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-ötbeötati Mutiger. Amtsblatt für dir Königin Gerichtkämtrr sowic die Stadträthk zu Riesa u»d Strehla. Redaction und Verlag von G. F. Grellmann. 71. Dievikag, -e« s. September 1865. Bekanntmachung, die Zulassung von Dachbedeckungsmaterialieu aus den Fabriken von König und Lohse in Niederau und L. Haurwitz und Co. in Stettin als Surrogat harter Dachung betreffend,' vom 25. August 1865. Nachdem die Dachpappenfabrik von Stalling und Co. in Niederau auf die Firma König und Lohse übergegangen ist, so hat das Ministerium des Innern auf desfallsiges Ansuchen und nach vorgängiger Erör terung beschlossen, die unter dem 27. Februar 1861 bekannt gemachte Anerkennung der Dachpappen aus der erstgedachten Fabrik als Surrogat harter Dachung auf die Dachpappen aus der Fabrik von König und Lohse hiermit zu übertragen. Demnächst hat das Ministerium des Innern auf Grund der angestellten Untersuchung und vorgenom menen Brennversuche beschlossen, auch , ») das patentirte Lohse'sche Dachbedeckungs-Fabrikat aus derselben Fabrik, / sowie Holzcementbeda^ung / aus der Fabrik von L. Haurwitz nud Comp. in Stettin nach Maßgabe der Verordnung, das Abdeckpn von Gebäuden mit Dachpappe und Dachfilz betreffend, vom 29. September 1859 (Gesetz- und Verordnungsblatt desselben Jahres 15. Stück S. 321) und unter den aus dieser Verordnung sich ergebenden Beschränkungen bis auf Weiteres und mit Vorbehalt des jederzeitigen Bcherrufs als Surrogat der harten Dachung anzuerkennen. Mit Bezugnahme auf ß. 3 der angezogenen Verordnung wird dich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 25. August 1865. M i n i st e r i u m des Inne r n. Für den Minister: Kohlschütter. Schmiedel. B e k a n it t m 'a ch il n g. In dem zu dem Vermögen Carl Christian Görne's in Riesa allhier anhängigen Kreditwesen sollen de« IS. September I8SS die zu demselben gehörigen Grundstücke, als: 1) der am hiesigen Matktplatze gelegene, mit dem Realrechte zur Ausübung der vollen Gasthofs gerechtigkeit versehene Gasthof „zum blauen Stern" nebst Zubehör, Nr. 32 Abteilung ä des Brandcatasters, Fol. 21 des Grund- und Hvpo- thekenbuchs und Nr. 49 und 5V des Flurbuchs für Riesa, 2) die theils zu dem unter Nr. 1 gedachten Gasthofe als Pertinenzen zugehörigen, theils auf den besonderen Folien 599, 696, 817 und 937 des Grund- und Hypothekenbuchs eingetragenen walzenden Wiesen- und Feldparzellen Nr. 581, 688, 726, 844, 850, 852, 881, 882 889, 931, 932, 934, 940, 974, 1229, 1230, 1273, 12k-, 1327, 1616, 1617 und 1655 des Flurbuchs für Riesa, von denen das Grundstück unter Nr. 1 mit Rücksicht auf die auf demselben ruhende Gasthofsgerechtigkeit auf 5500 Thlr. — Ngr. — Pf., die Grundstücke unter Nr. 2 aber zusammen aut 3708 Thlr. 2 Ngr. — Pf. ! ohne Berücksichtigung der Oblasten gewürdert worden sind, und zwar die Wiesen- und Feldbarzellen nach I Befinden einzeln nothwechiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichts stelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 12. Juli 1865. Königliches G e r i ch t s a m t. ' .„Mbrtg. Schlp.