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Lund Haus- geben knck. i>aus« imen. r dir Kost kalte- erin ilern) kähere theilt. möb» VN ihrrrS ", . eiten? : - ^ ^ >»'st <! . -- st „>-l Tageblatt str O WKkLLK« Unterhaltung und Geschäftsverkehr. (Gönnt, bi- » ll ) angenommen Durch die Kgl Post vierteljährlich Mitrrdaeteur: Theodor DroStfch. ll ) angenommen : Zohannes-Aller ä (Gönnt in der Expedition u. Waisenhausstr. 6. MM r, Rgr »inzeln» Nummer» I Rgr Donnerstag, den 22. März Dresden, dm 22. März. es den eifrigsten Nachforschungen des Gerichtes Ailingen — Se. Maj. der König hat dem OberappellationS- wollen, eine solche zu entdecken. Auch erschien die An- gericht-präfident 0. Friedr. Ortloff zu Jena und dem gäbe, daß er für die Annonce bloS 3 Nrugroschen gege- OberlandeögerichtSpräsident 0. Karl Friedr. Ferd. SinteniS den haben wollt,, höchst unglaubhaft, da, wie der zu D.ffau das Comthurkreuz I El., dem Geh. Justizrath Herr Staatsanwalt M-tzler sehr richtig bemerkte, - bei v. F. Heerwart zu Eisenach, daS Lomthurkreuz II. El., dem den theueren Jnsertionügebührrn de- Anz igerS «ine solche Geh. Zustizrath ÄppellationSgerichisralh Georg Ernst Groß zu Hilddurghausen, das Ritterkreuz deS AlvrechtsordenS, sowie dem Geh. Justizrath Ed. Siebenhaar zu Dresden daS Ritterkreuz des Verdienstorden- verliehen. — DaS Ministerium des Innern erläßt rin« Ver» ordnung, die , Bestellung von Eommiffaren zur Leitung von^LandtagSwahlen betreffend. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Wie vorsichtig alle Diejenigen sein möchten, welche auf öffentlichen Straßen und Plätzen allhier Verkehr treiben, dafür liefert« die g>st,ige Hauptverhandlung wieder einmal einen eklatanten Beweis. Der Handarbeiter und Fuhr- werksb'sitzer L. M. Schwerg aus Kreischa, ein wegen Diebstahls bereits mit mrhimaligem Arbeitshaus bestraf ter Mensch, »änderte am 7 Der. v. I. durch unsere, von regem Verkehr bekanntlich sehr belebte Schretbergaffe, als ihm vor dem Gasthaus« .zum gebirgischen Hause" eine auf einem Wagen befindlich« und 3 Rindshäute enthal tende Roll« in die Augen sticht. Tl.ich einem vollständig dazu Berechtigten besteigt er daher den Wagen, holt das starke Eonvolut herunter, packt »S einstweilen auf seine Ach seln und nimmt »S mit in seine Behausung nach Krei>cha. Nachdem er eS dort Mehreren, wiewohl vergeblich, zum Kauf angrboten und endlich merken mag, daß in Kreischa sein Weizen nicht blühe, bringt er eines schönen Lage- (17. Der.) daS Leder wieder mit zur Stadt und über- giebt eS dem Hausknechte im .Rothen Hause" mit der Weisung, «S so lange gut aufzubewahren, bis er selbst oder ein Anderer eS abholen werde. Bis daher gestand Schwerg Alle- ein, von nun an aber beginnt der Schwin del. Er behauptete nämlich, der Diebstahl habe ihn ge reut und er daher das Leder in der Absicht nach Dres den zmückgebracht, um eS dem Eigenthümer wieder zu Händen zu bringen. Deshalb sei er mit einer Annonce ins Adrrßcomptoir gegangen, des Inhalts, daß bei dem Hausknechte im Dothen Hause" «in« Rolle Leder von dem rechtmäßigen Eigenthümer abzuholen sei, welche man irgendwo geftmden habe. Jndrß konnte er weder angeben, n welchrr Nummer diese Annonce gestanden, noch hatte Annonce nicht für so wknige Gioschen anzubringen sei. Nur zu wahrscheinlich erschien eS daher, daß er da- Leder nur auf so lange hier depomrt habe, bis sich zu tessen Veräußerung eine G legen heit finden «erde. Roch vor dem spurlose« pe,schwinden j<n«r Rind-Häute war nun Schwer- io eine andere Untersuchung vaw ckrlt worden, laut der er ganz auf dieselbe Weise einen auf 1 Lhlr. 20 Ngr. gewüiderten Sack mit Mehl gestohlen hatte. Als bereits da- Urtel > gefällt und er für diesen Frevel nach Art. 300 «it I. Jahr Arbeitshaus bestraft wo, den war, kam nun die Le- derentw«ndung zu Tage. Daher hielt ihm der Herr StaaiSanwalt daS Unbesonnene seiner HanUung-weffe vor, daß er nicht gleich Alles gestanden, denn er würde sich nach der jetzigen Concurrenzthrorie mindestens 1 Jahr erspart haben; so aber werde er nunmrhr erst tn's Zucht haus und dann in'S Arbeit-Haus spazieren, da der j«tzt in Frage stehende Diebstahl ihm unbedingt Zuchthaus bringen müsse. Und so geschah eS auch. Der Gerichtshof ver hängte diese Strafe in der Dauer von 1 Jahr und 8 Monaten. — Bereits ist die erste Lesung de- Entwurfs eine- bürgerlichen Gesetzbuches für Sachsen und die thüringi schen und anhaluschen Staaten in der Eonferenz von Eommiffarien jener Staaten in Dresden beendigt. Ueber die leitenden Grundsätze jene- Werkes Folgende-r Man begnügte sich nicht mit der Eovification de- schon beste henden, sondern gab «in möglichst vollständiges System in sich harmonirender, den jetzigen Verhältnissm und Sitten entsprechender Gefetzvorschristen. Dem Verlangen nach ei nem BolkSrechte ward man dadurch gerecht, daß man da-, waö von RechtSinstituten deutschen Ursprungs noch besteht und mit dem Eulturzustande der Jetztzeit sich verträgt, er hielt und nicht in d»e Formen der römischen Rechtsschule einzwängte. Auch ging man davon aus, daß man in den bürgerlichen Gesetzen den freien Berk'hr der Staatsbürger nur insoweit beschränken türfe, als daS Gesammtwohl e- unumgänglich fordert. Nicht minder erachtete man es al ben besseren Weg, nur höhere RechtSsätze aufzustellrn und