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EtbeblaN und Anzeiger. Amtsblatt für die Königlichen Gerichtsämter sowie die Stndträthe z» Riesa mb Strehla» Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. Dienstag, den M. Februar Wdlg. MgMMtchk: 'ki an ier ^I!M per >m- ,»u «e S. ' erhielt mit benutzt werden könyr. Beide städtische Col- legien haben diesem Antraae nach allen Richtun gen hin zu entsprechen beschlossen, da die Her stellung einer Fahtbrücke über die Elbe in Riesa aÜS den mannichfachsten Gründe» erwünscht und für dstt durchgreifenden Verkehr von erheblichem ihm mei .HabeM ist aber nicht wenig erstaunt, alS dör Beschnitte wenige Lage dürauf bet ihm eintritt und ihm die 5 Thlr. unter der Versicherung zürückbrtngt, daß weder er noch sonst Jemand in seinem Orte ab gebrannt und hier jedenfalls eine mißglückte Schwin delet tm Spiele sei. Dresden. Soeben ist ei« für die weitesten Kreise unserer BürgttthumS praktisch höchst wich tiges Schristchen erschienen: „Die Kündigung von Miethräumen «ach den im , KSnigresche Sachsen geltenden Gesetzen. Von Assessor llr.Rötzschke." tion für Bermiether und AvMiethet in hllieth- kllndigungs-Angelegenheüeü nützlich zu machen und Bermiether und Abmiether vor materiellen Näch- theilen und sonstigen Unannehmlichkeiten, welche nur zu oft durch GesetzeSunkenntniß herbeigeftihrt werden, in dergleichen Angelegenheiten möglichst zu bewahren. Außer diesem praktischen Nutzen hat die Schrift noch-UM Zweckt, dem Unrechte, Ä t e ck v r i e f s e r t e d i g « n g. Erledigt hat sich der vom unterzeichneten Königlichen GerichtSamt hinter der ledigen , Emilie Henriette Tchüeider aus Gohlis unterM 37. vorigen Monats erlassene Steckbrief. , Strehla, am 16. Februar 1870. K ö n t g l i ch e S G e r i ch t S a m t daselbst. „ , Strautz. B e k a n n t m a ch u u gr In der Nacht vom 16. -um 17. d. Mts. ist von einem an der neuen PoppHer Straße anstehenden Apfelbaume di« Krone au» Bosheit oder Rüthwillen abgeschnitten worden. Die» wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der hiesige Stadtrach ein« Belohnung von 10 Lhlr. -- —- Demjenigen, welcher den LhSwr ermittelt/so ickß er bestraft werdtn kann, zugefichtrt hat. Riesa, dm 19. Februar Udst. K » n i g l i ich e s Me r i ch- t S a m t. Mbrig. Auetio ns Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den 4. März dieses JahreS von Vormittags 10 Uhr an i« der Mühle zu Panitz bet Stauchitz eine Declmalwaage mtt Gewichten, ein Mehlkasien, mehrere Mühlfäffer, verschieden« Leinwandsäcke und Sieb«, ein Steinkranich mit Gestelle, eine kleine Parthie Waitzenkörner und Waitzen- und Roggenmehl, eine Parthie Brat- und Blutwürste, 3 Speckseiten, eine Parthie Pökelfleisch, ein sogenannter Jagdwagen, 3 braune-Pferde, eine Jauchenrolle, verschiedenes Ackergeräthe, eine lange und 3 kürzer« eiserne Ketten, 3 Pferdegeschirre, eine Parthie Kartoffeln u. s. w., hierauf aber ein« Parthie Heu, Grummet und Ueberkehr in der Wohnung deS Herr« OrtSrichter Birke in Stöfitz gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigett werden, was hiermit bekannt gegeben wird. Königliches Gerichtsamt Riesa, am 17. Februar 1870. Uibrig. Mittheilungen aus den Akte« der Stadt verordnete«. (Sitzung vom 18. Februar 1870.) Anwesend die Herren: Wseberg (Vers), Slauch«, Röhr- b<m>,H.S«urig, Springer, Möbiu«, Thierbach, Reil und Hofmann. 1) Einige Verpachtungen von Lommungrund- stücken betteffend, trat das Collegium dem stadt- räthlichrn Beschlüsse einstimmig bei. 3) Ebenso erhielt der Beschluß d»S Stadtra- th«s, die Bezahlung liquick. 4 Thlr. »«Herrn weil, prsoi. Haberkorn für Entbindung einer-tzlr- menhäuSlerin zu genehmigen, sowie das mit.Hrn. AmtSwunharzt Frepgang vereinbart« JahztSsixum von 36 Lhlrn. für wundärztliche Hilfe jm Är- «mwescn zu bewilligm, nach kurzer Debatte die Zustimmung de» Eollegii. 3) Nach der Mmheilung einer Krei»dir«to- rialverordnung vom I. dfr. Mts., hi« bek. Dtffe- renz mtt dem Rittergutsbesitzer über die hiesige Hundesteuer betr., stimmte das dieffeitige Collegium einhellig,der jenseitigen Entschlleßong,»u, sich Lei diesqr Verordnung »nicht zu beruhigen, sondern auf höhere Entscheidung anzutragen. 4) Bei Vorlegung her,die PzüMg.der Stadt- cassenrechnung pro 1868 betr. Akten, erllärteman gW- Rechnung einstimmig für richtig und jüflisi- cirbar. K) Wie au» mitgfWt«« RathMeü hervod- ging, ist von mehreren Sttteg dy Ltghtratb ast gegangen und ersucht worhch, jbNchMtch lsti »dem Dstrectorium der Leipzig-LrztzdnepLMbahst- Homgagni« hstzchn einzzHomHn,. dgtz.Welpe General-Verordnung an sämmtliche dem Finanzministerium untergebene Caffm- und Rechnungsführer.. Die Entziehung abgenutzter inländischer Silber- und Kupferscheidemünze betr. In Folge der Wahrnehmung, daß ein The» der für hiesige Lande ausgeprägten Silber- und Kupfer-Scheidemünze bereits einen solchen Grad der Abnutzung erlitten, daß deren Nennwerth nicht deutlich mehr zu erkenne» ist, werde« sämmtliche stscalisch« Lassen- und RechnungSführer hier durch ermächtigt und angewiesen, derartige abgenutzte Münzstücke — insoweit sie als wirkliche inländische Gepräge sich charakterifiren — nicht nur in unbeschränkten Beträgen in Zahlung anzunehmen, sondern auch auf Verlangen gegen andere unbeschädigt« Courant- oder Scheidemünzsorten umzutau schen, die aus solche Weise eingewechselten Münzstücke aber schlechterdings nicht wieder auszugeben, sondcm Behufs gänzlicher Einziehung derselben zu den an die Finanzhauptcasse einzusendenden Ueberschußgeldern mit zu verwenden. Dresden, am 16. Februar 1870. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. v. Brück. dachten Paragraphen mchrfM ewe mißverständ liche Auslegung «röhren hat, so ist derselben durch Erlaß de5 Norddeutschen Bundeskanzler- Amts die nachstehend» and«e Fassung gegeben worden: „Det Avecf der Müfuna geht dahin, A vermittelst, A dn ztt Prüfende denjemgen Grad der wissenschaftlichen Bildung erlangt bat, chMer «ach Maßgabe der tz. 1L4 durch Vor- leguna von Schm- »c^ Zeugnissen nachzüweism 187S . . , MuchDuW» Diese« Blatt „Sltedtatt und -n»iger" erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitag», und kostet vietteljöhrlich lü Rgr, — Bestellungm werden bei jeder Postanstalt, in unsere» Eppedittonen in Riesa und Strehla, sowie von allen unfern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haafenstein und Vogler in Hainburtz- Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig.