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—... — —— Elbeblatt und Anzeiger Amtsötatt für die Königlich« EerichlNmtkr sowie die StadtrW zu Riesa and Strehla. Redaktion und Verlag von E. F. Grellmann in Riesa. 87. Dienstag, den 31. Oktober 1871 Diese« Blatt „Ettutckatt and jKn^iier" erscheint in Riesa wöckentlich zweimal, Liensiags und Freitags, und kol kt vicrtctjährlich 10 Ngr. — Bcftcllungm nxrdkn bki jeder Poftanflall in uns ren Erpedilivncn in Riesa und Strehla, sowie von allen unser» Boten entgegen genemnen. — Zu Annahwe non Annoncen sind serner bevollmächtigt Haasenstein und Logier in Hamöura-Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, F. Bi. Saalbach in Dresden und Eugen gort u> Leipzig. lieber die Lebensgefahr durch Kohlendämpfe. In jedem Winter kommen Betänbungösälle, nicht selten niit tödtsichcm Ausgange, vor, welche durch gehlirige Vorsicht bei der Behandlung der Stuben- und Baclösen Hütten ucrhüicl «erden können und allein dadurchnherbeigesührt werden, daß die bei dem Verglimme» der Sohlen entstehenden schädlichen Dümpse sich tn die bewohnten Räume »erbreiten. Diese Däinpsc, Sohlendunst oder »ohlcndamps genannt, find unsichtbar und meistens auch sür den Ge ruch nicht benicrNtch, aber eben deshalb nm so gesiihrlichcr. während der gewöhnliche Rauch sehr bald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung in den Augen bemerkt wird. Der-Sohlendunst oder llohlendamps ist ein Gemenge sehr verschiedener Lustarten und entsteht, wo Brennmaterialien unvollständig verbrennen (glimmen, schwülen), daher bei unge nügendem Luftzuge und bei zu geringer Erhitzung der Arennstossc. — Dies geschieh« 1) bei Kohlenbecken, weil durch den langsamen Abzug des Rauches und durch die über den glimmenden Kohle» sich bildende Aschendcckc der Zutritt von irischer Lust sehr behin dert wird; 2) in Stuben» und Backösen, wenn durch das Schlichen der Klappen oder durch Verstossung der Züge mit Ruh das Abziehen der schädlichen Lust verhindert oder durch sefteS Schlichen der Einfeuerungsthüren und der Thüren des AschensallcS den Zutritt kalter Lust wäh rend des Brennens abgehalten wird; S) bei Anwendung von Brennmaterial, welches seucht ist oder zu viel Asche hinterläßt, wie nasses Holz, Abgänge von Flachs, seuchte oder erdige Steinkohlen, wie Staubkoh len, Sandkohlen, Kohlengrust u. dal.; 4) im Ansange des Einfeuerns oder bei neuem Aufschütten der Brenn stoffe, indem in beiden Fällen letztere noch nicht die erforderliche Hitze erlangt haben. Die von innen geheizten Stubenösen, die eine Klappe im Rauchrohre haben, find am sorgfältigste» zu überwachen, weil die Kohlendämpse, welche sich nach dem Schlichen der Klappe noch erzeugen, nicht abziehen können und so durch die EinseuerungS - und. AsckM- fallöfsnuug in die Stube treten. Aber auch die von außen geheizten Stubenösen bringen Gefahr, wenn alle Oessnungen gut geschlossen werden, während noch Kohlen darin glimmen; die eingesperrten Kohlendämpse treten dann durch die Fugen des Ofens in die Stube, wie nament ¬ lich bei den sogenannten Berliner Ocsen. Dasselbe findet bei den in bewohnbare Räume ein gebauten Backöfen statt. Man wird daher am besten sich schützen, wenn man den Auszug aus dem Ofen nach Außen so lange nicht hindert, als noch etwas im Ösen glimmt: daher schliche man die Klappt ini Rauchrohre gar nicht und verhüte das Zufallen derselben. Die Wärme, die dadurch verlo ren gehen könnte, ist namentlich bei eiserne» Oesen nicht so beträchtlich, als man zu glauben pflegt. Da überdies ein guter Schlich der EinseuerungS- nnd Aschensallthüren ebenso die Wärme >n der Stube erhält, als die geschlossen- Klappe des Rauchrohres, so sorge man sür ersteren, und lasse letztere, die so gefährliche «lappe, ganz weg. Kohlenbecken sind in geschlossenen Räumen immer schädlich, da sich alle von ihnen aus steigenden Dämpfe in die Stube oder Kammer selbst verbreiten müssen, man vermeide sie daher gänzlich. Während der Rauch Husten nnd Augenbrennen erzeugt und den Athem beengt, bringt das Einathmen einer Lust, welche Sohlendunst oder Kohlendampf enthält, Eingenonimenheit des Kopses, Schwindel, Kopsweh, Umnebelung der Augen, Schlafsucht, ei» Gefühl von Beängstig ung und allgemeinem Unwohlsein, wohl auch Ucbelkeit und Erbrechen hervor. Bei längerem Verweile» in solcher Lust tritt Betäubung, Ohnmacht, Scheintod, auch der Tod selbst ein. Be sonders gefährlich wird eine solche Lust dem. Schlafenden. Fühlt nm» sich ohne sonstige Krankheit in einem geheizten Zimmer unwohl, so verlaße man es sogleich, oder öffne die Fenster, untersuche den Ösen, ob die Klappe geschlossen ist, ob noch glimmende Kohlen unter der Asche sind u. s. w. Erkranke oder Scheintodtc bringe man fogieich in die freie Lust oder wenigstens in ein anderes Zimmer, oder öffne, wenn dies nicht fchnell genug geschehen kann, Fenster und Thüren, um einen Luftzug zu erzeugen, lüste Hals binden, Gürtel, Mieder und alle scst anliegenden Kleidungsstücke, bringe den Körper wo möglich in eine sitzende Stellung mit herabhängenden Beinen, spritze kaltes Wasser aus Gesicht und Brust, bürste oder reibe Füße und Hände und rufe schleunigst einen Arzt herbei. Bis dieser an- ko mm«, trinke der Erkranke etwas starken, schwarzen Kaffee; den Ohnmächtigen oder Schein toden laste man den Dunst oder Brodcm von heißem stark» »affeeausguß einathmen. Bekanntmachung, di« Beschaffenheit der Schankgläser betr. Da mit dem Inkrafttreten der Maß- und GewichtSorduung vom 17. August 1868 die älteren Bestimmungen über das Aichen der Schankgläser sich erledigen, so wird hierüber für di« Zeit nach dem l. Januar 1872 Folgendes bestimmt: 1) Zum Gebrauche beim Bierschanke sind nur solche Gläser zulässig, welche entweder '/» oder >/« Liter halten. 2) Die Bezeichnung der Gläser hat zu erfolgen durch einen äußerlich emgeschliffenen Strich, welcher bei der Ausstellung des Glases auf einer horizontalen Ebene den Solliyhalt begränzt. 3) Dieser Strich muß wenigstens 1 Centimeler unter dem oberen Rande liegen. 4) Den Wirihen ist sreigestellt, diese Bezeichnung ihrer Gläser selbst vorzunehmen oder durch wen immer vornehmen zu lassen. Sie sind für deren Richtigkeit verantwortlich. 5) Jeder Wirlh ist verpflichtet, ein vorschriftsmäßig geaichtes >/, und '/«Litermaß im Schanklocale bereit zu halten, seine Schankgefäße vor deren Gebrauche damit zu untersuchen, auch die, seinen Gästen und Kunden verabreichten Quantitäten, im Falle dieß verlangt wird, damit nachzumessen. 6) Alle mit Abstrichen nach anderem Maße versehenen Schankgläscr können zwar im Jahre 1872 noch gebraucht werden, es ist jedoch an denselben der Aichstrich unkenntlich zu machen. Vom 1. Januar 1873 an sind diese Gläser gänzlich zu beseitigen. 7) Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 30 Thalern oder mit Hast bis zu 4 Wochen nach Z 369 de« Strafgesetzbuch» für da» deutsche Reich bestraft, auch sind vorschriftswidrige Gläser einzuziehen. Strehla, am 20. September 1871. Königliches Gerichtsamt. Strauß. Plötzlich spring« i Bekanntmachung. Der IV. Termin der Grundsteuer ist mit 2 Pfennigen von der Grundsteuer-Einheit bis spätestens den Ist. November vss. Ihrs, an dm Stadtcasstrer Herrn Wach», bet Vermeidung von Erinnerungsgebühren, zu entrichten. Strehla, am 30. October 1871. Der Stadtrath. Schreiber, Brgrmstr. wegung setzenden Kutsch« und wurde dabei so schwer verletzt, daß an seinem Auskommen gezwei- m Vater de» in der Nacht fas S e datt tMrch Bivrder- . -Mkofstzier» U«»g«rwird 8chryben «e» EompagwAchts», dv» gegen auf 1,146,000 Thlr. Zu letzterer trag« bei: circa 119,000 Thaler die Beamten und Pen sionair», 212,000 Thlr. di« Capitalisten und Ren tier«, und 100,000 Thlr. di« Actiengesellschasten. Die Aurstellung de» sächsischen Kunstver ein» wird vom verg. Sonntag, den 29. d. M. an wieder täglich von 11 bi» 3 Uhr geöffnet sein. Am 22. Octbr. gerieth in Skassa bet Gro ßenhain «in Knabe au» letzterer Stadt mit bei den Beinen tn die Radspeichen einer sich in Be- ... _ ... . ... . - schwer ve feit wird. Leipzig. Bon MM». Weise dem Vater des unglücklichen jungen Manne» die näheren Umstände de» Attentates mittheilt. Wir geben den Brief im Wortlaut wieder: Sedan, am 17. October 1871. Geehrtester Herr Berger! Soeben erhalte ich Ihr« Brief und beeile mich. Ihnen die näher« Einzelnbeiten über dm uns Alle und vorzüglich die Sompagme-Kameraden betrübenden Tod Ihres Sohnes Richard mitzutheilen. Die letzte Todesursache war allerdings der Hirnschlag, aber leider durch äußere Veranlassung, nämlich durch ein« Messer stich von Mvrderhand hervorgerufen. Also hören Sie TagcSgeschichte. Dresden. (S.W.) Der Werth des Grund besitzes im Königreich Sachsen beläuft sich nach der Grundsteuerabschätzung aus 1,121,920,000 Thaler, wovon 96,585,000 Thaler aus di« Ritter güter, 650,788,000 aus die übrigen ländlichen Besitzungen und 874,547,000 Thlr. aufdi« städtischen Grundstücke komm«. Der Reinertrag de« ge lammten in Privatbefitz befindlichen Gründ und Boden« — letzter« zu >/,« de» durchschnittlichen Kaufpreise» angenommen — stellt sich auf circa 44,876,800 Thlr. Die auf dem Grundbesitz has- ttnden hhpothekasMen Schulden st-llmfichnach amtlich« Ermittelungen aus 304,000,000 Thlr., so daU.«M» b«t einer durMchuitzM ' ' " tigen verMMg sich ditz MrSHD Z tstUÄg?A'lDM;M3M anschbH^ ihersd^EM«