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ElbeblaN und Aiytiger. AmtsLtatt für dir Königlichen GerichtSümter sowie dir Sladlrälhc zu Riesa md Strehla. Druck und Verlag von E. F. Grellmann in Riesa. ^o 92. Freitag, den 13. November 1872. kiese« «la» „aip»di»tt »»» An^t,er" erscheint in Rifta witenttich zweimal, Dienst-,« und Freitag«, und kästet »ierteljNhrlich 10 Rgr. — »estelltmg« »erden det jeder Aeficucholt in unstrrn «rxedilionen in Riesa und Strehla sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu «nnahme von Annoncen find serner bevollmlichtigt Haasenfiein und »«»ter I« Hamduig,«Ilona, Leipzig und Franlsur« a. llll., lli. Mosse in Leipzig, F. W. «aaldach in Dre«den und «ugen Fort in Leipzig. Bekanntmachung. Mit Schluß diese» Jahre- scheiden au» dem Stadtverordneten Collegium auS die ansässigen Stadtverordneten Herren Röhrborn undSchlegel, und der unansässige Stadtverordnete Herr Schuster, sowie die Ersatzmänner Herren Kretzschmar, Dölitzsch und Thalhetm. — SämmUtch« AuSscheidendö sind wieder wählbar. Die EkgänzungSwahl ist direkt durch die stimmberechtigte Bürgerschaft vorzunehmen und soll den V. December diese- Jahres, Vormittags I« Uhr bis Nachmittag» L Uhr, im Gasthofe zum Kronprinzen allhier, in der Stube neben dem Saal«, stallfinden. Tie Liste der Slnnmboretttiglen und Wählbaren liegt zur Einsichtnahme au» in den Gasthöfen zum Wettiner Hofe und zum Kronprinzen, in den Restaurationen der Herren Thömcl und Glauche und tn der Ralheexpedilion. Auf den im Wählten»!«« abzugebenden Stimmzetteln, zu welchen Formulare auSgegeben weiden, sind 4 ansässig« und 2 unansäsftg« wählbare Bürger zu verzeichnen Einsprüche gegen die Wahlliste sind bei Verlust derselben mindesten- 8 Tage vor dem WahUermine hteranzubringea. Riesa, den 12. November 1872. Der Stadtrath. Steger. Sächsischer Landtag. Dresden, 12. Nov. Di« Zweite Kammer begann in ihrer heutigen Sitzung die Berathung des Gesetzentwurf- über das Verfahren in Ver- waltungSstrassachcn. Der Bericht der 1. De putation ist von dem Abg. Petri erstattet. Zu dem ß 1 de» Gesetze-, wonach die bisher den Verwaltungsbehörden in Polizei- und anderen Verwaltungsstrassache» zugestandene Strasge- rtcht-barkeil aus die Gerichte übergeht, insoweit nicht in tz 4flg. etwas Anderes Vorbehalten ist, liegt «in princ picller Abändcrungsantrag des Abg. Habe,körn vor, wonach diese Gerichtsbar keit in denjenigen Städten, welche die revidirt« Städteordnung annehmen, auf ihr Verlangen innerhalb gewisser Schranken verbleibt. Von dem ausgestellten Principe macht 8 1 eine Ausnahme: e- bewendet danach bei den Vorschriften über Unteriuchung und Bestrafung von Zuwiderhand lungen in Angelegenheiten der dtrrclen und in direkten Abgaben, der Chausseesachcn und der zur Zuständigkeit des BergamlS gehörenden Berg sachen. Aus Beseitigung dieser Ausnahme ist ein von der Deputation adoplirter Antrag des Abg. Krause gerichtet. Die allgemeine Debatte gab den Abgg. Haberkoan und Krause zur Ver- theidigung dieser Anträge Veranlassung; bei der Debatte über 8 I vei wandte sich der Justizmt- nister Abrken für die Ablehnung des Krause'schen Antrags und di« Annahme de- Entwurfs au» Opportunttätsgründen, Abg. Sachße verlhetdigte den Haberkorn'schen Antiaz. Letzterer wurde in- deß mit großer Majorität abgelehnt, ebenso aber dem Krause'schen Antrag« gemäß das zweste Alinea des 8 1. Bei 8 2: bei Strafandrohungen der Verwaltungsbehörden haben die Gerichte zwar darüber, ob dieselben von der betreffende» Behörde innerhalb ihrer Zuständigkeit belassen worden seien, nicht aber über deren Nolhwen- digkeit und Zweckmäßigkeit zu urtheilen, rief ein vom Abg. Körner gestellter Antrag, daß die Ge richt« über di« gesetzliche Gültigkeit solcher Straf androhungen zu entscheiden haben sollen, eine lang« und lebhafte Debatte hervor. Der Antrag, vom Abg. Körner begründet, wurde von den Abgg. Ludwig, I)r. Wigard und nämentltch vom Prändenten Ur. Schaffrath, der den Vorsitz an den Biceprästdentm Streit abgab, Vertheid tat, von drn Abgg. Krause, v. Hausen und v. Ein- stedel und Namen» d«r Regierung von dem Staat»- Minister v. Rostitz-Wallwitz bekämpft; derselbe er klärt« ihn, wentgsten- b«i dem derzeitigen Stand unser« Besttzzebung, sür unannehmbar. Bon d«W Deputattoulmitgliedern erklärten sich Abg. 0«. Biedermann uud der Referent mit dem Kör« ner'schen Antrag« einverstanden. »Ni namrttt- üchoe Abstimmung wmd« er mit »0 gegen 20 Summen angenommen. Die 88 3, 4 und 5 wur den ohne Debatte nach den Deputation-anträgen angenommen. Dresden, 13. Nov. Die Erste Kammer trat in ihrer heutigen Sitzung, nachdem Präsident v. Zehmen in kurzen Worten der Beglückwünsch ung Ihrer königlichen Majestäten durch die Depu tation der beiden Kammern gedacht halte, in die Berathung des VolkSschulgesetzentwurss cin. In der allgemeinen Berathung traten Bür germeister Ur. Koch und Professor Ur. Heinze sür den von der Zweiten Kammer beschlossenen inter konfessionellen Charakter der Volksschule ein; Letzterer wandte sich außerdem noch gegen die obligatorische Uebertragung der Locaischulaussicht an den Geistlichen, während Abg. Mrinholv sür die Vorschläge der Deputation sprach. Staats minister I)r. v. Gerber venhcidigte in längerer Rede den Entwurf gegen die von Ur. Koch und Ur. Heinze eingewandten Bedenken; ebenso machte der Neserent, Bürgermeister Löhr, geltend, daß bereits in früherer Zeit mit Einrichtung von consessionslosen Schulen üble Erfahrungen ge macht worden seien. In der Speciatberathung erledigte die Kammer die 88 1-4 der Vorlage durchgängig nach den Vorschlägen der Deputation, mit alleiniger Ausnahme de- den Uebe,tritt eines Kindes in eine andere als di« Ortsschule betref fenden Absatz 2 dcS 8 4, der zur Neusormulirung an die Deputation zurllckverwiesen wurde. Die Zweite Kammer erledigte in ihrer heutigen Sitzung die Berathung de- Gesetzent wurfs über das Verfahren in Verwaltungs strafsachen. Eine längere Debatte enstand nur über einen, zu 8 7 von dem Abg. v. Zahn u. Gen. gestellten, von der Deputation theilwei» adoptirten Zusatzanlrag, demzufolge der Verwal tungsbehörde gegen die Entschließung de» Staats anwalt-, wodurch derselbe dem die Einleitung eine» Strafverfahren» ablehnenden Beschlüsse der Gerichtsbehörde beitritt, das Rechtsmittel der Be schwerde zustehe» soll. Die Abgg. Krause und Lud wig bckämpftcn die Annahme dieser VesUmmung in da» Besitz, dieselbe wuide jedoch, nachdem sie vom Viceprästdenten Streit und dem Referenten befür wortet war, der Reg.-Com. geh. Justizrath Held aber daraus hingewiesen hatte, daß sie nicht» Reue» enthalte, sondern lediglich Etwa», wa» schon jetzt gelte, bestätige, mit überwiegender Mehrheit angenommen. — Hieraus wurde die Schlußabstimwung über die Gesetzentwürfe, die Bildung von Bezirk-Vertretungen und di« Or ganisation der Behörden für die inner« Ber- waltung betreffend, welch« bekanntlich aütgrsetzt geblieben war, »«genommen. La» erster« Gesetz wurde mit.ätz gegW 14, datletzter« M S4 ge gen 14 eMMUM«no»«en. Sodann -«langt« der heut« M GMAnntthm« Entwnrs mit öS gegen 10 Stimmen zur Annahme. Staat-ml- nifter v. Nostiz-Wallwitz beantwortet« hierauf di« Jnterpkllalion de» Abg. Pornitz wegen der ve- tbeiiigung von Staattdienern als Mitglieder de» Vorstand- oder Aussicht-rath» von Scliengesell- schastcn: die Regierung halte an der Ansicht fest, daß zum Eintritt in eine derartige Stellung die Genehmigung der Anstellung-behörde erforderlich sei, und dies« sei zeither nur in denjenigen Fällen ertheili worden, wo eine Kollision mit dec Be- russslellung des StaatSdienerS nicht denkbar ge wesen, das einschlagende öffentliche Interesse aber die Beamten an dem betreffenden Unternehmen sogar wünschenswerth habe erscheinen lassen, überdem eine Remuneration nicht gewährt wor den sei. Zum Einschreiten gegen Beamte, welche ohne Genehmigung der Anstellung-behörde eine derartige Function übe nommen hätten, habe die Regierung keine Veranlassung gehabt; ein Fall, in welch,m von einem Siaattdiener die ihm zum Eintritt in den Vorstand einer älteren Aclien- geftllschast «rtheilte Erlaubniß dahin interpretirt worden sei, daß darin die Genehmigung de» Eintritt- in den Vorstand eines später gebildeten, mit jener in einem gewissen Zusammenhänge stehenden Unternehmens enihalten sei, habe sich dadurch erledigt, daß dieser Beamte seinen Au»- tritt au» d,m Vorstand« dieser» letzter» Gesell schaft erklärt hab«. Den Rest der Sitzung füllten einige kleiner« B«rathungSgegenstände. Daacsaesrbiedte. Riesa, 13. Nov. Jnsolge der kürzlich in Dresden stattgesundenen Eonserenzen höherer Schulmänner au» allen Staaten der Deutschen Reichet sollen die Anforderungen an die wissen- schaslltchcn Vorkenntnisse der einjährig Freiwilligm erhöht werden, da beispielsweise gegenwärtig noch der einjährige Aufenthalt in der Secnnda «ine» Gymnasium» odereiner Realschule erster Ordnung mit der Maßgabe genügt, daß, wo di« Sekunda tn eine Ober- und Untersekunda getheilt ist, der einjährige Aufenthalt tn letzterer genügt. TM hier eine Sendening ein, so werd« st« solgeweis« auch bet den anderen zur Ausstellung von diel- sälligen EntlaffungSzeugniffen berechtigten Lehran stalten, al» Progymnasien, Realschulen zwelter Ordnung, höheren Bürgerschulen rc. «intreten müssen. — Se. Maj. der deutsche Kaiser uud König von Preußen hat de« Herrn Staatlmtnister Freiherr» v. Friese« den schwaqeu Adieroede» verliehen und demselben die Dekoration dazu so fort nach der Ankunft in Dretden nnch,,«ch dem darf al» ein« Manifestation derMMmWNDea Br. «aj. aeften, di« sä» ß«» DtteWmid «treulich ist. AaÜMWlsHCMMA