wir wir gezeigt haben, in keiner Weise erfüllt und außerdem übersieht dos Franlsurter Blatt noch Zweierlei. Die Staatsanwaltschaft hat bei jede: eingehenden Denunziation zunächst zu prüfen, ob dir Sache zur Erhebung der öffentlichen Klage angethan ist, und nur wenn sie diese Frage bejaht, muß die Anklage erfolgen. Die Entrchetdung dieser Frage ist ganz in ihr Erwe > sen gestellt, schon deshalb, weil eS nicht Ausgabe der Staatsanwaltichait sein kan», unbegründete oder doch voraussichtlich erfolglose Klagen zu erheben. Entscheidend aber ist. daß die für die Erhebung der öffentlichen Klage zuständi gen Beamten der Staatsanwaltschaft, wie überall in ihren dienstlichen Funktionen, so auch hier an die Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden sind. Sie haben sowohl der Anweisung, eine Klage zu erheben, wie auch der, eine Anklage nicht zu erheben, unbevingt Folge zu leisten. Es steht der Landes- lustizverwaltung zu. die Erhebung der öffentlichen Klage im einzelnen Falle zu untersagen, wodurch die zuständige Stoatsanwaltichast von ihrer Verantwortlichkeit befreit wird, dle dann der Lcnrdes- justizverwaltung zufällt. Tie Hamburger Staatsanwaltschaft ist also nicht nur in keiner Weise vervfftchtet. aus Denunziationen der „Franklurter Zeitung" hin gegen die „Hamburger Nachrichten" Klage zu erheben. sie braucht es nicht nur nicht, sondern es kann ihr sogar direkt von „oben" verboten werden. Glaubt dos Frank furter Demokratenblatt in der Tdat. daß sich die Justizbehörde eine» deutschen BundeSstaatS dazu hergeben wird, die dubiöse Sache der .Frankfurter Zeitung" gegen den Gründer d«S Deutschen Reiches zu führen? Auch von Gerichtswegen kann die Staats- anwaltschast nicht aus Grund der 88 170 bis 173 der Strofprozeß- ordnung zur Erhebung der Klage genöthigt werden, da kein .Verletzter" im Sinne dieser Paragraphen vorhanden ist: abgesehen davon, daß sich die Hamburger Gerichte ebensowenig zum Voll strecker des Hasses der „Frankfurter Zeitung" gegen den Fürsten Bismarck hergeben werden wie die .Hamburger Staatsanwaltschaft. Die Drohung der .Frankfurter Zeitung" ist mithin vollständig gegenstandslos und hinfällig; fie «folgt vielleicht sogar wider des Fürsten Bismarck gebeugt werde. > g. Aus der Tagesordnung stehen die Interpellationen, betr. die russische Aernichretb- und Aerinvrech-Berichte vom 26. Rvvbr Berlin. Neichsta beiden iozialoemokrntiichen Zollbehandlung seiner Lcderwaarcir u»ü hetr. dle Kommunc>. vesteu erung der Konsumvereine in, Königreiche Sachsen. — Staatssekretär v. Bötticher lehnt mit Rücksicht ans die schwebenden deutich-russijchen Verhandlungen über Zollsragen die Beantwortung der ersten Interpellation ab. — Die zweite Interpellation wird vom Abg. Bebe! begründet. der die Kommuna!- besteuerimg des Umiatzes der Konsumvereine als geietzwidrig dar- stellt Trotzdem würden d>e Gemeinden von den Amkshauptleutcn direkt aufgesorderr. die Konsumvereine scharfen Umsatzsteuern ;n unterweisen Skandalöser Weile taffe man das. was aus den .Konsumvereinen geradezu räuberischer Weise heransgevreßt werde, den Grundbesitzer» zu Gute kommen, indem man ihnen die Grund steuer dis zu 25 Prozent lrerabsctze. Belastet wurden durch dieic Umsatzsteuer in erster Linie die Arbeiter Sachsens, mit ihrem aus gedehnten Koirsumvereinsbetriebe. Dieses Vorgehen der sächsischen Regierung decke sich allerdings mit dem Geiammtverhalten dieier Regierung gegen die Arbeiter . Vernichtung ihres Koalitionsrechts. Schmälerung ihres Wahlrechts u. s. w. Daß in lwn Konsum- Vereinen io viel Sozialdemokraten wären, das sei jo auch der eigentliche Grund der außerordentlichen Besteuerung der Konsum- Vereine. Davei habe die iozialdemokratffche Partei als solche sich niemals für derartige Associationen erwärmt, weil sie meint, daß die Arbeiter, welche wegen ihrer Brtheiligung an Konsumvereinen an Ausgaben waren, auch mit niedrigeren Löhnen vorlieb nehmen. Gleichwohl dürfe der Staat, wenn sich nun einmal solche Insti tutionen bilden, dieselben nimmermehr schädigen zum Nachthetl der einzelnen Thei!nehmer, der Arbeiter. — Staatssekretär v. Bötticher: Dei Reichskanzler hat wohl Kenntniß von einem Beschlüsse der 2. sächsüchen Kammer, aber nicht von de» Folgen desselben in Sachsen. Ter Vorredner bestreitet den Gemeinden das Recht, die Genossenscha'ten zu besteuern: da bin ich doch anderer Ansicht. Das Genossemchaktsgesetz verbietet an keiner Stelle eine solche Besteuerung, die Gewerbeordnung aber gestattet ausdrücklich staatliche und kommunale Gewerbesteuern. Haben alio die von den Interpellanten angefochtenen Steuenr die Natur einer Gewerbesteuer, dann werden alle Juristen darüber einig lei», daß sie durch die Gewerbeordnung gestattet sind; darüber aber, ob die betreffenden Stenern in Sach en den Charakter einer Gewerbesteuer haben — und darum allein handelt es sich —.darüber bitte ich den Präsidenten dem jächsiichcn Herrn Kommissar das Wort zu geben. — Sächsischer ReaiernngSkvmmiffcrr Fächer: Ich kann nicht auf die Frage der geoßlapitaiiffochcn Entwickelung emgehen. Es ist richtig, daß die sächsnche Kammer einen Beschluß gefaßt hat. wie er in ter Interpellation angnührt ist. Dieier Beschluß hat seine Vorgeschichte, aus der allein er richtig verstanden werden kann. Es waren Petitionen eingegangen. von denen die Einen wünschte», die Konsumvereine sollten voll besteuert werden, während die Anderen sich darüber beklagten, daß dir kavitalistlscheir Vereinigungen viel zn wenig besteuert seien. Dicre Petitionen führten zu einem Anträge ans eine Hrozentige Steuererhebung von dielen Vereinigungen. Die der Regierung nicht freundlich gesinnten Krelie stellen es nun so dar. als wären wir mit Freuden darauf kingegangrn, den Koniumverelnen etwas auszuwischen. Wie niedrig denkt man doch von der säwsnchen Regierung! jLachen links.) Ich verstehe, daß der Abg. Bebel gleich mit den Wonen bei der Hand war. die Regierung wolle den Konsum- Vereinen an das Leben gehen, was aber keineswegs der Fall war. Die sächsische Regierung hat stets den Konsumvereinen wohl wollendes Interesse eiilgegcnarbrocht. Freilich werden die Vor theile der Konsumvereine vielfach überschätzt, daS hat selbst ein Kenner, der den Komumoereinen selbst angchört, zugegeben. Jener Beschluß der 2. Kammer kam nur wegen oer Kürze der Zeit nichl mehr an die 1. Kammer. Die Regicrung selbst hat zu der Frage durchaus keine Stellung genonimen. sie mußte aber bicic Verord nung erlassen. Daß man durch diese Verordnung die Gemeinden habe veranlassen wollen, nun gleich zu einer Nmragsteuer zu greisen, stt nicht richng. Wenn der „Vorwärts" sich übrigens rühmt, die Verordnung >ei eine geheime gewesen und durch euren günstigen Wind am seinen RebamonSkisch geweht worben, w kann icd erklären, daß die Verordnung schon vorher in Zeitschrffteir ver öffentlicht und sogar in Stadiverordireten-Versammlnugen besprochen worden ist. Die Gemeinden lönnen nie auf Beschluß der Ober bebördc gezwungen werden, eine neue Steuer cinzmnhren, sie be schließen selbstständig. Das Muffst rinm hat auch eine Belchwerdc geprüft, ob eine solche Sonderstcuer mir der Reichsgewtzgcbung in Widerspruch stehe und ist zu dem Ergebniß gekommen, daß das nicht der Fall ist. In dem 8 7. Adlatz ti der Gewerbeordnung wird ausdri'nllich ausgelprvchcn. daß Staat und Gemeinde das Recht haben. Gewerbesteuern zu erheben. ES sind ja auch that- sächlich Gewerbesteuern „ach dem Erlaß der Gewerbesteuer sorl- erhodcn und neu eingesnhrt worben, ohne daß dagegen Einwend ungen erhoben worden wären. Eine io Hobe Besteuerung der Konsumvereine, die ihren Bestand unmöglich machte, würde, wenn auch nicht dem Worte, lo doch den, Geiste der Gewerbeordnung widersprechen. Von einer mäßigen Uimaplteuer Riffe bei den Sozialdemokraten: mäßige') ist eure solche Wirkung nicht zu be fürchten. Einzelne Konsumvereine gaben 20 bis 2k Prozent (Ruse bei den «Lozia drmokraten: Andere gaben l Prozent ff. ein Konsumverein hat sich sogar freiwillig bereit erklärt, seiner Gemeinde eine Umsatzsteuer von 2 Prozent zu zahlen. Das Ministerium bat. um die Wirkung einer umwbileuer aus die Konsumvereine sestzustellen. die Kreishauptmannschalken zur Äeußerung auigefor- dert. Gegenwärtig kann man von der Lacke nur sagen: na» liqust. Man muß abwarten. welche Entschließungen die Regierung auf Grund der eingeiorderlen Gutachten treffen wird. Das HauS kann überzeugt sein, daß das Ministerium die volkswirthschastliche Bedeutung der Roniumvereine dabei würdigen, aber auch den Auswuchsen der Komumvereine mir alle» Mitteln entgegen treten wird. Daß die sächsische Negierung dem Reiche geben wird, was ihm gebührt, darüber braucht man sich zur Zeit den Kops an der sächsischen Regierung nicht zu zerdrcche». — Abg. Fuchs iCentr.) erklärt, seine Freunde leien mir ihn, der Ansicht, daß die Umsatz steuern aus die Konsumvereine zulässig seien, nur dann sei das nicht der Fall, wenn man der Steuer eine gnade,u proytbitive Höh« gebe. WaS die Konsumvereine an sich anlange, so sei dir P fimd's UmS Kiirsermilch. LL. Arcs»lltr Uoliieret Kebr. Pnind. rsudulrSr. 78.
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