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Dr»G «»d Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaktion verantwortlich: L. Langer in «iesa. 108. Donnerstag, den 14. September 1882. 3S. Jahr-. Urjcheim in Rieja wöchentlich dreimal: DienStaa, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 25 Pfa. — Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Postanstalten, die Srxctitioncn in Riesa und Strehla (T- Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreis eine wirksame Veröffentlichung finde«, erbitten wir uns b>S Lags vorher Vormittag« 10 Uhr. Bekanntmachung, di- am 16., 18., IS. und LS. September südlich Riesa stattfindenden Manöver beste. 1. Die Bahnhöfe, auf denen an den einzelnen Tagen die Ankunft resp. Abfahrt der Allerhöchsten Herrschaften erfolgt, werden '/» Stunde vor dem Eintreffen bez. Abgänge des Extrazuges abgesperrt werden. - 2. Alle Straßen, welche die Allerhöchsten Herrschaften während der MaNM'passiven, müssen von Privatfuhrwerk möglichst frei sein, so daß die Fahrt nirgends gehemmt wird. j An den Orten, wo Allerhöchstdieselben sich aufhalten, hat das Publikum in angemessener Ältfernung sich zu halten. « / - - 3. Gänzlich gesperrt für Privatfuhrwerk werden am 16. September L. der Communicationsweg über die ständige Brücke bei Riesa von 10 bis 11 Uhr Vormittags, d. der Communicationsweg von Riesa bis Poppitz bez. Mergcndorf in der Zeit von früh 10 Uhr bis 11'/« Uhr, und e. der Weg von Mergendorf resp. Poppitz über Heyda nach Kobeln, sowie der Weg von Mergendorf nach Prausitz und von Gostewitz nach Heyda von 9'/, Uhr Vorm. bis 2 Uhr Nachm., am 18. September . .- . .. .. der Weg von Mehltheuer und beziehentlich der Tract der fiskalischen Chaussee von der dasigen neuen Schänke bis Bahnhof Prausitz,inder Zeit von 1 bis 2 Uhr Nachmittag, '" ' am IS. September . die Meißner Chaussee von Bahnhof Prausitz ab in der Richtung nach Klappendorf in der Zeit von 10 bis 11 Uhr Vorm. und 12' M I Mr Nachm., am SS. September der zuletzt bezeichnete Chausseetract von 10 bis 11 Uhr Vorm., und der Weg von Kobeln über Pahrenz nach Bahnhof Prausitz von 12 bis 1 Uhr Nachm. 4. Die Truppen dürfen in ihren Bewegungen und Aufstellungen nicht durch Menschenversammlungen behindert werden. Civilpersonen dürfen sich nicht zu nahe bei den fechtenden Truppen aufhalten. Insbesondere ist den Zuschauern beim Korpsmanöver am 16. September das Verweilen auf den Höhen bei Kobeln nicht gestattet, vielmehr haben sich dieselben gegen Schluß dieses Manövers auf das westliche Ufer des Kepplitz-Baches zurückzuziehen. Das unbefugte Betreten der Bivouakplätze ist schlechterdings untersagt. 5. Die Zuschauer haben sich zu hüten, Flurbeschädigungen anzurichten. 6. Aus verkehrspolizeilichen Rücksichten wird der Verkehr mit ambulanten Büffets auf den Straßen und Plätzen der Manöverterrains innerhalb der hiesigen Amtshauptmannschaft hiermit untersagt. Ebenso wird der Spirituosen-- und Weinschank in offenen Verkaufsständen nur denjenigen gestattet, welche von Seiten der unterzeichneten Amtshauptmannschaft hierzu besondere Genehmigung erhalten haben. 7. Zuwiderhandlungen gegen die obigen Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß 8 360" und 366" des Reichsstrafgesetzbuchs bez. § 147' der Reichsgewerbeordnung mit Geld oder entsprechender Hast geahndet werden. Großenhain, am 9 September 1882 Königliche Amtshauptmannschaft daselbst. von Weissenbach. Tn. iiMlrüi Bekanntmachung, betreffend die grobe Truppenparade am IS. September dieses JahreS. 1. Bei der Vormittags 11 Uhr beginnenden großen Truppenparade vor Ihren Majestäten, dem Kaiser und dem Könige, darf der Paradeplqtz, welcher zwischen Mergendorf und Prausitz bez. Heyda in der Höhe von Nickritz gelegen und durch einen Drahtzaun bez. durch Gendarmerieposten abgesperrt ist, von Civilpersonen nicht betreten werden. > 2. Die Zuschauer werden die Paradeaufstellung und den Parademarsch am besten sehen, wenn sie sich an der südlichen und östlichen Seite des Parade platzes längs des Drahtzaunes anfftellen bez. auf der, im Rücken der Allerhöchsten Herrschaften errichteten Tribüne sich placiren. 3. Wegen Benutzung dieser Tribüne, der An- und Abfahrt zu bez. von derselben, Aufstellung der mit Zuschauern besetzten Wagen und der leeren Wagen wird Folgendes bestimmt: n. Der Zugang bez. die Anfahrt zu dem vorstehend sud 2 bezeichneten Zuschauerplatz bez. zur Tribüne erfolgt an. sowohl von Riesa bez. Mergendorf (von Norden) wie auch von Heyda (von Süd-Ost) her lediglich auf dem Wergendorfer bez. Poppitz-Heydaer Communicationsweg«. Die Wagen fahren auf diesem Wege bis zu den mit Wegweisern versehenen Abzweigungen nach deM Paradepkatze. dd. von Prausitz (von Süd-West) her auf dem Prausitz-Mergendorfer Communjcationswege bis zur Kreuzung mit dem Gostewitz- Hcydaer Wege, dann weiter auf letzterem in der Richtung nach Heyda bis an den mit Wegweisern versehenen Feldweg nach der Trihüne. d. Die Wagen mit Insassen fahren in der Reihenfolge ihrer Ankunft rechts und links von der Tribüne auf und halten daselbst in einer Entfernung von 9 Schritten vom Drahtzaune an den . ihnen von der Gendarmerie anzuweisenden Plätzen. c. Die leeren Wagen nehmen auf dem zwischen der Tribüne und dem Heyda-Gostewitzer Wege gelegenen Stoppelselde Aufstellung, ä. Zur Verbindung des rechten Elbusers mit dem linken dienen: , . , La. die Prahmfähre zu Merschwitz unterhalb des Landungsplatzes der Dampfschiffe, dd. die Kchnfäbre bei dem Schulze'schen Niederlagsplatze in Merschwitz, cc. die Kahnfähre beim Gasthofe, in Nünchritz, ää. die unterhalb des letzteren eingebaute Schiffbrücke, > . ' . . . M. Dieselbe wird früh von 9 bis 10, Mittag von 12 bis 1 Uhr und Abends von 5 bis 6 Uhr küp.die Schtfffatzrt geöffnet. Außer diesen Zeiten und insoweit die Brücke nicht durch Truppen besetzt ist, steht dchcen Bemktzimg mit leichte«» Fuhrwerke dem Publicum frei; die Prahmfähre in Moritz, ' Df. die Kahnfähre in Promnitz und xx, die ständige Brücke bei Riesa. s. Die Zuschauer haben sich zu hüten, Flurbeschädigungen anzurichttN 4. Die Abfahrt geschieht auf denselben Wegen wie die Anfahrt, nach »em Abmarsche der Truppen aber auch auf dem Pranjitz-Mergendorker Wege. 5. Die Geschirrführer haben beim Passiven der Chausseegeldeirpychpie zu Pausitz, um jede Störung der Passage durch etwaiges Geldwechseln dasrll st zu vermeiden, das Geld abgezählt bereit zu halten. > 6. Da» Ausrechtstehen auf der Tribüne und Gtehenbleiben auf den Sängen ist strengstens untersagt.