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EMail un- Anzchcr. Amtsötatt der Lönigl. Ämtshauptmannlchast Großenhain, der Königl. Gerichtsämter Nitsa «nd Strehla, sowie des Stadtraths M Hiesa und Ltadtgemeinderaths M Strehla. Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. Verantwortlicher Redacteur: L. Mader in Riesa. 1A Dienstag, den 12. Februar 1878. 31. Jahrg. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnementsprcis vierteljährlich I Mark 25 Pfa. — Bestellungen nehmen alle tkaiserl. Post-Anstalten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags touhr. — JnscrtionSbeträge von unbekannten auswärtigen Auftraggebern werden, wenn dieselben nicht inPoftmarken bestiegen, per Postvorschuß erhoben Bekanntmachung. Der Hausbesitzer Friedrich Wilhelm Dietze in Langenberg ist am 14. vorigen Monats für den abwesenden Handarbeiter Gottlieb Schellenberg daselbst als Abwesenheitsvormund verpflichtet worden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, 1. Februar 1878. Königliches Gerichtsamt . I- V.: Commissionsrath Sinz. Bekanntmachung. Das auf den Namen Friedrich Richter in Kreinitz unter No. 9711 von der hiesigen Sparkassenverwaltung ausgestellte Einlage- und Quittungsbuch, welches gestohlen worden war und später vom Diebe an geblich in die Elbe geworfen worden sein soll, wird nach Ablauf der regulativmäßigen Anmeldungssrist nunmehr für ungültig erklärt. Riesa, am 8. Februar 1878. Der Stadtrath. Steg er. Winkler, Reg. Bekanntmachung. Die Gebrüder Helm, Herr Moritz Oswald Helm in Riesa und Herr Feodor Helm in Dresden, beabsichtigen, die Ziegelei de« Vorwerks zu Göhlis zu vergrößern und einen neuen oblongen Ziegel-Ringofen nach dem Hoffmann-Licht'schen Patente vom 27. Mai 1858 mit einem inner halb des Ofens stehenden Schornsteine von 29 Meter Höhe erbauen zu lassen. In Gemäßheit der . Vorschrift in tz 17 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen diese Anlage binnen 14 Tagen bei der unterzeichneten Polizeibehörde anzubringen. Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, können nach Ablauf der genannten Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Riesa, am 8. Februar 1878. Der Stadtrath. — Steger. Winkler, Reg, ,, Bekanntmachung. -z Zu Ostern 1878 sind der Schule diejenigen Kinder zuzuführen, welche bis dahin das 6. Lebensjahr erfüllt haben. Auf Wunsch der Eltern odey Erzieher dürfen auch solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum SV. Juni dieses Jahres das 6. Lebensjahr vollenden. (8 4, 3 des Ges. yoW 26. 4. 1873.) Die Anmeldungen werden unter persönlicher Vorstellung der Kinder in der Expedition im neuen Schulhause, und zwar bei den Knaben in Zeit vom 18. bis SS. Februar, bei den Mädchen vom SS. Februar bis S. Mürz (von 11—12 Uhr Vormittags) erbeten Vorzulegen ist bei den hier geborenen Kindern der Impfschein, bei anderwärts geborenen außerdem der Taufschein. 2 Riesa, den 11. Februar 1878. D i r e e t i 0 n d e r st ä d t i s ch e n S ch u l e n. H Mühlmann.- Die höhne Wr-ttMe, ihre geschichtliche Entwickelung, ihre Unfgave und ihre Bedeutung für die Gegenwart. (Fortsetzung und Schluß aus Nr. 16.) Unter allen Unterrichtsfächern muß der deutschen i Sprache und Literatur eine möglich große Be rücksichtigung zu Theil werden. Der Zweck des deutschen Sprachunterrichts ruht ja darin, das ganze nationale Leben als etwas dem deutschen Volke Eigenthümliches kennen und lieben zu lernen, und der deutsche Aufsatz ist der Gradmesser für die Gesammtbildung. Während daher die Realschule nur 3—4 Stunden wöchentlich nach dem gesetzlichen Lehrplane für den deutschen Sprach unterricht verwendet, wird in der höheren Bürgerschule demselben möglichst eine ausgedehntere Zeit eingeräumt. Neben der deutschen Sprache sind vor Allem Ge schichte und Geographie als nationale Blldungs- unttel zu bezeichnen. Daher sind die Schüler mcht blos in die Geschichte der wichtigsten Culturvölker, sondern vor Allem „in das Waldesdunkel unserer deutschen Eichen" zu führen. An den Tugenden der Ahnen sollen sie lernen treu, keusch, tapfer und fromm zu sein. Ein Hauptaccent wird hier auf die deutsche Kulturgeschichte zu legen sein. Wir halten noch viel zu viel von einer detaülirten Erzählung der Kriege und Blutthaten, anstatt die Jugend vorzugsweise m die Studierzimmer unserer großen Denker und Drchter und in die Arbeitsstätten der Männer zu führen, welche sich durch Erfindungen und Entdeckungen um dieCul- turentwickelung der Menschheit große Verdienste er worben haben. — Der Rechenunterricht und die mathematischen Fächer können zwar nicht als nationale Bildungsmittel angesehen werden, sind aber um ihrer practischen Bedeutung willen mit Gründlich keit zu betreiben. Daher wird der Unterricht im prac tischen Rechnen bis in die Oberclasie fortgeführt, damit er mit dem kaufmännischen Rechnen abgeschlossen werden könne. Während die mittlere Bürgerschule die bürger lichen Rechnungsarten, das Ausziehen der Quadrat wurzeln und in dec Raumlehre die Berechnung des Inhalts geradliniger Figuren, des Kreises und der wichtigsten Körper lehrt, erweitert sich das Lehrziel der höheren Bürgerschule bis zu den schwierigen Aufgaben aus den bürgerlichen Rechnungsarten, namentlich aus der Wechsel- und Coursrechnung, bis zur Lösung von Gleichungen 2. Grades, und in der Geometrie bis zur Kenntniß der Planimetrie und Stereometrie. — Ebenso muß die Anstalt den Naturwissenschaften eine besondere Pflege widmen. Die Schüler mit der orga nischen und unorganischen Welt, mit ihrer Verwen dung, ihrem Nutzen oder Schäden für den menschlichen Haushalt bekannt zu machen, ist ihre Aufgabe. — Von den technischen Lehrgegenständen werden Zeichnen und Schreiben wegen ihrer Wichtigkeit für das gewerb liche Leben mit Auszeichnung zu behandeln sein. Es ist unzweifelhaft, daß wenn wir den jungen Leuts«, die mit dem 1b. oder 16. Jahre ihre allge meine Schulbildung abschließen müssen, diese Ausrüstung an Kenntnissen und Fertigkeiten zu geben vermögen, wir ihnen damit einen werthvolleren geistigen Besitz verschafft haben, als wenn wir sie dazu nöthigen, sich mit der unfertigen Bildung der Unter- und Mittrm classen einer Realschule oder eines Gymnasiums zu be gnügen. Die Durcharbeitung des vollständigen Lehr« ganges einer höheren Bürgerschule wird die Schüler bsf fähigen, ein umfangreiches Handelsgeschäft zu betreibe»; einen größeren Gewerbebetrieb oder ein industrielles EM bliflement zu leiten, eine bedeutendere Acker-Besitzunß rationell zu bewirthschasten, die niederen technische» Lehranstalten, wie Gewerbe- und Bauschulen zu be» suchen und die Berechtigung zum einjährig-freiwillige» Militärdienste zu erlangen. Die Pflege der Bürgerschule ist, wie auch von der Versammlung der Realschulmänner zu BraunschwÄ am 3. October 1874 anerkannt worden ist, eine dH wichtigsten Aufgaben der Gegenwart und der Zukunft» Hatte im vorigen Jahrhundert die Erkenntniß von. ) hohen Bedeutung und von dem Wesen der Nch Wissenschaften die Anregung zur Gründung von R< schulen gegeben, so sind die deutschen Bürgersch Erzeugnisse der neuesten Zeit. Als am 6. Oct. 1 die erste Locomotive zu Rainhill ihre Pröbes machte, hatte der menschliche Geist einen Sieg die Naturmächte davongetragen, der für die Cr unendlich viel wichtiger war, als die Siege bei olympischen Spielen. Seitdem die Dampfkrafi menschliche Arbeit ersetzt und die Beförderung Güter erleichtert, ist auS einer Vereinigung der schieden«« Produktionszweige der Industrialismus vorgegangen, der wieder eme Erstarkung des Bü standes hervorgerufen hat. Und in diesem Bü