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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 30.10.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-10-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19031030017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903103001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903103001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1903
-
Monat
1903-10
- Tag 1903-10-30
-
Monat
1903-10
-
Jahr
1903
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 30.10.1903
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Am Sonntag ist unsere Haupt-Geschäftsstelle, Marienstrasze 38, von 11—'/^1 Uhr geöffnet. Der Venezuela-Streit und das Haager Schiedsgericht. In wenigen Tagen wird das internationale Schiedsgericht im Haag abermals zu einer Sitzung zuiammentreten. um die Ver- Handlungen über den ihm zur Entscheidung übertragenen Vene- zuela^Streit fortzusetzen. Es ist das Debüt dieses Gerichts hofes, und daher beanspruchen der weitere Verlauf und das Ergebnis dieser Verhandlungen das allgemeine Interesse; denn der erste Schiedsspruch, der von diesem internationalen Tribunal ausgeht, dürfte die Frage entscheiden, ob die Haager In- stitution eine Zukunft hat oder nicht. Endet das Debüt mit einem Fiasko, dann dürfte das Schiedsgericht seine Lebens- unsähigkeit bereits hinlänglich erwiesen haben. Ein Urteil über seine wirklich« Bedeutung liegt auch schon in der Tatsache aus gesprochen, daß die zur Zeit zwischen England und dem Kongo- slaate schwebende Streitfrage, die eigentlich ihrer ganzen Natur nach vor den Schiedshof im Haag gehört, dort sicher nicht er ledigt werden wird. Die englische Regierung hatte zwar bean tragt, den Streit dem internationalen Schicdsgerichtshofe zur Schlichtung zu unterbreiten, die Kongoregierung aber hat den Antrag zurückgewiesen, weil sie für den vorliegenden Fall die Kompetenz dieses Gerichtshofes bestreitet. Die venezolanisch« Streitfrage, soweit sie im Haag entschieden werden soll, enthält die Aufgabe, die Art der Verteilung und Zu- Weisung der von der Republik Venezuela zu entrichtenden Schadenersatzsumme an die einzelnen Mächte festzustellen. Der Schiedshof hat also keineswegs darüber einen Spruch zu fällen, ab der südamerikanische Freistaat den anderen Mächten Schaden- ersah zu leisten hat oder nicht; die Verpflichtung Venezuelas zur Bezahlung gewisser Beträge stand fest, ehe der Schiedshof ernannt wurde und zusammentrat. Die sogenannten Blockade mächte Deutschland, England und Italien haben überhaupt keine Forderung einzuklagen, weil sie ja schon im Besitz der verlangten Sache, d. h. der von Venezuela bewilligten 30 Prozent der Zoll- einkünste aus zwei venezolanischen Häfen, sind. Um die Beant wortung der Frage handelt es sich vielmehr zunächst, ob die drei Blockademächte ein Vorzugsrecht für ihre Forderungen vor den übrigen Staaten haben, die ebenfalls von Venezuela Schaden ersatz verlangen. Das Vorzugsrecht auf jene 30 Prozent der venezolanischen Zolleinkünste wird daraus hergeleitet, daß die Blockademächte durch die Zwangsvollstreckung ein kostspieliges und keineswegs ungefährliches Unternehmen gewagt haben, während die anderen prozessierenden Staaten, die das Vorzugsrecht be streiten, ruhig abgewartef haben, bis ihnen die Früchte des Unter nehmens in den Schob fielen. Diese Staaten, in erster Linie Frankreich und die Vereinigten Staaten, verlangen, daß ihre Forderungen zu gleicher Zeit beglichen werden, wie die der drei Mächte, die sich zur Blockadeaktion vereinigt haben. Es ist bezeichnend, daß die schiedsgerichtliche Erörterung über diese Streitfrage, die im Grunde genommen eine solche gar nicht ist. well die Blockademächte zweifellos im Rechte sind, mit Streitigkeiten formaler Natur eingeleitet worden ist. Es bandelt sich hierbei um die Ichiedsgerichtliche VerhandlungS spräche. Der Artikel IV des Washingtoner Abkommens, daS die Venezuela-Angelegenheit vor das Haager Tribunal verwies,, be stimmt, daß das Prozeßverfahren in der englischen Sprache er- solgen soll, datz jedoch die Argumente mit Zustimmung der Richter auch in jeder anderen Sprache vorgebracht werden dürfen. Am 31. August d. I., am Tage vor dein amtlichen Beginn des Schiedsgericht- erklärte indes Frankreich, daß es sich Französisch als Verhandlungssprache Vorbehalte. Infolgedessen kam eS sofort bei Beginn der Verhandlungen zu lebhaften Auseinandersetzungen, da sich der Vertreter Deutschlands, Bünz, Generalkonsul tn New port. aus den erwähnten Artikel IV de« Washingtoner Abkommens berief. Er führte aus. daß alle Mächte mit den Bestimmungen dieses Artikels einverstanden gewesen seien und demgemäß auch ihre Vertreter mit Rücksicht auf ihre sprachliche Befähigung hätten wählen können; werde Französisch ausschließlich als Nebensprachr zugelassen, so werde dadurch das unpraktische Verhältnis hervor- gerufen. daß er oder ein anderer sich tn einer Sprache ouSdrücken müsse, die ihm selbst weniger geläufig sei. at» die deutsche: dies müsse ihn also sowohl den englisch sprechenden Amerikanern und Venezolanern, wie den Franzosen und Belgiern gegenüber in Nach, teil bringen. Trotz verschiedener Einwände setzte Frankreich seinen Wille« durch: der SchiedSgerichtSbos bestimmte nämlich, daß die Protokolle, Entscheidungen und Urteile des Schiedsgericht- in englischer und französischer Sprache, mit gleicher Beweiskraft für beide Sprachen, redigiert werden sollen und daß die Verhandlungen englisch und französisch geführt werden können. Der deutsche Ver- trete, verlanate dann in deutscher Sprache weitere Aufklärungen und fragte, ob Französisch im ganzen Prozeßverfahren oder nur für die eigentlichen Plaidopers zugclasscn sei. Sowohl er wie der Vertreter Englands erhoben Einspruch gegen diesen Beschluß des SchtedshoseS und nachdem dieser seinen Beschluß näher dahin bestimmt hatte, daß die französische Sprache als subsidiäre (Hiifs-) Sprache angenommen worden sei. was also gleichbedeutend mit der Ausschließung aller anderen Sprachen war. so erklärte Herr Bünz in englischer Sprache, daß ihm die Sache noch ebenso unklar sei wie vorher; persönlich lei er der Ucberzeugung, daß der Schiedshof durch seinen Beschluß die Grenzen des Kompromisses überschritten und das Washingtoner Abkommen umgestoßen habe. Er werde deshalb bei seiner Regierung um weitere Instruktion nachsuchen, um die Vertagung der Verhandlungen zu beantragen, vorläufig werde er aber noch an den Sitzungen teilnehmen, um keine unnötige Verzögerung herbei,ufübren. Herr Bünz bat voll kommen recht: der Beschluß des Schiedshoses in der Svrachen- frage stellt eine durchaus willkürliche Umstoßung der Bestimmung des angeführten Artikels IV des Washingtoner Abkommens dar. und wenn deutscherseits davon an maßgebender Stelle keine weitere Notiz genommen und ke'ne Haupt- und Staatsaktion daraus ge macht wurde, so erklärt sich das nach der „Köln. Ztg." aus dem Jntgresse an dem ungestörten Fortgange der Verhandlungen. JndcS konnte auch dieses Blatt nicht umhin, festzustellen, Laß der allgemeine Eindruck der ersten Sitzung sicher nicht der ist, daß sich alles in der vorgeschriebenen Form glatt abwickeln wird; denn wo so viele Gegensätze ausgeglichen werden müssen, und wo man gar nicht sicher ist, daß der eine oder andere Vertreter den Vater der- Hindernisse spielt, darf man den Tag gewiß nicht vor dem Abend loben. Diese Auffassung erhält eine weitere Begründung durch das Auftreten des Vertreters von Venezuela, Mc Veighs. Ganz im Geiste des famosen Präsidenten Castro verficht dieser die vene zolanischen Interessen; offenbar laufen seine Absichten darauf hinaus, vermöge des schiedsgerichtlichen Verfahrens den europäi schen Mächten ein Schnippschen zu schlagen, insbesondere Deutsch land und England. In seinem Vortrage, der volle sieben Stunden in Anspruch nahm, hatte er nicht bloß die Unverschämtheit, die alte Castrosche Behauptung, diese beiden Staaten wollten Venezuela er obern. aufzufrischen, sondern, was noch weil ärger ist, er leistete sich eine direkte Verspottung des Schiedsgerichts, indem er diesem mit seiner Abreise drohte, falls den Blockademächten das Vorzugsrecht ! zugesprochen wird. Er bestreitet also hiermit dem internationalen ! Gerichtshöfe von vornherein das Recht, die Aufgabe, die ihm zu- § gewiesen ist, nach eigenem, freien Ermessen zu lösen; das Schieds gericht will er auf den Standpunkt Venezuelas festigen, das- alle Grundsätze des Rechts freventlich mit Füßen getreten und sich der Erfüllung auch der klarsten Verpflichtungen in ungeheuerlicher Arroganz entzogen hat. Auch im Haag fährt die kleine venezola nische Republik Südamerikas fort, den europäischen Mächten mit ihren völlig einwandfreien Forderungen Trotz zu bieten, und das Betrogen Mc Veighs läßt schon jetzt deutlich genug erkennen, l wie sich Venezuela verholten wird, wenn der Schiedsspruch nicht ! nach seinem Willen ausfällt, zumal ja die Unfähigkeit des Gerichts hofes. den verlierenden Teil zur Unterwerfung unter seinen Spruch zu zwingen, auf der Hand liegt. Man wird zunächst erwarten dürfen, daß in den bevorstehenden nächsten Sitzungen des Haager Tribunals einem der Vertreter der europäischen Mächte die Ge legenheit geboten wird, zu den dreisten Herausforderungen des Venezolaners in gebührender Weise Stellung zu nehmen. Neueste Drafttnieldungen vom 29. Oktober. INachtS eingebende Devesckie» befinden kick, Seite 4.» Berlin. tPriv.-Tel.j Der Kaiser empfing heute mittag den Pater Cornelius von St. Emmaus in Prag zur Entgegen nähme von dessen Werk über Monte-Cassino. — Der „Reichs anzeiger" veröffentlicht heute den stenographischen Bericht über die am 25. und 26. September d. I. im Neichsamte stattgefunde neu Verhandlungen über den Verband deutscher Druck Papier-Fabriken. Anwesend waren nach der Präsenzliste folgende Herren aus Sachsen: Konsul Kl'ppgen aus Dresden, Ju.ius Löwenslein, Prokurist des Verlags der „Dresdner Nach richten". Gcheimer Kommerzienrat Niethammer aus Kriebstein bei Waldheim, Niethammer jun. aus Kriebstein, Reichsgerichts rat Dr. Spahn aus Leipzig und Geheimer Kommerzienrat Vogel aus Chemnitz. — Justizminister Dr. Schönstedt erhielt anläßlich seines 50jährigen Jubiläums im Justizdienste die Brillanten zum Großkreuze des Roten Adlerordens mit Eichen- laub. — Der „Reichsanzeiger" publiziert die Ernennung des bis herigen Direktors im Rcichsjustizamte Gebeimrat Dr. Gutbrod zum Reichsgerichtspräsidenten und des bayrischen Landgcrichts- virektorS Behringcr in München zum Reichsgerichtsrat. Berlin. Der Zusammenkunft der beiden Kaiser in Wiesbaden werden auch, wie jetzt nach dem „Rhein. Kur." verlautet, die Kaiserin von Rußland und unsere Kaiserin bei wohnen. Von Fürstlichkeiten sind der Großherzog von Hessen, Prmz und Prinzessin Heinrich von Preußen, Prinz und Prin zessin Friedrich Karl von Hessen, Prinz und Prinzessin Andreas von Griechenland bestimmt in Wiesbaden zu erwarten Bei der Ankunft des Zaren in Wiesbaden soll nach dem „Rhein. Kur." zu beiden Seiten der Straßen vom Bahnhofe bis zum Schlosse eine zweigliedrige Postenkette mit aufgepflanztem Seitengewehr Spalier bilden. Die hierzu nötigen Mannschaften, im ganzen etwa 3500 Mann, werden aus dem 18. Armeekorps zusammengczogcn. - Zur Besprechung der umfangreichen militärischen Maßnahmen und der Verpflegung der einzuquarticrendeu Mannschaften weilte gestern Generalleutnant v. Hagen in Wiesbaden. Wie ver lautet, soll auch eine Eskadron des Kürassier-Regiments „Kaiser Nikolaus I. von Rußland", brandenburgisches Nr. 6, dessen Chef der Zar ist, aus Brandenburg in Wiesbaden eintrefien. Tie Galatasel im Schlosse am 4. November findet zu etwa 60 his 70 Gedecken statt. Für den Sicherheitsdienst anläßlich der Kaiier- begegnung werden aus zahlreichen Städten der Nachbarschaft wie auch aus Berlin eine große Zahl Kriminalbeamte nach Wies baden beordert, die sich unter das Publikum mischen und immer in ganz kurzen Abständen Ausstellung finden. Auch eine große Anzahl Kriminalbeamter als Radfahrer wird während der Kaiser tage in Wiesbaden tätig sein. —.Ter Zusammentritt de2 Reichstags ist vorläufig für den 1. Dezember d. I., der des vreußischen Landtags für den 12. Januar nächsten Jahres in Aussicht genommen. — Der antisemitische Reichstagsabgeordnete Krösell hat auf d'e Rechte des geistlichen Standes verzichtet. Berlin. lPriv.-Tel.) Ter Bundesrat stimmte u. a. dem Zollverwaltungskossen-Etat für das Königreich Sachsen und den Vorlagen betreffend Abänderung der Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb von Thomasschlackenmühlen, be treffend Bestimmunaei' über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien, sowie betreffend Er- gänzung der Bestimmungen über die Arbeitszeit in Getreide mühlen zu. Berlin. sPriv.-Tel.) Das Haydn» Mozart- Beet Hoven-Denkmal im Berliner Tiergarten von Prof. Siemering soll nun erst im Mai 1904 enthüllt werden. Die Vollendung des Werkes ist in etwa vier Wochen zu erwarten. Berlin. lPriv.-Tel.» Die „Voss. Ztg" hält idre Mit teilungen über ein Kanalkompromiß zwilchen Regierung und Parteilütirern und über die Aenderung des BörlengesetzeS und der Börlensteuer durchweg ausiecht mit dem Hinzulügen. sie wffse darüber noch Einiges mehr, als sie einstweilen mltzutetlen für gut befinde, aber sie wundere sich nicht darüber, daß die „TeiNiche Tagesztg." bei den Personen, die sie besingt, keine Auskunft erhalte, sie vermute sogar, daß sowohl der Negierung wie den Partci'übrern. die an den Verhandlungen beteiligt seien, die von ihr getünchten Mitteilungen nichts weniger als willkommen seien, aber, ob willkommen oder nicht, sie seien richtig. — Eisen- bnlinstationsmsistent a. D. Wolfs, biSber In Leipzig-Gohlis, erhielt den pre ßiichen Kroiienorden 4. Klasse, die pensionierten Eiiciibaliiiziigi,ihrer Erler und Lignin zu Leipzig, der pensio nierte Eiieirbahnpacknieister Sonn walo zu Leipzig-Gohlis und der pensionierle Eisenbahnweichensteller Kaufhold zu Krietzsch witz das preußische Allgemeine Ehrenzeichen. Berlin. Nach einem -wischen dem Norddeutschen Lloyd und der Hamburg-Amerika-Lmie getroffenen Abkommen soll der ostasiatischc Dampferdienst weiterhin so eingeteilt werden, daß der Norddeutsche Lloyd den Rcichspostdampferdienst, die Ham- burg-Amcrika-Liuie den Frachtdainpserdienst übernimmt. Der Ver klag bezweckt eine bessere Ausnützung des Dampsermaterials, als dies nach der bisherigen Teilung der Gesellschaften in den Reichs- postdampscrdicnst bezw. den Frachtdampferdienst möglich war. Ter Norddeutsche Lloyd übernimmt von der Hamburg-Amerika- Linie den Dampfer „Kiautschou". die Hamburg-Amerika-Linie von dem Norddeutschen Lloyd die Dampfer „Bamberg", „Stoll- berg", „Königsberg", „Straßburo" und „lflurnberg". Leipzig. sPriv.-Tel.) Das königliche Ministerium des Innern hat in der streitigen Angelegenheit der Tariferhöhung der Leipziger Straßenbahn, nachdem in der Sache sich auch das Oberverwaltungsgericht geäußert hat, dahin entschieden, daß die Tariffrage von der königlichen Kreishauvtmannschaft zu regeln sei und daß die Stadtverordneten in dieser Angelegenheit nicht zu hören seien. Leipzig. sPriv.-Tel.) Wegen Verschleierung gemäß § 314 des Handelsgesetzbuches sind der vormalige Direktor der Äktien- brauerei Borna, Gustav Hermann H. aus Stettin, und der Rechtsanwalt und Notar Hermann Friedrich R. aus Borna unter Anklage gestellt worden. Elfterer war der kaufmännische Di rektor der genannten Aktiengesellschaft, letzterer Vorsitzender des Aufsichtsrats. Durch die Festlegung ihrer Kapitalien infolge zwangsweiser Erwerbung von Grundstücken geriet die Brauerei in finanzielle Schwierigkeiten und in Konkurs. Die beiden An geklagten sind nun der Verschleierung insofern beschuldigt, als sie in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft in den Geschäftsberichten und Bilanzen unrichtige Darstellungen gegeben haben sollen. Die heutige Verhandlung wurde vertagt, da die Verteidigung die Ladung eines weiteren Sachverständigen beantragte. Köln. (Priv.-Tel.) In Neunkirchen Westfalen) drangen gestern 15 Bauarbeiter, die die Arbeit eingestellt hatten, gewalt sam in die Wohnung des Bauführers. Der Tumult war der art, daß die Polizei mit blanker Waffe einschreiten und Gen- darmerie telegraphisch herbeigeholt werden mußte. Mehrere Bur schen wurden schwer verletzt. Die Frau des Kantinenwirtes er hielt mehrere Messerstiche. Die Haupträdelsführer wurden ver- haftet. Köln. sPriv.-Tel.) Die kaiserliche Verordnung über die Bchandlung Betrunkener und über den Gebrauch der Waffe in dringender Not und äußerster Gefahr hat nunmehr aus Anlaß des Falles Hüssener eine Ergänzung, sowie eine genauere Feststellung erhalten. Die verschärften Bestimmungen besagen laut „Köln. Ztg.", daß die unabsichtliche Berührung der Vorgesetzten durch angetrunkene Untergebene nicht als tätlicher Angriff auf- zuiassen ist, erst, wenn die Person des Vorgesetzten tatsächlich gefährdet ist, darf die Waffe gebraucht werden. Der Vorgesetzte oll vermeiden, dem betrunkenen Untergebenen Befehle zu er teilen, er soll dessen Entfernung, wenn erforderlich, durch Kame raden bewirken lassen. Schiffskommandanten, sowie die Kom- mgnieführer haben die neuen Bestimmungen alle vier Monate >en Mannschaften vorzutragen. Breslau. (Priv-Tel.) Ter Grubenbaue: Buchta in Laura. hütte versuchte gestern Nacht, eine ganze Hochzeitsgesellschaft mit Dynamit in die Luft zu sprengen, weil ihn di« junge Frau verschmäht hatte. Es wurden eine Anzahl Fensterscheiben und ein Teil von dem Mauerwerk demoliert: doch kamen Menschen nicht zu Schaden. Ter Täter wurde verhaftet. Breslau sPriv-Tel.) In Oppeln hat eine zahlreich be uchte Vertrauensmänner. Versammlung der Zentrums partei. an welcher auch dir Geistlichen teilnohmen. nunmehr --ff«-- 2, » r-
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