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ElkblaN und Anzeiger Telcgrnmm-Rdrcsi'c: „Elbcblntt", Riesa. Fcrnlprechstclle 9kr. 20. Anzel-m-A»- uahmr: Für die Nummer des Ausgabetage- bis Borin. 9 Nhr ohne Gewähr. Anzeigenpreis -tgeipait. cävcpuSzeite oder Raum 10 Pst Srschcinun--. löge: Montag, MIttu»ch, Freitag und Lonn- aber.d Abends. Bezugspreis: Bict'.rljührlich I Mk. L5 Ps. AmtsbLcrtt der Königs. Amlshauptmannschaft Großenhain, des Königs. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Druck und Verlag von Langer <L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Mr die Redaktion verantwortlich: T. Langer in Riesa. 128. Riesa, Mittwoch, 17. August 18S2, Abends. 4». Jahrg. Bekanntmachung. Unter den Viehbeständen der Gutsbesitzer Karl Möbinö und Oskar Dathe in Meraeudorf, Moritz Hennig in Poppitz, Moritz Burkhardt, Herman« Burkhardt und Robert Kockisch in Glaubitz, sowie des Wirthschaftsbesitzers Franz Grrchle in Zschaite« ist die Manl- und Klauenseuche anSgebrochen. Großenhain, den 13. August 1892. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 2267 L. v. Wilucki. Bl. Bekanntmachung, s die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betr. Zu der Verordnung des unterzeichneten Stadtraths vom 18. Juni dieses Jahres, dieM Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betreffend, wird hierdurch bekannt gemacht, daß den Schank- M wirthen, soweit ihnen Sonn- und Festtags der Schankbetrieb in ihren Räumen gestattet ist, auchW der Verkauf von Bier, Branntwein und Eßwaarcn über die Straße nicht untersagt ist. Es istU jedoch^'rbci zi?^äckstdnv^atz'M" hieräM 7>^UEde Nefngiiiß der Schankwirthe sich nurW auf einen solchen Verkauf über die Straße zu erstrecken hat, welcher nichts weiter als eine« besondere Form derjenigen Darreichung von Speise und Trank ist, die dem Wesen des Gast-- und SchankwirlhschaftsgewerbeS entspricht. Soweit diese Grenze überschritten wird, hat der Verkauf von <8enußmitteln Seiten eines Gast- oder Schankwirthes an Soun- und Festtagen ' denselben Beschränkungen zu unterliegen, wie der Handel anderer Gewerbtreibender mit dergleichen f Maaren. i Riesa, den 15. August 1892. ' Ter Stadtrath. Klötzer. S. Bekanntmachung, bas ««berechtigte Betrete» des Kafernenba«- Platzes betr. Ungeachtet der erlassene» Verbote und ausgestellte» Verbotstafeln wird täglich der hiesige städtische Kascrnenbanplatz und die um denselben gelegenen, iin Bau befindlichen Straßen von zahlreichen Personen, insbesondere von ganzen Schaaren von Kindern besucht. Durch letztere ist wiederholt daselbst grober Unfug, z. B. durch Laufevlassen der Kippwagen auf den bergab liegenden Schienen, durch Rollen von Holzstämmen u. s. w. verübt worden, auch sind Dieb stähle an umherliegenden Gegenständen zu bemerken gewesen und Kinder in Gefahr gekommen, zu verunglücken. ES wird deshalb hierdurch nochmals das Betreten das Kascruenbauplatzes und der be zeichneten Straßenbauteu jedem Unberechtigten auf das Strengste untersagt, Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot aber mit Geldstrafe bis zu 60 Mk eventuell mit Haft bestraft werden. Gleiche Strafe trifft Eltern oder Erzieher, welche ihre Kinder oder Pflegebefohlenen vom Betreten der Bauareale abzuhalteu unterlassen, sowie auf den Bauten beschäftigte Arbeiter rc., welche die ihnen Nahrungsmittel überbringende» Kinder länger als nöthig ist, auf dem Bau platze aufhalten oder fortzuschickeu unterlassen. Riesa, den 17. August 1892. Der Stadtrath. Klötzer. S. Bekanntmachung. Tie Pfiaumennutzuug der Gemeinde Panfitz soll den 21 August von Nach mittag 3—4 Uhr meistbietend verpachtet werden; desgl. auch die Fischerei der Alt gemeinde auf 3 Jahre. Bedingungen werden zuvor verlesen. Sammelplatz bei Haus Nr. 14 e. * F. Eckelman», G B Oerttiches und Sächsisches. Riesa, den 17. August 1892. — Die schweren Exccsse auf den hiesigen Tanzsälen und die allnächtlichen Ruhestörungen in der Stadt scheinen wieder an die Tagesordnung zu kommen. Fast keine Nacht vergeht, ohne daß in irgend einein Theil unserer Stadt die Bürger durch Brüllereien und sonstigen muthwillig verursachtest Skandal aller Art auf das Unangenehmste aus ihrer Nacht ruhe gestört werden. Während diese Ruhestörungen aber meist harmlosen Charakters sind und meist bald mit der Arretur der betreffenden übermüthigeu Ruhestörer enden, ist es an den letzten Sonntagen im hiesigen Gasthof „zum Kronprinz" gelegentlich der daselbst abgehaltenen Tanzmusiken zu Excessen sehr ernster Art, ja am letzten Sonntag zu einem förmlichen Kampfe zwischen einer Schaar roher Patrone hiesiger Bauarbeiter und Hammerarbeitcr und der Schutz mannschaft gekommen. Es scheint der Tanzsaal geradezu als geeigneter Boden für Excesse von rauflustigen Burschen angesehen zu werden und aus einer nichtigen Ursache wird von denselben die gemeinste Schlägerei, in welche sehr häufig Unschuldige gegen ihren Willen hineingezogen werden, vom Zaune gebrochen. Ein Schutzmann büßte am vorigen Sonn tag im Gasthof „zum Kronprinz" sein Leben bald dadurch ein, daß, nachdem er den Rädelsführer einiger Excedenten verhaftet hatte, von dessen Spießgesellen die Treppe hinunter gestürzt wurde. Die rohen Burschen entgingen aber ihrem Schicksal nicht, wurden vielmehr doch noch verhaftet bezw. am nächsten Morgen ermittelt. Dieselben werden sich nun vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht wegen einer ansehnlichen Liste strafbarer Handlungen zu verantworten haben, denn bei solcher Gelegenheit wird gewöhnlich aus einer strafbaren Handlung die andere und so trifft im vor liegenden Falle die Excedenten der Vorwurf der Ruhestörung, der Schlägerei, des Hausfriedensbruchs, des Widerstands gegen die Staatsgewalt, der Gefangcnenbefreiung, der Körper verletzung und der Sachbeschädigung. Dian sollte meinen, daß dieses Conto genügte, um die rohen Burschen für eine längere Zeit hinter Schloß und Riegel unschädlich zu Machen. Gleichgesinnte aber, die diesmal ihrem Schicksal noch entgehen, sollten es sich zur Warnung dienen lassen und nicht weiter das friedliche Tanzvergnügen Anderer durch ihre Rohheiten stören. Die Saalwirthe werden durch solche Burschen em pfindlich geschädigt, denn, wie wir hören, hat nach einer Verfügung des Ministeriums eine bedeutende Einschränkung der öffentlichen Tanzmusiken von nun an zu erfolgen. — Der Musikpavillon auf dem Festplatze des Stadtparkes hat nunmehr die schon früher beschlossene Rück wand erhalten. Bei dem letzten Konzerte dort hat es sich gezeigt, daß dadurch eine wesentlich bessere Klangwirkung erzielt worden ist, indem der Schall jetzt mehr nach dem Festplatzc vorgeworfen wird, während er sich früher nach allen Seiten hin vertheilte. — Die nunmehr wochenlang anhaltende Trockenheit bringt unsere schönen gärtnerischen Anlagen am Albertplatz, auf dem Kaiser-Wilhelmplatz und an der Bahnhofsstraße in die größte Gefahr. Die hübschen Sträucheranlagen, welche so gut fortgekommen waren, sind im Abstcrben, da die Trockenheit bereits über eine Elle in den Boden greift und die Wurzeln der Pflanzen Nahrung nicht mehr finden. Hier könnte nur ein wochenlanger Regen Hilfe bringen, wenn unsere Stadtverwaltung sich nicht entschließt, die in der Nähe vor jeder Anlagengruppe stehenden Hydranten der Wasser leitung zn öffnen. Wenn schon am Kaiser-Wilhelmplatz ab und zu gesprengt wird, so kann sich doch Jeder durch den Augenschein überzeugen, daß auch dort der Boden im höchsten Grade ausgetrocknct ist. Es käme doch auf einige Stunden mehr oder weniger Pumpen im Wasserwerk nicht an, wenn cs sich darunl handelt, die init vielem Gelde hergestellten Anlagen, welche der Stadt zur Zierde und den Bürgern zur Freude gereichen, vor dem Untergang zu retten. Hoffentlich bedarf es nur dieses Hinweises, daß unser Stadtrath das Nöthige anordnet, er wird sich gewiß dadurch den Dank Vieler verdienen. — Dem Vernehmen nach hat Herr Restaurateur Ed. Müller, an der Casernc Hierselbst, in seinen Differenzen mit der Stadt Schritte zur Beilegung der Sache im Vergleichs wege gethan. Es wäre erfreulich, wenn diese Angelegenheit durch Vergleich beseitigt und hierdurch der Proceß, welcher andernfalls, nachdem das Landgericht sich für unzuständig erklärt hatte, im Administrations-Justizverfahrcn demnächst beginnen würde, umgangen werden könnte. Eine Entschei dung in der Sache selbst ist vom Landgericht nicht ergangen^ eine Klage im Verwaltungs-Proceßwege aber gegen Herrn Müller bisher überhaupt noch nicht eingereicht. 'Man hält es gar nicht für möglich, was alles für Gerüchte über diese Differenz unter der Bürgerschaft verbreitet sind. Wir werden s. Zt., aber erst nach völliger Beilegung der Sache, in der Lage sein, unfern Lesern eine objektive Dar stellung des ganzen Falles zu geben, nachdem s. Z. bereits im Stadtverordnetcn-Collegium die Sachlage von den betr. Rathsdeputirten eingehend dargelegt worden ist. — In den Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handclsgewerbe ist abermals eine Aenderung zu Gunsten der Schankwirthe eingetreten. Denselben ist es nunmehr erlaubt, soweit ihnen Sonn- und Festtags der Schankbetricb in ihren Räumen gestattet ist, auch den Verkauf von Bier, Branntwein und Eßwaaren über die Straße zu betreiben. Es ist jedoch dabei zu beachten, daß die hieraus sich ergebende Befugniß der Schankwirthe sich nur auf einen solchen Verkauf über die Straße zu erstrecken hat, welcher nichts weiter als eine besondere Form derjenigen Darreichung von Speise und Trank ist, die dem Wesen des Gast- und Schankwirthschafts- gewcrbcs entspricht. Soweit diese Grenze überschritten wird, hat der Verkauf von Genußmittcln seitens eines Gast- oder Schankwirthes an Sonn- und Festtagen denselben Beschrän kungen zu unterliegen, wie der Handel anderer Gewerbtreibender mit dergleichen Maaren. Diese letztere Beschränkung hat darin ihren Grund, daß viele Schankwirthe zugleich noch ein anderes Handelsgewerbe betreiben, z. B. den Verkauf von Fleisch-, Wurst- und Fettwaaren, den Verkauf feinerer fertig zubereiteter Speisen, den Material- und Colonialwaarenhandel in nebenbei betriebenen Läden, den Cigarrenhandel u. s. w. Alle diese Betriebe unterliegen den gewöhnlichen, neuerdings über die Sonntagsruhe erlassenen Bestimmungen, werden also von der den Schankwirthen gewährten Vergünstigung nicht betroffen. Im Uebrigen verweisen wir auf die Be kanntmachung in der heutigen Nr. unseres Blattes. — Die sächsische Landesbrandversicherungsanstalt über nimmt (nach dem Gesetze vom 5. Mai d. I.) vom I. August an auch Versicherungen gegen Explosionsgefahr. Die Ver sicherung erfolgt nur in Verbindung mit der Brandver sicherung. Als Jahresbeitrag für die Explosionsversicherung sind in der Regel 25 Pfg. für 1000 Mark Versicherungs summe zu entrichten. — Die Leipziger Michaelismesse beginnt am 26. Sep tember und endet am 15. Oktober. Der Engroshandel kann bereits in der Vorwoche, also vom 19. September an, be trieben werden. — Am 5. und 6. September wird die 3. Klasse der 122. königl. sächsischen Landeslotterie gezogen. Die recht zeitige Lovserncnerung muß bis zum 27. d. M. geschehen. — Betreffs der gegenwärtigen Getreidepreise schreibt das „Dresdner Journal": „Nach einer Bekanntmachung der sogenannten Bäckermühlen im Plauen'schen Grunde und mehrerer großen Brodfabriken in der Stadt und umliegenden Orten wird der Brodpreis von heute (15. August) ab um 1 Pfennig für das Kilogramm herabgesetzt, sodaß nach mehr maligen! Abschlag das Kilogramm mittleren Roggenbrodes auf 25 Pf., in der Stadt Dresden der Steuer wegen um 1 Pf. höher zu stehen kommt. Da nun im Laufe der drei letzten Monate die Getreidepreise um annähernd 30 Proz. gefallen sind, dürfte eine weitere und größere Ermäßigung der Preise für Brod und Weizengebäck wohl bald folgen; hat man doch seinerzeit mir dem Aufschlag bei Eintritt hoher Getreidepreise auch nicht lange gezögert." — Der Verbrauch an Rindfleisch hat sich im Jahre 1891 im Königreich Sachsen vermindert, der an Schweine fleisch aber in noch stärkerem Maaße vermehrt. 1890 betrug der wirkliche Verbrauch an Rindfleisch 48503 700 Kilo, 1891 aber nur noch 46872453 Kilo. An Schweinefleisch hingegen wurden 1890 verbraucht 71549 400 Kilo, im Jahre 1891 jedoch 74520846 Kilo. Rindfleisch wurde also 1631247 Kilo weniger, dafür aber Schweinefleisch 2971447 Kilo mehr verzehrt. Diese Zahlen giebt das eben erschienene Statistische Jahrbuch (für 1893), das vom königl. statistischen Amte im Ministerium des Innern bearbeitet wird. — Beim Herannahen der militärischen Herbstübungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß es sich empfiehlt, Postsendungen für die an den Hebungen teilnehmenden Ofsiciere und Mannschaften nicht nach den, in kurzen Zwischen räumen wechselnden Marschguartieren, sondern stets nur nach dem ständigen Garnisonorte zu richten. Für die richtige Leitung dieser Briefe u. s. w. wird demnächst postseitig Sorge getragen. Ferner ist es dringend nothwendig, in den Brief aufschriften u. s. w. außer dem Familiennamen (unter Um ständen auch Vornamen oder Ordnungsnummer), den Dienst grad und Truppentheil (Regiment, Bataillon, Compagnie, Schwadron, Batterie, Colonne u. s. w.) genau anzugeben. Mangelhafte Aufschriften der Manöver-Postsendungen können leicht eine Verzögerung in der Beförderung oder Bestellung derselben zur Folge haben. Meißen, 14. August. Herr Louis Kühne, Inhaber der „Dresdner Gasmotorenfabrik", hat kleine Boote gebaut, die mit Petrolcummotor betrieben werden und je nach Bau art 10—25 Kilometer in der Stunde zurücklegen. Die Boote haben die Größe der kleinen Schraubendampfer und eignen sich auch für kleine Flüsse und große Teiche. Das Boot ist in drei Minuten betriebsfertig, und die Maschine arbeitet so sauber, daß man auch im Sonntagsstaat das