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Elbtblall und Anzeiger. Amis Statt für die Königlichen Gnichtsämter sowie die Stadträthe zn Riesa nnd Strehla. Druck und Bering von E. F. Brellmann in Riesa. ^o 81. Dienstag, den 12. November I87E. rüst« »lau „«ldcslaN »nd An-N,er- ettcheUU in Rleja wdchenllich zweimal, Dienstag« und Freilag«, und laste« vierteljährlich l» Ngr. — Bestellungen werden det jeder vastmchalt in uustren -rpeditioncn i» «lefa und Strehla jawie »an allen unjern Loten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find seiner bevollmächtigt tzaasenstein UN» Vogler in Hawtur«.Alton«, Leipzig und Zranlsurt a. M., R. Mojje in Leipzig, g. s«. «ailbach in Dretden und «lugen -ort in Leipzig. M! ! ' ---- 7>c,!-—s-ssss——»i! Bekanntmachung. Die Königliche Wasserbau > Commission im GerichtamlSbcjirke Meißen nmcht hierdurch bekannt, daß unterhalb de» Dorfe» Niederfahr« bei Meißen behufs der Bergung von Segelschiffen aller Art, Dampfschiffen und Schleppkähnen ein Winterhafen erbaut worden ist, dessen Benutzung, unter den in dem'deshalb erlassenen Regulative, von welchen Exemplare im Gasthose zum goldnen Schiff in Meißen, sowie in der Karpfenschänk« unter Diera au»hängen, aufgestellten Bedingungen, dem Schifffahrt treibenden Publicum sreisteht; es hat jedoch Jeder, welcher diesen Hasen zu benutzen ge denkt, zuvor die Srlaubniß dazu vom Loorsen- und Hafenmeister Pötzsch in Niederfähre einzuholen, sowie die dafür zu entrichtenden Gebührm an die Königlich« Bauverwalterei zu Meißen abzuführen, daselbst auch eine Bergetarte zu lösen und die das zu bergende Schiff betreffenden Papier« niederzulegen. Meißen, den SS. October 1872. Die Königliche Wasserbau-Commission im Gerichtsamtsbezirke Meißen daselbst. v. Egidh. Dl». Springer. Teichfischer Landtag. Dresden, 6. Rov. Di« Zweite Kammer fetzt« heute di« Beralhung des OrganisationSge- setzentwurfs fort. Die ganz« Sitzung füllte die Debatte über die Bestimmung des 8 9, durch welche dle Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz von der Zuständigkeit der Amtshauptleute aus genommen werden, und den von der Majorität der Deputation dazu gestellten AbänderungSanlrag au«, wonach diese Exemtion von der amtShaupt- mannschastlichen Compelenz auf alle Städte von IS,vl)0 Einwohnern aus Verlangen ihrer Gemein devertreter ausgedehnt werden soll. Städtische Vertreter von beiden Seiten der Kammer, nament- U inschechUvretchst entgegen p> nehmen ich« Asitrhtzchstd-mselbtn tm «amen ivertkrtung^meDirettMlimtnn», die lich Vicepräsident Streit, die Abgg. Walter, Haber korn, Sachße, Peiizig, plaidlrten mit großem Nach druck für ven letzten-ANtrag, nicht Minder lebhaft wurde von Vertretern ländlicher Wahlbezirke, den Abgg. Riedel, Israel, Ludwig, Jungnickel von der Linken, den Abgg. v. Hausen und Uhle- mann von der Rechten, die Exemtion der Mittel städte bekämpft und ihre Einverleibung in die Bezirksverbände verlangt. Abg. ttr. Hahn bean- trcngte, da« Recht der Exemtion auf SV,WO und mehr Einwohner zu beschränken. Gegen Schluß der Debatte trat di« aus dem Referenten vr. Bie dermann und dem Abg. Knecht«! bestehend« Mino rität der Deputation, welche bis dahin Annahme de« Entwurf» empfohlen hatte, mit d«m Antrag hervor, K !> ganz abzulehnen, also auch di« Exem tion der drei grpßen Städte zu beseitigen, ein Gedanke, der vorher schon von den Abgg. Ludwig und Jungnickel vertreten worden war und auch vom Abg.. vi-, Heine vertheidigt wurde. Der Minister des Innern trat de» Befürchtungen, welche von städtischer Seite gegen die Einverlei bung der Mittelstädte in di« Bezirksverbände geltend gemacht worden waren, entgegen. Schließ lich wurde die fragliche Bestimmung de» Entwurf«, nachdem alle Abänderung»- und Zusatzanlräge abgelehnt worden waren, angenommen, der ganze 8 stigkgkn 23 Stimmen. Dr««den, 8. Nov. Dir gestrigeAbenVsttzung der Zweiten Kammer wurde vom Präsidenten Vr. Schaffcath mit folgender Ansprache eröffnet: „Meine Herren! Die heutige Sitzung» die sch hiermit «rbffne, fällt auf den ersten Tag deSje- nig«, fteudjgen Familienfeste-, welche« nüt seine« Könij^häus« da» sächsische Bolk sttert, da» Fest de» goldenen Ehejubiläum» Sr. Majestät det «dnich» UNd Jhrer Majestät der Königin. Da» allerdurchltutchtigste Jubelpaar hat heute »Wag die MückwSnschechUdretchst entgegen p» nehmen genchtz-^w^ch« Asitrhtzchstdtmsmbtn tm «amen mittelst ständischer Schrift vor einigen Tagen dem königlichen Gesammtministerium übermittelt worden sind. Di« beiden Kammern hatten be kanntlich beschlossen: „Zur Erinnerung an die Feier de» goldnen Hochzeilsseste» unserS erlauch ten KöuigSpaareS, Sr. Majestät des König- Johann und Ihrer Majestät der Königin Amalie als Zeugen der freudigen Theilnahm« des säch sischen Volke» an diesem seltenen Feste und der tiefgefühltesten Dankbarkeit und Verehrung a) die Summ« von Hunderttausend Thalern in sichern Wertheffecten nach Höh« des vorbezeichneten No minalbetrages au« dem mobilen Staatsvermö gen zu einer Stiftung, die den Namen König- Johann-Stistung führen soll, zu verwilligen, deren Einkünfte-für allgemeine BildungSzwecke bestimmt fein sollen. Über die mH, aber die wettern Dis positionen lediglich dem Ermessen Sr. Majestät de« Königs anheimstcllt; I>) die Summe von Hunderttausend Thalern in gleicher Maße au» dein mobilen Staat-Vermögen zu einer Stiftung, die den Namen Köntgin-Amalien-Stiftung führen soll, zu bestimmen, deren Einkünfte der Fürsorge jür das weibliche Geschlecht gewidmet sein sol len, worüber man aber ebenfall» lediglich dem Ermessen Ihrer Majestät der Königin die weitern Dispositionen überläßt." Wir haben nun heute den königlichen Majestäten die Bitte vorgelegt, ebenfalls in Gemäßhe t Ihres Beschlusses die Gründung jener Stiftungen zu genehmigen und selbst persönlich die Collalur zu übernehmen oder beziehcntlich über Allcrhöchstihre Stellvertretung, sowie die künftige Collatur und Verwaltung sta tutarische Bestinimungen treffen zu wollen. Ins besondere aber haben wir Ee. Maj. den König gebeten, durch allerhöchste- Decret die Errichtung dieser Stiftungen, sowie die Entnahme der be zeichneten Summen aus dem mobilen Staat-- vermögen allergnädtgst genehmigen zu wollen. Se. Maj. der König drückte unt auch heute so fort nicht nur diese allerhöchste Genehmigung, sondern zugleich auch Seine herzliche Freude und Seinen herzlichen Dank gerade über dies« Stiftungen au» und fügte hinzu, daß Er darüber ganz besonder» erfreut sei, daß Er durch diese Stiftungen in , dem von rin» gemeinten Sinn« noch Gute» stiften könne. Rach dieser freudigen Mittheilung, meine Herren, gehen wir nun wieder zu unfern Geschäften über Wit dem Rufe: Da« allerdurchlauchltgste königlich« Jubelpaar, «- lebe Höch!" .u Di« Kammer stimmte unter Erhebung von den Sitzen dreimal begeistert in diesen Rus ein.— In die: : Tage»,rdmmg «taMtreten, beendete di« Kammer hierauf die Beralhung de» ersten, di« Bildung der BejkMlltUNg-betzärvrn «tstrr Jiffilmz betreffenden LbÄe» -«» 0rgatzifatwnäg«fetz«nt. Murfiä» indem - sie Machst: Uttvonher Deputation bhawm-w StmtchM- WvH l« «adll, welche Am RäidchUuch-UM -IMMZrichiörMuch» ^uB- svrechen mch Dm GnzemWU UM Friedensrichter durch den König aus Vorschlag der Bezirk-Ver sammlung an die Stelle de- zeitherigen Ernen nungsmodus setzten, mit allen gegen 5 Stimmen beschloß, trctzdem sich der Minister de- Jnnem mit großer Wärme, de- namentlich vom Abg. vr. heftig und zum Lheil in Ausdrücken, die vom Präsidenten für unparlamentarisch erklärt wurden, angegriffenen Institut« annahm und die Erklärung abgab, daß di« Regierung die Erhal tung derselben nach wie vor wünsche. Die 88 IS bis 19, welche vom Bezirk-au»schuffe und und seinen Befugnissen handeln, wurden fast durchweg in den von der Deputation vorge schlagenen, vom Entwurf in keinem wesentlichen Punkte sich entfernenden Fassung angenommen. Ebenso fand der von der Deputation- zum Ersatz für da» Frteden-rtchterinstitut, vorgeschlagene 8 191>, nach welchem die Mitglieder der Bezirks- Ausschusses als Einzelne berufen sind, die Be zirksverwaltung bei Lösung ihrer Ausgaben zu unte-stützen und namentlich bei der Aussicht über die Orttpolizei Verwaltung mitzuwirken und in dem besonders der Abg. Uhlemann den Keim einer sehr wünschenSwerthen Entwickelung be grüßte, und die beiden letzten Paragraphen dieses Abschnitts, ZK Sv und 21, Annahme. Dresden, 8. Nov. In ihrer heutigen Sitzung berieth die Zweite Kammer den Organi- sationsgesetzeniwurs zu Ende. Ohne Debatte wurde K 22 tn der von der Deputatiou vorge schlagenen Fassung, wonach die KreiSdireclionen ausgehoben werden und an ihre Stelle Kreishaupt leute treten, angenommen, nachdem der zu diesem Paragraphen vom Abg. Haberkorn einaebrachte AbänderungSantrag, welcher di« auszuhebenden KreiSdireclionen durch eine centrale Ooerverwal- tungsbehöcde, LandeSdirection, ersetzen wollte, mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt worden war. Zu 8 23, welcher die Wirksamkeit der KreiShaupt- teute bezeichnet, und 8 26, der die Fälle festsetzt, in Venen die Mitwirkung de» KreiSausschuffe» einzutreten hat, war von den Abgg. v. Enstedel und v. Zahn ein Amendement gestellt, welche» den Zweck verfolgte, jene Mitwirkung des KreiS- auSschuffeS bei Entscheidungen tn zweiter Instanz auszuschlteßen und an ihre Stelle die Entschei dung eine» aut dem Kreishauptmann und zwei richterlichen Beamten der Kreisstadt gebildeten Collegium» zu setzen. Nachdem Abg. v. Einsiedel diesen Antrag begründet, Abg. Kraus« denselben bekämpft hatte, wurde er mit großer Majorität abgetehnt. Die übrigen Paragraphen de» Ent wurf» wurde« in d«r von der Deputaten vor geschlagenen Fassung, m«tft ohne Debatte «nd fast fämmtlich einstimmig angenommen. RächfteSitzung Dienstag. ' ' -