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-s Nächsten Freitag und Tounabeud den 11. und 12. October werden die hiesigen Amtslocalitäten gereinigt und bleiben dieselben deshalb an diesen Tagen für das Publikum geschlossen. Königliches Gerichtsamt Riesa, am 4. October 1878 ,Scheusfler. Nachdem den Gutsherrschaften und Gemeinden die Wegebaulisten zurückgegeben worden sind, werden dieselben nochmals darauf ausmerksamgemacht daß diese Listen zur Fortsetzung einzurichten, also mit mehreren Blättern und einem Umschlag zu versehen und nach Ausfüllung in Spalte 3 anderweit mit Eintrag in Spalte 2 für das Jahr 1879 im December wiederum an die Amtshauptmannschast einzusenden sind. Die für dieses Jahr beabsichtigten Wegebauten sind, soweit dies nicht bereits geschehen, nunmehr schleunigst zu beginnen und noch vor Eintritt des Winters fertig zu stellen, auch für Anpflanzung beziehentlich Ergänzung von Bäumen an Stelle der eingegangenen Sorge zu tragen. Großenhain, am 30. Octvber 1878. Die Königliche Amtshauptmannschast. Pe ch mann. bürg den lebhaften Wunsch aus, daß der Beschluß in erster Lesung, wonach dem Verbote einer Druckschrift eine Verwarnung vorausgehen muß, wieder beseitigt werde. Nach einer längeren Debatte wird bezüglich deS Alinea im tz 6 in folgender Fassung: ,,Bei perio dischen Druckschriften kann das Verbot sich auch auf ein ferneres Erscheinen erstrecken, sobald auf Grund dieses Gesetzes das Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt ist," angenommen; der ganze tz 12 gegen 8 Stimmen genehmigt, 8 7 mit unwesentlichen Aenderungen angenommen, und die 88 9, 10, 12, 13, 14, 15, und 16 unverändert genehmigt. 8 H wurde unter Streichung des letzten Absatzes und mit dem vom Abg. Goßler beantragten Zusatze: „gegen das Verbot findet nur eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde statt," angenommen. 8 I6a wurde unter Streichung der Worte: „durch aufreizende Worte" und. „im Ge heimen," 88 17 und 18 mit kleinen redaktionellen Ab änderungen genehmigt. Zu 8 19 wird der Gntrag des Abg. Helldorf, wonach die Rekursinstanz aus 9 Mitgliedern (dem vom Kaiser zu ernennenden Präsi denten, 4 Mitgliedern aus der Mitte des BundeSratheS, 4 aus Mitgliedern der höchsten Gerichtshöfe deS Reichs und der Bundesstaaten oder Verwaltungs gerichtsbehörden) bestehen soll, mit IS gegen 7 Stimmen abgelehnt ; 8 19 wurde wesentlich in der Fassung der ersten Lesung genehmigt und 8 20 mit einigen Ab änderungen, 8 21 unverändert angenommen. Zu 8 22 erklärt Minister Eulenburg, di« verbündeten Re- TageSgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 2. Oktober, lieber die Dauer deS Aufenthalts des Kaisers in Baden- Baden und über den Zeitpunkt der Rückkehr nach Berlin sind, wie die „Pr.-C." meldet, noch keinerlei Bestimmungen getroffen. Nach der „N. A. Z." darf es jedoch als unwahrscheinlich gelten, daß Se. Majestät in der ersten Hälfte tu- Monats zurückkehren wird. Die Commission zur Berathung deS Socialisten- gesetzeS setzte am 2. d. die zweite Lesung sott. Bei 8 1 werden die Worte „socialdemokratische, socialistische oder kommunistische Bestrebungen" mit 12 gegen 7 Stimmen aufrecht eichalten ; die von der Regierung gewünschte Wiederherstellung des Wortes „Untergrabung," anstatt deü Wortes „Umsturz" wurde mit 13 gegen 6 Stimmen abgelchut, dagegen dem Wunsche der Regierung ent sprechend die Worte „die Eintracht der Bevölkerungs klassen" mit 13 gegen 7 Stimmen gestrichen. So abgeändert, wurde 8 1 im Ganzen mit 12 gegen 8 Stimmen angenommen. Zu 8 5 beantragt der Abg. Brüel den in erster Lesung zu 8 20 beschlossenen Zu satz emzufügen, wonach die Beschränkung d«S Ber» sammlungsrechts auf Versammlungen zur Vorbereitung von Reichs- und Landtagswahlen sich nicht erstrecken soll. Minister Eulenburg sprach lebhaft gegen den Antrag deS Abg. Brüel, Abg. LaSker für denselben. Der Antrag de- Abg. Brüel wurde mit 10 gegen 10 Stimmen abgelehnt. Zu 8 K spricht Minister Sulm- ir s S1 Aahrz UrsLeint in Riel« wechcmlic» dreimal: LienStag, Donnerstag undGvnnabeud. — Monncmenksprci« vierteljährlich l Mark25Pfg. — Lesiellungen nehmen allelkaiserl. Poft-tlnftalten, die expeditimen in Riesa und Strehla (S. Lchon), sowie alle ivoieii emgegcn. - Jnjcraie, welche bei dem auSgebreiletc» Leserkreise eine wirksame BeröNentlichnna finden, erbitten wir un« dis Lag« vorher idormittag« l v Uhr. — Jnsertionsdettägc von unbekannten auswärtigen »ustraggebern werden, wenn dieselben nicht in Poftmartcn deinigen, per Postvorschuh erhoben. gierungen beharrten nach wie vor darauf, daß keine Geltungsfrist im Gesetze ausgesprochen werden sqlle; unter allen Umständen sei eine Frist von 2'/, Jahren zu kurz und vereiteln die Absicht deS Gesetzes vollständig, indem sie jede Beobachtung der Wirkung unmöglich mache. Er bitte, durch Annahme dieser Frist nicht das soeben aufgebaute Werk zum Fcllle zu bringen. Der Antrag des Abg. v. Schwarze auf eine fünfjährige Frist wurde abgrlehnt. 8 22 wurde in der Fassung der ersten Lesung (2'/»jährige Frist) angenommen. Das ganze Gesetz genehmigte die Commission schließlich mit 11 gegen 8 Stimmen. Die Armee des deutschen Reiches außer Bayern ist in 380 Garnisonen vertheilt. — Die Königlichen Menbahn-Verwaltungen in Preußen haben in letzter Zeit bekanntlich Untersuchungen bei den im Bahnbetriebe angestellten Beamten in Be zug auf Farbenblindheit anstellen lassen. Dieselben haben leider das Ergebniß geliefert, daß einer über raschend großen Anzahl von Bediensteten, welche die Farben der SicherhritS-Gignale, Roth und Grün, in den verschiedenen Abstufungen nicht zu unterschechen ver mochten, die Stellung hat gekündigt werden müssen. Für die Betroffenen ist daS ein hartes Schicksal, aber di« Sicherheit d«S öffentlichen Dienste« «klaubte hier allerdings keine Schonung. Oesterreich. Wren, 3. Oktober. Aus Pest wird gemewet, die Annahmecher Deünsstoti GzellS errege allgemeine Sensation. Der Kaiser soll bald eintreffen Die Herbstkontrol.Bersamml ungen im Landwehr-Bataillons-Bczirk Grimma finden statt: de« 21. Oktober 1878 Nachmittags 2 Uhr im Gaale deS Gasthofs „Znm Anker" in Dahle« für den Bcurlaubtenstand der Stadt Dahlen, sowie der Dörfer: Groß- und Kleinböhla, Bucha, Calbitz, Kotitz, Lampertswalde, Deutsch- und Wendisch-Luppa, Malkwitz, Möhla, Ochsensaal, Radegast, Schinannewitz, Sörnewitz, Zeuckritz, Cavertitz, Olganitz, Schöna und Treptitz, dea 23. Oktober 1878 vormittags 9 Uhr in» Rathhanssaale z« Strehla für den Bcurlaubtenstand der Stadt Strehla, sowie der Dörfer: Clanzschwitz, Gohlis, Görzig, Jacobsthal, Klingenhain, Klötitz, Kottewitz, Kreinitz, Lass, Leck witz, Lorenzkirchen, Oppitzsch, Reußen, Groß- und Kleinrügeln, Sahlassan, Trebnitz, Zaußwitz, Groß- und Klein-Zschepa, den 23. Oktober 1878 Nachmittags 2 Uhr im Gaale des Gasthof- z« Borna bei Oschatz für den Beurlaubtenstand der Dörfer Bornitz, Borna, Bloßwitz, Canitz, Ganzig, Gropptitz, Grubnitz, Kalbitz, Kleinragwitz, Mautitz, Plotitz, Panitz, Ragewitz, Repp en, Seerhausen, Schönnewitz, Schwarzroda, Schmorkau, Stösitz und Wadewitz. Es haben sich zu stellen sämmtliche Dispositions-Urlauber, sämmtliche Unteroffiziere und Mannschaften der Landwehr und Reserve (einschließlich des in diesem Jahre aus den Landwehr-Verhältnissen zu entlassenden Jahrganges) sowie sämmtliche zur Disposition der Ersatz-Be. Hörden Entlassene (Ersatz-Reservisten nicht). Anbringen und Gesuche sind durch die nöthigen Zeugnisse zu unterstützen. Die Militärpapiere sind säminiiich zur Stelle zu bringen; Orden, Ehrenzeichen und Kriegsdenkmünzen rc. sind anzulegen. Im Fall dieselben nicht mit zur Kontrol-Versammlung gebracht werden, haben die betreffenden Mannschaften Auskunft über den Verbleib oder etwaige Verluste zu geben. Edesondere Ordres werden nicht erlassen. Es ergeht demzufolge an die Herren Stadträthe, Gttnemdevorstände, Gutsvorsteher rc. das Er- suchey, die in ihren rcsp. Ortschaften aufhältlichen Mannschaften der vorbezeichneten Kategonen zum pünktlichen Gxjcheineu bei der vorgedachten Kontrole zu veraWMn. Eine weitere Zuschrift an die Herren Gemeindevorstände rc. erfolgt nicht. Grimma, am 28. September 1878. K ö n i g l i ch e s B e z i r k s - C o m m a n d o. Bucher, Major und Bezirks-Commandeur. Amts Statt der «önigl. Ämtshauptmanaschast Großenhain, der Köntzl. GerichtsSmter Riesa rmd Strehla, sowie des Stadttaths M Riesa und Ltadtgemeinderaths M Strehla. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 118 Sonnabend, den 5. October 1878. - - - > - L' 'sek - E - )