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ElbÄall und Anzeiger. Amtsötatl der Lönigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, der Lönigl. Amtsgerichte Mesa »nd Strehla, - sowie -es Stadtraths m Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaktion verantwortlich: T. Langer in Riesa. 3H. Sonnabend, den 11. März 1882. 35. Jahr-. LrMwl m Riesa wöckentUW dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — AbonnementSprciS vierteljährlich l Mark 25 Pig. — Bestellungen nehmen alle Saiserl. Poitamtalten, die ürxcditicncn in Riesa und Strehla lE- Schön), sowie alle Noten entgegen. — Inserate, welLe bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Verösftntlichung' finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittag« lv Uhr. Die diesjährige Musterung der Gestellpflichtigen des zum Aushebungsbezirk Großenhain gehörigen Musterungsbezirks Riesa wird am 14. März für die Landgemeinden des Amtsgerichtsbczirk Riesa, - IS. März für den Stadtbezirk Riesa im Hotel zum „Wettiner Hofe" in Riesa vorgenommen werden. Die mit Führung der Recrutirungs-Stammrollm beauftragten Stadträthe und Gemeindevorstände werden daher hierdurch veranlaßt, die in ihren Orten befindlichen gestellpflichtigen Mannschaften zu den betr. Musterungsterminen rechtzeitig einzeln vorzuladen und deren Eintreffen im Musterungslocale am 14. März früh '/sS Uhr . 15 - - 8 - sicher zu stellen, die Mannschaften auch selbst wegen etwa nvthiger Auskunftsertheilung über ihre Verhältnisse dahin zu begleiten; hiernächst werden auch alle gestellpflichtigen jungen Leute angewiesen, bei Vermeidung der gesetzlich angedrohten Zwangsmittel, Strafen und Nachtheile pünktlich In nüchternem und reinlichem Zustande zur anberaumten Musterung einzutreffrn, im Behinderungsfalle durch Krankheit aber sich durch ärztliches Attest entschuldigen zu lassen. Die Loosung für die Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks Großenhain vom Jahrgange 1862 findet am SS. März früh 8 Uhr im Schützenhause zu Grotzeuhain statt. Den Loosungsberechtigten bleibt überlassen, hierzu zu erscheinen; für die Abwesenden wird ein Mitglied der verstärkten Ersatz-Commission das Loos ziehen. Im klebrigen wird zur Nachachtung noch bekannt gegeben: Die Anträge auf Zurückstellung (Reklamationen) sind spätestens im Musterungstermine in der vorgeschriebenen Form hier anzubringen; besonders wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß derartige Anträge, die nicht im Musterungstermin der verstärkten Ersatz-Commission zur Erwägung vorgelegen haben, später von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission bei der Aushebung nicht berücksichtigt werden können, falls die Zurückstellungsgründe nicht etwa erst nach der Musterung eingctreten sind. Zur Beurtheilung der Arbeits- und Aufsichtsfähigkeit derjenigen Personen, zu deren Unterstützung ein Gestellpflichtiger reclamirt wird, haben sich dieselben wenn thunlich im Musterungstermine der Ersatz-Commission vorzustellen. Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Commission auf Znrückstellungsanträge sind spätestens 14 Tage nach dem betr. Aushebungstermine anher einzureichen. Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermine unter Verzicht auf das Loos freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheiles erwächst. Mannschaften der Reiterei, welche sich, ebenfalls unter Verzicht auf das Loos, freiwillig zu einer vierjährigen aetiven Dienstzeit verpflichten, dienen, sofern sie dieser Verpflichtung nachkommen, in der Landwehr nur 3 Jahre und werden im Frieden der Regel nach zu Reserve-Uebungen nicht einberufen. Zu einer derartigen freiwilligen Verpflichtung bedarf es bei Unmündigen der schriftlichen und beglaubigten Einwilligung des Vaters resp. Vormundes. Mannschaften, die wegen hoher Loosnummer zum Nachersatz designirt werden müssen, jedoch wünschen, definitiv eingestellt zu werden, haben dies jedenfalls vor der Aushebung anzubringen. Gesuche von Reservisten, Landwehrleute« und Ersatz-Reservisten I. Cl. um Zurückstellung aus Anlaß häuslicher rc. Verhältnisse für den Fall der Einberufung — ausschließlich der Uebungen — wobei 88 17 und 18 der Control-Ordnung Anwendung finden, sind vor Beginn des Musterungs geschäfts bei dem betr. Stadtrathe oder Gemeindevorstande und von letzteren begutachtet mit dem Militärpaß oder Ersatz-Reserveschein anher einzureichen. Es. werden diese Gesuche nach der Loosung in Großenhain am SS. März von der verstärkten Ersatz-Commission in Berathung gezogen und der gefaßte Beschluß den Gesuchstellern eröffnet werden, wozu letztere sich einzufinden haben. Alle vorkommenden Au- und Abmeldungen Gestellpflichtiger sind unverzüglich hierher zur Anzeige zu bringen. Großenhain, am 20. Februar 1882. Die Königliche Amtshauptmanuschaft. i. v. v. Mayer. Tn. An Stelle des freiwillig ausgeschiedencn Herrn Gemcindevorstandes F. Kaule in Glaubitz ist Herr Schuhmacher Hermann Julins Richter daselbst, Cat.-Nr. 61, als Almosenverthciler in Pflicht genommen worden, was unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 5. März 1881 (Nr. 30 des Elbeblatts v. I. 1881) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Großenhain, am 8. März 1882. Die Königliche Amtshauptmannschaft. i. v. v. Mayer. Fr. Sonnabend, den 18. März I88S, Vormittags Iv Uhr, soll im Parterre des König!. Amtsgerichtsgebäudes hier eine braune Commode, ein runder Tisch uno ein brauner Schrank gegen sofortige Bezahlung meist bietend versteigert werden. Riesa, den 9 März 1882 Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts daselbst. Eidam. — - . ' —- Ein Katheder nebst Podium und zwei Wandtafeln werden für die Schule gebraucht und soll deren Lieferung dem Mindestsordernden übertragen werden. Herr Schuldirektor Bach wird auf Verlangen Auskunft über die Größe und Beschaffenheit dieser Utensilien geben. Schriftliche Lieferungsofferten bitten wir binnen 6 Tagen bei uns einzureichen. Riesa, am 8. März 1882. Der Stadtrath. St eg er, Bürgermeister. Tagesgeschichie. Deutsches Reich. Der Tabaksmonopol-Ent wurf bewegt gegenwärtig alle politischen Kreise. Die bei weitem meisten Stimmen, die sich öffentlich ver nehmen lassen, find gegen das Projekt; selbst der hoch konservative „ReichSbote" spricht sich entschieden dagegen aus und sagt : „Die Gewirke müssen als Erwerbs und ErnLhrungszweige dem Volte zur freien Benutzung bleiben." In einem Artikel „Monopol und Botschaft" sagt die „Provinzial-Correspondeoz", daß eS gelte, eine er giebige Quelle zu gewinnen, um nach deS Kaisers Wort vie Regierung in den Stand zu setzen, daraus drückende direkte Landessteuern zu beseitigen, die Gemeinden von Armenlasten, Schullasten und leidigen Zuschlägen, so wie von anderen drückenden Abgaben zu befreien. Dies sei allein daS Ziel deS Kanzlers. Alle, welche eine gedeihliche Entwickelung deS Reiches und der einzelnen Staaten wollen, sollten dieses Ringen und Streben unterstützen, wenigstens aber unbefangen und wohl wollend die Vorlage prüfen. Im Bolkswirthschaftsrath sei bereits eine ruhigere Auffassung dieses Strebens zur Geltung gelangt. Wie die Zkat.-Ztg." meldet, besteht jetzt die Ab sicht, den Reichstag zum 17. April einzuberusen, während der preußische Landtag auf so lange nach . Ostern vertagt würde, bis der Reichstag die ersten Lesungen ves Tabaksmonopols und des Unfallver- stcherungSgesetzes, welche Entwürfe ihm vorgelegt werden sollen, beendet haben wird. Zweifellos würden diese Entwürfe an Kommissionen verwiesen; während diese berathen, sollen dann die im Landtage noch übrigen zweiten und dritten Lesungen abgewickelt werden. Die Schwierigkeiten einer Frühjahrssession deS Reichstages würden dadurch indeß durchaus nicht gemildert. DaS Arbeitsmaterial für die Frühjahrssession dxs Reichstages, welche in Aussicht steht, soll kein sehr großes sein, stieben dem Entwurf deS Tabaksmonopolgesetzrs erwartet mau nur noch daS Gesetz über die Unfall- < und Krankenversicherung und außerdem die kleinen Vor lagen, welche der Bolkswirthschaftsrath zu begutachten hat.