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Elbeblall und Aiyeigtr. Amtsölatt der König!. Amtshanptmannschast Großenhain, -er Königl. Gerichtsiimter NM und Strehla, sowie -es Stadtraths M NM and Sta-tgemein-eraths M Strehla. Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. Verantwortlicher Redakteur: -k. Mader in Riesa. 31 Dienstag, den 12. März 1878. AI, Jahrg^ Lrftriut in Riesa Iröckicnllich dveinial: Dienstag, Donnerstag und Gonnakend. — RbenncineiitopreiS vierteljährlich l Markts Pfg. — Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Post-Anstalten, die kmntionen in Riesa und Strehla (E. Tchön), sowie alle Polen entgegen. - Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns ^is Tags vorher Vormittags lvllhr. — JnscrlionSbetrligc von unbekannten auswärtigen Austraggcbcrn werden, wenn dieselben nicht inPoftmarken beiliegen, perPostvorschutz erhoben. Bekanntmachung. ' Zu thunlichster Beförderung des Wiederanbaues abgeholzter Flächen hat das Finanz-Ministerium beschlossen, waldbesitzenden Gemeinden und Privaten auf Verlangen eine Unterstützung bei Ausführung der Kulturen durch Unterweisung und Anleitung Seiten der Staatsforstbeamten gegen Gewäh rung der regulativmäßigen Auslösungen zu Theil werden zu lassen, soweit dies die Geschäfte in den Staatswaldungen gestatten. Die erforderlichen Pflanzen sollen in solchen Fällen um den Selbstkostenpreis abgegeben werden. Es wird, dies mit der Hinweisung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Diejenigen, welche von obigem Anerbieten Gebrauch machen wollen, sich an den ihnen zunächst wohnenden Oberförster zu wenden haben. Dresden, am 8. März 1878. Finanz-Ministerium. Freiherr von Könneritz. Schmidt. das Ersatz-Geschäft im Anshevrmgsbezirk Oschatz für das Jahr 1878 betreffend Bekanntmachung. Auf Grund eines B.schlusses des StadtgemeinderatheS wird der Verkauf von Schießpulver an Schulkinder unter Androhung einer Geldstrafe bis zu 10 Mark hiermit untersagt. Strehla, am s. März 1878. Der Bürgermeister. Schreiber. Auf Anordnung des evangelisch-lutherischen Landesconsistoriums vom 6. d. M. werden die Kirchenvorstände darauf aufmerksam gemacht, daß ihnen keineswegs die eigenmächtige Veräußerung oder Verschenkung von zum Inventar der Kirche gehörigen Gegenständen irgend welcher Art zusteht und sie sich derselben bei Vermeidung persönlicher Vertretung zu enthalten, vielmehr vorkommenden Falls die Entschließung des Landesconsistoriums einzuholen haben. Großenhain, Meißen und Riesa, am 26. Februar 1878. Die Königliche Kirch en Inspektion. Pechmann. Clauß. vr. Kunze, S.Steger, B. Die Herren Gemeindevorstände haben sich behufs etwaiger Aus- kunftsertheilungen ebenfalls in den Musterungsterminen einzufinden. Als Losiungstermin für die zum ersten Male zur Gestellung kommenden Militärpflichtigen ist der 2. April dieses Jahres, Vormittags S Uhr, im Rathhanse zu Oschatz bestimmt worden. Für diejenigen Mannschaften, welche bei der Aufrufung im Local nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos ge zogen werden. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind vor der Musterung, spätestens aber am Gestellungstage des betreffenden Mannes in der gehörigen Form anzubrigcn und durch ortsobrigkeitliche Zeugnisse zu be scheinigen. Später angebrachte Reclamationen werden nur insofern zur Be rücksichtigung gelangen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungs-Geschäfts entstanden ist. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf angebrachte Reclamationen werden den 3. Tag darauf, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden hat. Recurse gegen die Entscheidungen der Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz - Commission geöffnet worden oder für publicirt anzusehen ist, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei der Ersatz- Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat aus eigene Kosten drei glaub hafte Zeugen hierfür zu stellen. Im Uebrigen wird noch darauf aufmerksam gemach, daß Militärpflich tige der jüngsten Altersclasse sich im Musterungstermin freiwillig zum Diensteintritt melden können und hierdurch die Berechtigung erlangen, die Waffengattung und den Truppentheil, bei welchem sie eingestellt zu sein wün schen, sich zu wählen, vorausgesetzt, daß sie für die betreffende Waffe für brauchbar befunden werden. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zu einer vier jährigen aetiven Dienstzeit bei der Cavallerie ver pflichten, haben den Bortheil, daß sie anstatt S «nr S Jahre ,n der Landwehr zu dienen haben, außerdem aber noch Pie besondere Vergünstigung, daß sie im Frieden der Regel nach nicht zu Reserveübungen einberufen werden. Wer als 4jähr. Freiwilliger bei der Cavallerie einzutreten beabsichtigt, hat die Einwilligung des Vaters, bez. Vormundes beizubringen. In Gemäßheit 8 61, 2 der Ersatzordnung wird hierdurch bekannt gemacht, daß im Aushebungsbezirk Oschatz die Musterung der Militärpflichtigen wie folgt stattfindet: in der Musterungsstation Oschatz, im Rathhause daselbst: den 27. März d. I., von früh S Uhr an, die Militärpflichtigen aus der Stadt Dahlen und den Ortschaften Altoschatz mit Rosenthal und Kleinforst, Binnewitz, Bloßwitz, Borna, Bornitz, Bucha, Calbitz mit Kötitz, Canitz mit Schwarzroda, Casabra, Cavertitz, Clanzschwitz bei Ostra, Clanzschwitz bei Strehla, Collm, Deutschluppa mit Radegast, Ganzig, Gastewitz, Gaunitz, Gohlis, Görzig mit Trebnitz, Groptitz, Großböhla, Groß- rügeln, Grubnitz, Hahncfeld und Hof; den 28. März d I., von früh S Uhr an, die Militärpflichtigen aus den Ortschaften Hohenwussen, Jacobsthal, Jahna mit Goldhausen, Kalbitz, Kleinböhla, Kleinragcwitz, Klcinrügeln, Klingenhain, Klötitz, Kottewitz, Kreina, Kreinitz, Laas, Lampersdorf, Lampertswalde, Lcckwitz, Leisnitz, Leuben, Liebschütz, Limbach mit Haida, Lonnewitz, Lorenzkirch, Malk witz, Mannschatz, Mautitz, Mcrkwitz mit Kleiuneußlitz, Nasenberg, Naundorf, Ochsensaal, Olganitz mit Reudnitz und Oppitzsch; den 2S. März d I., von früh S Uhr an, die Militärpflichtigen aus der Stadt Strehla und den Ortschaften Panitz mit Stösitz, Plotitz, Pulsitz, Ragewitz, Raitzen, Reppen, Saalhauscn mit Kreischa, Sahlasan, Schmannewitz, Schmorkau, Schmorren, Schöna, Schönnewitz, Seer hausen, Sörnewitz mit Möhla, Stauchitz, Stennschütz, Striesa, Terpitz, Thal heim, Treptitz, Unterreußen, Wadewitz bei Oschatz, Weichteritz mit Salbitz und Rochzahn, Wellerswalde, Wendischluppa, Zaußwitz, Zeicha, Zeuckritz, Zöschau mit Rechau, Zschepa und Zschöllau; den SV. März d. I., von früh S Uhr an, die Militärpflichtigen aus der Stadt Oschatz. Sämmtliche in diesem Jahre zur Gestellung verpflichteten, sowie die jenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß durch die Ersatzbehörden erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vorbemerkten Musterungsterminen bei Vermeidung der in 8 24, 7 der Ersatzordnung ange drohten Strafen und Nachtheile aufgefordert. Ebenso haben bei Vermeidung gleicher Strafen und Nachtheile Militär pflichtige, welche sich noch nicht zur Stammrolle angemeldet haben, solches schleunigst zu bewirken. Diejenigen Militärpflichtigen, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert sind, haben bis zum Termine obrigkeitlich be glaubigte ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Oschatz, den 1. März 1878. Der Civil-Vorsitzende per Königlichen Ersa^Commission deS Aushebungs-Bezirks Oschatz