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41. J»hrg. WM Vorsteher — der ^königlich« ff Glch. Stadler. -olium 71 des oll im hiesigen Außerdem ist die pWrlltche c. 2018. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: Postboten, die lkrpeditionen in Mesa und erbitten wir un« bi« Montag, Redaktion, Lkprffttißtstump'Sachdruckerei Saftanienstraße Rr. 54. der Staigl. AntSbachtmomWtft Druck und Verlag von Langer L WUgW Bekanntmachung. Nachdem die Königliche Altersrentenbank-Ver» altung Herrn vr. mvä. Krehst zu Riesa auf sein Ansuchen von der Fortführung der Altersrenten bank. Geschäfte entlastet und die von demselben geführte Agentur dieser Bank dem Lottcne-Collecteur Ferdinand Schlegel daselbst übertragen hat, bestehen nunmehr für den Bezirk des Amtsgerichts Riesa folgende AlterSrentenbank. Agenturen: in Riesa: Lotterie-Collection Ferdinand Schlegel und in Strehla: Lotterie-Collection Albert Hempel. Die Agenturen sind zur unentgeltlichen Abgabe der in ihren Händen befindlichen Drucksachen und Formulare der Königlichen Altersrentenbank er mächtigt, werden auch über die Einrichtung der Bank sowie Annahme von Anmeldungen und Einlagen zum Zwecke der Erwerbung von Zeil- und Altersrenten stets bereitwillig Auskunft ertheilen. Dresden, am S. Juli 1888. Königliche Altersrente»-«»!.Verwaltung. v. Charpentier. Bekanntmachung, HiaZMöjährige« Uebungen der Cavaüerie betreffend. Die diesjährigen UrSmgM dar Zu chMeWwauerie-Dwision so-muttn Königlich Sächsischen CavaUerie-Regimenter werden in der Zeit vom 10. bis 25. August auf dem Gelände zwischen Roda, Vorwerk Glauvitz, Colmnitz, Bauda, Wildenhain und Weißiz b. Scassa abgehalten werden. Indem solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden die betreffenden Grundstücksbesitzer darauf hingewiesen, daß die Feldstücke des Manöverterrains soviel als möglich vor den angegebenen Uevgngen abzuernten, sowie d.ch die uüt besonders werthvollen Früchten bestandenen Felder, wie z. B. Krautfelder und Rapssaaten, wenn nicht abzusperren, so doch wenigstens durch auffallende und von Weitem sichtbare Marken (Strohwische auf Stangen) zu bezeichnen und zu umstellen sind, da nach den einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise im Besonderen dadurch entstast'en sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, ebenso wie Beschädigungen durch Zu schauer keinen Anspruch auf Vergütung begründen. Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Interessenten gewußt haben, daß sie durch die Uebungen der nächsten Tage zerstört werden müssen, begründen einen Entschädigungsanspruch gleichfalls nicht. Das Betreten der Uedungspl^" während der in den Vormittagsstunden stattfindenden Uebungen ist unbedingt verboten. Etwaige Zuschauer haben nur in unmittelbarer Nähe der umliegenden Ortschaften sich auszuhalten. Die Herren Gutsvorsteher und Gemeindevorstände werden daher veranlaßt, daß hiernach weiter Nöthize vorzukehren, inbesondere die betreffenden Feld besitzer auf die gegenwärtige Bekanntmachung aufmerksam zu machen Ein Plan, welcher das definitiv angenommene Manöoerterrain ersichtlich macht, und von dem anfänglichen, im Juni dies. Js. bekannt gegebenen Plane etwas abweicht, ist bei den Herren Gutsvorstehern und Gemeindevorständen einzusehen. Königliche Amtshauptmannsch ast Grosteuhain, am 13. Juli 1888 L 1764. vr. Waentig. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Johan» Gottlob Hille eingetragene Grundstück, Windmühle mit Wohnhaus und Feld, F> Grundbuchs für Gohlis, Nr. 116 des Flurbuchs, nach letzterem 35,1 s. groß und mit 33,06 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 7800 M., so! Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 28. Juli 1888, Vormittags IS Uhr, als Berfteigernngstermin, sowie der 4. August 1888, Vormittags IV Uhr, als Termin zu Verkündung des Vertheiluugsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ibres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts gerichts ringesehen werden. Riesa, am 26. Mai 1888. Königliches Amtsgericht. Heldner. Tn. Das Königliche Amtsgericht Riesa hat heute auf Fol. 141 im Handelsregister seines Bezirks verlautbart, daß die Firma Louis Wilsdorf in Riesa erloschen ist. Riesa, am 12. Juli 1888. Königliches Amtsgericht. Heldner. — VeDMun-r» nehmen alle «aiserl. Poftanftalten. kN» Sesrrtrrise eine wirksame Veröffentlichung stnNn, rowurietle oder deren Raum 10 Psg. i «art r» ttmachung, die Ingebrauchnahme der zu» VeMochM» WWomte» Rüume neuer Gestünde oder neuer Etoekwerke stetr. In Abänderung der BestimrhU«-«n in her BestunNMchWg Der Mterzeichmre» KSnigliche« Amtshauptmamchhaft vorn 7.September 1883 —Nr. 116 des Großenhainer und Riesaer, Nr. 79 teS Rabebmger AmtnGüM» — wird hiermit Kolgeades bestimmt: Die Ingebrauchnahme neuerbauter Wohnräume darf ner Bmrrerifion (tz 6 de» Wiche» vem 6. Juli 1863. Gesetz- und Ver ordnungsblatt S. 641) und darauf hin erfolgter «Ssetzung der letzteren ist geaigawe Trockenheit des Neubaues, welche in der Regel und bei geeigneter Beschaffenheit der „ i ist, wenn der Neubau im Sommer — d. i. in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. September — 2 Monate, in» Winter^- d. i. in der Zur vom 1. Oktober bi» zum 31. Mai — s Monate nach erfolgter Vollendung des ge- sammlen Gebäudes beziehentlich bei ausgesetzten Stockwerk« de» gefmumten Stocktorrkaufsatzes in Mauerung uM» Putzung gestanden hat und in dieser Zeit genügendem Luftzug ausgesetzt gewesen ch. . Die frühere Benutzung einzelner Thrile des Renbttue» Am» mir ausnahmsweise unter besonderer Voraussetzung gestattet werden. Im eigenen Interesse her Baurad« Md zurBermeidanß von Weiterungen wird denselben eWMlen, die Vollendung ihrer Bauten in Mauerung und Putzung sofort unter BeifilgMg einer bst Wahrst R Hmr lchßgtuh» Angaben bestätigenden Bescheinigung der Ortsbehörde — Gemeindevorstand, Guts- ' —- anznpüaM M BWWWtzM werben nach Befinden mit den gesetzlich« Strafen, die bis zu 300 Mark Geldstrafe an- . . - .!, , .hentlich ohne behördliche Genehmigung in Gebrauch genommenen Räume zu gewärtigen, nnschsft GrostenhnM, am 13. Zptli 1888. vr. Waentig. Tn.