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Wtblall und AnMtr. Amtsötatt der König!. AmtshauptmanMaft Großenhain, -er KLuigl. Amtsgerichte Riesa an- Strehla, sowie des Stadtraths m Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: L. Langer in Riesa. 1i)7. Dienstag, den 12. September 1882. 85. Jahrg. Erscheint in Niesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnementspre'-s vierteljährlich 1 Mark 25 Psg. — Bestellungen nehmen alle Saijerl. Poftanstalten. die Erreditirncn in Airsa und Strebla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittag- 10 Uhr. Bekanntmachung, die am IS., 18., IS. und 20. September südlich Riesa stattfindenden Manöver betr. 1. Die Bahnhöfe, auf denen an den einzelnen Tagen die Ankunft resp. Abfahrt der Allerhöchsten Herrschaften erfolgt, werden Stunde vor dem Eintreffen bez. Abgänge des Extrazuges abgesperrt werden. 2. Alle Straßen, welche die Allerhöchsten Herrschaften während der Manöver passiren, müssen von Privatfuhrwerk möglichst frei sein, so daß die Fahrt nirgends gehemmt wird. An den Orten, wo Allerhöchstdieselben sich aufhalten, hat das Publikum in angemessener Entfernung sich zu halten. 3. Gänzlich gesperrt für Privatfuhrwerk werden am I«. September L. der Communicationswcg über die ständige Brücke bei Riesa von 10 bis 11 Uhr Vormittags, k. der Communicationsweg von Riesa bis Poppitz bez. Mergendorf in der Zeit von früh 10 Uhr bis 11'/« Uhr, und c. der Weg von Mergendorf resp. Poppitz über Heyda nach Kobeln von 9'/, Uhr Vorm. bis 2 Uhr Nachm., am 18. September der Weg von Mehltheuer und beziehentlich der Tract der fiskalischen Chaussee von der dasigen neuen Schänke bis Bahnhof Prausitz in der Zeit von 1 bis 2 Uhr Nachmittag, am IS. September die Meißner Chaussee von Bahnhof Prausitz ab in der Richtung nach Klappendorf in der Zeit von 10 bis 11 Uhr Vorm. und 12 bis 1 Uhr Nachm., am 2S. September der zuletzt bezeichnete Chaussectract von 10 bis 11 Uhr Vorm., und der Weg von Kobeln über Pahrenz nach Bahnhof Prausitz von 12 bis 1 Uhr Nachm. 4. Die Truppen dürfen in ihren Bewegungen und Aufstellungen nicht durch Menschcnversammlungcn behindert werden. Civilpersonen dürfen sich nicht zu nahe bei den fechtenden Truppen aufhalten. Insbesondere ist den Zuschauern beim Korpsmanöver am 16. September das Verweilen auf den Höhen bei Kobeln nicht gestattet, vielmehr haben sich dieselben gegen «Schluß dieses Manövers auf das westliche Ufer des Kcpplitz-Baches zurückzuziehen. Das unbefugte Betreten der Bivouakplätze ist schlechterdings untersagt. 5. Die Zuschauer haben sich zu hüten, Flurbeschädigungcn anzurichten. Zuwiderhandlungen gegen die obigen Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, gemäß 8 360" und 366" des Reichsstrafgcsetzbuchs mit Geld oder entsprechender Haft geahndet werden. Großenhain, am 9. September 1882. Königliche Amtshauptmannschaft daselbst. von Weissenbach. ** Tn. Bekanntmachung, betreffend die grotze Truppenparade am 13. September dieses Jahres. 1. Bei der Vormittags 11 Uhr beginnenden großen Truppenparade vor Ihren Majestäten, dem Kaiser und dem Könige, darf der Paradeplatz, welcher zwischen Mergendorf und Prausitz, bez. Heyda in der Höhe von Nickritz gelegen und durch einen Drahtzaun bez. durch Gendarmerieposten abgesperrt ist, von Civilpersonen nicht betreten werden. 2. Die Zuschauer werden die Paradeaufstellung und den Parademarsch am besten sehen, wenn sie sich an der südlichen und östlichen Seite des Parade- Platzes längs des Drahtzaunes anfstellen bez. auf der, im Rücken der Allerhöchsten Herrschaften errichteten Tribüne sich placiren. 3. Wegen Benutzung dieser Tribüne, der An- und Abfahrt zu bez. von derselben, Aufstellung der mit Zuschauern besetzten Wagen und der leeren Wagen wird Folgendes bestimmt: n. Der Zugang bez. die Anfahrt zu dem vorstehend suk 2 bezeichneten Zuschauerplatz bez. zur Tribüne erfolgt an. sowohl von Riesa bez. Mergenoorf (von Norden) wie auch von Heyda (von Süd-Ost) her lediglich auf dem Mergendorfer bez. Poppitz-Heydaer Communicationswcge. Die Wagen fahren auf diesem Wege bis zu den mit Wegweisern versehenen Abzweigungen nach dem Paradeplatze. Kd. von Prausitz (von Süd-West) her auf dem Prausitz-Mergendorfer Communicationswege bis zur Kreuzung mit dem Gostewitz- Heydaer Wege, dann weiter auf letzterem in der Richtung nach Heyda bis an den mit Wegweiser» versehenen Feldweg nach der Tribüne. d. Die Wagen mit Insassen fahren in der Reihenfolge ihrer Ankunft rechts und links von der Tribüne aus und halten daselbst in einer Entfernung von 9 Schritten vom Drahtzaune an den ihnen von der Gendarmerie anzuweisenden Plätzen. e. Die leeren Wagen nehmen auf dem zwischen der Tribüne und dem Heyda-Gostewitzer Wege gelegenen Stoppelfelde Aufstellung. 6. Zur Verbindung des rechten Elbufers mit dem linken dienen: an. die Prahmfähre zu Merschwitz unterhalb des Landungsplatzes der Dampfschiffe, kk. die Kahnfähre bei dem Schulze'schen Niederlagsplatze in Merschwitz, ce. die Kahnfähre beim Gasthofe in Nünchritz, <lä. die unterhalb des letzteren eingebaute Schiffbrücke, NL. Dieselbe wird früh von 9 bis 10, Mittag von 12 bis 1 Uhr und Abends von 5 bis 6 Uhr für die Schifffahrt geöffnet. Außer diesen Zeiten und insoweit die Brücke nicht durch Truppen besetzt ist, steht deren Benutzung mit leichtem Fuhrwerke dem Publicum frei; 66. die Prahmfähre in Moritz, " ' ff. die Kahnfähre in Promnitz und xx. die ständige Brücke bei Riesa. 6. Die Zuschauer haben sich zu hüten, Flurbeschädigungen anzurichten. 4. Die Abfahrt geschieht aus denselben Wegen wie die Anfahrt, nach dem Abmarsche der Truppen aber auch auf dem Prausitz-Mergendorfer Wege. 5. Die Geschirrführer haben beim Passiren der Chausseegeldeinnahme zu Pausitz, um jede Störung der Passage durch etwaiges Geldwechseln daselbst zu vermeiden, das Geld abgezählt bereit zu halten. 6. Das Aufrechtstehen auf der Tribüne und Stehenbleibcn auf den Gängen ist strengstens untersagt. 7. Der offene Platz an der Haltestelle Nickritz sowie der Wegetrakt von Nickritz über Gostewitz bis zum Prausitz-Mergendorfer Wege und die Strecke des letzteren vom Gostewitzer Wege ab bis zum Drahtzaune werden von 10 Uhr Vormittags bis nach beendigter Parade bez. »ach der gegen 1'/^ Uhr Nach mittags erfolgenden Abfahrt des Hofzuges von Nickritz gänzlich abgesperrt. ' ' . -