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Gbeblall und Anzeiger. Amtsötatt -er König!. Ämtshauptmannschast Großenhain, -er König!. Amtsgerichte Riesa an- Ärehla, sowie -es Lta-traths M Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 141). Sonnabend, den 29. November 1879. 32. Jahrg. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: DienStaa, DonnerStaa u d Sonnabend. - «bonneniciitSpreis vierteljährlich 1 Mark 2s Psg. - Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Postanstalten die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten eitgegen. — Inserate, welche bei dem ousgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher t ormittagS 10 Uhr. Bei der eingetretenen Winterwitterung werden die Gemeinden und Gutsvorsteher an ihre Verpflichtung, für Auswerfung des Schnee's von den Straßen und Absteckung der Winterbahn durch 2 Meter hohe mit Rcißrgbündcln oder Strohwischen versehene, nicht weiter als 22 Meter auseinanderstehende Stangen zu sorgen, hiermit erinnert. Großenhain, am 25. November 1879. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pech mann. Bekanntmachung. Die Herren Gemeindevorstände im Amtsbezirk Riesa werden aufgefordert, die Jmpflisten einzusenden. Großenhain. Bezirksarzt vr. Gruner. Bekanntmachung. Im Handelsregister für den hiesigen Amtsgerichtsbezirk ist am heutigen Tage zufolge Anbringens vom 20. dieses Monats auf Fol. 53 die neu errichtete Firma: Eduard Risse in Strehla und als deren Inhaber der Böttcher und Weinhändler Herr Karl Friedrich Eduard Risse Hierselbst eingetragen worden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Strehla, am 26. November 1879. Das Königliche Amtsgericht daselbst- Thiemann. Auf höhere Anordnung wird die nachstehende Generalverordnung hierdurch bekannt gemacht. Riesa, am 27. November 1879. Der Stadtrath. Steger, Bürgermeister. Hbg. Generalverordnung, die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dem Stervehanfe betr. Bei Verhandlungen einer Plenarversammlung des Königlichen Landes-Medicinal-Collegium ist auf die in manchen Gegenden des Landes, namentlich auf dem platten Lande, herrschende Sitte, die Leichen, in Sonderheit zur Ermöglichung eines solenneren Begräbnisses an den, auf den Todestag nächstfolgenden Sonn- oder Festtagen, überlang in dem Sterbehause zurückzuhalten, hingewiesen worden. In dessen Folge hat das Königliche Ministerium des Innern aus den sich geltend machenden, sehr bedeutsamen Rücksichten auf die öffentliche Gesund heitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (4 mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehäuse belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitschrift entfernt werden müssen, um entweder beerdigt, oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Die Polizeiobrigkeiten — soviel die Stadt Dresden betrifft, der Stadtrath — wollen für Abdruck dieser Generalverordnung in ihren Amtsblättern besorgt sein. Dresden, den 8. November 1877. Königliche Kreishauptmannschaft. von Einsiedel. Hübler, S. sollen. — Herr Thierarzt Schupp sprach hierauf über Trichinen und die Trichinofis. Die Trichinen krankheit ist durchaus nicht neu, nur die Erkenntniß der Natur der Krankheit und der Krankheitsursache ist neu. Die Trichine ist seit 45 Jahren gekannt, wo sie von dem englischen Arzte Hilton in dem Muskelfleische einer menschlichen Leiche aufgefunden wurde; die Trichinenkrankheit kennt man seit etwa 1861. Die Trichinenkrankheit hielt man früher. für andere Krankheiten, Rheumatismus, typhöses Fieber oder für Vergiftung durch das sogen. Wurst- oder Fleischgift. Ansteckung durch Trichinen kann bei Thieren und Menschen nur durch den Genuß trichinenhaltiger fleischlicher Nahrung erfolgen. Trichinen find für die Gesundheit nur dann gefährlich, einmal, wenn sie aus dem Magen und Darmkanal in das Muskelfleisch ge langen und dann, wenn sie in enormer Menge Vorkommen. Allerdings ist ihre Vermehrung eine so starke, daß.: in 1 Lothe Fleisch 50,000—200,000 Trichinen Vor kommen können. Uebrigens flNd die Trichinen nur für eine bestimmte Zeit gefährlich, nämlich von der Zeit ihrer Entwickelung im Dawt an bis zur vollendeten Einwanderung in die Muskeln. Diese Zeit umfaßt 3—4 Wochen, weshalb auch bei an der Trichinofis erkrankten Personen der Tod gewöhnlich nach Ablauf der dritten Woche, selten später, erfolgt. In den weitaus meisten Fällen erfolgt Genesung und zwar nachdem die Patienten mehrere Wochen bettlägerig ge wesen waren. Ist die Einwanderung beendet und die Verkapselung der Trichinen geschehen, dann sind in der That die Trichine» ganz unschädliche Gäste im Körper. Nach einer Wahrschemlichkeitsrechnung trägt mehr als der dritte Theil der Menschen verkapselte Trichinen ohne irgend welche Beschwerde mit sich herum. Außer bei Menschen und Schweinen kommen Muskeltrichinen auch noch bei Mäusen, Ratten, Abonnements aufdas„^I4>«4>Isr4ri»<l " mit der belletristischen Gratis-Beilage „Erzähler an der Elbe" für den Monat December werden von sämmtlichcn Postanstalten, -en Landbriefträger«, von Miseren Ex peditionen in Riesa «nd Strehla, sowie «nferen Bote« znm Preise von 45 Pfg. anaenomme». ki«den dnrch das „Elbe- blatt und Anzeiger", das auch in dem laufenden Quartale sich wieder eines bedeutenden Abonnenten» znwachseS zu erfreuen hatte, in den Gertchtsamtsbezirken Riesa und Strehla die beste «nd wirksamste Verbreitung. Die Expedition. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 28. November 1879. — Morgen früh 8 Uhr wird Se. Majestät der König mittelst Extrazugs mit Hohem Gefolge den hiesigen Bahnhof passiren, um Sich nach Oschatz zur Jagd zu begeben. Die Rückkehr erfolgt Abend 9 Uhr 31 Min. ebenfalls mit Extrazug. — Bei den von Sr. Majestät dem König am Dienstag und Mittwoch auf den Fluren der hiesigen Umgegend abgehaltenen Jagden, an welchen sich auch Se. königl. Hoheit Prjpz Georg betheiligte, wurden am ersten Tage 316 Hasen und 13 Rebhühner und am zweiten Tage 185 Hasen, 5 Rebhühner, 9 Fasanen, 3 Kaninchen und 2 Raubvögel erlegt. Am Dienstag Abend fand auf Schloß Jahnishausen königliche Tafel statt. Am Mittwoch Nachmittag 4'/« Uhr begaben Sich Sc. Majestät der König und Prinz Georg nebst Hohem Gefolge mittelst Extrazug von Prausitz zurück nach Dresden. — In der Vereinssitzung des Gewerbe vereins am 27. November gelangte 1. eine Zuschrift des Comite's für die Gewerbe- und Industrie-Aus stellung in Halle a. S. im Jahre 1881 zum Vor trage, welche an den hiesigen Stadtrath gerichtet und von diesem an den Gewerbeverein zur Berücksichtigung abgegeben worden war. Es wurde beschlossen, diesen Gegenstand auf die Tagesordnung einer der nächsten Plenarversammlungen zu setzen. Ausgelegt wurde 2. eine Broschüre über den Magdeburger Gesundheits-Ofen (Deutsches Reichspatcnt Nr. 142) des Ingenieur W. Born in Magdeburg. Dieser Ofen, eine glückliche Verbindung des eisernen und des Kachel-Ofens soll besonders für Gasthofsheizung sehr Vortheilhaft sein. 3. Eine Offerte des Herrn W. Heine, Brigade-Generals a. D., Neu-Coswig b. Meißen, zur Haltung von Vor trägen zu gemeinnützigen Zwecken, wurde an die Festdeputation zur Erwägung verwiesen. 4. Ein Circular des „Centralvereins für das Wohl der arbeitenden Classen" in Berlin, welches zum Beitritt zu dem genannten Verein ouffordert, wurde zur Kenntniß genommen. 5. Auf die im Verlage von E. Kempe m Leipzig erscheinende und von der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung, Landesverband für das Königreich Sachsen empfohlene illustrirte Zeitschrift „Die Saatkörner" beschließt man, vorderhand nicht zu abonniren, sondern den Gegenstand an die Bücher- prüfungscommission zu verweisen. BemerkenSwerth ist hierbet , daß etwa der Abonncmentsgelder — die Zeitschrift ist sehr billig und tostet nur 10 Pf. pro Exemplar — der Volksbibliothek am Orte zufließen