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Elbeblall und Anzeiger > Amtsblatt sür die Königlichen Gcrichtsämlcr smic die StMMe zu Riesa und Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. A4. Freitag, den 28. November 1870. SWSsss»»»^^———SS—— Dich« Blatt „Etdedtatt und An,«tgkr" erjcheint wüchenttlch jweitnal, Dienstag« und Knttag«, und kojiet vierteljährlich Itt Ngr. — Bestellungm tverden bei jeder Postanstaü, in unsere, ikrPeditivnen in Rikja und Ttrchla, sowie von allen unfern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annomen sind scrner bevollmiichttgt Haasenstein und Vogler in Hamburg- Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, 8. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort ti, Leipzig. Schndr. M. >, Dienstboten, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen ihren wesentlichen Wohnsitz zu haben, doch in einem Bundes sind, es müßte denn ihr wesentlicher Wohn ort zu demselben MusterunaSbezirke gehören. ' Die bei früheren Aushebungen Zueuckgestellte«, welche weder einem Truppemheil« zur Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht überwiesen, noch durch Empfang einer besonderen Scheines von der Anmeldung entbunden sind, haben sich unter Vorzeigung des Geburts- (beziehentlich Gestell- scheineS) zu melden. i Sind Militairpflichtige, welche hier wesentlich wohnhaft sind, nicht anwesend, oder sinh die sonst oben erwähnten Meldepflichtigen zur Zeit, z. B. auf der Reise, abwesend, so haben ihre Elt«»«, kvormönde», Leb» Brod oder U<tb»ikh,»»,n die Verpflichtung, sie anzumelden. Di« Unterlassung der Anmeldung zieht die im tz. 176 der Militair-Ersatzinstruction für den norddeutschen Bund vom 26. März 1868 angr- -drohten Strafen und Nachtheil« nach sich. § Diejenigen Milttairpflichtigcn, welch« im Laufe des Jahres, in welchem sie sich anzumelden haben, ihren Wohn- oder Aufenthaltsort verlassen und denselben in einen andern Musterungsbezirk verlegen, haben dies sowohl beim Gemeindevoöstande ihres bisherigen, als auch bei der Behörde des künftigen Wohn- oder Aufenthaltsortes, Behufs Berichtigung der Stammrolle, ohne Verzug, bet Vermeidung einer bis zu 10 Thalern —- —- anstei genden Geld- beziehendlich verhältnißmäßigen Gefängnißstrase anzumelden. j Strehla, am 14. November 1870. Königlich Sächsisches GerichtSamt. . — Et»a»H. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen GerichtSamt« sollen den 3. December ds. Js. von Vormittags S Uhr an im Saale zum Kronprinz hier, circa 185 Ellen gute Rock- und Hosenstoffe, einige Paar Hosen, Westen, DamenjaquetS und getragene Kleidungsstücke ,c. gegen Baarzahlung versteigert werden, war hiermit bekannt gemacht wird. t Riesa, am 16. November 1870. Königliches GerichtSamt. Uibrig. Bekanntmachung. In Folge Erlasse« der Kanzlers der Norddeutschen Bundes und des Königlich Preußischen KriegkministerS hat die Einleitung des Ersatzgeschäf- teS pro 1871 sofort zu beginnen, und haben sich daher behuss Eintragung ihrer Namen in di« Stammrollen bei den GemeindiUoestünde« folgende MUtt«i»PfllichttH», welche im sFay»» 1871 ih» »t». Lrbe«»jah« vollenden, unter Vorzeigung ihre« Geburtsscheines in der Zeit vom 1. bis 13. December 1840 Ku melden, und zwar: ») Diejenigen, welche in einem Dorfe des hiesigen GerichtSamtSbezirkS ihren wesentlichen Wohnsitz haben und sich daselbst, oder doch im hiesigen MusterunaSbezirke, welcher aus dem Strehlaer und Oschatzer GerichtSamtSbezirke besteht, aushalten, t>) Hau«- und Wirthschaslsbeamte, Handlungsdicner und Lehrlinge, ' - .... .... - - ...... Verhältnissen lebende Militairpflichtige, welche, ohne daselbst gel hiesigen Amtsdorf« sich aushalten und Angehörige eines Staates ort zu demselben MusterunaSbezirke gehören. noch durch Empfang einer besonderen Scheines "von der Anmeldung scheine») zu melden. Auf« Iwo MonA »UL >rp u- iüpnd«l, . „ tion zur «nflchtnahu»» Ku», «md werden «ndi Iten vertheM wndm uÄWrach» g««dle»ÜHMe HDHlm find s «wdt»«MM>»t (g - - i,ä Bekanntmachung^ die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Stammrolle betr. Nach einem Erlasse des Kanzlers des Norddeutschen Bundes und des König!. Preußischen KrjegSminister vom 1. Nov. d. I. sind die Ein leitungen für das Ersatz-Geschäft pro 1871 unverzüglich zu treffen. SS "werden daher alle in Strehla aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche in der Zeit vom 1. Januar bis 31. December 1851 geboren wordm, oder böt einer der letzten Rekrutirungen au» irgend einem Grunde zurückgestellt Wochen sind, aufgefordert- bei Vermeidung der in den M. 176 und 177 der Militär-Ersatz-Jnstruction sür den Norddeutschen Bund angeführten Strafen und Folgen der. unterlassenen Anmeldung, sich innerhalb der Zeit vom 1. bis mit 18. December I. behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle, unter Vorzeigung ihres Geburts- oder Loosungs- und Gestellungsscheines bei uns anzumelden. In die Stammrolle sür Strehla sind einzutragen: -) alle diejenigen, welche in Strehla ihr gesetzliches Domicil erlangt haben, gleichviel ob sie hier anwesend sind oder nicht. Im letztem Falle find deren Eltern oder Vormünder verpflichtet, die Anmeldung zu besorgen; I>) Diejenigen, welche ohne in Strehla geboren zu fein und ohne ihren wesentlichen Wohnsitz hier zu haben, sich als Dienstboten, HauS- und WirthschastSbeamte, Handlungsdimer oder Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lchrburschen oder Fabrikarbeiter in Strehla aushalten und Angehörige eine» Staate» de» Norddeutschen Bunde» sind. Im Falle der zeitigen Abwesenheit hat die Anmeldung durch die Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu geschehen. Gehört der wesentliche Wohnsitz eines solchen Militärpflichtigen in den hiesigen au» den GerichtSamtSbezirken Oschatz und Strehla gebildeten Musterunasbezirk, so hat die Anmeldung hei der Behörde des Wohnsitze» zu geschehen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche im Laufe des Iah«», in welchem sie sich -uyuWekden haben, Strehla verlassen und ihren Wohn- oder Aufenthaltsort in einen andern Musterungsbezirk verlegen, haben die» sowohl bei uns, al» auch bei der Behörde de» neum Aufenthaltsorte», behufs Berichttmma der Stammrolle ohne Verzug, bei Vermeidung einer bi» zu 10 Thalern —- —- ansteigenden Geld- beziehentlich verhältnißmäßigen Ge- sänämp«»!'«izumelden. , ' Strehla, am iS. November 1870. Der S t a d t r a t h. t ' > ' - , ! . > ,i ,Schreiber, Brgrmstr. ge MH >» wumW«' «HU»» ' Echts acheai ,-tröiL .r lk St »gviriimE aniistas i Mit üÄ« dieses Jochre» scheiden sammtliche«StadtverdMiei« Und Ersatzmänner au» de» Stadtverordnetenchflegium au» und e» ist eine totale Hg dftses LoliegftürK PpHunehmeu. Die Wahl, welche nach dem Gesetze vom s. März d. I. diiect durch die Bürgerschaft öhn« Vermittelung btt MiWtr.lMtzZ'sj ruckte" Exemplare derselben zugleich Hit den Stimm- 7/"un^Matzm^ntt'(-