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Dienstag, den 26. Mürz 1878. 37 N Z-tr« H' Nr. 1071 Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. Verantwortlicher Redacteur: L. Mader in Ries«. EIIMall m- Anzeiger. Amlsötütt -er Lönigl. Amtshauptmaimfchast Grofirnhain, -er Löstigl. Gerichtsämter Lies« un- Strehla, sowie -es Sta-traths M Riesa m- Sta-tgemeiu-eraths M Strehla. Seil Elbschifffahrtsverkehr an »er Riesaer ^iseabahllbrücke betreffens. In Folge des in diesem Jahre fortgesetzten Neubaues der Riesaer Eisenbahnbrücke und statlfindenden Abbruchs der alten Brücke werden folgende strornpolizeiliche Bestimmungen erlassen: 1) Die Bergschifffahrt und insbesondere die durch Kettenschiffe und Radschlepper geführten Züge nehmen ihren Weg wie im verflossenen Jahre durch das rechtsufrige Joch der alten Elbbrücke. Der Bergweg wird oberhalb der Brücke vermaalt werden. 2) Da an dem rechtsseitigen Ufer ober- und unterhalb der Brücke Einschiffung von Materialien fortlaufend stattfinden wird, haben die Führer der Schlepper und anhängenden Fahrzeuge die Brückenpassage mit möglichster Vorsicht zu bewirken und dabei thunlichst langsam zu fahren. 3) Zu Thal gehende, die Brücke passirende Dampfer aller Art haben die Brücke möglichst langsam zu passiven, damit die beim Abbruch der alten Elbbrücke beschäftigten Lastsahrzeuge nicht geschädigt werden. 4) Das Passiren der Brücke bei eintretender Dunkelheit und Nebel, sowie bei starkem, die sichere Fahrt erschwerenden Winde, ist der zu Thal gehenden Schiff- l fahrt untersagt. 5) Zu Thal gehende Fahrzeuge dürfen ebenso wie Flöße nicht dicht hintereinander fahren, sondern haben stets eine Entfernung von mindestens 500 Metern zwischen sich zu halten. Zugleich wird unter Hinweis auf W. 40, 44, 48 und 49 der Verordnung, die ström- und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften für die Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe betr., vom 2. Januar 1864 den Schiffern die größte Vorsicht beim Passiren der Brücke und die genaue Innehaltung der vermaalten Fahrbahn zur Pflicht gemacht. Die Schiffer haben sich den Weisungen des Brückenmeisters und der Stromaufsichtsbeamten unweigerlich zu fügen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe bis zu 150 Mark belegt. Meißen, am 21. März 1878. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt v. Bosse. Control-Berfammlimg Die diesjährige Frühjahrs-Control-Versammlung für den Gerichtsamts- und Stadtbezirk Riesa findet Mittwoch, -en IO. Avril I., Vormittags /«9 Uhr, statt und haben sich an genanntem Tage sämmtliche Dispositionsnrlanher und Reservisten des Bezirks vor dem „Schützenhause" in Riesa pünktlich einzufinden. Ordres werden nicht ausgegeben. Meißen, am 22. März 1878. Königliches Laudwehr-Bezirks-Commando. v. Mändelsloh, Oberstlieutenant. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen Dienstag, den 2. und Mittwoch, de« 3. April 1878, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Forstprodutte, als: Dienstag, de« L. April a. e., 360 Raummeter weiche Scheite, - . 237 ' ' Rollen, kg' 1ZO6, ! auf dem Holzschlage in der alten Lichtensee, 42 - - «eile, ' i 338 - - Stöcke, Nr. 1 bis 120,1 ca. 1000 - Waldstreu, im Kiengehau, an der Eisenbahn und in der Fichtenberger Haide, Mittwoch, de« 8 April a. e., ca. 300 starke kieferne Langhaufen, am Jacobsthaler Winkel und Strehlaer Feld, ca. 1000 Raummeter Waldstreu, im Kiengehau, an der Eisenbahn und in der Fichtenberger Haide, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden ver steigert werden. Wer die zu versteigernden Forstproducte vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Kvnigl. Korstrentamt Moritzburg und König!. Revierverwaltnng Gohrisch, den ie März 1878 Michael. Roch. Einladung znm Abonnement Mit dem 1. April 1878 beginnt ein neues Abonnement auf das II. Quartal des „Elbeblattes und Anzeigers" (incl. „Erzähler an der Elbe") zum bisherigen Preise, zu dessen Abonnement wir hierdurch ergebenst einladen, die auswärtigen Leser ersuchend, ihre Bestellungen so zeitig wie möglich zu machen, um eine Unterbrechung in der Zusendung des Blattes zu vermeiden. Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Postanstalten, unsere Boten, sowie die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön) entgegen. i Monats- Abonnements werden ebendaselbst zum Preise von 45 Pfg. angenommen. 's finden bei der großen Verbreitung des Blattes in dm beiden Gerichtsamtsbezirken Riesa und Strehla, sowie in dm angrmzmden Städten und Ortschaften die wirksamste Veröffentlichung. Die Expedition. 8)1<lrint in Riesa wöchentlich dreimal: DienStag, Donnerstag und Sonnabend, — Abonnemcntsprcis vierteljährlich I Mark 25 Pfg. — Bestellungen nehmen alle Nähert. Post-Rststallest, die expediticnkn in Riesa und Strehla (E. Schön), scwic alle Boten entgegen. - Inserate, welche bet dem ausgebreitrten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Lags vorher vormittags t v llhr. — JnsertionsbelrSgc von unbekannten auswärtigen Austraggebern werden, wenn dieselben nicht inPoftmarken beiltrgen, per Postvorschuß erhobest.