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EUMall und Aiychkr. Amtsblatt -er Lönigl. Ämtshauptmaunlchaft Großenhain, -er LSnigl. GerichtsSmter Riela and Strehla, sowie des Stadtraths M Riesa »»r -es Sta-tgemeiuderaths M Strehla. Drück und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Mr die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. SV DounrrÄag, dm 1. Mai 1879. AS. Jahr-. Srsäemt in Mesa wöchentlich dreimal: DieNStag, Donnerstag und Sonnabend. — tibonnement-prets vieneljShrlich i Mark^LMg. — Bestellungen nehmen alle lkatserl. Poss-tlnftglten, die Erpcditivncn in Riesa und Strehla (E. Schön), in Stauchitz Herr Bruno Dörfel, fvwie aste Boten entgegen - Inserate, weiche vei Lein ausgebreileten Leserkreise ei« wirksame Verösfemnchnng stnden, erbitten wir uns b>S Lag- vorher Bormntazs i» ^tor. Abonnements auf das „Elbeblatt und Anzeiger" mit der belletristischen Gratisbeilage „Erzähler an der Elbe" für die Monate Mai und Juni werden von sämmtlichen Postanstalten, sowie unfern Expeditionen und Boten zum Preise von 85 Pfg. angenommen. Die Verlags.Expedition. Mit Bezug auf tz 14 der Verordnung vom 4. dieses Monats (Seite 160 ff des Gesetz-Blatts vom heurigen Jahre), die Aufbringung des Bedarfs für die katholischen Kirchen und Schulen der Erblande rc. betreffend, wonach die Amtshauptmannschaft spätestens bis 15. künftigen Monats ein Katholikenver- zeichniß event. Vacatschein an das Königliche Cultusministerium cinzureichen hat, erhaltest die Gemeindevorslände hiermit Veranlassung, spätestens bis zum 7. Mai L87S über die in ihren Orten wohnhaften oder ansässigen, über 14 Jahr alten Katholiken, welche eignes Einkommen haben, einschließlich der nach 8 3 des Einkommen steuergesetzes vom 2. Juli 1878 für ihre Person beitragspflichtigen katholischen Ehefrauen, nach Name, Stand und Einkommensteuersatz unter Benutzung des Seite 172 des Gesetzblatts enthaltenen Schema ein Verzeichnis, eventuell wenn Katholiken nicht vorhanden sind, Vacatschein anher einzureichen und dabei zu berücksichtigen, daß statt des Einkommensteuersatzes bei Grundstücksbesitzern, die nicht am Orte wohnen, die Summe der aus ihren Grundstücken daselbst ruhettden Steuereinheiten, sowie bei Personen unter 16 Jahren die Einkommensteuerclasse anzugeben ist, während bei denjenigen Personen, welche nicht über 300 M. — Pf. steuerpflichtiges Einkommen haben, letzteres anmerkungsweise zu erwähnen ist. Großenhain, am 24. April 1879. Die Königliche Amtshauptmaunschaft. Pechmann. Die hiesigen Gerichtsamtslocalitäten bleiben nächsten Freitag, den 2. Mai, von L2 Uhr Mittags au, sowie Sonnabend, den 3. Mai der Reinigung halber geschlossen. Königliches Gerichts amt Riesa, 28 April 1879 ,Scheuffler. In der Nacht vom 4. zum 5. März dieses Jahres sind aus einem Käscreibehältnisse in Görzig ca. 20 Stück viereckige Käse, vermuthlich durch An wendung eines Nachschlüssels, spur- und verdachtslos gestohlen worden, was zur Ermittelung des Thäters hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Strehla, am 24. April 1879. Königliches Gerichtsamt. Thiemann. Voigt. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Berlin, 29. April. Nach dem vom Kaiser genehmigten Programm für die festliche Begehung seiner goldenen Hochzeit wird sich die Feier auf 2 Tage erstrecken. Es scheint trotz aller Bemühungen, dem Feste einen strengen Familiencharacter zu geben, unmöglich zu sein, die dem kaiserlichen Hause ferner stehenden, aber innig befreundeten Fürsten von einer Bethciligung an den Festlichkeiten abzuhalten. Die Nachbesteuerung des Tabaks begegnet unter den Abgeordneten ziemlich einstimmiger Berurtheilung. Selbst in jenen Gruppen, welche dem Reichskanzler nahe stehen,, will man sich nicht für das Projekt er wärmen. Die Spekulation der Interessenten hat in zwischen ganz gewaltige Dimensionen angenommen. Der Umfang des in der letzten Zeit eingeführten Tabaks an Rohmaterial und Fabrikaten übersteigt bereits den Jahresbedarf, für Deutschland um mehr als eine Million Eentner. Es ist daher, wie die „Tr." vernimmt, der Gedanke einer Sperrmaßregel in Erwägung gezogen, nach welcher mit dem Beginn der Debatte über die Tabakssteuer kein Tabak mehr anders als unter der Bedingung eingeführt werden dürfte, daß der even tuell später zu beschließende Zoll auch auf ihn An wendung fände. Die von der „Kreuzztg." gemeldete Ernennung des Korvettenkapitäns Zembsch, der zur Zeit in der kaiserlichen Admiralität für Unterrichtswesen, Nachrichtenwesen und Küstenvertheidigung fungirt, zum deutschen Konsul auf den Samoainseln wird nicht verfehlen, in weiten Kreisen Aufsehen zu erregen. Deutscher Konsul für die Samoa- (Schifftr-) und Tonga- (Frcundfchafts-) Inseln ist bis jetzt Th. L. Weber, derselbe, welcher Ende 1876 den Handelsvertrag mit dem Könige von Tonga vereinbart hat, dessen Bestimmung, insoweit eS sich um die An legung einer Kohlenstation an geeigneter Stelle in der Vavaugruppe handelte, bis jetzt noch nicht zur Aus führung gelangt ist, und der im vorigen Jahre den Abschluß deS Handelsvertrags mit der Regierung der Samoainseln durchsetzte. Ob die Sendung des Kapi täns Zembsch mit der Frage der Kohlenstation oder mit den angeblichen Absichten wegen Erwerbung deutscher Kolonien zufaMmenhängt, bleibt abzuwarten. DaS Konsulat in Apia auf der zur Gruppe der Samoa- I inseln gehörigen Insel Upolu war bisher kein Berufs konsulat. Nach Mittheilung aus London wird für die deutsche Abtheilung der Ausstellung in Sidney voraussichtlich ein Raum von 41,000 Quadratfuß einschließlich der Gänge zur Verfügung gestellt werden. Für England ist etwa ein fünffach, für Frankreich ein einundeinhalb mal so großer Raum, für Belgien der gleiche Raum wie für Deutschland in Aussicht genommen. Vom Reichstage. Die am 28. April abge haltene 34. Sitzung, die erste nach den Osterferien, leitete Präsident v. Forckenbeck mit Vortrag einer großen Reihe von Urlaubsgesuchen, sowie eines Schreibens des Abg. v. Knobloch ein, worin dieser die Anzeige seiner Mandatsniederlegung machte. Auf der Tagesordnung stand die Prüfung der Wahl des genannten Herrn, deren Giltigkeit die Wahlprüfungscommission beanstandet hatte. Ferner war ein Antrag des Reichskanzlers ein gegangen, welcher die Genehmigung der strafrechtlichen Verfolgung des Abg. Haffelmann wegen Zuwiderhandelns gegen das Socialistengesetz nachsucht. Es wurden sodann eine Anzahl von Wahlprüfungen nach den Beschlüssen der Commission genehmigt und trat das Haus sodann iü die erste Berathung des Gesetzentwurfes, betr. die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Concursverfahrens. Nach längerer Debatte wurde der Gesetzentwurf zur Borbcrathung an eine Copimission venviesen und beschäftigte sich daS Haus sodann mit dem Gesetzentwurf, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln, der mit unwesentlichen Aenderungen nach den Beschlüssen detzweiten Lesung angenommen wurde. Italic». Rom, 27. April. Bor der heutigen Abreise Garibaldi',« nach Albanv publicirte die „Capitale" eine Proklamation desselben an die Italiener, worin die Bereinigung aller republikanischen Gruppen zu einer demokratischen Liga, sowie die Agitation in den Schranken deS Rechts mit friedlichen Mitteln verlangt wird. Es wird jedoch hinzugefügt, die Liga werde zu anderen Mitteln greift», falls die Regierung die Ausübung der Rechte der Demokratie verhindere oder vereitle, wofür dann die Regierung allein verantwortlich wäre. Frankreich. Minister < Waddington hat ein Rundschreiben an die Mächte erlassen, worin er diese auffördert, s» der griechisch-türkischen GrenzregulirungS- fragd! zu verm ittem. Großbritannien. Die Engländer haben in Afghanistan eine, wenn auch unbedeutende Schlappe erlitten, die mit ihrem Rückzug endete. Dem„Reuter'schen Bureau" geht darüber folgende Depesche zu: Am 22. d. wurde ein Detachement britischer Truppen unter Capitän Crengh, das sich auf dem Märsche befand, um Khandakka zu verstärken, in Mhairawis von 1200 Mohmunds umzingelt. Nachdem Verstärkungen aus Lundikotal herbeigerufen worden, wurde das Dorf er folgreich entsetzt. Auf britischer Seite wurden 25 Mann getödtet oder verwundet, während der feindliche Verlust an Todten und Blessirten 74 betrug. Nach dem Gefecht kehrte die britische Streitkraft nach Deka zu rück, ohne auf Widerstand zu stoßen. Rußland. Der in der russischen Hauptstadt zum Obercommandirenden und General-Gvuvernenr er nannte General Gurko ist fast absoluter Herr in Peters burg und den dazu gehörigen Bezirke»; er ist streng genommen sogar Vorgesetzter des Thronfolgers und sämmtlicher Großfürsten. Ein Großfürst kann einen von Gurko erlassenen Befehl nicht umstoßen, wohl aber Gurko den Befehl eines Großfürsten. Der einzige Mann, der über Gurko steht, ist der Kaiser, und die einzige Behörde, die dem Machtbereich des Gentral- Gouverneurs entzogen ist, ist die dritte Abtheilung, die eigene Kanzlei Sr. Majestät. Gurko's Unbarmherzige Strenge ist genügsam bekannt, und die täglichen Ver haftungen von Personen, die den höchsten Stände« angehören ^worunter auch viele Damen, die Concerte zum Besten nothleidender Studenten aegeben, u. A. die Frau des Professors Botkin), beweisen deutlich, daß der kühne Baltanübergänger seinen Weg ohne Um schweife in geradester Richtung zu nehmen gedenkt. Er versprach, wie die '„Poft" erfährt, deck Zaren bis Juni reine Luft in Petersburg zu schaffen. — Solowiew, der das Attentat gegen den Kaiser verübte, wird im Gefängniß gut behandelt, so gut, daß er wegen feiner That von tiefster Reut ergriffen ist. Er sagte aus, daß er seit ungefähr sechs Monaten zu de» Nihilisten gehörte, und daß unter diese» immer je zehrt Mann eine» Kreis bildeten. Einer wählt nämlich zehn Mit glieder, die sich unkreinander kennen, und nach einer bestimmten Zeit erhält Jeder der zehn Mitglieder den Auftrag, für sich wiederum einen KreiS von zehnBer- s schworenen zu bilden, so daß eS in jedem Kreise immer